Freitag, 12. August 2016

Transparenz nach 88 Jahren, der Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe taucht auf


Der Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe galt bis 2007 als verschollen. Gestorben war Georg 1911, der Erbschein wurde 1919 vom Amtsgericht Bückeburg aufgrund des Bürgerlichen Gesetzbuches, Paragraph 2353 erteilt. Darin hiess es, sein Sohn Adolf habe ihn beerbt und zwar das nicht zum Hausgut gehörige Vermögen im deutschen Reich, in Ungarn, in Slowenien, in Mecklenburg und in Südamerika.

Soweit in Ordnung.

Dieses Dokument tauchte merkwürdigerweise erst 2007 auf, möglicherwesie weil ich die Justiz in Bückeburg massiv  in Anspruch nahm. Der Erbschein soll sich im Bestand des Amtsgerichts Obernkirchen befunden haben, ein Gericht das 1972 geschlossen wurde.

Und wer hatte den Erbschein beantragt im Jahr 1919? Die seit 1918 nicht mehr existente Fürstliche Hofkammer, denn 1918 gab es in Schaumburg Lippe kein Fürstentum, auch keine Fürstliche Hofkammer mehr.


Das gerichtliche Dokument genannt Erbschein, welches Rechtskraft entfaltet, welches feststellt, dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe sämtlichen Privatbesitz Georgs erwirbt, soll 88 Jahre lang verschollen gewesen sein. Es wird zufälligerweise gefunden.












Sonderbar.

Wenn ein Gericht 1919, also nach der Revolution von 1918 feststellt, dass Adolf den gesamten Besitz seines Vaters geerbt hat, wie kann es dann sein, dass sein Besitz Hausvermögen gewesen sein soll, wie kann es dann 1936 heissen, dass er vermögenslos starb ?

Lügen haben kurze Beine. Wenn die Nazijustiz mitspielt geht ALLES.

Es wäre gut, wenn Historiker den Versuch machen würden, diesen rechtsgeschichltichen Zusammenhängen nachzugehen.

Ich hoffe es ist nicht zu viel verlangt.

Wenn Adolf 1911 seinen Vater allein beerbt hat, dann fragt sich wer Adolf beerbt hat.

Die Antwort lautet: seine Geschwister, denn er verstarb kinderlos.

Hier ist der Erbschein:




Da diese Rechtsfolge dem Stamm Wolrad missfällt, wird dreist behauptet, Vermögen sei nicht vorhanden.

Wer sagt dies im eigenen Interesse ?

Wolrad, siehe hier am Beispiel Fürstliche Dampfmühle



Er entzieht somit nachträglich die Erbschaft Georgs  und weist das Vermögen dem Haus zu, damit ihm alles im Wege der nationalsozialistischen Fideikommisauflösung steuerfrei zufällt. Wenn man es durchschaut erkennt man eine typische NS-Machenschaft. Mitspielen musste ein Gericht, in diesem Fall das OLG Celle.

Hier ein weiteres Beispiel:

Steyrling wurde Adolf von Hermine zu Schaumburg-Lippe vermacht.

Das spielte aber keine Rolle. Das Grundbuch in Österreich wurde durch Manipulation geändert, plumper geht es nicht. Man streicht Adolf einfach durch und schreibt Fürstliches Haus darüber, fertig, schon haben wir Fideikommiss in Österreich geschaffen. 9000 Hektar werden entzogen. Wer spielt mit in Wien, die Justiz, das OLG Wien.



Solche Beispiele gibt es viele.

Ich muss somit sagen, dass der selbst ernannte "Fürst" in Bückeburg gut beraten ist, wenn er die Archive verplombt, wer weiss was noch alles an die Oberfläche geschwemmt werden kann.



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