Montag, 2. November 2015

Weiteres Motiv für einen Mord ?



Wie hinreichend dargelegt genossen weder Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe noch seine Ehefrau Elisabeth im "Dritten Reich" die Sympathien der Geschwister oder der Machthaber.

Die SS, die massgeblich im Jahr 1935 an der Gesetzgebung zur Fideikommissauflösung beteiligt war, beklagte "dass die Vermögensverhältnisse" des Fürsten nicht geregelt seien. Gemeint war, dass Adolfs persönliches Vermögen persönlich war und nicht zu Fideikommiss gemacht worden war. 

Hinzukam, dass Adolf politisch für die Nationalsozialisten als unzuverlässig galt. Die Ehefrau soll nicht arisch gewesen sein (so Friedrich Christian zu Schaumburg-Lippe). Adolf soll homosexuell gewesen sein. Negative Eigenschaften dominierten das Gesamtbild.

Nun ergibt sich aus dem hier abgelichteten zivilrechtlichen Urteil vom 13 März 1936, dass Elisabeth eine krankhafte Glücksspielerin war.

Interessant ist, dass ein Zivilgericht in einem zivilrechtlichen Verfahren in Berlin im Jahr 1936 eine medizinische Feststellung trifft.  

Für diese Feststellung kann es nur eine Erklärung geben. Elisabeth wurde zuvor denunziert, was auch bekannt ist.

Wer kann Elisabeth denunziert haben ? Jeder, aber insbesondere diejenigen, die befürchteten, dass Elisabeth einen Vermögensschaden anrichten könnte, insbesondere die Familie.

Es gab somit zwei Motive, Adolf und Elisabeth von der Bildfläche verschwinden zu lassen:

a) Elisabeths vermeintlich Spielsucht die das Vermögen Adolfs gefährdete und
b) die Unklarheit darüber, welches Vermögen Adolfs Privatvermögen war

Das Urteil datiert vom 13 März 1936.
Adolf und Elisabeth starben am 26.3.1936 in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz.











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