Freitag, 18. Dezember 2020

UPDATES: Landgericht Bonn in Sachen Verkauf Palais Schaumburg Bonn an Reichsfiskus

Es sind Zweifel aufgekommen, ob die BIMA der richtige Verfahrensbeteiligte ist. Deshalb ist das Bundeskanzleramt auf meine Anregung vom Landgericht richtigerweise angeschrieben worden um dem Bundeskanzleramt Gelegenheit zu geben, ggf. seine Verfahrensrechte wahrzunehmen und inhaltlich vorzutragen, nach Zusendung der Antragsschrift.

Das Verfahren begann im Frühling 2019. Das ist lange her. 

Die BIMA steht seit Juli 2019 im Passivrubrum und gibt keinerlei Stellungnahme im Verfahren ab. Es sind  17 Monate vergangen seit Zustellung der Beschwerde an die BIMA.

Erstaunt bin ich über die Umstände, die dazu geführt haben, dass erhebliche Zweifel an der Passivlegitimation der BIMA aufgetreten sind. 





Bundesarchiv_Bild_101I-300-1862-22A,_Frankreich,_bei_Etretat,_Waffenvorführung,_ Kuntzen

Kriegsvorbereitungshandlung

UPDATE 15.1.2021

Eine Gelegenheit zur Aufarbeitung

Wird das  Bundeskanzleramt 

einer fachlichen Auseinandersetzung ausweichen ?


Das Landgericht hat die Beschwerde vom 22.02.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 26.5.2008, den angefochtenen Beschluss als solchen,  die Nichtabhilfeentscheidung des Amtsgerichts vom 20.3.2019 sowie weitere in vorliegenden Verfahren erfolgte Stellungnahmen des Beschwerdeführers mit der Gelegenheit zur etwaigen Stellungnahme binnen eines Monats dem Bundeskanzleramt mit Schreiben vom 28.12.2020 zugesandt.

Seit meiner Beschwerde vom 22.2.2019 sind bald zwei Jahre vergangen.

Ich möchte erfahren, ob die "Veräusserung" des Palais Schaumburg an den Reichsfiskus im Jahr 1939 einer rechtlichen Prüfung nach rechtsstaatlichen Massstäben standhält.










Dienstag, 15. Dezember 2020

Brief an Göring: Vorbereitungshandlung

Dieser Brief erklärt die Taktik des Hochadels. Das unterwürfige Oberhaupt soll durch die seit 1935 in der Gesetzgebung befindliche Fideikommissauflösungsgesetzgebung favorisiert werden. Step 1: Man positioniere sich als zuverlässiges Oberhaupt, als zuverlässiger "Fürst", damit das "Hausvermögen" ihm als freies Eigentum steuerfrei zugewiesen wird, step 2: Absicherung durch wohlwollende Fideikommissauflösungsgesetzgebung. Aber darüber schreibt man intelligenterweise nicht in step 1.

Sehr offensichtlich. Titel und Chefposition sind keineswegs eine nostalgische Forderung um die Würden der Monarchie wiederzuerlangen. Es geht um rechtlich bedeutsame Konditionen um Ansprüche auf Alleineigentum stellen zu können.








Samstag, 14. November 2020

Synergie, einheitliche Verwaltung Plettenberg, Hohenzollern und Schaumburg-Lippe

Das ehemalig regierende Preussische Königshaus bat das Generalkommando des III. Armeekorps am 9 Januar 1942 um Plettenbergs Uk. Stellung: 


An das stellvertretende Generalkommando des III. Armeekorps, Berlin Grunewald, Hohenzollerndamm 141 


Der Major Frhr. v. Plettenberg, Kommandeur III/Inf. Regt. 415 hat vom 1 Januar 1942 ab ausser der Verwaltung des Fürstlich Schaumburg Lippeschen Besitzes auch die Verwaltung des Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses übernommen. Der letztere Besitz ist seit dem im Dezember 1939 erfolgten Tode des Hofkammerpräsidenten v. Garnier und infolge zahlreicher Einberufungen zur Wehrmacht ohne richtige Leitung. Das wirkt sich bereits nachteilig aus, während die Rücksicht auf die Volksernährung intensivste Ausnutzung der landwirtschaftlichen Betriebe gebieterisch fordert. 

Die grossen wirtschaftlichen Erfolge, die Major Frhr. v. Plettenberg in seiner bisherigen Wirtschaftsführung aufzuweisen hat, bürgen dafür, dass er aus dem grossen Besitz, den er nunmehr betreuen wird (Land- und Forstwirtschaft zusammen 215 000 und 96 000=über 300 000 Morgen) volkswirtschaftlich und ernährungswirtschaftlich das denkbar Beste herausholen wird. 

Major Frhr. v. Plettenberg hat gegenwärtig einen längeren Wirtschaftsurlaub. 

Im Auftrage Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen bitte ich nunmehr, seine UkStellung oder wenigstens Verlängerung seines Urlaubs auf zunächst 1/2 Jahr veranlassen zu wollen. 

Im Auftrage Unleserliche Unterschrift. (S. 8 d.A.) 

Frhr. von Plettenberg wurde zum Infanterie Ersatz Bataillon 338 in Crossen/Oder versetzt. (Blatt 19, Rückseite d.A.) 

Im Mai 1942 wurde weiterer Wirtschaftsurlaub gewährt (Blatt 19 v d.A.). Kommandeur des Ersatzbataillons 338 in Crossen an der Oder war Major Barownik (a.a.O). Frhr. v. Plettenberg wurde nach Berlin überschrieben (Schr. Plettenbergs an den Adjutanten des Wehrbezirkskommandos Hameln, Herrn Major Dierks vom 9 Juni 1942 aaO). 

Er schrieb, dass er sich fast 3/4 der Zeit dienstlich in Berlin aufhalte. Seine Wohnung befand sich in der Generalverwaltung des Königlichen Hauses, Unter den Linden 11. Mit Wirkung vom 31.5.1942 wurde er aus dem Heeresdienst entlassen (S. 20a, 20b aaO). 

Auf Blatt 28 der Akte befindet sich eine Bescheinigung folgenden Wortlauts: 

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Präsident Kurt Freiherr von Plettenberg, Berlin W 8, Unter den Linden 11, mit der Oberleitung des gesamten Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses in Grösse von rund 220.000 Morgen, bestehend aus landwirtschaftlichen Administrationen, Pachtgütern, Forstämtern und sonstigen wehrwirtschaftlichen Betrieben, betraut ist. 

Er verwaltet daneben den grossen Besitz Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schaumburg Lippe.

Herr Präsident Freiherr von Plettenberg hat laufend in dringenden volks- und ernährungswirtschaftlichen Angelegenheiten als Leiter dieses umfangreichen Besitzes in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Pommern, Westpreussen, Hannover, Westfalen und in der Steiermark Dienstgeschäfte zu erledigen und ist daher gezwungen, die hierfür in Frage kommenden Eisenbahnverbindungen in Anspruch zu nehmen. Es wird gebeten im Interesse der Volkswirtschaft alle Zugverbindungen benutzen zu lassen. 

I.V. In der Akte folgt dann ein älterer Urlaubsschein vom 16. November 1941 in dem es hiess: Der Major d. R. v. Plettenberg Dienststelle 01 324 ist am 16 November 1941 bis a.W. nach Bückeburg nächster Bahnhof Bückeburg beurlaubt. 

Grund: Führung eines Wehrwirtschaftsbetriebes Im Felde, den 16 November 1941 Noack Oberst und Regimentskommandeur 


aus Kapitel 13 der Vier Prinzen 2006



https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/16146/vierprinzen_letzte_fassung_copia.pdf?sequence=1&isAllowed=y


Mittwoch, 11. November 2020

Reichsminister des Innern, Reichsführer SS und Fideikommissgesetzgebung a la carte

 Kooperation zwischen einigen Oberhäuptern des Hochadels und Naziministerien leicht erklärt:


Follow the Money








Streng vertraulich. Das erklärt das artige Auftreten in SA Uniform, die Rückdatierungsanträge zum Aufnahmedatum in die NSDAP. 

