Sonntag, 29. Dezember 2019

Differenzieren heisst Unterschiede erkennen

5 Geschwister

4 Prinzen und 1 Fürst

Unterschiede werden in der Diskussion um Hochadel und Nationalsozialismus in der Presse meist NICHT geprüft.

Im Falle des ehemaligen Hauses Schaumburg-Lippe gab es durchaus sehr unterschiedliche Haltungen zum Nationalszozialismus.

Und es gab Täter und Opfer.

Bei den Tätern wird nicht selten heruntergespielt, Opfer werden entweder nicht erwähnt oder ihr Opferstatus verschwiegen.


Adolf und Ellen



Heinrich

Friedrich Christian

Stephan
von links nach rechts:
Friedrich Christian, Wolrad, Stephan

Wolrad und Bathildis



Freitag, 27. Dezember 2019

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen vom 1. April 1936

https://www.vierprinzen.com/2019/11/blumen-von-boccini-fur-himmler.html

Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

Deutsch-italienisches Polizeiabkommen
Berlin, den 1. April 1936[1]
Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden:
1.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig über alle allgemeinen Erfahrungen und über einzelne Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei laufend unterrichten, soweit diese Erfahrungen und Feststellungen für die andere Polizei von Interesse sind.
2.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werde sich gegenseitig Anfragen nach allgemeinen Erfahrungen und einzelnen Feststellungen hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei beantworten, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse dieser Beantwortung entgegensteht.
3.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig Material und Beweismittel hinsichtlich des Kommunismus’ und der Freimaurerei sowie hinsichtlich solcher Vereinigungen oder Bestrebungen, deren Überwachung oder Auflösung im beiderseitigen Interesse erwünscht scheint, zur Verfügung stellen, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht. 
4.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden sich gegenseitig in der Aufklärung der gegen Italien und gegen Deutschland gerichteten Tätigkeit und Absichten kommunistischer und freimaurerischer Zentralen außerhalb Italiens und Deutschlands unterstützen und sich gegenseitig die Ergebnisse dieser Aufklärung mitteilen.
5.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden voneinander Anregungen auf Durchführung polizeilicher Vollzugsmaßnahmen gegen Kommunisten, Freimaurer und Emigranten entgegennehmen und nach diesen Anregungen handeln, soweit dies nach den Gesetzen des Landes möglich ist und soweit nicht eigene staatliche Interessen entgegenstehen.
6.) Die italienische Polizei und die deutsche politische Polizei werden auch in allen anderen Fragen auf diesem Gebiet, auch soweit sie in den vorstehenden Punkten nicht besonders aufgeführt sind, im Geiste dieser Vereinbarung zusammenarbeiten, soweit die Gesetze und die staatlichen Interessen nicht entgegenstehen.
Die unter Ziffer 1-6 erwähnten Mitteilungen, Antworten und Anregungen werden in folgender Weise übermittelt werden: 
a) Schriftliche Mitteilungen werden, soweit es sich nicht um eilige Angelegenheiten handelt, durch die Dienstpost des italienischen Botschafters in Berlin bezw. des deutschen Botschafters in Rom befördert, wobei der innere Umschlag der Sendung die Anschrift des Chefs der italienischen Polizei Exc. Bocchini bezw. des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder Reichsführer SS Himmler oder Vertreters im Amt zu tragen hat.
b) Besonders eilige Angelegenheiten werden durch besonderen Kurier übermittelt, der von der italienischen Polizei und von der deutschen politischen Polizei abwechselnd etwa jeden Monat oder in dringenden Fällen sofort entsandt wird. Die Kuriere reisen ausschließlich im Flugzeug.
c) Um eine sichere telephonische Verständigung zwischen dem Chef der italienischen Polizei und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder zu ermöglichen, teilt jeder der beiden Herren dem anderen mit jedem Kurier einen Decknamen mit, unter dem er sich beim telephonischen Anruf melden wird.
Um für den Fall des Versagens unter b) bis c) angegebenen Verbindungen eine Verständigung zu ermöglichen, teilt die italienische Polizei der deutschen politischen Polizei und die deutsche politische Polizei der italienischen Polizei private Deckadressen mit, an die in diesen Fällen Mitteilungen auf dem gewöhnlichen Postwege gesandt werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Die italienische Polizei und die deutsche Politische Polizei werden auf begründeten Antrag politische Verbrecher unter Ausschaltung diplomatischer Verhandlungen der anderen Polizei ausliefern, soweit nicht ein eigenes staatliches Interesse entgegensteht.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini
Vorschlag
des Politischen Polizeikommandeurs der deutschen Länder, Reichsführer SS Himmler, zur Ergänzung der Punkte vom 1. April 1936:
Zwischen der italienischen Polizei und der deutschen politischen Polizei wird ein Funkverkehr eingerichtet werden. Einzelheiten werden durch schriftliche Vorschläge erörtert und vereinbart werden.
gez. H. Himmler Arturo Bocchini

[1] Sonderarchiv Moskau, Bestand 500, Opis 1, Bl. 70-74. Abschrift angefertigt von Patrick Bernhard.



Montag, 23. Dezember 2019

i Wie keine Information




Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde in einem Verwaltungsgerichtsverfahren nach pflichtgemessem Ermessen die Vorlage von Unterlagen aus Geheimschutzgründen, kann – auf Antrag eines Beteiligten und sofern das Gericht der Hauptsache die zurückgehaltenen Unterlagen für entscheidungserheblich erachtet – im In-Camera-Verfahren nach § 99 VwgO die Rechtmässigkeit der Zurückhaltung durch speziell bei den Oberverwaltungsgerichten  und beim Bundesverwaltungsgericht eingerichtete „Fachsenate für In-Camera-Verfahren“ par. 188 VwGO) überprüft werden.

Ich frage mich ob das Verfahren auch in Grundbuchsachen Anwendung findet, wenn die streitige Frage lautet ob der Staat  Privateigentum redlich erwarb.



https://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/palais-schaumburg-in-bonn-staatsbesitz-in-frage-gestellt_aid-44027615


Freitag, 13. Dezember 2019

blog wurde gebunden

Archivare denken in Jahrhunderten.

Vielleicht sind die gebundenen Gedankensplitter dieses blog in hundert Jahren interessanter als heute.

Zumindest sind sie vorläufig gesichert.

Internet ist instabil.





Samstag, 7. Dezember 2019

Empfehlung: Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe, Kammler und von Behr

Buchcover
Sechs Jahre nach Erscheinen des Buches: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr freut es mich sagen zu können, dass das Buch heute (eventuell) aktueller ist, als es im Jahr 2013 war.

Das hängt mit der Diskussion um die Preussenforderungen zusammen und mit Hans Kammler.

Das Buch kann kostenlos mit Abbildungen heruntergeladen werden:

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026


Besprechung von Dr. Klaus Graf hier:

http://archiv.twoday.net/stories/581436383/


Donnerstag, 5. Dezember 2019

Gutachterschau könnte möglicherweise inszeniert worden sein

Wer Praxiserfahrung in verwaltungsrechtlichen Vorgängen hat, weiss dass die Ämter (Landesämter zur Regelung offener Vermögensfragen; Bundesamt, Finanzministerien) Personal hatten und haben, das Recherchen in einschlägigen Archiven durchführte/durchführt.

So ist beispielsweise die Entscheidung zur Entschädigung der Hackeschen Höfe in Berlin an die Erben von Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe gespickt mit Details aus diversen Archiven und Beständen.

Kein Gutachter wurde beauftragt. Verwaltungsjuristen subsumieren unter die Tatbestandsmerkmale der Norm unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Es gibt eine umfangreiche Handreichung, es gibt Kommentare (Fiebig).

Also was soll diese Gutachterschau ? Ich halte sie für nicht erforderlich. Gerichte sind durchaus in der Lage Erkenntnisse zu würdigen.

Soll hier möglicherweise legitimiert werden, dass Geheimverhandlungen geführt werden ? Sollen die täglichen Kommentare in der Presse (FAZ und SZ) suggerieren, dass verhandelt werden darf, Gerichte ausgeschlossen werden können ?

Denn eins dürfte klar sein: Wenn das Gesetz für alle gilt, dann gibt es keinen Raum für Verhandlungen. Die Bundesrepublik darf nicht verhandeln. Die Gerichte müssen entscheiden. Entweder die Ansprüche sind ausgeschlossen oder sie sind es nicht. Ich vermag keine Dispositionsbefugnisse zu erkennen.

aus dem Bescheid in Sachen Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe

Praktikum in Ausschliessungsgründe Teil 3: Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe


wer sucht der findet................ hier, gleich mehrere Varianten.

Leistungen nach diesem Gesetz werden nicht gewährt, wenn 

der nach den Absätzen 1 und 2 Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, oder das enteignete Unternehmen

gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen, 

in schwerwiegendem Maße seine Stellung zum eigenen Vorteil oder zum Nachteil anderer missbraucht 

oder dem nationalsozialistischen oder dem kommunistischen System in der sowjetisch besetzten Zone oder in der Deutschen Demokratischen Republik erheblichen Vorschub geleistet hat.

Praktikum in Ausschliessungsgründe Teil 2: Stephan Prinz zu Schaumburg-Lippe


Widergabe der beabsichtigten Entscheidung des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen

12.April 2005

es ist beabsichtigt, wie folgt zu entscheiden:

Der Antrag auf Ausgleichsleistung für das im Zuge der Bodenreform entzogene Vermögen des Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe in Mecklenburg wird abgelehnt.

Begründung

Der Antragsteller begehrt für das in Mecklenburg belegene, im Zuge der Bodenreform entzogene Vermögen seines Grossvaters Stephan Prinz zu SchaumburgLippe Ausgleichsleistung. Eigentümer des in Mecklenburg belegenen Vermögens war Adolf Fürst zu Schaumburg- Lippe, der 1936 bei einem Flugzeugabsturz in Mexiko ums Leben kam. Erben hinsichtlich seines Privatvermögens waren seine Geschwister in Erbengemeinschaft. Ob das Vermögen in Mecklenburg Privat- oder Sondervermögen war, war bereits zu Lebzeiten von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe streitig. Nach dessen Tode strebten die Geschwister anlässlich der Fideikommissauflösungsgesetzgebung einen Vergleich an, der im Zeitpunkt der Enteignung durch die Bodenreform jedoch nicht rechtswirksam war.

Die Ermittlungen zur Person von Stephan Prinz zu Schaumburg-Lippe haben bislang folgendes ergeben: Stephan Prinz zu Schaumburg Lippe (Mitglied der NSDAP seit dem 1.10.1930 Nr. 309 344) trat 1933 in den Auswärtigen Dienst ein, wurde am 15.08.1936 (mit Empfehlung seitens Martin Bormann vom 30.07.1936) zum Gesandtschaftsrat II. Klasse und am 24.11.1937 vom Führer und Reichskanzler zum Gesandtschaftsrat I. Klasse ernannt.

Gemäss der Dienstaltersliste der SS von 1938 war er seit dem 12.09.1937 SS- Obersturmbannführer (Ausweis Nummer 277 528) und nach der Mitteilung des Oberkommandos der Wehrmacht SS-Obersturmbannführer (seit 01.11.1941 beim Stab des SS-Hauptamtes).

Nach seinem Abschied vom Auswärtigen Amt war er als Abwehr- und Werkschutzbeauftragter bei der Schiffswerft Thomsen in Boizenburg eingesetzt. Er bestätigte am 02.07.1944 mit persönlicher Unterschrift als SS-Obersturmbannführer, den vom Reichsführer-SS verliehenen Totenkopfring erhalten zu haben und bewarb sich am 20.06.1944 um den Erwerb des Gutes Falkenau im Kreise Grottkau.

Aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 17.03.2005 - 3 C 20.04- (gemeint ist die Hugenberg Entscheidung, d.Verf.) sind weitere Ermittlungen entbehrlich.

Ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen besteht nicht, da Stephan ..dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat…. Die subjektiven Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes sind erfüllt, wenn... ….war bereits in der Phase der Errichtung für das nationalsozialistische System tätig….

Die Stetigkeit seiner Handlungen, die Entwicklung bzw. Ausbreitung des Systems zu verbessern, ergibt sich aus seinem Lebenslauf. ...

Angesichts dieser Beförderungen war der Nutzen, den das Regime aus seinem Handeln gezogen hat, nicht nur ganz unbedeutend. Dieses belegt z.B. das Empfehlungsschreiben von Bormann. Stephan hat auch in dem Bewusstsein gehandelt, sein Verhalten könne dem Regime von Nutzen sein. Denn er trat der SS-Sippengemeinschaft bei....er bewarb sich unter Hinweis auf seine Verdienste am 20.06.1944 um den Erwerb des Gutes Falkenau im Kreise Grottkau.

Von weiteren Ermittlungen, nämlich ob Stephan gegen die Grundsätze der Menschlichkeit bzw. der Rechtsstaatlichkeit verstossen hat...kann abgesehen werden, da feststeht, dass er dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub im Auswärtigen geleistet hat.



Praktikum in Ausschliessungsgründe Teil 1: Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg Lippe

Die tagtäglichen Artikel in der Sueddeutschen Zeitung oder in der FAZ besprechen immer wieder die Forderungen der Hohenzollern. Wann ist jemand von seinen Ansprüchen ausgeschlossen ?

Mir ging es immer so, dass ich am meisten lerne, wenn ich einen Fall bearbeite. Abstrakte Kommentare sind interessant, aber echtes Verständnis entsteht wenn KONKRETES bearbeitet wird.

Ich biete hier einen KONKRETEN Fall an, der hoffentlich Verständnis für die Problematik fördert:

Die Arisierung der Hackeschen Höfe in Berlin durch Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg - Lippe.












 

Dienstag, 3. Dezember 2019

das ideale Forschungsobjekt: Kriegsvorbereitung



Kuntzen



Es ist das ideale Forschungsobjekt:

das Palais Schaumburg in Bonn

Reines Privatvermögen des verfolgten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe. Von Viktoria von Preussen nach 1918 gekauft.

Nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe wird es, gegen den Willen eines Miterben, an die Wehrmacht verkauft.

Und dort wurde der Stab für den Frankreichfeldzug eingerichtet.

Dass sich kein Historiker damit auseinandersetzt liegt daran, dass die Historiker lieber Aufträge bearbeiten. Und weder staatliche Stellen (heutige Eigentümer des Kanzlersitzes) noch die  Rechtsnachfolger der damaligen Täter sind an einer Aufklärung interessiert, denn sie können dabei nur verlieren (zumindest Ansehen).

mehr dazu hier:

https://www.vierprinzen.com/2019/07/verkauf-des-palais-schaumburg-die.html