Donnerstag, 9. September 2021

Palais Schaumburg: "Ob eine Aufarbeitung durch das Bundeskanzleramt vorliegt oder vorgesehen ist, ist der BImA nicht bekannt."

Hier findet sich eine Stellungnahme der BImA zur Theamtik Palais Schaumburg in Bonn von November 2020.

"Ob eine Aufarbeitung durch das Bundeskanzleramt vorliegt oder vorgesehen ist, ist der BImA nicht bekannt."

Eine Aufarbeitung nur auf der Grundlage einer verfahrensrechtlichen Grundbuchanalyse greift vom Ansatz her zu kurz denn das Gericht prüft lediglich ob Formalia eingehalten wurden, also nur das Vorhandensein von Urkunden, hingegen nicht ob Personen berechtigt waren ein Rechtsgeschäft überhaupt vorzunehmen. Eine Aufarbeitung bedarf des politischen Willens dazu. Meines Erachtens kann der Vorgang des Abverkaufs des Palais Schaumburg in Bonn an die Reichswehr bei den jetzt vorliegenden Erkenntnissen in relativ kurzer Zeit ohne grossen Aufwand und Kosten vorgenommen werden.






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen