Samstag, 26. Januar 2019

Hofrat Müller



Doppelseite des „Staats-Handbuch für den Freistaat Schaumburg-Lippe“, Jahrgang 1923, in der ein „Hofrat Hermann Müller“ als Mitglied der Hofkammer aufgeführt wird. Der Jahrgang 1923 ist der letzte, in dem die Hofkammer aufgeführt wird.



Das Staats-Handbuch betrifft den Freistaat Schaumburg-Lippe, nicht das Fürstentum, das es seit 1918 nicht mehr gab.

Es gab nach 1918 keine Hofräte, keine Hofkammerräte, keine Geheimen Räte, keine Hofkammer, denn diese waren seit 1918 Verwaltungsangestellte.

Das sind sie auch heute noch.

Und "Hofrat" Hermann Müller (Büroangestellter) ist von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe niemals zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden. 

Denn das Hof- und Staatshandbuch für das Fürstentum Schaumburg-Lippe ist nur bis 1918 nachgewiesen.

Die Verwechselungsabsicht besteht auch heute noch.

Hofkammer wird 2019 unter Behörden und Institutionen des Landkreises gelistet




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