Das Palais Schaumburg, Höllriegelskreuth und Sewekow dürften Bedenken auslösen.
15 w 209/16 OLG Hamm
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/15_W_209_16_Beschluss_20160527.html
Die Bayern sehen das ebenso
OLG München, Beschluss v. 30.9.2016, 34 Wx 339/16
OLG Köln ?
Die Achillesferse der sogennnten "Hofkammer" ist das Hantieren mit Abschriften von Abschriften, überall, insbesondere bei Grundbüchern.
Die Nutzniesser und Aktenverwahrer sollen Testamentsvollstreckerzeugnis und Testament vorlegen, im Original.
Das ist eine rechtmässig Forderung.
Sterbender Achill von Ernst Herter(im Garten des Achilleion (Korfu)). |
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