Samstag, 22. Februar 2020

Ermittlungen gegen Beatrix von Storch aufnehmen

Sie verlangt den Rücktritt des Generalbundesanwalts. Rauchvorhang.





Der Generalbundesanwalt sollte gegen Frau Beatrix von Storch wegen Volksverhetzung ermitteln. Ihre Äusserungen zum Schusswaffengebrauch aus 2016 sind nicht verjährt, drohen aber 2021 zu verjähren. Diese Frau ist brandgefährlich, weil eine verbale Brandstifterin.

Und sie will innerhalb weniger Stunden wissen, ob jemand psychisch krank war. Diskussion erinnert an Marinus van der Lubbe.

https://www.vierprinzen.com/2016/01/beatrix-von-storch-hat-einen-schuss-weg.html



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