Sonntag, 5. Januar 2014

Österreichische Strafjustiz ahndet Falschangaben im Restitutionsverfahren



FAZ  Der geschilderte österreichische Fall gleicht einem anderen bundesdeutschen Fall in frappierender Weise.
Österreichische Strafjustiz verurteilt bürgerlichen Antragsteller, der beim Antrag auf Restitution unvollständige (unrichtige) Angaben machte wegen schweren Betruges. Geschädigt wurde der Staat. So das Strafgericht. Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der deutsche Fall an den ich unweigerlich denken muss, wird auf diesem blog gründlich dokumentiert  und kann auch auf dem Dokumentenserver der FU Berlin nachgelesen werden.
Das dort vor drei Wochen abgelegte Buch mit dem Titel "Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr" beschreibt auf den S. 107 ff detailliert, wie es im ähnlich gelagerten Fall zur plötzlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens kam.

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026

Übel genommen wurde in Österreich, dass eine Tante (Miterbin) nicht erwähnt wurde.

In Deutschland wurde ebenfalls eine Verwandte (Cousine) übergangen, ein Testament unterschlagen, ein Erbschein verschwiegen, Grundakten wurden nicht hinzugezogen, Miterben nicht einbezogen. Findbücher die im Staatsarchiv Bückeburg sind, nicht beigezogen. Sie sollten beschlagnahmt werden.

Liegt der feine Unterschied vielleicht an den Akteuren ? Sieht ganz danach aus.

Jedenfalls hat es mit Kafka nichts zu tun.





rechtskräftig verurteilt wurde der Österreicher

Kontakt: 
Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
Jose Ortega y Gasset 40-7D
28006 Madrid
alexander.vomhofe@2020consultoria.com

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