Donnerstag, 5. Dezember 2019

Praktikum in Ausschliessungsgründe Teil 3: Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe


wer sucht der findet................ hier, gleich mehrere Varianten.

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn 

der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen

gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, 

in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht 

oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.

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