Fürst Adolf hatte NULL Vermögen
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Ein staatliches Fehlverhalten nach Inkrafttreten des Ausgleichsleistungsgesetzes, das die Mutter des Klägers von der rechtzeitigen Antragstellung abgehalten hat, hat der Kläger indessen nicht dargetan; jedoch wäre auch ein solches Fehlverhalten ohne Einfluss auf die Entscheidung des Landesamtes, da es die Nachsichtgewährung aus anderen Gründen abgelehnt hat.
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