Möge die BIMA den Vorgang des Kaufes bitte aufarbeiten.
Zur Erinnerung:
NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden
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Das Bundesarchiv, Koblenz
Bewerbungsschluss: 28.02.2017
Die Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der zentralen deutschen
Behörden und dem Umgang dieser
Behörden mit ihrer belasteten Geschichte
und ihren personellen
Kontinuitäten nach 1945 stellte lange Zeit ein
Desiderat der Zeitgeschichte dar.
Mit den 1990er Jahren trat dieses
Defizit zunehmend in den Blick,
so dass die Studie einer
Historikerkommission zur
NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts im Jahr
2010 eine breite öffentliche
Diskussion auslöste. Seither haben etwa
zwanzig Bundesministerien und
Bundesbehörden Historikerkommissionen zur
Untersuchung der NS-Vergangenheit
ihrer Vorläuferinstitutionen und/oder
ihres Umgangs mit
NS-Kontinuitäten und NS-Belastungen in der
Nachkriegszeit eingesetzt und
einschlägige Forschungsprojekte
gefördert.
Die Bundesregierung strebt in
Fortsetzung dieser Initiativen eine
umfassende historische
Aufarbeitung der NS-Belastung der
Bundesministerien und zentraler
Bundesbehörden sowie der zentralen
Behörden und staatlichen
Einrichtungen der ehemaligen DDR an. Ziel des
Forschungsprogramms ist eine
Erweiterung der bislang vorwiegend auf
Einzelinstitutionen gerichteten
Forschung um übergreifende,
querschnitthafte und
vergleichende Fragestellungen.
Aufgrund seiner übergreifenden
Bedeutung wird im Rahmen dieses
Forschungsprogramms die
Untersuchung des Bundeskanzleramts explizit
ausgeschrieben.
Zum angestrebten Zweck der Aufarbeitung hat die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und
Medien (BKM) ein Förderprogramm in Höhe
von 4 Mio. EUR für den Zeitraum
2017 bis 2020 aufgelegt. Von dieser
Summe sind 3 Mio. EUR für den
Teil der über Einzelinstitutionen
hinausgehenden übergreifenden,
vergleichenden oder querschnitthaften
Studien (Programmteil A) und 1
Mio. EUR für die Untersuchung des
Bundeskanzleramts (Programmteil
B) vorgesehen.
Anforderungen
Antragsberechtigt sind Forscher
bzw. Forschergruppen an Universitäten
und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen sowie Einzelforscher,
deren Vorhaben an solche
Einrichtungen angebunden sind.
Das Programm soll dazu dienen,
institutionelle Forschungslücken zu
schließen und im freien
wissenschaftlichen Wettbewerb unter politik-,
sozial- und kulturgeschichtlichen
Fragestellungen Forschungsprojekte zur
NS-Belastung und NS-Kontinuität
von Bundesministerien und
Bundesbehörden
sowie Ministerien, Behörden und
staatlichen Einrichtungen der ehemaligen
DDR bzw. der Geschichte ihrer
Vorläuferinstitutionen in der NS-Zeit zu
entwickeln.
Im Programmteil A sollen
behördenübergreifende Vorhaben angeregt werden,
die beispielsweise
- ressortübergreifende
Querschnittstudien zu mehreren Behörden derselben
Hierarchieebene oder vertikale
Längsschnittstudien nachgeordneter
Behörden desselben
Geschäftsbereichs beantragen;
- nicht- oder halbstaatliche
Akteure wie Interessenverbände
einbeziehen;
- Untersuchungszeiträume wählen,
die die klassischen Zäsuren wie
diejenigen von 1933, 1945 oder
1949 überspannen;
- das Potential des historischen
Vergleichs - vor allem des
deutsch-deutschen Vergleichs
unter Einbeziehung von DDR-Behörden bzw.
Funktionsäquivalenten zu
bundesdeutschen Stellen - nutzen.
Gefördert werden Anträge bis
maximal 400.000 EUR.
Im Programmteil B sollen
insbesondere Vorhaben angeregt werden, die
beispielsweise
- die Frühgeschichte des
Bundeskanzleramts (BKAmt) in seiner personellen
Kontinuität und Diskontinuität
zur Zeit vor 1945 und zu seinen
Vorgängerinstitutionen seit 1918
erschließen;
- die Rekrutierung des Personals
im Kanzleramt sowie die Interaktion und
Netzwerkbildung zwischen dem
BKAmt, den Bundesministerien und
Landesbehörden thematisieren;
- Forschungsfragen der
Mentalitäts- und politischen Kulturgeschichte
berücksichtigen, um Kontinuität
und Wandel in dem vom BKAmt geprägten
Politikstil zu erschließen.
In diesem Programmteil ist auch ein Antrag vorstellbar, mit dem der
komplette Förderansatz in Höhe
von max. 1 Mio. EUR ausgeschöpft wird.
Anträge im Umfang von maximal 10
Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig)
sowie ein detaillierter
Kostenplan werden erbeten bis zum 28. Februar
2017. Die Anträge sind zu richten
an den Präsidenten des Bundesarchivs,
Herrn Dr. Michael Hollmann,
Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz.
Um eine wissenschaftlich
fundierte Auswahl der Projekte sicherzustellen,
wird die BKM eine unabhängige
Fachjury berufen. Auf der Grundlage dieser
Beratung trifft das Bundesarchiv
die Förderentscheidung.
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Dr. Michael Hollmann
Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1,
56075 Koblenz
Frage: Wird ein Forscher sich der Frage widmen, wie es zum Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn im Jahr 1938 kam ?
Siehe:
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