Dienstag, 19. Februar 2019

OLG Hamm und die Abschriften

Das OLG Hamm, das grösste Gericht Deutschlands hält nicht viel von Abschriften.

Das Palais Schaumburg, Höllriegelskreuth und Sewekow dürften Bedenken auslösen.

15 w 209/16 OLG Hamm

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2016/15_W_209_16_Beschluss_20160527.html

Die Bayern sehen das ebenso

OLG München, Beschluss v. 30.9.2016, 34 Wx 339/16

OLG Köln ?

Die Achillesferse der sogennnten "Hofkammer" ist das Hantieren mit Abschriften von Abschriften, überall, insbesondere bei Grundbüchern.

Die Nutzniesser und Aktenverwahrer sollen Testamentsvollstreckerzeugnis und Testament vorlegen, im Original.

Das ist eine rechtmässig Forderung.

Sterbender Achill von Ernst Herter(im Garten des Achilleion (Korfu)).

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