Mittwoch, 26. Dezember 2018

Brioni Film

Brioni - Insel der Millionäre


Interessante Doku zum Wirken von Paul Kupelwieser sowie seines Sohnes Carlo.

Brioni war das letzte Domizil von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, zumindest bis Mitte 1935.

https://tvthek.orf.at/profile/Brioni-Insel-der-Millionaere/13889989/Brioni-Insel-der-Millionaere/13999939

Adolf Fürst zu Schaumburg - Lippe zweiter von links

Dienstag, 25. Dezember 2018

Relotius Groteskes fake news

Grotesk oder fake news oder Relotius Syndrom, man weiss es nicht.

Es soll 60 Fürstenhäuser 2018 geben

Aus einem Interview in den Schaumburger Nachrichten im Dezember 2018

Bückeburg


"Herr zu Schaumburg-Lippe, eines gleich mal vorweg: Die Privilegien des Adels wurden vor hundert Jahren abgeschafft – Sie nennen sich trotzdem Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe. Klären Sie uns auf!

Das besagt nur eines: dass ich nach der Tradition Chef unseres Hauses bin. Die Bezeichnung Fürst haben schon mein Vater und Großvater geführt. Die Behauptung, der Begriff habe etwas mit Monarchie zu tun, zeugt davon, dass sich viele Menschen nicht mit Geschichte befasst haben. Fürst ist eine Sammelbezeichnung für alle möglichen Mitglieder des höheren Adels. Im engeren Sinne ist er Chef eines fürstlichen Hauses, wovon es in Deutschland noch mehr als 60 gibt. Erst ganz zum Schluss kann er auch Monarch sein – dann heißt es Regierender Fürst. Ab 1918 war das freilich vorbei.

Was steht im Personalausweis?

Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe."

Dahinter steckt natürlich die Strategie der Desinformation:

Das Bürgerliche Gesetzbuch soll nicht gelten, sondern nicht nachprüfbares erfundenes  Sonderrecht.

Und darauf fallen viele Unkundige herein...

letzter Fürst heisst letzter Fürst

selbst er und seine Frau durften sich nicht Fürsten nennen






Es "gibt" keine Fürstenhäuser seit 1918.

update:

erhielt gestern, den 16 Januar 2019 eine mail in der behauptet wird, dass es ja auch das Fürstenhaus Thurn und Taxis "gäbe", oder das Haus "Hohenlohe".

Die Person die das schreibt ist entweder vom Wahn heimgesucht und glaubt es wirklich oder sie betreibt fake news.

Fürstenhäuser "gibt" es juristisch nicht. Es gibt Abkömmlinge von ehemaligen Mitgliedern der vor 1918 existenten Häuser, aber ein juristisches Haus Schaumburg-Lippe als Träger von Rechten und Pflichten gibt es nicht mehr, seit 100 Jahren.

Und der Mailschreiber sollte sich vielleicht outen und nicht anonym kommentieren...

Machen wir es ganz einfach, lieber anonyme Kommentator der es wissen muss:

Bitte die Steuernummer des Fürstlichen Hauses Schaumburg Lippe nennen. Meine Ustidentnummer lautet ESX0144886D. Und die Ustidentnummer des "Hauses" Mr. Anonymous ?

Vielleicht auch die der "Fürstlichen Hofkammer" angeben, ich warte (wahrscheinlich ewig, weil es diese Nummern nicht gibt, weil es diese Konstrukte nicht gibt).

Wird er sich trauen hierauf zu antworten ? Mit Klarnamen ?

Wenn das Fürstliche Haus Schaumburg Lippe Träger von Rechten und Pflichten ist (anders lässt sich ein Hirngebilde nicht definieren), wie kann es sein, dass 1945 Wolrad das Vermögen als sein persönliches Vermögen darstellt, ebenso in seiner Steuererklärung ?

Was ist das Fürstliche Haus dann ? Und im Jahr 2019 was soll es ein, wenn es weder eine Steuernummer hat noch Vermögensinhaber ist ?

Ein Hirngespinst um proklamieren zu können, man sei Oberhaupt und Fürst.












Wo ist das Steuersubjekt Haus Schaumburg Lippe ? Nirgends.

Das "Haus" ist eine Maske die der Verschleierung der wahren Rechtsverhältnisse dient.

Also "gibt" es kein Haus.



Wegen Steuergeheimnisses wird Auskunft nicht erteilt.

Artikel aus 1929 im Vorwärts

Serenissimus spukt...

zur "Hofkammer", das Verwaltungsbureau des seit dem November 1918 in den Ruhestand versetzten Fürstenhauses


Freitag, 21. Dezember 2018

Wehrgesetz und "Kauf" des Palais Schaumburg Lippe durch die Wehrmacht

Im Anschluss an die letzten drei posts:

Das Notarinstitut konnte nicht weiterhelfen mit der Prüfung des Erwerbsvorganges.

Die Prüfung des "Kaufes" des Palais Schaumburg in Bonn durch die Wehrmacht -Reichsheer - Fiskus ist komplex.

Fakten:

Eigentümer des Palais Schaumburg März 1936 war Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

Erben waren die Geschwister zu je 1/5

Das Kaufangebot wurde, ohne Vollmacht, im Namen des "Hauses" von Kurt von Plettenberg abgegeben, Preis Barzahlung 709.000 RM. 

Das Angebot wurde vor dem Stabzahlmeister Ludwig Wiese von der Wehrkreisverwaltung VI der gemäss Einführungsgesetz  zum BGB Artikel 142 in Verbindung mit dem Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899, Artikel 12 Paragrafen 2 und 4 zum Urkundsbeamten bestellt ist, abgegeben, so steht es in den Unterlagen der Grundbuchakte.

Artikel 142 EGBGB 1896:

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche in Ansehung der in dem Gebiete des Bundesstaats liegenden Grundstücke bestimmen, daß für die Beurkundung des im § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Vertrags sowie für die nach 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Bindung der Betheiligten erforderliche Beurkundung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch andere Behörden und Beamte zuständig sind.

Artikel 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Artikel 12 Paragraf 4 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Auf die Beurkundung die ein nach den Paragrafen 2, 3 zuständiger Beamter vornimmt, finden die Vorschriften des Paragraf 168 Satz 2 und der Paragrafen 169-177 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung...... 

Letzte beiden Vorschriften wurden durch Paragraf 60 Nr, 56 a) und b) Beurkundungsgesetz 1969 aufgehoben.

Die erste Frage lautet:

Ist die Wehrmacht im Jahr 1939 dem Artikel 142 EGBGB 1896 in Verbindung mit dem Artikel 12 des Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899 unterworfen ? 

Oder anders gefragt, ist das zitierte Gesetz auf zivile Behörden die einen Vorstand haben zugeschnitten und nicht auf militärische Reichsbehörden ?

Am 16 März 1935 wurde das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht erlassen


Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht.
Vom 16. März 1935.

  Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  Der Dienst in der Wehrmacht erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht.

§ 2
  Das deutsche Friedensheer einschließlich der überführten Truppenpolizeien gliedert sich in

12 Korpskommandos

36 Divisionen.
§ 3
  Die ergänzenden Gesetze über die Regelung der allgemeinen Wehrpflicht sind durch den Reichswehrminister dem Reichsministerium alsbald vorzulegen.


  Berlin, den 16. März 1935.


Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Reichsminister
für Ernährung und Landwirtschaft
R. Walther Darré

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister
für Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Der Reichsminister der Luftfahrt
Göring

Der Reichswirtschaftsminister

Der Reichsminister für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung
Rust
Mit der Führung der Geschäfte beauftragt:

Hjalmar Schacht
Präsident des Reichsbankdirektoriums



Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
R. Heß

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
Kerrl

Der Reichswehrminister
von Blomberg

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
Dr. Hans Frank

Der Reichspostminister
und Reichsverkehrsminister
Frhr. v.Etz

Und am 21. Mai 1935 wurde das Wehrgesetz erlassen


Wehrgesetz.

Vom 21. Mai 1935.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

A b s c h n i t t  I
Allgemeines

§ 1

  (1) Wehrdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
  (2) Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig.
  (3) Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet.