Der Weihnachtsmann beschenkt nur artige Buben.

Erbschaftssteuerfrei. Also keine Idioten.


Sonntag, 8. November 2020

Die Erklärung der Kollaboration zwischen Adel und Nazis steht in einem Paragrafen


εὑρίσκω

und zwar in Paragraf 86 der DVO zum Fideikommisserlöschensgesetz.

Nicht auf SA Uniformen oder Hakenkreuze oder Veranstaltungen in Potsdam schauen.










Das gesamte Vermögen geht an das zuverlässige Oberhaupt, gegen BGB.

Wer diese Regelung richtig einordnet weiss aus welchen Gründen der Hochadel kooperierte. Keine Teilung mit Miterben, alleiniges Verfügungsrecht.

Wenige Tage nach Erlass dieser Verordnung wurde das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht übertragen. Man ist ja nicht undankbar. 

E = mc²

Je mehr Sonderrechte an Oberhaupt desto grösser seine Bereitschaft zur Unterstützung des Unrechtssystems, denn die Nutzniesserschaft wird perpetuiert. Bis ins 21. Jahrhundert.

Die Fragen um Vorschub Leisten sind falsch gestellt.

Liebe Historiker: Sie kommen um die Fideikommisgesetzgebungsakten im Bundesarchiv nicht herum, ebensowenig um den Kommentar von Koehler.

Ich weiss, not amusing, aber unerlässlich.

Also bitte, nochmal von vorn.

Das erste Gesetz zur Auflösung der Familienfideikommisse wurde am 26 Juni 1935 erlassen:



Die dazugehörige DVO am 24.8.1935





HTO im Januar 45 in Bückeburg, HAO schon im Herbst 1944

 


















Diese Forschungsarbeit müsste auch im Interesse des Staates sein

Eigentlich müssten die hier gewonnenen Erkenntnisse im Interesse der  Allgemeinheit und des Staates sein.

Es kann nur ein Gewinn bedeuten, zu erfahren, was geschah.

Sogar für die Abwehr von Ansprüchen von dritter Seite.....



Turin


Mittwoch, 4. November 2020

Kardinalfehler

aus

Vier Prinzen Kammler und von Behr, 2013, S. 159 ff.


Genau diese Zusammenhänge trafen auf „Fürst Wolrad“ zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss – die einherging mit der Rückdatierung des  Aufnahmeantrages in die NSDAP – ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen, der sich als besonders „hilfswilliger Nationalsozialist“ ausgezeichnet hatte. 

Hierzu habe ich ausführlich in VPpU bezug genommen (S. 299–302). Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mithilfe der nationalsozialistischen „Gewaltmenschen“ zu lösen: Einerseits die Sichtweise, die 1948 Dr. Kirchhoff vertrat, andererseits die Perspektive eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle und eines von diesem abschreibenden Verwaltungsgerichts Greifswald. 

Herr Dr. Hans Kirchhoff, ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums, der den Briten als geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau (SLAB) zu besetzen, schrieb am 22. März 1948 ein Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg: Schon bei der Kodifikation des BGB war (...) die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden (S. 99). 152 Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herzuleiten. (S. 100) 

Rechtsunerheblich ist, was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan, gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinweggegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf (S. 101) ein „Recht“ von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war. [...] die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (Status-Quo-Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. 

Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z.B. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist (S. 102). Dr. Kirchhoff. 

Das OLG Celle schrieb dagegen in einem Urteil (7 U 159/02) auf S. 37: Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, daß die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, daß die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen. Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939). Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen. Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS-Justiz gesichert, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden. 

Wer Zweifel hat, möge S. 58 der VPpU lesen – das Zitat aus BARCH 3001, Aktenband 153 10191, 1, S. 4: „Nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an.“ 

Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht weg kommen sollten? 

Meine Antwort lautet: Weil sich diese „weichenden“ Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate: Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20. März 1940 an den Reichsführer SS: „da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, daß der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten“ (VPpU, S. 92). 

In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941, kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehe maligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) „beansprucht“ (S. 93 der VPpU). 

Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Ste - phan Prinz zu Schaumburg-Lippe Ländereien in den „neu erworbenen“ Ostgebieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der VPpU). 

Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10. April 1943: Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi [Friedrich Chris tian] dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren [gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin]? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn [Anspielung darauf, dass Friedrich Christian nicht Sohn Georgs war]. Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeits - teilung gehandelt. Der sich als „Oberhaupt“ ausgebende Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies seine Brüder auf „anderweitigen“ Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.

 





 


Montag, 2. November 2020

Lost art database Kunst

Vergass den Vorgang völlig. 


Ich frage mich, ob es einen einzigen Berechtigten gibt, der Kunst zurückfordern kann.



Nicht klar, insbesondere angesichts der Plettenbergakte


Objekte


Schrieb nach Magdeburg an die Koordinierungsstelle:


Sehr geehrte Damen und Herren,


vergass Ihnen mitzuteilen, dass es eine Akte gibt die die Suchmeldungen Bückeburg in einem anderen Licht erscheinen lassen.


https://www.vierprinzen.com/2020/11/lost-art-database-kunst.html



Mit freundlichen Grüssen


Alexander vom Hofe

Madrid

Samstag, 31. Oktober 2020

Görings Teppich im Palais als Problem erkannt, Konsequenz ziehen

löste ein Nachrichtenbeben 2013 aus. Erklärt das die Nachrichtensperre zur Infragestellung des Staatsbesitzes des Palais als solches ?

https://ga.de/bonn/kanzleramt-holt-goerings-teppich-aus-dem-palais-schaumburg_aid-41210517

https://ga.de/bonn/stadt-bonn/palais-schaumburg-in-bonn-staatsbesitz-in-frage-gestellt_aid-44027615




Wer einen Göring Teppich als Problem erkennt, sollte die Geschichte des Palais Schaumburg aufarbeiten lassen und sich nicht nur auf Ersitzung berufen.

Solange die Archivalien im Staatsarchiv Bückeburg nicht eingesehen werden muss ich davon ausgehen, dass Vertuschung stattfindet







Donnerstag, 29. Oktober 2020

Joseph Pulitzer

Zitat nach Joseph Pulitzer:

"Es gibt kein Verbrechen, keinen Kniff, keinen Trick, keinen Schwindel, kein Laster, das nicht von Geheimhaltung lebt. Bringt diese Heimlichkeiten ans Tageslicht, beschreibt sie, ....... und früher oder später wird die öffentliche Meinung sie hinwegfegen. Bekannt machen allein genügt vielleicht nicht-aber es ist das einzige Mittel, ohne das alle anderen versagen".



Mittwoch, 28. Oktober 2020

22 Millionen der HTO bei Sparkasse Bückeburg

Die Haupttreuhandstelle Ost unterhielt 1945 ein Konto bei der Sparkasse in Bückeburg. Saldo 22 Millionen.



FO 371/45815 Nara

Viele kleinen Kuchen muss die Konditorei gebacken haben, strammer Umsatz.

Entfernung von der Fürstlichen Hofkammer zur Sparkasse einhundertzehn Meter. Wer arbeitete in Bückeburg in der "Fürstlichen Hofkammer" als Leiter ? Kurt Freiherr von Plettenberg.

Alles Zufälle

Dienstag, 27. Oktober 2020

HTO Unterlagen sollten in Bückeburg vernichtet werden (Bruno Pfennig)


Nara FO 371/45815

 Die Vernichtung von HTO Unterlagen erschwert den überlebenden Enteignungsopfern die Restitution. Die Erhaltung der Akten erleichtert die Rückgabe. Doch die Wegnahme ist vollzogen.


In der Konditorei sprach man um den heissen Brei (HTO)

Um zu erkennen was die HTO getan hat ist es hilfreich einen Blick auf diese Blätter aus den HTO Akten zu werfen. Erinnert mich stark an Adolf Eichmann. Es geht nicht um Menschentransport, sondern um Erfassung von Menschenvermögen.











Hofkonditorei Eschmann, Bahnhofstrasse 9 A, Bückeburg. Der Konditor Eschmann war 1945 nicht mehr dort ansässig. Hofkonditorei datiert seit 1907.




Hier das Gebäude auf einem Bild der 50iger Jahre (Exner hatte 1945 keine Konditorei dort, es geht nur um das Gebäude, Exner hat nichts mit der HTO zu tun)













Interessante Verschleierung über die Stelle bei der die Mitarbeiter der HTO gearbeitet hatten, Welche Stelle ? Beispiel eines Zeugnisses

Liste der Mitarbeiter die von der HTO nach Bückeburg kamen


Fehlen zwei ? Ernst Torgler? Und ein weiterer ..







Montag, 26. Oktober 2020

HTO Hohenzollern mehr als eine Bekanntschaft ?

https://www.vierprinzen.com/2019/07/wo-ist-der-unterschied-teil-2.html?m=1

Ich danke meinem Grossvater für sein Tagebuch. Eine grosse Hilfe.

Das erklärt eine länger zurückliegende Bekanntschaft die den Umzug der HTO Ausweichstelle nach Bückeburg plausibel erscheinen lässt.

Aus einer webseite des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Monatsberichte/2018/07/Inhalte/Kapitel-3-Analysen/3-3-Reichsfinanzverwaltung-Pluenderung-Polen.html


Der Besitz der Vertriebenen sollte samt und sonders an die neuen Siedler verteilt werden. Beauftragt mit der Beschlagnahme und Verwertung wurde die neu gegründete Haupttreuhandstelle Ost. Im Reichsfinanzministerium übernahm zunächst der schon für die „Judenvermögen“ im Reich und die bereits angefallenen Beutewerte zuständige Referent Walter Maedel die Angelegenheiten der Treuhandstelle. Da sich die erhofften Gewinne und damit Abschreibungen zugunsten des Reichshaushalts aus der milliardenschweren Treuhandmasse nicht einstellten, richtete Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk mit dem Beauftragten für die Angelegenheiten der Haupttreuhandstelle Ost eine gesonderte Dienststelle mit der alleinigen Zuständigkeit ein, die Treuhandverwaltung in die Reichsfinanzverwaltung zu überführen. Letztlich scheiterte dieses Vorhaben aber an der weitestgehend unabhängig agierenden und in der nationalsozialistischen(NS)-Machtstruktur gut vernetzten 

. “Lutz” Graf Schwerin von Krosigk EheFrau hiess: Ehrengard Freiin von Plettenberg, eine Cousine von Kurt Freiherr von Plettenberg.

Die Welt ist klein.



Foto Robert Sennecke

"Ein Vetter meiner Frau, Kurt Freiherr von Plettenberg, war Verwalter des kronprinzlichen Vermögens. Ich war mit ihm sehr befreundet, und wir sind oft zusammen gewesen" (ehemaliger Reichsfinanzminister).



 






Sonntag, 25. Oktober 2020

Leistete der Generalbevollmächtigte von Wolrad und HZ Beihilfe zur Wegnahme jüdischen Vermögens?

Es ist sehr bemerkenswert dass viele HTO Akten im Januar 1945 nach Bückeburg verbracht wurden.

Handelte es sich um Beihilfe für die HTO oder um Tätigkeit als HTO ? Wusste Plettenberg davon ?

Flucht aus der Grünheide?

Meine erste Frage lautet: Wer hat Zugang zu HTO Akten im Januar 1945 ?

Ein  Syndikus der HTO, der Mitarbeiterstab  ? Wahrscheinlich.

Darf ein Syndikus oder ein Mitarbeiter die Akten der HTO transportieren ? Ja, mit Zustimmung des Auftraggebers oder Dienstherren.

Der Auftraggeber oder custodian der Akten muss zustimmen an welchen Ort die Akten verbracht werden, aber auch der Empfänger oder Verwahrer der Akten. Das wird kein Konditor sein. Konditor weil offiziell die Konditorei Eschmann in der Bahnhofstrasse 9 a in Bückeburg als Sitz der Ausweichstelle gewählt wird.

