Sämtliche Testamentsakten und das Testament von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe sollen verschwunden sein. Der Erbschein wurde geleugnet. Der Testamentsvollstrecker wurde inhaftiert. Das Vermögen Adolfs wurde verneint. Gründliche Arbeit.
Dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Hofrat Müller zum Testamentsvollstrecker ernannt haben soll ist unglaubwürdigst. Wenn es jemand war dann Valentin Graf Henckel von Donnersmarck, der kein Angestellter war.
Siehe Position 8. Die Einsetzung von Herrn Müller diente nur den Interessen der sogenannten "Hofkammer", also letztendlich dem Nutzniesser Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe.
Adolfs Testamentsvollstrecker war Henckel von Donnersmarck Valentin Stolz war Elisabeths Testamentsvollstrecker |
Siehe Position 8. Die Einsetzung von Herrn Müller diente nur den Interessen der sogenannten "Hofkammer", also letztendlich dem Nutzniesser Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe.
Der ehemals Regierende Fürst Adolf setzte niemals einen Angestellten (Múller) zum Testamentsvollstrecker ein.
Bei einer Verlosung im November 1936 fungiert Hofrat Müller nur als Zeuge:
Hofrat Müller fungiert als ein Zeuge von drei |
Devisensachen ( Valentin Henckel Donnersmarck wurde wegen Devisensachen inhaftiert und aus dem Verkehr gezogen) |
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Herr Müller war ein Angestellter |
Meine Frage: Wie konnte ein Angestellter des Gegners zum Pfleger eingesetzt werden ?
Ganz einfach. Weil die Justiz damals vor Ort hörig war.
Wie konnte ein Testamentsvollstrecker durch einen Angestellten von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe ausgetauscht werden ?
Und heute ? Wird diesem Antrag entsprochen werden ?
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