Sonntag, 3. Oktober 2021

Interdisziplinärer Austausch ist keine Einbahnstrasse


Wenn Historiker wie Dr. Malinowski die rechtlichen (richtig: Unrechtsinstrumente der Nazis) in seine Untersuchungen einbezieht, siehe vorhergehender Beitrag, dann wäre zu erwarten, dass Gerichtsjuristen die historischen Umstände in ihren Verfahren zur Kenntnis nehmen und in ihre Erwägungen einarbeiten. Anders lässt sich ja nicht erklären dass Historikergutachten  in Auftrag gegeben wurden etwa vom Land Brandenburg.

Wenn nun einer der Gutachter Teile meiner Ausführungen gutheisst, dann sollte ich diesen Umstand das OLG Kön, das Verwaltungsgericht Potsdam und das Bundesvergassungsgericht wissen lassen. Denn niemand aus der Jurisprudenz sollte in einem Rechtsstaat blind auf einem Auge sein und das Interdisziplinäre verschmähen.




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