Wurde Plettenberg informiert ? War er eingeweiht?

Es heisst, es kam nicht nur zu einer Personal- und Aktenverlegung sondern zu einer Sitzverlegung. Eine Sitzverlegung einer Aussenstelle ist mehr als ein Transport von Akten. Oder handelte es sich um eine Flucht, um ein sich Absetzen im Januar 45?

Wer war einverstanden mit der Entgegennahme der Akten in Bückeburg ? Wer war einverstanden mit der Sitzverlegung?

Dass die Verlegung in eine Ausweichstelle erfolgte  bedeutet gerade nicht, dass die Akten gesichert werden sollen um später die Enteigneten  restituieren zu können. Bruno Pfennig wird es den Briten später so verkaufen wollen.

Wieso ausgerechnet eine Aussenstelle in Bückeburg? Wieso Verlegung von Grünheide Mark  nach Bückeburg ?

Bruno Pfennig, der Stellvertreter des Leiters der HTO Dr. Winkler, und Rechtsberater der HTO soll die Verbringung der Akten vorgenommen haben. Es kamen mehrere Sachbearbeiter mit. Wer entschied die Sitzverlegung? Es sollten die Dienstanweisungen geprüft werden. Das wird schwierig. Bruno Pfennig schreibt, dass die Erwägungen in einem Geheimbericht fesgehalten wurden. BARCH R 144 Akte 415. 

Nach Verbringung der Akten, nach Ankunft der Sachbearbeiter der HTO aus Grünheide in Bückeburg, also nach Vollzug der Sitzverlegung  bringt Plettenberg die Krone und Tabatieren der Hohenzollern im Februar 1945 von Potsdam nach  Bückeburg. 

Dass die HTO Aussenstelle in Bückeburg eingerichtet wurde muss Plettenberg gewusst haben. Er muss gewusst haben wer die HTO ist. 

Danach fuhr er von Bückeburg nach Potsdam.

Bückeburg galt für die HTO und für das HTO Personal und für Plettenberg als ein sicherer Ort in vielerlei Hinsicht. Die Krone des preussischen Königs war in Sicherheit, die Akten der HTO auch, die Sachbearbeiter aus Grünheide ebenfalls.

Die Frage ist: sicher vor wem ? 

Am 3. März 1945 wurde Plettenberg von der Gestapo festgenommen.

Die provokative Frage lautet: 

Leistete der Generalbevollmächtigte von Wolrad und Hohenzollern bereits vor 1945 Beihilfe zur Wegnahme jüdischen Vermögens in dem er die Struktur  der HTO oder deren Personal unterstützte ? Die HTO war eine kriminelle Organisation, daran besteht kein Zweifel.

Bedienten sich die Hohenzollern und Wolrad gelegentlich oder systematisch der  HTO ?

https://www.vierprinzen.com/2019/07/wo-ist-der-unterschied-teil-2.html?m=1

Die Antwort ist im Hinblick auf Plettenberg in seiner Funktion als Bevollmächtigter der Hohenzollern und Wolrads zu suchen.

Voraussetzung wäre ein Wissen und Wollen seitens des Generalbevollmächtigten Wolrads. Wusste Plettenberg im Januar und Februar 45, dass der Bearbeiterstab der HTO mit Akten in Bückeburg untergebracht wurde ? Hat er diese Verlegung gebilligt ?  Wusste er davon ?

Dass die HTO im Gebäude des ehemaligen Hofconditors Eugen Eschmann in der Bahnhofstrasse 9 a untergebracht wurde klingt nach Tarnung. Wer war 1945 Eigentümer des Anwesens?

Die HTO und deren Sachbearbeiter waren "Schreibtischtäter". Aus meiner Sicht Kriegsverbrecher.

Bruno Pfennig erklärte gegenüber den Briten, er habe das Aktenmaterial transportiert um es zu vernichten. Meines erachtens ist es einfacher es in Grünheide zu vernichten.




