FAZ Der geschilderte österreichische Fall gleicht einem anderen bundesdeutschen Fall in frappierender Weise.
Der deutsche Fall an den ich unweigerlich denken muss, wird auf diesem blog gründlich dokumentiert und kann auch auf dem Dokumentenserver der FU Berlin nachgelesen werden.
Das dort vor drei Wochen abgelegte Buch mit dem Titel "Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr" beschreibt auf den S. 107 ff detailliert, wie es im ähnlich gelagerten Fall zur plötzlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens kam.
https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026
Übel genommen wurde in Österreich, dass eine Tante (Miterbin) nicht erwähnt wurde.
In Deutschland wurde ebenfalls eine Verwandte (Cousine) übergangen, ein Testament unterschlagen, ein Erbschein verschwiegen, Grundakten wurden nicht hinzugezogen, Miterben nicht einbezogen. Findbücher die im Staatsarchiv Bückeburg sind, nicht beigezogen. Sie sollten beschlagnahmt werden.
Liegt der feine Unterschied vielleicht an den Akteuren ? Sieht ganz danach aus.
Jedenfalls hat es mit Kafka nichts zu tun.
rechtskräftig verurteilt wurde der Österreicher
Kontakt:
Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
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