§ 2

  Die Wehrmacht ist der Waffenträger und die soldatische Erziehungsschule des Deutschen Volkes. Sie besteht aus
dem Heer,
der Kriegsmarine,
der Luftwaffe.

§ 3

  (1) Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler.

  (2) Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus.

...........

A b s c h n i t t  III
Pflichten und Rechte der Angehörigen der Wehrmacht

Begriffsbestimmungen
§ 21

  (1) Angehörige der Wehrmacht sind die Soldaten und die Wehrmachtbeamten.
  (2) Soldaten sind die im aktiven Wehrdienst stehenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.
  (3) Die Zugehörigkeit zur Wehrmacht dauert für
......
b) die aktiven Wehrmachtbeamten vom Tage ihrer Ernennung bis zum Ablauf des Entlassungstages,
......



......




........

Zivilangestellte in der Wehrmacht

§ 35

  Der Reichskriegsminister kann die im Bereich der Wehrmacht angestellten Zivilpersonen den für Soldaten geltenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise unterwerfen, wenn und solange militärische Notwendigkeit es erfordert. Sie sind für die Dauer dieser Anordnung Angehörige der Wehrmacht im Sinne des § 21.

A b s c h n i t t  V
Schlußvorschriften

§ 37

  (1) Der Führer und Reichskanzler übt das militärische Verordnungsrecht aus. Er erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsbestimmungen. Die Rechtsverordnungen können Strafandrohungen enthalten.
  (2) Der Führer und Reichskanzler kann dem Reichskriegsminister und in den Fragen des Ersatzwesens und der Wehrüberwachung dem Reichsminister des Innern Befugnisse nach Abs. 1 übertragen.
  (3) Die Verordnungen können außer in den im Gesetz über Verkündung von Reichsverordnungen vom 13. Oktober 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 959) vorgesehenen Blättern auch in den Verordnungsblättern der Wehrmacht verkündet werden.

§ 38

  (1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
  (2) Mit dem gleichen Tage treten das Wehrgesetz vom 23. März 1921 (Reichsgesetzbl. S. 329) sowie die Änderungsgesetze vom 18. Juni 1921 und vom 20. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1921 S. 787; 1933 S. 526, 566) außer Kraft.


  Berlin, den 21. Mai 1935.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichswehrminister
von Blomberg

Der Reichsminister des Innern Frick

Wehrgesetz

Die Wehrmacht war keine preussische Behörde, sondern eine Reichs(behörde?).

Es ist somit sehr fraglich ob auf den Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn die vom Stabzahlmeister zitierten Vorschriften (Paragraf 142 des Einführungsgesetzes zum BGB 1896  in Verbindung mit Artikel 12 Paragrafen 2 - 4 des  Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899) überhaupt Anwendung finden.


Ein Wehrmachtsbeamter wird nicht von Landesgesetzen zur Vornahme einer Beurkundung ermächtigt.


§. 167 des Reichsgesetzes zur freiwilligen Gerichtsbarkeit lautet:



Für die gerichtliche Beurkundung eines Rechtsgeschäfts sowie für die gerichtliche Beglaubigung eines Handzeichens sind die Amtsgerichte zuständig.

Und für die Wehrmacht erliess Adolf Hitler das Gesetz:


Nur richterliche Militärjustizbeamten durften ein Rechtsgeschäft, neben Gerichte und Notare beurkunden.

War Stabszahlmeister  Ludwig Wiese ein Militärjustizbeamter ?

Er war es nicht.

Doch unterstellt, man prüfe die Beurkundung der Abgabe des Kaufangebots von Kurt von Plettenberg am Massstab der landesgesetzlichen Vorschriften die ich hier wiederhole, so ergeben sich auch unüberwindbare Schwierigkeiten:



Artikel 142 EGBGB 1896:

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche in Ansehung der in dem Gebiete des Bundesstaats liegenden Grundstücke bestimmen, daß für die Beurkundung des im § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Vertrags sowie für die nach 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Bindung der Betheiligten erforderliche Beurkundung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch andere Behörden und Beamte zuständig sind.

Artikel 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Ich rufe in Erinnerung, dass im Kaufangebot gesagt wird, dass "Kurt von Plettenberg, durch Sachkenntnis ausgewiesen  als Generalbevollmächtigter des Fürstlichen Hauses zu(m) Schaumburg-Lippe in Bückeburg, Vollmacht nachzureichend versprechend erschien und namens des Fürstlichen Hauses dem Reichsfiskus (Heer), vertreten durch die Wehrkreisverwaltung VI zu Münster, folgendes bis zum 1. März 1939 befristete 

Kaufangebot macht"  

Fehlte dem Urkundsbeamten der Wehrmacht Sachkenntnis ? Ja, denn er war kein richterlicher Militärjustizbeamte. Er wusste gar nicht was er beurkundete. Er durfte nicht beurkunden.

Konsequenz ist die absolute Nichtigkeit wegen Formfehlers.

Inhaltlich kommt hinzu:

Paragraf 1

Das Fürstliche Haus verkauft dem Reichsfiskus (Heer) Palais Schaumburg in Bonn einschliesslich zugehörigem Grundbesitz.

Auf den erstaunlichen Umstand, dass das Fürstliche Haus nicht Eigentümer des Palais Schaumburg-Lippe war, ist oft hingewiesen worden. Eigentümer war die Erbengemeinschaft nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe. Adolf kaufte 1919 das Palais von seiner Tante Viktoria von Preussen.

Sowohl Kurt von Plettenberg als auch die Wekreisverwaltung  VI wissen es, denn die Wehrkreisverwaltung fordert den Grundbuchauszug an in dem Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe eingetragen ist.



Zweifel an der  Anwendung des Artikels 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 ergeben sich auch daraus, dass kein Vertrag vorliegt, sondern ein einseitiges von einem Nichtberechtigten abgegebenes befristetes Angebot. 

Die Vorschrift besagt aber, dass es sich um einen Vertrag handeln muss durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen. Das ist nicht der Fall gewesen.

Erstens war das Fürstliche Haus (was das auch immer sein mag) nicht Eigentümer eines Grundstücks in Preussen. Der Inhalt des Vertrages war nichtig, weil auf eine unmögliche Leistung gerichtet.

Ferner ist kein anderen Theil in der Urkunde beteiligt, weil es sich nur um eine einseitig abgegebene Willenserklärung handelt. Somit bestehen ernsthafte Zweifel daran, ob Ludwig Wiese das (unwirksame und nichtige Angebot) beurkunden durfte. Denn es heisst:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Es gibt bei dem Kaufangebot keinen Vertragschliessenden der durch eine öffentliche Behörde vertreten ist, somit gibt es bei dem Vorgang keinen Vertrag, und somit ist Ludwig Wiese nicht zuständig. Und er ist auch nicht befugt, das Grundstücksangebit zu beurkunden.







Zur Annahme  des Angebotes wäre das Gleiche zu sage, denn 

das Kaufangebot wird mit der Massgabe angenommen, dass der Preis in Höhe von 709.000 RM bar bezahlt wurde. 


Karl Niesert, geb. am 24. 10. 1907.
Intendantrurrat später 
Oberfeldintendant der Wehrmacht.
1952 Oberverwaltungsgerichtsrat in Münster, 1959 zum
Bundesverwaltungsgericht übergetreten.


Ludwig Wiese Stabszahlmeister, nicht befugt Grundstücksgeschäfte zu 
beurkunden* (siehe Rang unten in rot: K Mitarbeiter). 
Kein richterlicher Militärjustizbeamter

Hier finden wir Ludwig Wiese (unten in rot)


Armee-Oberkommando 18 (AOK18)



Offizierstellenbesetzung 25.4.1940

a) Oberbefehlshaber u. Chef d. Gen. Stabes
A Oberbefehlshaber General d. Artillerie Georg von Küchler
D Chef d. Gen.Stabes Generalmajor Erich Marcks
K Ord.Offz.z.b.V. (O8) Oberleutnant Johann-Christoph Hecker
K Ord.Offz.z.b.V. (O9) Hauptmann Richard Körnchen

b) Führungsabteilung
1.) Ia:
R 1.Gen.St.Offz. (Ia) Oberst i.G. Arthur Schmidt
B 4.Gen.St.Offz. (Id) Hauptmann i.G. Eberhard Graf von Nostitz
K 1.Ord.Offz. (O1) Hauptmann Hans-Georg Eismann 
- - - - - - - - - - - - - Hauptmann Friedrich Drescher
K 4.Ord.Offz. (O4) Leutnant Vicke von Behr Negendanck
K Offz.Ing.Verm.(Ia Meβ) Hauptmann (Ing.) Heinrich Junker
K 1. Hilfsoffizier Oberleutnant Johann-Christoph Hecker
K 2. Hilfsoffizier Leutnant Eberhard Wagemann
K 3. Hilfsoffizier Leutnant Bener


Verb.Offz.Marine Kapitän z.See von der Forst
Armee-Kartenstelle Oberleutnant Gottfried von der Ohe
Armee-Kartenlager Hauptmann Hetzler
(Verm.Zug 20 402)

2.) Ic:
B 3.Gen.St.Offz. (Ia) Major i.G. Theodor Heinrich
K 3.Ord.Offz. (O3) Hauptmann Dr. Max von Stockhausen
Z 6.Ord.Offz. (O6) Hauptmann(E) Alfons Franiel
K Dolmetscher Hauptmann Emil Meβmer
K Dolmetscher Rittmeister Julius Géza von Zsarnay
K Dolmetscher Sonderführer Dr. Friedrich Köster
K Dolmetscher Sonderführer Eduard Schröter


Verb.Beamter Ausw.Amt Legationsrat Buscher
Prop.Komp.621 Hauptmann d.R. Hans Fischer

3.) Ic/A.O.K Abwehroffizier Major (E) Adolf Steiger
K Sachbearbeiter Hauptmann Louis Worch
K Zensur-Offizier Hauptmann Dr. Wilhelm Ehmer 
K Zensur-Offizier Hauptmann Leopold von Renvers
K Zensur-Offizier Oberleutnant Dr. Wilhelm Ritter von Schramm
Z 7.Ord.Offz. (O7) Oberleutnant Richard von Negenborn


G.F.P.Gru.520 G.F.P.Kommissar Hartl

c.) Waffenoffizieren
1.) Stoart.:R Stabsoffz. d. Art. Oberstleutnant Helmut Loch
K Adjutant Hauptmann Arthur Koch

2.) A.Pi.F.:J Armeepionierführer Oberst Fritz Schönfelder
R Offz. d. Pioniere Major Leopold Schirrmeister
B Sachbearbeiter Hauptmann Hugo Endlein
K Adjutant Hauptmann (E) Hans Schneider

Wasserbau-Sachverst. Hauptmann (Ing.) Dr. Zwissler kdrt.von Pi.Schule 1 zum A.Pi.F.in Stelle Gruppe Landesbef. Oberinspektor Karl Seeau

3,) A.Nachr.Füh.:J Armee-Nachrichtenführer Oberst Friedrich Walter Otto Bernhard
K Adjutant Oberleutnant Heinz Weiβ
B Sachbearbeiter (Fu) Hauptmann Martin Höpfner
B Sachbearbeiter (Fe) Hauptmann Dr. Louis Reuter
K Schlüssel-Offz. Hauptmann Dr. Hermann Metzger
K Schlüssel-Offz. Leutnant Eugen Stecher
B Berater, Beamter d.höh.D.(Post T) Sonderführer Hans-Joachim Woite
K Mitarbeiter, Beamter d.geh.techn.D.(N) Techn.Verw.Amtmann (N) Karl Lepa

4.) Stabsoffz.Gasabwehr:
B Gasabwehr-Offz. Major Adalbert Leis

d.) Oberquartiermeisterabteilung1.)Oberquartiermeister(O.Qu.)
J Oberquartiermeister Generalmajor Fritz Schlieper
B 2.Gen.St.Offz. (Qu.1) Major i.G. Heinz Schleusener
B 5.Gen.St.Offz. (Qu.2) Hauptmann i.G. Ludwig Hahne
K 2.Ord.Offz. (O2) Major Harald Kaiser
K 5.Ord.Offz. (O5) Hauptmann Johann-Daniel Delius
B Fachbearb.f.Mun (W) Major (W) (E) Georg Hammel
B Fachbearb.f.Inf.u.Art.Ger.(W) Major (W) (E) Jakob Hoffmann
B Sachbearb.f.Pi-Gerät char. Major z.V. Ernst Hoffmann
B Sachbearb.f.allg.Heergerät Major(E) Georg Henschel
K Ord.Offz. f.O.Qu.zugl.Bearb.f.Einsatz rückw.N-Einh. Hauptmann Robert Berners
Z Büro-Offizier Oberleutnant Kurt Dylewski
K Sachbearb.f.Gasschtz.u.Nebel-ger. Stabsschirrmeister Werner Heinemeyer
Beamt.d.geh.techn.D.(Ch)gepr.techn.Beamt.Anw.

2.) H mot Offz.:
R Sachbearb.f.Kraftfahrwesen Oberst Freiherr Raitz von Frentz
B Mitarb., Offz.Ing.(K)
K Mitarbeiter Hauptmann (E) Robert Kleinkopf 
K Mitarbeiter Hauptmann (E) Henry Rose 
K Mitarb.Beamter d.geh.techn.Dienstes (K) Oberamtmann Hermann Krenzer

3.) Stabsoffz.d.Feldgen.
Stabsoffz.d.Feldgend. Major d.Feldgen. Carl Sebbesse


Verb.Offz.OKW (W.Rü.Amt)
Major (E) Kurt Weber
Hauptmann Erich Hüstedt
Sekr. Georg Podehl
Kr.Verw.Insp. Wilhelm Schwabe

Wehrm.Gräberoffz. Leutnant Hans Krüsmann
Verb.Beamter C.d.Z. Landespräs. Dreyer
Landstr.Bevollm. Prov.Baurat Maier

4.) IVa zugl. ArmeeintendantJ Armeeintendant Generalintendant Rudolf Schreiner
B Sachbearbeiter Intendanturrat Kurt Tappen
B Sachbearbeiter Intendanturrat Dr. Otto Herold
B Sachbearbeiter Intendantass. Theodor Mejer
B Sachbearbeiter Interdantrat Siegfried Warnick
K Mitarbeiter Stabszahlmeister Walter Bartels
K Mitarbeiter Stabszahlmeister Hans Börst


K Mitarbeiter Stabszahlmeister Ludwig Wiese

K Mitarbeiter Stabszahlmeister Paul Frömming
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Wilhelm Tielke
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Ewald Eckhardt
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Ernst Kniestedt

f.Armeefeldkasse:
K Zahlmeister Oberzahlmeister Waldemar Wenke
Z Zahlmeister Oberzahlmeister Friedrich Cleve (kdrt.zu IVz)




Das Angebot wurde vor dem Stabszahlmeister Ludwig Wiese von der Wehrkreisverwaltung VI der gemäss Einführungsgesetz  zum BGB Artikel 142 in Verbindung mit dem Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899, Artikel 12 Paragrafen 2 und 4 zum Urkundsbeamten bestellt ist, angenommen.

Weder die Abgabe des Kaufangebots noch die Annahme des Angebots waren wirksam geworden, sie waren beide nichtig.


Auflassung

Überraschenderweise erfolgt die Auflassungserklärung beim Amtsgericht in Minden vor dem Gerichtsassessor Josef Menne (verstorben 1944 bei einem Luftangriff).


Amtsgerichtsrat Josef Menne, verstorben 1944 bei Fliegerangriff




Da offensichtlich ist, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe eingetragen ist, kein Haus eine Rolle spielt, werden nun Testamentsvollstrecker bemüht. 

Kurt von Plettenberg erscheint nicht, sondern ein Hofrat Müller und Wolrad Schwertfeger.

Hofrat Müller war von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt worden. 

Er war en Angestellter.



siehe 



Wenn jemand ernannt wurde, dann war es der inhaftierte Henckel Graf von Donnersmarck, der als Testamentsvollstrecker entlassen wurde.

Das Testament Adolfs ist bis heute "verschwunden", der Erbschein wurde nie vorgelegt.

Das Amtsgericht Minden hätte die Auflassung nicht beurkunden dürfen.

und 


das Amtsgricht Bonn hätte die Eigentumsumschreibung bei Kenntnis und Prüfung dieser Urkunden nicht vornehmen dürfen. 

Es hätte nachfragen müssen wie es zur Inkongruenz zwischen dem "Vertrag" (Verkäufer ist nicht Eigentümer, Rechtsfigur des Fürstlichen Hauses ist nicht definiert, Erbschein wurde unterschlagen, Vollmacht Plettenbergs liegt nicht vor, Testamentsvollstrecker ist inhaftiert, Hermann Müller wurde von Adolf mit Sicherheit nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt, das Testament ist "verschwunden") und der Auflassungserklärung durch Testamentsvollstrecker kommen soll. Sowohl das Amtsgericht in Bonn wie in Minden wussten dass das Palais Schaumburg aus dem Nachlass Adolfs kam.




§ 20  der Grundbuchordnung in der Fassung vom 7 August 1935 lautet

Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.

Eine Einigung der Berechtigten liegt nicht vor.


§ 29  der Grundbuchordnung in der Fassung vom 7 August 1935 lautet

Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden , wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen  vor dem Grundbuchamt zur Niederschrift des Grundbuchrichters abgegeben oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubugte Urkunden nachgewiesen werden.

Es ist offensichtlich, dass die Beteiligten: Fürstliches Haus, Testamentsvollstrecker, Heeresstndortverwaltung, Wehrkreisverwaltung, Reichsheer, Reichsfiskus, Wehrmacht in Münster, in Minden und in Bonn agierten um durch die Spaltungen und verschiedenen beteiligten Personen die Spur zu verwischen, nämlich die Tatsache zu verheimlichen, dass das Palais Schaumburg Nachlass Adolfs war, das die Geschwister zu gleichen Teilen geerbt hatten.

Die einzig in Frage kommenden Berechtigten, nämlich die Prinzen, tauchen nirgends auf.

Und wieso fand die Beurkundung der "Auflassungserklärung" in Minden und nicht in Bonn oder Münster statt ? Das Gericht in Minden war nicht zuständig dafür.

Antwort:


Weil die Herrschaften Schwertfeger und Müller 709.000 RM in bar transportierten.

Entfernung Minden -  Bückeburg ? 10 Kilometer


Wer möchte schon eine derartige Summe quer durch das Deutsche Reich transportieren ?

Bückeburg-Bonn sind 500 km.


Freitag, 14. Dezember 2018

Kriegsvorbereitungen

Das Palais Schaumburg in Bonn soll den Stab der XII Infanterie Division beherbergen zur Vorbereitung des Frankreichfeldzugs.

Steyerling circa 9.800 Hektar gross produzierte Holz, viel Holz. Wie ich schon 2006 vertreten habe: Holz war ein wichtiger Rohstoff um Flugzeugteile herzustellen.

Zitat: 1942:Vermerk von Herrn von Plettenberg: Seite 177 Luftwaffe lobt Schnittarbeiten, beste Qualität. Sägewerke im Forstgut Steyrling sind 1 a Qualität, die besten. Wieso lobt die Luftwaffe die Schnittarbeiten ? Weil z. Bsp. Kampfflugzeuge wie Focke Wulf TA 154 aus Holz hergestellt wurden. Holz wurde verwendet für den Bau der Rippen und Spanten. Die Bohlen wurden zurecht geschnitten. Es wurden Tragflächen gebaut. Der Rumpfbau wurde auch aus Holz hergestellt. Deshalb war das Sägewerk im Forstgut von Steyrling kriegswichtig.

Was finde ich in der Plettenberg Akte ?

Herr von Plettenberg notiert, dass er nicht kommen kann. Wichtig ist: Göring lädt ihn ein,
wissend, dass von Plettenberg  grosse Forstwirtschaften verwaltet,
 in Österreich und Schaumburg-Lippe, er weiss auch von Bad Eilsen,
das 1941 an Focke Wulff vermietet  werden wird 




Wenn Richter Reineke in Bückeburg macht was die Lokalchefs sagen,
dann liquidiert man die Gesellschaft Adolfs
mit oder ohne Erben

Wikipedia: Gemäß einer Forderung des RLM nach einem Trainingsflugzeug für Fortgeschrittene wurde die Maschine von Focke-Wulf-Chefingenieur Kurt Tank als Konkurrenzmuster zur Arado Ar 76  und der Heinkel He 74 entworfen. 