Zur HTO im Detail (Kapitel 21 der Vier Prinzen):

Göring verordnete am 26 April 1938 die Pflicht der Juden zur Anmeldung ihres in- und ausländischen Vermögens.

Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Anmeldung desVermögens von Juden vom 26.April 1938.

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vierjahresplanes vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I. S. 887) verordne ich folgendes:

§ 1. (1) Jeder Jude (§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 (RGBl. I. S. 1333) hat sein gesamtes in- und ausländisches Vermögen nach dem Stande vom Tage des Inkraftttretens dieser Verordnung gemäß den folgenden Bestimmungen anzumelden und zu bewerten....

§ 4. Die Anmeldung ist unter Benutzung eines amtlichen Musters bis zum 30. Juni 1938 bei der für den Wohnsitz des Anmeldenden zuständigen höheren Verwaltungsbehörde abzugeben. Wenn im Einzelfall aus besonderen Gründen eine vollständige Anmeldung und Bewertung des Vermögens bis zu diesem Tage nicht möglich ist, so kann die höhere Verwaltungsbehörde die Anmeldefrist verlängern; in diesem Falle ist jedoch bis zum 30. Juni 1938 unter Angabe der Hinderungsgründe dasVermögen schätzungsweise anzugeben und zu bewerten.

§ 5. (1) Der Anmeldepflichtige hat der höheren Verwaltungsbehörde unverzüglich jede Veränderung (Erhöhung oder Verminderung) seines Vermögens anzuzeigen, die nach dem Inkrafttreten der Verordnung eintritt, sofern die Vermögensveränderung über den Rahmen einer angemessenen Lebensführung oder des regelmäßigen Geschäftsverkehrs hinausgeht.

(2) Die Anzeigepflicht gilt auch für diejenigen Juden, die beim Inkrafttreten der Verordnung nicht zur Anmeldung und Bewertung verpflichtet sind, aber nach diesem Zeitpunkt Vermögen im Werte von mehr als 5000 Reichsmark erwerben. § 1 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.

§ 6. (1) Höhere Verwaltungsbehörde im Sinne dieser Verordnung ist in Schaumburg- Lippe die Landesregierung.

§ 7. Der Beauftragte für den Vierjahresplan kann die Maßnahmen treffen, die notwendig sind, um den Einsatz des anmeldepflichtigen Vermögens im Einklang mit den Belangen der deutschen Wirtschaft sicherzustellen, Berlin, den 22. April 1938. Der Beauftragte für den Vierjahresplan. Göring Generalfeldmarschall. Reichsgesetzblatt 1938 I S. 404

Der Präsident der schaumburg-lippischen Landesregierung Karl Dreier, Sohn des 2. Kammerdieners Georgs, mit Regierungssitz in Bückeburg in der Herminenstrasse, heutiges Gebäude des Landgerichts war in Schaumburg-Lippe für die Erfassung des Vermögens von Juden zuständig. In Lippe war es der Reichstatthalter Dr. Alfred Meyer.

Die Anmeldungen bei Dreier und Meyer sollten Arisierungen ermöglichen. Diese hatten im Oktober 1937 begonnen.

Eine Radikalisierung der Arisierungspolitik stellte dann die Einrichtung der HTO Ost dar.

Aus den Dienstakten 3616/3 des Bundesarchivs zitiere ich eine Einleitung zu den Beständen der HTO. Das Bundesarchiv In Koblenz erklärte im Juli 1981:

S.I:

