Ohne Beiladung und
Information der Miterben und ohne dass in der mündlichen Verhandlung jemand das
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin vertrat, erging am 5.4.2011 ein
Urteil, welches feststellte dass Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe Alteigentümer
war.
Die Bundesregierung hatte kurz davor, am 30 März 2011 die Flächenerwerbsmöglichkeiten für
Alteigentümer verbessert.
Durch das am
30. März 2011 in Kraft getretene 2. Flächenerwerbsänderungsgesetz sollen die im
Koalitionsvertrag angekündigten Verbesserungen der Alteigentümer beim
Flächenerwerb umgesetzt werden.
Mit Hilfe einer Stichtagsregelung sollen sich Verzögerungen bei der
Bescheidung der Ausgleichsleistung der Alteigentümer nicht mehr negativ auf den
Umfang der Erwerbsmöglichkeiten auswirken. Die Stichtagsregelung sieht vor,
dass der begünstigte Kaufpreis auf
der Grundlage der im Bundesanzeiger am 21. Juli 2004 veröffentlichten
Regionalen Wertansätze ermittelt wird. Falls diese im Einzelfall nicht
vorhanden sein sollten, werden die Verkehrswerte zum Stichtag 1. Januar 2004
ermittelt. Durch den in der Vergangenheit liegenden Stichtag erhöht sich das
Erwerbsvolumen der Alteigentümer gegenüber der bisher geltenden Regelung.
Darüber hinaus wird denjenigen, die seit dem 1. Januar 2004 von der
Möglichkeit des begünstigten
Erwerbs bereits Gebrauch gemacht haben, die Möglichkeit eingeräumt,
ihren Erwerbsumfang auf der Grundlage der Stichtagspreise neu zu berechnen und
zusätzliche Flächen zu erwerben (Nachschlag).
Diejenigen, die seit dem 1. Januar 2004 berechtigt gewesen sind, aber von
der Erwerbsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben, erhalten im Wege einer
Übergangsregelung die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten nach
Inkrafttreten des Gesetzes erneut eine Erwerbsabsicht anzumelden.
Schließlich wird der Kreis der Personen, auf die der Berechtigte seine
Erwerbsmöglichkeit übertragen darf, erheblich erweitert. Die Erwerbsmöglichkeit
darf nunmehr auf die gesetzlichen Erben bis zur vierten Ordnung übertragen
werden.
Die interessanten Fragen wären:
Wer erwarb zu welchem Preis von der BVVG Gut Boldebuck ?
Verkehrswert ?
Gab es eine Ausschreibung ?
Wie wäre zu beurteilen wenn sich herausstellen sollte dass andere Personen auch Alteigentümer waren ?
Wie wäre zu beurteilen wenn sich herausstellen sollte dass Entschädigungsleistungen auch an andere Personen zu zahlen wären ?
Auskunft könnte die BVVG erteilen.
An mich wird die Auskunft nicht erteilt.
Aber es gibt vielleicht andere Stellen die auskunftsberechtigt sind.
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