Wer es immer noch nicht begriffen hatte weiss es spätestens jetzt. Der Titel des Buches Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem entfaltet hier und jetzt seine vollkommenste Gültigkeit.
Mit wenigen Pinselstrichen lässt sich die F...... des Unrechtssystems skizzieren
Szene 1:
in den schwarzen dreissiger Jahren wird das Vermögen des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe "wegmanipuliert". Seine Urkunden und Testamente werden versteckt.
Szene 2: Wolrad, Adolfs nationalsozialistischer Bruder, usurpiert nach dessen Tod, Adolfs Position und gibt sich als Fürst aus, eignet sich das riesige Vermögen an
Szene 3: als in den neunziger Jahren der Schwindel aufzufliegen droht, werden sämtliche staatlichen Archive blockiert.
Szene 4: Im Jahr 2012 stellt Herr MdL Stefan Wenzel eine einfache Frage an die Landesregierung. Warum gibt die Landesregierung die letztwilligen Verfügungen Adolfs Fürst zu Schaumburg Lippe nicht an das Nachlassgericht ab ?
Szene 5: Die Landesregierung erklärt dem Herrn MdL Wenzel wahrheitswidrig zwei Mal: eine gerichtliche Entscheidung gestatte die Nichtabgabe an das Nachlassgericht trotz § 2259 BGB. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: es gibt keine Entscheidung die die Nichtabgabe an ein Nachlassgericht gestattet. Die von Herrn Mac Allister ernannte Chefin in der Staatskanzlei, Frau Dr.Hawighorst hat Herrn MdL Wenzel und damit die deutsche Öffentlichkeit, im Namen des Ministerpräsidenten, zweimal belogen.
Szene 6: Am 2 Mai 2012 schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover:
"Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung, durch die die Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Helge Limburg beantwortet wurde, habe ich weder Ihren Ausführungen noch der Antwort der Landesregierung entnehmen können.
Der Tatbestand der Urkundenunterdrückung ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil bereits aus Ihrem eigenen Vortrag nicht erkennbar ist, dass der Landesregierung ein Dokument vorliegt, welches sie einem Gericht nicht abliefert, obwohl sie hierzu verpflichtet wäre. Bei den von Ihnen benannten Unterlagen, hinsichtlich derer Sie bereits einen Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen bzw. dem Nds. Hauptstaatsarchiv geführt haben, handelt es sich ausweislich des Urteils des OVG Lünbeurg vom 17.9.02 nach Paragraf 1 Absatz 4 NArchG um privates Schriftgut. Eine-bislang nur von Ihnen behauptete- Ablieferungspflicht läge insoweit nicht beim Land Niedersachsen oder seinen Institutionen. Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Dokument vorliegt, hinsichtlich dessen eine Ablieferungspflicht besteht, kann ich Ihren Angaben ebenfalls nicht entnehmen.
Der Tatbestand einer uneidlichen Falschaussage ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil das Plenum des Landtags keine zuständige Stelle zur Abnahme einer eidlichen Vernehmung ist und die Landesrgierung und ihre Mitglieder dort auch nicht als Zeugen oder Sachverständige aussageb. im übrigen liegen keine falschen Angaben vor."
Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwältin: "Die vom Land Niedersachsen verwahrten Findbücher wurden von mir nicht eingesehen".
Wikipedia definiert Lüge wie folgt: Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben.
Es heisst, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Es heisst, dass niemand Testamente unterdrücken darf, es heisst, dass Abgeordnete nicht belogen werden dürfen. Das ist das parallele Unrechtssystem. Es existiert.
Woher nimmt sich eine Exekutive das Recht, in private erbrechtliche Aspekte einzugreifen, die den Staat rein gar nichts angehen ? § 2259 BGB ist Privatrecht. Woher nimmt sich Herr Mac Allister das Recht, zu erklären, dass Testamente NICHT an ein Gericht abzugeben sind ? Woher nimmt sich die Staatskanzlei das Recht die Öffentlichkeit zu belügen ?
siehe auch:
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146?show=full
Latest News zum neuen Buch: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr
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