Sonntag, 13. Mai 2012

Transparenzoffensive: Testament des Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe


 Das Testament von Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, verstorben im Jahr 1911 kann hier eingesehen werden, weil mir ein Exemplar vorliegt. Ich bekam es von meiner Mutter die es von meinem Grossvater Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe erhielt.

Nur diesem Umstand ist es zu verdanken, dass es einsehbar ist. Die Verwahrer von Nachlassunterlagen verweigern die Herausgabe oder Einsichtnahme mit dem Argument, diese Unterlagen könnten von mir falsch interpretiert und ausgelegt werden.

Das nenne ich prophylaktisches, proaktives Handeln. Man kann es auch als Urkundenunterdrückung bezeichnen.

Dieses Testament zum Beispiel ist deshalb brandgefährlich, weil es darin heisst, dass Besitzungen in Ungarn und Südamerika nicht zum Fideikommiss gehören. Sie sind Georgs Privatvermögen.

Beerbt wird er von seinem Sohn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.







Wenn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe erhebliches nicht zum Fideikommiss gehörende Privatvermögen seines Vaters erbte, im In-und Ausland, so macht es wenig Sinn zu behaupten, er sei 1936 vermögenslos verstorben sein.

Weder in Ungarn, Österreich, Mecklenburg Vorpommern, Preussen noch in Argentinien wurde jemals Fideikommiss geschaffen.

Dies wird mit einer öffentlichen Urkunde eines Nachlassgerichtes bestätigt und diese Urkunde datiert aus dem Jahr 1919, ein Jahr NACH Abschaffung der Monarchie.

Im Bestand L121a Nr. 5156 des Amtsgerichts Abt. 2 Bückeburg Aktenzeichen 12/19 findet sich ein jahrzehnteland "verschollener" Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe.

Darin heisst es:

Fürstliche Hofkammer
B. 248 II

Bückeburg, den 3 Februar 1919

An den Herrn Präsidenten des  Landgerichts 
hier

Für Hochwohlgeboren hatten uns unter dem 30.V.1911 eine bescheinigung ausgestellt, dass Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe vom Hochseligen Fürsten Georg zum Erben seines gesamten nicht zu Fideikommissarischen Hausgute gehörigen Vermögens insbesondere auch der Besitzungen im deutschen Reiche, in Ungarn, Slavonien und Südamerika eingesettzt sei und dass zu den erstgenannten u.a. auch das Gut Grabowhöfe c.p. Louisendfeld und Sommerstorf im ritterschaftlichen Amte Nienstadt in Mecklenburg gehöre.

Wirtschaftlich zu diesem Gute gehört eine 78 qm grosse "kleines Eisenbahngrundstück" genannte Parzelle am Bahnhof Grabowhöfe, die aber ein besonderes Grundbuchblatt hat und noch auf den Namen des Fürsten Georg steht. Der amtierende Richter hat die Umschreibung dieser Parzelle in der obengenannten Bescheinigung verweigert Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Adolf verweigert, weil diese Parzelle in der obengenannten Bescheinigung nicht besonders aufgefúhrt war, und hat die Beibringung eines Erbscheins gefordert.

Euer Hochwohlgeboren bitten wir demgemäss ergebenst um Ausstellung einer Bescheinigung, dass Seine Hochfürstlichen Durchlaucht der Fürst der Erbe des gesamten Grundbesitzes im deutsche Reiche nach dem hochseeligen Fürsten Georg ist.

Das Landgericht antwortete dass es nicht zuständig sei und verwies an das Amtsgericht Bückeburg. Dieses könne nach Paragraf 2353 des BGB einen allgemeinen Erbschein erteilen. Bückeburg, den 4 Februar 1919.

Paragraf 2353 BGB lautet heute noch:

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).

Das Nachlassgericht erliess antragsgemäss den Erbschein und stellte für und gegen jedermann fest, dass Adolf den gesamten privaten nicht zum Hausgut gehörigen Besitz Georgs geerbt hatte und zwar auf der Grundlage des BGB, am 19 Februar 1919, nach der Abschaffung der Monarchie.

Adolf war somit rechtmässiger Eigentümer des ererbten Grundbesitzes Georgs.

Um das zu verstehen muss man nicht Jura studiert zu haben.

Wie soll Adolfs Besitz Fideikommiss gewesen sein ?

Eine NS Machenschft mit dem einzigen Ziel sich rechtswidrich den gesamten Besitz zuzueignen. Möglich wurde es, weil das NS System mitspielte. Ein Landgericht im Jahre 1919 hätte nicht mitgespielt. Ein Blick in die Erbscheinsakte 12/19 genügt.

Natürlich ist derjenige der sich die Mühe macht den Schwindel aufzudecken ein Verschwörungstheoretiker.




Kontakt: 
Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
Jose Ortega y Gasset 40-7D
28006 Madrid
alexander.vomhofe@2020consultoria.com

Vier Prinzen beim Dokumentenserver der FU Berlin

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