Donnerstag, 30. Januar 2020

Gefährlichkeit der Hohenzollerndiskussion

Die Diskussion um die Berechtigung der Forderung der Hohenzollern birgt eine grosse Gefahr in sich.

Unbestritten dürfte die Nähe der Hohenzollern zu Adolf Hitler sein, auch die Unterstützung des Nationalsozialismus.

Die Gefährlichkeit besteht darin, dass der Zuspruch der eingeforderten Gegenstände eine Signalwirkung hätte.

Das Signal wäre: die Unterstützung eines verbrecherischen Systems hat keine wirtschaftlichen Folgen für den Täter.

Egal wie mörderisch das System ist, gleichgültig ob ein Angriffskrieg unterstützt wird, wer Beihilfe leistet hat keine wirtschaftlichen Folgen zu befürchten.

Der Verharmlosungseffekt wäre perfekt. Das falsche Signal würde Gehör finden.

Denn es geht weder um Kunstbesitz noch um Immobilienbesitz, es geht bei den Ausschliessungsgründen des EALG um eine Frage der Würdigkeit der Person von der die Ansprüche abgeleitet werden.

Diese  Fragen hat der Gesetzgeber geregelt,   das Finanzministerium setzt das Gesetz um und die Justiz prüft im Falle der Klage die Rechtmässigkeit der Ablehnung des Anspruchs.

Der Kulturausschuss des Bundestages spielt gar keine Rolle bei diesen Fragen.

Und ich erkenne eine gewisse Ambivalenz bei der Erinnerungskultur für die Holocaustopfer einerseits und andererseits gleichzeitiger höchster Beachtung der Kulturforderungen derjenigen die ihre Ansprüche von Unterstützern des NS Systems ableiten. Das macht keinen guten Eindruck.



Soll ausgerechnet in der jetzigen Zeit die Hoffähigkeit der Symbole aus vergangenen Zeiten mit dem Trick eines Restitutionsfalles getestet werden? Geht es in Wahrheit um einen Versuchsballon?
Findet hier eine verdeckte zweite Entnazifizierung statt ?

Die allermeisten Restitutionsfälle sind längst abgeschlossen. Wieso ist dieser Fall im Jahr 2020 noch in Bearbeitung ?

Und ich bitte alle Beteiligten an der Diskussion: Verwenden Sie bitte  immer die Bezeichnung "ehemaliges Haus". Es kann nicht sein, dass 102 Jahre nach Abschaffung der Monarchie von der Presse, von Abgeordneten, von Behörden der falsche Begriff Haus ohne die Einschränkung ehemalig verwendet wird. Herr Dr. Stephan Malinowski hat in seinem Gutachten sehr genau darauf geachtet nicht eine falsche Wendung in Umlauf zu bringen. Seinem Beispiel sollten sämtliche Beteiligten folgen.

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