Mittwoch, 23. Januar 2019

Preussen und die "Hofkammer" im Selbstbedienungsladen

Wie im Falle des Palais Schaumburg in Bonn (Preussen) taten es sich die Verwaltungsangestellten  von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe sehr schwer. In Preussen befand sich weder Fideikommiss noch Hausgut, vielmehr Nachlass des verstorbenen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.

Wie in den Beiträgen zu Valentin Henckel Graf von Donnersmarck und Palais Schaumburg mehrfach nachgewiesen, wurde der allein in Frage kommende Testamentsvollstrecker von Donnersmarck entlassen und inhaftiert. Seinen Platz nahmen dann Angestellte von Wolrad ein.

Diese Unterlagen aus 1944 gehen einen Schritt weiter. Es werden nicht mehr die vermeintlichen Testamentsvollstrecker (die keine waren) bemüht. Die Fürstliche Hofkammer (F.Hofk.) selbst (Tarnname) erteilte Befehle und versuchte zu veranlassen, dass Wolrad Alleineigentümer wurde. Das heisst: nicht Gerichte oder Ämter weisen Eigentum zu, sondern Angestellte Wolrads weisen in plumpester Form Eigentum ihrem Brotgeber zu. NS-Zeit gemäss.


Verstoss gegen Paragraf 2211 BGB, Miterbe verfügt zu seinen Gunsten über einen
der Testamentsvollstrekcung unterliegenden Nachlassgegenstand



Testamentsvollstreckung beendet ?????
Eine wirre Mischung aus Hausgesetzen, Oberhäuptern, Testamenten, Testamentsvollstreckern, Rechtsnachfolgern
nur kein Erbschein 

Übrigens wurden mir diese Unterlagen vorenthalten. Ich bekam Sie über einen "Blitzbesuch bei Gericht" im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht (Eilantrag). Sie sind paginiert.


Ich gehe noch einen Schritt weiter:

Die Echtheit des angeblichen Blattes mit dem die Umschreibung mitgeteilt wird (es handelt sich nicht um das Grundbuchblatt) ist zu prüfen..

Merkwürdiges Schriftbild



Querformat: Wer fertigte diese Abschrift an ? Die "Hofkammer" ?

Querformat: Wer fertigte diese Abschrift an ? Die "Hofkammer" ?



Denn diese Unterlagen stammen nicht vom Grundbuch. Sie wurden von der "Fürstl. Hofk." zur Verfügung gestellt.





Und wie kann es sein, dass Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe ein Einheitswertbescheid am 23 Februar 1944 zugestellt wird, wo er angeblich am 13 März 1944 ins Grundbuch eingetragen wurde. Und wie kann ein Schreiben vom 23 Februar 1944 am 18 Januar 1945 bei der Fürstl. Hofkammer eingegangen sein und wie kann es sein, dass der Eingangsstempel korrigiert wurde ?

Es ist auch seltsam dass es an Herrn Wolrad Prinz zu Shaumburg-Lippe adressiert ist.

Und noch seltsamer ist es dass die angebliche Eintragung Wolrads aufgrund einer Bescheinigung des OLG Celle von 1940 erfolgt sein soll und danach die "Testamentsvollstrecker" eine Eintragung beantragen.



Stempel welchen Finanzamtes ?


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