Montag, 15. Januar 2018

Verkürzte Historie einer zweifachen Vermögensentziehung


Adolf erbt Privatvermögen 1911




Adolf unterzeichnet als Regent 1911 und 1913 hausinterne Regelungen, vollzieht aber die Einbringungen in das "Haus Schaumburg Lippe" bei ererbtem Vermögen nicht,



August Bagel Düsseldorf


Adolf lässt sich 1911 bis 1915, auch später  in Grundbücher als Eigentümer eintragen,




1918 dankt Adolf ab, verliert Gesetzgebungskompetenzen.
Vorrechte des Adels erlöschen

1933 setzt Wolrad auf Adolf Hitler


24.8.1933 in der Beilage des Hannoverschen Kuriers 


1934 Bruder Wolrad und seine treuen Berater schmieden Plan: 

Privatvermögen und Hausvermögen sollen Wolrad durch Zuweisung im Wege nationalsozialistischer Fideikommisauflösungsgesetze zugewiesen werden. Adolf verliert Befugnisse zur Verwaltung des Vermögens. 

1934 Adolf wird bei Gestapa angezeigt. 





Ab 1935 wird das Vermögen Adolfs diesem entzogen. Seine Firmen liquidiert oder umfirmiert. (Erste Vermögensentziehung).Er lebt im Ausland (Italien). Seine Position in Schaumburg Lippe ist sehr geschwächt.


1936 Adolf und Ehefrau sterben kinderlos bei Flugzeugabsturz In Mexiko.



Erben nach BGB sind die Geschwister zu je 1/5.





Wolrad begehrt Fürstentitel. Wird abgelehnt.







Zunächst werden Adolfs Erben um Mitwirkung bei Umschreibungen auf das Haus gebeten. Beispiel Firma Fürstliche Dampfmühle.









Ab 1937 reisst Wolrad Alles an sich. 100%ige Kooperation mit NS Regime. Umschreibungen und Verkäufe erfolgen ohne Mitwirkung der Erben Adolfs. Es heisst Adolf sei vermögenslos gestorben und habe keinerlei Vermögen.

Dies ist die zweite Vermögensentziehung.

Die Liste des persönlichen Vermögens von Adolf wird hier wiedergegeben:








1939 Alles (Hausgut und Privatvermögen Adolfs) wird  Wolrad, so die NS Gesetzgebung zugewiesen.

Und alle beteiligten Stellen wissen, dass das rechtswidrig ist.


Täuschung über die Rechtsnatur des Nachlasses von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

"Herr Geheimrat Seelmann und ich fanden uns, nachdem S. gegangen war, beide in der Überzeugung, dass die Situation für unseren Fürsten sich eigentlich nur verbessert habe.... Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt."




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