Beide leugnen anerkannte Rechtsordnungen wenn sie für sich einen Sonderstatus in Anspruch nehmen.
Auf Reichsbürger wird der Verfassungsschutz aufmerksam.
Reichsfürsten wird gestattet, sich monarchisch auf zu spielen.
Im Grunde genommen, gehören beide Gattungen unter die Lupe genommen.
Denn deren Stossrichtung ähnelt mehr als gedacht.
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