Die für das Publikum unzugängliche Familingruft beherbergte in einer bestimmten kreisförmigen Anordnung die Sarkophage mit den sterblichen Überresten des Fürsten Georg und dessen Ehefrau und deren Kinder, Prinzen und Gemahlinnen, darunter auch meine Grosseltern, sowie die Asche des letzten regierenden Fürsten Adolf, der das Mausoleum erbauen liess.
Ich habe vor etwa 10 Jahren die schlichten freistehenden Sarkophage gesehen.
Dieses Jahr bat mein Sohn um Zugang. Ihm wurde gesagt, die Sarkophage seien hinter Mauern gestellt worden. Sie seien nicht mehr einsehbar.
Ich höre von events und Spezialführungen im Mausoleum.
Ich warte noch auf eine verbindliche Auskunft auf die Frage, ob in der Familiengruft Änderungen vorgenommen wurden.
Letzter Absatz, Führung in Familiengruft
Müssen die Särge weichen, um die Führung zu ermöglichen ?
aus Schaumburg-Lippische Genealogie,
von Helge bei der Wieden, Verlag Grimme Bückeburg 1969
Adolf und Elisabeth Nische 4
Heinrich und Erika Nische 6
Franz Josef und Alexandra Nische 7
Alexandra von Castell Nische 8
Wolrad Nische 9
update:
20.1.2016:
Erhielt von der Stadt Bückeburg folgende Nachricht, für die ich mich hiermit bedanke,
Sehr geehrter
Herr vom Hofe,
gestern habe
ich im Rahmen eines Termins bei der Hofkammer auch Ihre Angelegenheit behandelt.
Ich bin dort zusammen mit Herrn XY zum Mausoleum gefahren und habe mir die
Situation vor Ort angeschaut. Nach Auskunft von Herrn XY sind im Mausoleum
keine bauliche Veränderungen vorgenommen worden, dies kann ich hiermit
bestätigen. Der Zugang zur Gruft erfolgte über die Treppe, in der Gruft selber
konnte ich mir ein Bild von den Standorten der einzelnen Särge machen. Ich habe
diese nun nicht mit dem beigefügten Foto abgeglichen, kann Ihnen aber mitteilen,
dass nach meiner Ansicht und nach Bestätigung durch Herrn XY, die Särge nicht
umgestellt worden sind.
Warum man
Ihren Sohn im Mai 2015 nicht zur Familiengruft hinunter gehen ließ, erschließt
sich mir leider nicht. Das Tor vor der Treppe war gestern verschlossen, sodass
der Öffentlichkeit der Zugang verwehrt bleibt. Wir vermuten somit, dass auch
Familienangehörige den Besuch der Gruftanlage anmelden
müssen.
Ich hoffe,
Ihnen hiermit geholfen zu haben, auch wenn es etwas gedauert
hat.
Mit freundlichen
Grüßen
Stadt
Bückeburg | Der
Bürgermeister
Im
Auftrag
update:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen