wer sucht der findet................ hier, gleich mehrere Varianten.
Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn
der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen,
in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht
oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen