Montag, 2. März 2020

Das erste Mal

Vor zwanzig Jahren trug ich just das vor, was  im Tagesspiegel referiert wird.
Endlich kommen sie darauf. Ich hoffe Brandenburg, Mecklenburg Vorpommern, Bund und all jene Einrichtungen schaffen irgendwann die Kurve und gleiten nicht in die Lächerlichkeit der historischen Unkenntnis ab.

https://m.tagesspiegel.de/berlin/streit-um-forderungen-der-hohenzollern-der-staat-sollte-nicht-mit-pseudo-thronfolgern-verhandeln/25595030.html

Nachfolgendes Zitat nach Herrn Prof. Dr. Straub ist einzigartig:

"Wenn also überhaupt Ausgleichsleistungen in Frage kommen, so würden sie einer Erbengemeinschaft zustehen. Solange die Identität der Mitglieder dieser Erbengemeinschaft nicht klar ist, und solange sich die Erbengemeinschaft nicht über die Verteilung der eventuellen Ausgleichsleistungen einigt, müssen die betreffenden Wertgegenstände und Vermögensposten in öffentlicher Hand verbleiben, denn es handelt sich um Dinge, an deren Erhalt und Zugänglichkeit ein öffentliches Interesse besteht".

Und diesen Gedanken den ich seit 20 Jahren verbreite  könnte man auch haushaltsrechtlich weiter entwickeln denn auch diese Gedanken stellen ein öffentliches Interesse dar und zwar wie folgt:

Wenn beispielsweise 4 Miterben zu je ein Fünftel und zwei zu je 1 Zehntel  enteignete Eigentümer waren, dann könnte man sich bei den Schaumburgern fragen:

Wie hoch dürften die Ausgleichsleitungen nach dem EALG maximal ausfallen ? Diese Frage habe ich dem Bundesrechnungshof bereits gestellt. Nach meiner Auffassung lautet die Antwort: maximal 2 Fünftel. 

Bundesrechnungshof in Bonn wurde informiert

Begründung: 

1 SS Obersturmbannführer war Eigentümer von 1 Fünftel (kein Anspruch)

1 Adjutant von Goebbels war Eigentümer von 1 Fünftel (kein Anspruch)

1 angeblicher Alleineigentümer von Steinbruch Steinbergen (Straflager des Straflagers Lahde), Erwerber der Gemag, in der 200 Frauen Zwangsarbeit verrichteten, jemand der durch unlautere Machenschaften den gesamte Besitz an sich brachte, der seinen Aufnahmeantrag in die NSDAP vordatieren liess, (kein Anspruch)

1 Eigentümer von einem Fünftel der sich weigerte in die NSDAP einzutreten und von der SS beschattet wurde, weil er ein Freimaurer war (Anspruch ja)

2 Minderjährige die je 1 Zehntel geerbt hatten   (Anspruch ja)

Vielleicht versteht der Leser nun den Titel des blog und der Bücher:

Vier Prinzen. Es war eine Erbengemeinschaft nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Und es müsste eigentlich heissen: Vier Prinzen und die Kinder einer Prinzessin (gemeint ist Elisabeth Prinzessin zu Schaumburg-Lippe. Sie verstarb am 25.2.1933, knapp drei Jahre vor Adolfs Tod). Ihre beiden Kinder und deren Rechtsnachfolger wären auch einzubeziehen.

Elisabeth Prinzessin zu Schaumburg-Lippe,
Schwester des letzten regierenden Fürsten Adolf zu Schaumburg-Lippe


hier nachzulesen wer Miterben sind.


Und vielleicht versteht jetzt der Leser den zweiten Teil des Titels: das parallele Unrechtssystem. Denn es war in der NS Zeit Unrecht mit System

Und das ist der Grund warum "Oberhäupter" nach 1918 und insbesondere 1928-1945 das Rechtssystem des BGB aushebeln wollten und konnten. Sie waren nützliche Idioten, es verhandelt sich besser mit einem als mit vielen. Aber sie leisteten Vorschub, weil es ihnen half, das gesamte Vermögen zu vereinnahmen. Nicht alle "Oberhäupter" taten es, doch mehrere, darunter die der Familien Oldenburg, Braunschweig, Schaumburg-Lippe, Preussen und Waldeck. Das hatte System.

Und ich möchte nicht denken, dass der Bund mit Georg von Preussen verhandelt, weil es leichter ist mit EINEM zu verhandeln als mit Miterben.... Und noch weniger möchte ich denken, dass der Bund an der "Oberhaupts" und "Chef" Struktur eines "Hauses" festhält, denn dies wäre verfassungswidrig und wider EU-Recht.




Und noch eins. Bitte ncht vergessen:

Palais Schaumburg in Bonn


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