Bei der Konstruktion wurde eine eventuelle Verwendbarkeit als „Heimatverteidigungsjäger“ berücksichtigt. Im November 1933 flog die Fw 56a erstmals, die zweite Maschine ging nach einigen Veränderungen am Fahrwerk und dem Austausch der Holztragfläche gegen eine aus Metall in die Flugerprobung. Der dritte Prototyp flog im Februar 1934 wieder mit einer hölzernen Tragfläche und stellte die Konstrukteure endlich zufrieden. Beim Vergleichsfliegen, das 1935 stattfand, konnte sich die Fw 56 gegen ihre beiden Mitbewerber durchsetzen, woraufhin die Luftwaffe die Serienfertigung anordnete.

Vorheriges Schriftstück: Buchenpressholzwerke wie bei Wubag (zu Wubag siehe Seite 171 in Vier Prinzen zu SL u pU)
1.10.1941 Wubag in Bückeburg, später Gemag wird Wehrwirtschaftsbetrieb (Lieferant für Focke Wulf).



Verkauf Palais Schaumburg


Höllriegelskreuth, Adolfs Domizil soll auch für militärische Zwecke verkauft werden

Verkauf Palais Schaumburg in Bonn

Was schrieb Wolrad an Reichstatthalter Myer aus Lemberg am 17 Oktober 1941 ?

“Feldpost Nummer 26847*, den 19 Oktober 1941 

(*nach dem Verzeichnis für Feldpostnummern von Kannapin handelt es sich um Lemberg) 

Sehr verehrter Herr Reichstatthalter ! In der Abfindungsangelegenheit meiner Brüder darf ich die Ausführungen, die ich in der mir freundlicherweise gewährten Unterredung vom 17. d. Mts. Ihnen vorgetragen habe, wie folgt wiederholen: “Um diese Einigung allen etwaigen späteren Anfechtungen zu entziehen, wurde besprochen, dass sie nicht in einer Vergleichsurkunde niedergelegt werden, sondern dass eine Entscheidung des Fideikommissgerichts Celle auf Grund des Auflösungsgesetzes mit dem sachlichen Inhalt dieser Einigung erbeten werden sollte”. ......... 

Vor kuzem haben die vier zuständigen Reichsministerien entschieden, dass ich Eigentümer des alten Hausvermögens sei…….. …bitte ich aber Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken zu dürfen, dass durch die ständigen mit grosser Heftigkeit und Verantwortungslosigkeit geführten Angriffe meiner Brüder Heinrich und Friedrich Christian die sachliche Arbeit meiner Verwaltung auf´s schwerste gestört und die Entwicklung der grossen Wirtschaftskörper stark beeinträchtigt wird… 

Ich wäre Ihnen, sehr verehrter Herr Reichstatthalter, deshalb besonders dankbar, wenn Sie von sich aus daraufhin wirken würden, dass diese dauernden erneuten Angriffe meiner Brüder endgültig unterbunden werden, damit meine Verwaltung und das Fideikommissgericht ohne solche dauernden Störungen und Beunruhigungen ihre in der heutigen Zeit besonders schwierigen Aufgaben erfüllen können. 

Für den Fall, dass Sie noch irgendwelche weitere Aufklärung wünschen, habe ich Herrn von Plettenberg, dessen Uk- Stellung beantragt und ihm von seinem Divisionskommandeur zugesagt ist, beauftragt, sich sogleich nach seiner Rückkehr mit Ihnen in Verbindung zu setzen. 

Ich benutze die Gelegenheit gern, um Ihnen meinen richtigen Dank für das sehr freundliche Interesse zu sagen das Sie mir und meiner Verwaltung entgegenbringen, und verbleibe mit Heil Hitler, Ihr stets ergebener” 

Staatsarchiv Bückeburg L 4 Schaumburg Lippische Landesregierung Archivsignatur L 4 Nr.4952, S. 161 ff.

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