Donnerstag, 5. Dezember 2019

Gutachterschau könnte möglicherweise inszeniert worden sein

Wer Praxiserfahrung in verwaltungsrechtlichen Vorgängen hat, weiss dass die Ämter (Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen; Bundesamt, Finanzministerien) Personal hatten und haben, das Recherchen in einschlägigen Archiven durchführte/durchführt.

So ist beispielsweise die Entscheidung zur Entschädigung der Hackeschen Höfe in Berlin an die Erben von Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe gespickt mit Details aus diversen Archiven und Beständen.

Kein Gutachter wurde beauftragt. Verwaltungsjuristen subsumieren unter die Tatbestandsmerkmale der Norm unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Es gibt eine umfangreiche Handreichung, es gibt Kommentare (Fiebig).

Also was soll diese Gutachterschau ? Ich halte sie für nicht erforderlich. Gerichte sind durchaus in der Lage Erkenntnisse zu würdigen.

Soll hier möglicherweise legitimiert werden, dass Geheimverhandlungen geführt werden ? Sollen die täglichen Kommentare in der Presse (FAZ und SZ) suggerieren, dass verhandelt werden darf, Gerichte ausgeschlossen werden können ?

Denn eins dürfte klar sein: Wenn das Gesetz für alle gilt, dann gibt es keinen Raum für Verhandlungen. Die Bundesrepublik darf nicht verhandeln. Die Gerichte müssen entscheiden. Entweder die Ansprüche sind ausgeschlossen oder sie sind es nicht. Ich vermag keine Dispositionsbefugnisse zu erkennen.

aus dem Bescheid in Sachen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe

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