Die Akten sind erst 2015 freigeschaltet worden, als längst Entwarnung geblasen wurde.
Das gesamte Kartenhaus fällt in sich zusammen.
Es war so plump und banal, fast kindlich. 15 Jahre recherchiert um diese Banalität aufzudecken.
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt Oder und das Amtsgericht dort lagen richtig im Januar 2008
https://www.vierprinzen.com/2012/02/durchsuchungen.html
Zur Sache
Zu Lebzeiten von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe wurde dieser wegen Steuerhinterziehung denunziert. 1 Million Gewinn in der Steyrling GmbH habe er der Besteuerung entzogen.
Ist er tot war er vermögenslos, plötzlich war ALLES Hausvermögen.
Und diesen Blödsinn vertreten heute Finanzministerien, wahrscheinlich weil sie unreflektiert die Meinung anderer übernehmen.
Zur Frage der Beleidigung einer "Hofkammer" durch die Bezeichnung dummdreist:
Die Charakterisierung einer Einlassung als "dummdreiste Lüge" hält sich im Rahmen der in Betracht kommenden tatsachenadäquaten Wertung prozessualen Verhaltens. Aus dem Grundsatz der freien Würdigung auch von Einlassungen (vgl. BGHSt 10, 208, 210; BGH, Urt. vom 23. August 1977 - 1 StR 159/77) folgt, daß dem RA nicht vorgeschrieben werden kann, welche Wertung er im Einzelfall auf Grund welcher Sachlage als tatsachenadäquat ansehen darf. Der Bereich seines Ermessens endet erst dort, wo sein Werturteil als offensichtlich abwegig erscheint (vgl. BGHZ a.a.O.). Ich habe diesen Bereich nicht überschritten. Soweit meine Wertung eine persönlichkeitsbezogene Komponente enthält, ist sie bloßer Reflex der Würdigung des Verhaltens in den Jahren 1934 - 1937 der betroffenen "Hofkammer". In ihr kann ein formaler Exzeß nicht gefunden werden (vgl. LK a.a.O. § 192 Rdn. 10). Es kann keine Rede davon sein, daß ich die damalige Hofkammer "zusätzlich herabgesetzt" oder gar in ihrer Würde als Menschen angetastet hätte.
Nebenbei: wer war die "Hofkammer" ?
Vermögen nicht vorhanden
Erbschein an die Hofkammer 2te Ausfertigung an RA vom Hofe erteilt |
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