Sonntag, 5. September 2021

Beschluss Palais Schaumburg nicht rechtskräftig

Dass der Beschluss des Landgerichts Bonn zum Palais Schaumburg in Bonn nicht rechtskräftig ist und die weitere Beschwerdemöglichkeit an keine Frist gebunden ist erlaubt es mir in Ruhe die Bundestagswahlen abzuwarten. Bin gespannt auf den neuen Inhaber des Gebäudes im Bundeskanzleramt.

Wer weiss: vielleicht tut sich die neue Regierung nicht so schwer mit der Aufarbeitung und gibt eine Stellungnahme im Verfahren vor dem OLG Köln.





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