Die NS Justiz in Bückeburg vermerkte wahrheitswidrig auf den Erbschein nach dem letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe vier Wörter:
Vermögen ist nicht vorhanden.
In internen Unterlagen der "Hofkammer" schrieb Herr Schwertfeger hingegen die Wahrheit:
"Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes für den Fürsten ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt"
Nun haben wir es alle gemerkt, jeder kann es nachlesen.
2018 ist nicht 1937.
Also wieso hat der Staat so starke Hemmungen diesen Sachverhalt zu prüfen ?
Wir können den Satz Schwertfegers in die Gegenwart transportieren:
"Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes für den Fürsten ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt"
Wirklichkeit oder Wahrhaftigkeit können unangenehm sein.
Die Beachtung des Gesetzes und der Rechtmässigkeit können unangenehm sein.
Die Gegenseite hat gemerkt, dass es doch Vermögen gab, das auseinanderzusetzen ist.
Und der Fürst .... (weder Wolrad noch Alexander waren je Fürsten).
Hoffentlich ein Unterschied, ob 1937 oder 2018 !
Ach ja: Archivsperren zur Abrundung
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