Die Bundesanstalt für Immobilien (BIMA) hat das Landgericht Bonn um eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme in Sachen Grundbucheintragung des Palais Schaumburg in Bonn gebeten.
Es gibt Akten zum Verkauf des Palais Schaumburg in Bückeburg die für das Verfahren vor dem Landgericht Bonn erheblich sind.
Ich werde daher beantragen, dass das Landgericht Bonn beim NLA anfragt ob es Akten zum Verkaufsvorgang verwahrt.
Einen Beweis dafür dass schon 1935 (vor dem Tod des Eigentümers, Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe) die Abgabe des Palais Schaumburg an die Wehrmacht geplant war veranschaulichen diese Bestandssignaturen im NLA.
siehe zur Militarisierung auch:
Aus vier Prinzen 2006 Seite 290
twitter @hofealexander
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen