Sonntag, 8. November 2020

Die Erklärung der Kollaboration zwischen Adel und Nazis steht in einem Paragrafen


εὑρίσκω

und zwar in Paragraf 86 der DVO zum Fideikommisserlöschensgesetz.

Nicht auf SA Uniformen oder Hakenkreuze oder Veranstaltungen in Potsdam schauen.










Das gesamte Vermögen geht an das zuverlässige Oberhaupt, gegen BGB.

Wer diese Regelung richtig einordnet weiss aus welchen Gründen der Hochadel kooperierte. Keine Teilung mit Miterben, alleiniges Verfügungsrecht.

Wenige Tage nach Erlass dieser Verordnung wurde das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht übertragen. Man ist ja nicht undankbar. 

E = mc²

Je mehr Sonderrechte an Oberhaupt desto grösser seine Bereitschaft zur Unterstützung des Unrechtssystems, denn die Nutzniesserschaft wird perpetuiert. Bis ins 21. Jahrhundert.

Die Fragen um Vorschub Leisten sind falsch gestellt.

Liebe Historiker: Sie kommen um die Fideikommisgesetzgebungsakten im Bundesarchiv nicht herum, ebensowenig um den Kommentar von Koehler.

Ich weiss, not amusing, aber unerlässlich.

Also bitte, nochmal von vorn.

Das erste Gesetz zur Auflösung der Familienfideikommisse wurde am 26 Juni 1935 erlassen:



Die dazugehörige DVO am 24.8.1935





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