Donnerstag, 30. September 2021

Unterwerfung und Besitzsicherung

Fantastisch die Seiten 466 bis 480 von Malinowski ‘ s Buch. Er hat es glänzend beschrieben.

Es ist grossartig zu sehen wie sich Juristen und Historiker ergänzen können. Wer die Seiten und ihre Fussnoten liest wird verstehen wovon WIR sprechen. Interdisziplinäre Konvergenz wurde erreicht. Historiker bereichern das Wissen von Juristen und umgekehrt. 

Dort finden sich meine Thesen wieder die namhafte Historiker vor 15 Jahren nicht begriffen hatten oder begreifen wollten. Dr. Malinowski setzt Maßstäbe.




Kernsätze:

S. 466: Die längst eingeschliffene opportunistische Haltung erneut zu festigen, hatte S. 467 zu diesem Zeitpunkt nicht nur politische, sondern auch handfeste materielle Gründe. Versuche ehemals regierender "Häuser" , durch neue rechtliche Formen der Besitzbindung Regelungen zu finden, mit denen sich Grundbesitz und Hausvermögen erhalten liessen, brachen sich an der Rechtsordnung zur Auflösung der Fideikommisse, über die im Adel traditionell Besiztbindungen organisiert worden waren. Die durch republikanische Gesetze verfügte Auflösung der Fideikommisse hatte im gesamten Adel zu einer nervösen Suche nach neuen Lösungen geführt. Erst das NS-Regime setzte die Auflösung Anfang 1939 durch.

....

"Hausvermögen" konnte so steuerbegünstigt an eine einzige Person übertragen werden....Aus einem Besitzer zu treuen Händen war in diesem Fall ein Volleigentümer ohne vergleichbare Bindungen geworden....

S. 468...da sich opportunistische Vermögenszuweisungen, etwa im Fall von Fideikommissen oder bei der Errichtung von Grosserbhöfen über politische Entscheidungen durchsetzen liessen, die mit oder auch ohne jeden Schein einer Rechtsnorm wirksam werden konnten....

In der Republik blühte dem Hochadel die konsequente Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wirtschaftlich war der gesetzgeberiche Vorgang der Fideikommissauflösung für den Hochadel eines der wichtigsten Themen in den Jahren zwischen 1933 und 1939.

Es lässt sich begründet vermuten, dass Teile der mit Fragen der Agrarproduktion befassten Machtzentren des NS-Staats und der SS daran interessiert gewesen sein dürften, bei Kriegsbeginn die grossen landwirtschaftlichen Vermögenskörper in einer Hand zu wissen. Autarkiebestrebungen, Kriegsplanung und die Vorstellung von relativ leicht lenkbaren grossen Vermögenskörpern, die sich in der Hand möglichst loyaler und nunmehr freier Alleineigentümer befanden, gehörten zusammen...

...zur "reibungslosen Durchführung des Vierjahresplanes" sollten durch die Auflösung der Fideikommisse klare Eigentumsverhältnisse mit S. 469 der starken Position regimekonformer  "Oberhäupter" geschaffen werden (Fussnote 121 Hofe Vier Prinzen und das parallele Unrechtssystem 2006, S. 55 ff)

S. 475: Für die Familie Schaumburg - Lippe etwa, deren riesige Güter in Gestalt von Kurt Freiherr von Plettenberg seit 1941 vom selben landwirtschaftlichen Topmanager geleitet wurden wie die Latifundien der Hohenzollern- beide Familien wurden zudem partiell auch von denselben Anwälten und Notaren beraten-, ist die Praxis belegt, Agnaten mit Gütern im Osten oder "arisierten" Immobilien in deutschen Städten zu versorgen (Fussnote 141: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, 154).

S. 721 

Schreiben der Reichskanzlei an Himmler, 20.3.1940, in: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 92-93.

Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (Berlin), 15.1.2004, in: https://www.vierprinzen.com/2019/12/praktikum-in-ausschliessungsgrunde-teil.html?m=1Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 80-82.

Nun muss ich das Verwaltungsgericht Potsdam bitten, ein offenes Ohr für die Stimme eines anerkannten Historikers zu haben....

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