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Mittwoch, 23. November 2016

Forschungsprogramm zur Untersuchung des Bundeskanzleramts

Palais Schaumburg Bonn Rückansicht

Unstimmigkeiten zum Palais Schaumuburg

Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
         NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden
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Das Bundesarchiv, Koblenz
Bewerbungsschluss: 28.02.2017

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der zentralen deutschen
Behörden und dem Umgang dieser Behörden mit ihrer belasteten Geschichte
und ihren personellen Kontinuitäten nach 1945 stellte lange Zeit ein
Desiderat der Zeitgeschichte dar. Mit den 1990er Jahren trat dieses
Defizit zunehmend in den Blick, so dass die Studie einer
Historikerkommission zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts im Jahr
2010 eine breite öffentliche Diskussion auslöste. Seither haben etwa
zwanzig Bundesministerien und Bundesbehörden Historikerkommissionen zur
Untersuchung der NS-Vergangenheit ihrer Vorläuferinstitutionen und/oder
ihres Umgangs mit NS-Kontinuitäten und NS-Belastungen in der
Nachkriegszeit eingesetzt und einschlägige Forschungsprojekte
gefördert.

Die Bundesregierung strebt in Fortsetzung dieser Initiativen eine
umfassende historische Aufarbeitung der NS-Belastung der
Bundesministerien und zentraler Bundesbehörden sowie der zentralen
Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR an. Ziel des
Forschungsprogramms ist eine Erweiterung der bislang vorwiegend auf
Einzelinstitutionen gerichteten Forschung um übergreifende,
querschnitthafte und vergleichende Fragestellungen.

Aufgrund seiner übergreifenden Bedeutung wird im Rahmen dieses
Forschungsprogramms die Untersuchung des Bundeskanzleramts explizit
ausgeschrieben.

Zum angestrebten Zweck der Aufarbeitung hat die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein Förderprogramm in Höhe
von 4 Mio. EUR für den Zeitraum 2017 bis 2020 aufgelegt. Von dieser
Summe sind 3 Mio. EUR für den Teil der über Einzelinstitutionen
hinausgehenden übergreifenden, vergleichenden oder querschnitthaften
Studien (Programmteil A) und 1 Mio. EUR für die Untersuchung des
Bundeskanzleramts (Programmteil B) vorgesehen.

Anforderungen

Antragsberechtigt sind Forscher bzw. Forschergruppen an Universitäten
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einzelforscher,
deren Vorhaben an solche Einrichtungen angebunden sind.

Das Programm soll dazu dienen, institutionelle Forschungslücken zu
schließen und im freien wissenschaftlichen Wettbewerb unter politik-,
sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen Forschungsprojekte zur
NS-Belastung und NS-Kontinuität von Bundesministerien und Bundesbehörden
sowie Ministerien, Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen
DDR bzw. der Geschichte ihrer Vorläuferinstitutionen in der NS-Zeit zu
entwickeln.

Im Programmteil A sollen behördenübergreifende Vorhaben angeregt werden,
die beispielsweise

- ressortübergreifende Querschnittstudien zu mehreren Behörden derselben
Hierarchieebene oder vertikale Längsschnittstudien nachgeordneter
Behörden desselben Geschäftsbereichs beantragen;
- nicht- oder halbstaatliche Akteure wie Interessenverbände
einbeziehen;
- Untersuchungszeiträume wählen, die die klassischen Zäsuren wie
diejenigen von 1933, 1945 oder 1949 überspannen;
- das Potential des historischen Vergleichs - vor allem des
deutsch-deutschen Vergleichs unter Einbeziehung von DDR-Behörden bzw.
Funktionsäquivalenten zu bundesdeutschen Stellen - nutzen.

Gefördert werden Anträge bis maximal 400.000 EUR.

Im Programmteil B sollen insbesondere Vorhaben angeregt werden, die
beispielsweise

- die Frühgeschichte des Bundeskanzleramts (BKAmt) in seiner personellen
Kontinuität und Diskontinuität zur Zeit vor 1945 und zu seinen
Vorgängerinstitutionen seit 1918 erschließen;
- die Rekrutierung des Personals im Kanzleramt sowie die Interaktion und
Netzwerkbildung zwischen dem BKAmt, den Bundesministerien und
Landesbehörden thematisieren;
- Forschungsfragen der Mentalitäts- und politischen Kulturgeschichte
berücksichtigen, um Kontinuität und Wandel in dem vom BKAmt geprägten
Politikstil zu erschließen.

In diesem Programmteil ist auch ein Antrag vorstellbar, mit dem der
komplette Förderansatz in Höhe von max. 1 Mio. EUR ausgeschöpft wird.

Anträge im Umfang von maximal 10 Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig)
sowie ein detaillierter Kostenplan werden erbeten bis zum 28. Februar
2017. Die Anträge sind zu richten an den Präsidenten des Bundesarchivs,
Herrn Dr. Michael Hollmann, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz.

Um eine wissenschaftlich fundierte Auswahl der Projekte sicherzustellen,
wird die BKM eine unabhängige Fachjury berufen. Auf der Grundlage dieser
Beratung trifft das Bundesarchiv die Förderentscheidung.

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Dr. Michael Hollmann

Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz

Frage: Wird ein Forscher sich der Frage widmen, wie es zum Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn im Jahr 1938 kam ?

Siehe:

Unstimmigkeiten zum Palais Schaumburg


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