ein Verfahren vor dem Landgericht Bonn wegen der Eintragung des Verkaufes des Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht im Jahr 1939, ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam wegen der Ausgleichsleistungen anlässlich der Bodenreform eines Gutes in Wittstock und ein Wiederaufnahmeverfahren vor dem Verwaltungsgericht Greifswald wegen der Enteignung von Gut Boldebuck.
Federführend ist dr Bund in sämtlichen Verfahren, auch wenn nach aussen hin Landesbehörden agieren (mit Ausnahme des Palais Schaumburg in Bonn, dort BIMA).
Im Jahre 2017 erhielt ich Einsichtnahme in die Plettenberg Akte. Der Inhalt der Akte ist von allergrösster Bedeutung. Oben rechts in diesem blog findet sich der Beitrag "Blockadetaktik".
Die Gerichte in Bonn und Potsdam lassen sich Zeit.
Nun hat das Verwaltungsgericht Greifswald Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 3 August 2020 um 10 Uhr anberaumt.
Mein grösstes Problem ist die Anreise aus 2400 km Entfernung. Fluggesellschaften sind derzeit unzuverlässig und die Nachrichten ändern sich ständig. Flüge fallen aus ....
Eine mündliche Verhandlung kann in den Verfahren die durch Beschluss und nicht durch Urteil zu einem Ende kommen entfallen, siehe Paragraf 101 Abs. 3 VwGO.
So war es bei einem Wiederaufnahmeverfahren vor dem OVG Lüneburg wegen Akteneinsicht.
Wenn das VG Greifswald eine mündliche Verhandlung anberaumt so bin ich ihm dafür dankbar, denn es hätte darauf verzichten können, (Herr Madaus zog wegen einer abgelehnten mündlichen Verhandlung vor den EGMR).
Ich möchte nur dass die Plettenbergakte als Schlüsseldokument wahrgenommen wird. Teile des "Hochadels" folgte manchmal sehr "gewöhnlichen" Instinkten und unterschied sich in keiner Weise von anderen "Missetätern" in der NS Zeit.
Im Jahre 2020 sollten staatliche Stellen und interessierte Personen der Wissenschaft und Presse vorbehaltlos diese Erkenntnisse verwerten "dürfen".
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