Samstag, 4. Februar 2012

Durchsuchungsanordnungen


Rein vorsorglich nehme ich die in Artikel 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäusserung, das Recht auf freie Meinungsäusserung (vgl  Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 1 GG), und das das Recht auf freie Berichterstattung (vgl Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 2 GG) in Anspruch.

Am 8 Januar 2008 sollten fünf Durchsuchungen in Niedersachsen erfolgen, eine davon im Staatsarchiv Bückeburg, eine im Landesarchiv in Hannover. Das Landesarchiv in Hannover, Archiv 1, war eine Dependance der Staatskanzlei. Ministerpräsident war damals Herr Wulff. Am 27 Januar fanden die Landtagswahlen statt.

Der im Buch "Vier Prinzen" dargelegte Sachverhalt sollte von der Staatsanwaltschaft Brandenburg nachgeprüft werden. Die Findbücher zum schaumburg-Lippischen Bestand hätten viele Fragen geklärt. Sie sollten beschlagnahmt werden. Auch die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte ein Interesse an Zufallsfunden. Sie war im Bilde.

Ohne auch nur eine der vorgesehenen Ermittlungsmassnahmen durchzuführen wurde das brandenburger Ermittlungsverfahren überraschend eingestellt.

Herr Dr. Erardo Rautenberg, Brandenburgs Generalstaatsanwalt, entschied, dass die Nichtdurchführung der angeordneten Durchsuchungen und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens geboten und  rechtsmässig seien. Ermittelt wurde wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug.

Der zuvor mit meiner Beschwerde gegen die Absage der Durchsuchungen befasste Staatsanwalt teilte mir mit, dass die Absage der Durchsuchungen nichts mit der Landtagswahl zu tun hatte. Ich hatte ihn nicht danach gefragt.

Nach meiner juristischen Einschätzung besteht eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass die brandenburgischen Justizbehörden das niedersächsische Justizministerium und  / oder die  niedersächsische Staatskanzlei über die bevorstehenden Durchsuchungen informiert hatte. Nicht nur aus Rücksichtsnahme und Höflichkeit, sondern weil dies die Richtlinien zum Strafrecht vorsehen. Jüngstes Beispiel: Glaesekers Dienstzimmer im Bundespräsidialamt wurde am 29 Januar 2012 durchsucht. Hausverbot erhielt Glaeseker in Berlin schon am 27 Januar. Er wollte ins Dienstzimmer. In Berlin wusste man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits von der bevorstehenden Durchsuchung durch die hannoversche StA und das niedersächsische LKA.

Die Staatsanwaltschaft verweigerte mir später Akteneinsicht in die Ermittlungsakten, insbesondere in einen acht Seiten langen Vermerk den der ermittelnde Staatsanwalt angefertigt hatte. Darin soll nicht nur im Einzelnen dargelegt worden sein, wieso die Durchsuchungen nach wie vor erforderlich und geboten waren (und sind), sondern auch, dass eine Einstellung des Verfahrens, ohne Vornahme auch nur einer Massnahme rechtswidrig sei.

Ich musste schliesslich meine Beschwerdeschrift ohne vorherige Akteneinsicht anfertigen.

Die unterlassene Beschlagnahme der Findbücher, ein Leichtes, belegt, dass weder das Land Brandenburg noch Niedersachsen Transparenz wünschten.

Mangelnde Transparenz ist das Markenzeichen der gegenwärtigen Politik.


Amtshilfe wurde nicht gewährt, obwohl sie vorgeschrieben war.



Wer entscheidet darüber, was die bearbeitenden Fachbehörde sehen darf und was nicht ?

Es ging dann dreist frech so weiter





2005 gelang es auch nicht, dass erbrechtliche Unterlagen an das Nachlassgericht 
abgeliefert wurden. Dabei forderte ich die Wiederherstellung eines gesetzmässigen
Zustandes (2259 BGB).

Irgendwann riss der Geduldsfaden...., nicht nur bei mir, sondern bei einer Richterin und einem Staatsanwalt








Oh, Oh, lieber nicht




Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, ohne dass Ermittlungsmassnahmen durchgeführt wurden.
Einsichtnahme in den achtseitigen Vermerk des ermittelnden Staatsanwaltes, der sich gegen eine Einstellung des Verfahrens wehrte und der die Durchführung der Durchsuchungen bejahte wurde verwehrt. Beschwerdeschrift musste ohne vollständige Akteneinsicht verfasst werden.

Zum Wortlaut der fünf Durchsuchungsanordnungen und zur Historie hierlang bitte:

http://archiv.twoday.net/stories/8399840/

http://archiv.twoday.net/stories/64030167/




Kleine Anfrage der Grünen (vom 7.2.2012) zur


Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv

Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutsch-deutschen Grenze in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern stellte, wurden mehrere Anträge von den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern bearbeitet. Die Bearbeitung zog sich hin weil die Klärung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse offenbar an fehlenden Erbscheinen, Testamenten und anderen Nachlassunterlagen scheiterte. Sie wurden von dem Antragsteller weder beigebracht noch gewährte er Zugang zu den Archivalien. Zur endgültigen Klärung der Angelegenheit plante die Staatsanwaltschaft in Brandenburg nach jahrelangen Verfahren und vergeblichen Bemühungen um Beibringung der zugrunde liegenden Erbunterlagen die Durchsuchung, sowohl von Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg, als auch des Staatsarchivs in Hannover, das Teil der niedersächsischen Staatskanzlei ist und einiger weiterer Räumlichkeiten. Ermittelt wurde offenbar wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug. Die für Anfang 2008 geplante Durchsuchung wurde offenbar kurzfristig abgesagt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Welchen Beschränkungen unterliegt der Zugang zu Akten der Staatsarchive in Bückeburg und Hannover?
  2. Warum wurden die Nachlassunterlagen nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (Testamente und letztwillige Verfügungen), trotz Ablieferungspflicht gemäß § 2259 BGB nicht an ein Nachlassgericht abgeliefert ?
  3. Hatte die Landesregierung Kenntnis von einer geplanten Durchsuchung der o.g. Räumlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft in Brandenburg?
Stefan Wenzel             Ursula Helmhold             Helge Limburg



http://goo.gl/N86zK

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Alexander vom Hofe
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