Die Haupttreuhandstelle Ost (HTO) mit Sitz in Berlin wurde durch den Erlass vom 19. Oktober 1939 des Vorsitzenden des Ministerrates für die Reichsverteidigung und Beauftragten für den Vierjahresplan, Hermann Göring, ins Leben gerufen. Die Veröffentlichung ihrer Errichtung und die Beschreibung ihrer Aufgaben erfolgte durch die Bekanntmachung im Reichsanzeiger vom 1.11.1939 (RA Nr. 260). Ihre erste Aufgabe war, die durch die Auflösung des polnischen Staates im Jahre 1939 herrenlos gewordenen grossen polnischen und jüdischen Vermögenswerte, Liegenschaften, Betriebseinrichtungen und sonstige Rechte aufzufangen und zu beschlagnahmen, sowie durch kommissarische Verwaltung die Produktion und den Güteraustausch für die Interessen der Kriegswirtschaft wieder in Gang zu bringen. Mit der treuhänderischen Verwaltung der beschlagnahmten Vermögen war zunächst keine Rechtsübertragung verbunden. Ausgenommen waren jedoch Handels- und Handwerkerbetriebe im Werte bis zu 20.000 RM und Wohnungsmobiliar geflüchetter oder aus sonstigen Gründen abwesender Personen, weil in diesen Fällen die Vermögensverwaltung als zu aufwendig angesehen wurde. Später traten der Umsiedlereinsatz und die Fürsorge für den künftigen Einsatz der Kriegsteilnehmer hinzu.

S. III: Für das Generalgouvernement wurde durch Verordnung des Generalgouverneurs vom 13.11.1939 (Verordnungsblatt des GG Nr. 6 S. 31) eine entsprechende Treuhandstelle für das Generalgouvernement mit Sitz in Krakau errichtet....

Der ungeheure Umfang des beschlagnahmten Grundbesitzes aus polnischer und jüdischer Hand in den eingegliederten Ostgebieten macht die Einrichtung einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft, der Grundstücksgesellschaft der Haupttreuhandstelle Ost m.b.H. (GHTO) erforderlich.

S.IV: Im Jahre 1942 wurden die Leitstellen der GHTO in selbständige Gaugesellschaften m.b.H. umgewandelt und zwar: die Grundstücksgesellschaft für den Reichsgau Danzig-Westpreussen m.b.H. (Gedewe) in Gotenhafen (Gedingen)...

Mit dem 1.1.1943 trat die GHTO in Liquidation. Beaufsichtigung und einheitliche Ausrichtung der Gaugesellschaften wurde von diesem Zeitpunkt an zur Aufgabe der HTO. Zur Erfassung, Verwaltung und Verwertung des Vermögens ehemaliger Angehöriger des polnischen Staates im Altreich ...wurde die Sonderabteilung Altreich eingerichtet.

S.V:
Weitere Hilfsgesellschaften der HTO waren:....die Handelsaufbau Ost GmbH mit ihren 4 Auffanggesellschaften für Kriegsteilnehmerbetriebe des Handels in den 4 Gauen.

S.VI Sie sind unter Beteiligung der Reichsgruppe Handel eingerichtet worden, um die Planung im Handel druchzuführen bei der Besetzung der Betriebe mit geeigneten Kaufleuten mitzuwirken bzw. um die für Kriegsteilnehmer vorgesehenen Handelsbetriebe zu verwalten.

S. VII Die Anschrift der Zentrale der HTO lautete am 21.2.1945: Berlin W 15, Bayerische Strasse 5. Daneben bestanden zu dieser Zeit noch Ausweichstellen in Grünheide, Friesack, Trebbin und Bückeburg. Infolge der Luftangriffe auf Berlin waren bereits Ende 1943 Abteilungen evakuiert worden....Die Abteilung Vermögensverwaltung kam zunächst nach Alt-Landsberg, später nach Grünheide, im Februar 1945 soll sie nach Bückeburg verlegt worden sein.

...

Die hier verzeichneten Registraturreste hat das Bundesarchiv 1963 vom Verwaltungsamt für innere Restitutionen (VIR) in Stadthagen übernommen (Zugangsnr. I 58/63).

(Es handelt sich um die VIR Bestände. Bemerkenswert ist, dass die Abgabe der Deposita durch Wolrad an das Staatsarchiv in Bückeburg auch 1963 erfolgte, siehe Kapitel 15, Depositalvertrag I).

Es handelt sich dabei hauptsächlich um Sachakten der Abteilung Vermögensverwaltung und der Sonderabteilung Altreich. Zusammen mit heute bei der Oberfinanzdirektion-Aktenverwahrstelle- befindlichen Einzelvorgängen über die Entziehung im Altreich belegener polnischer Vermögenswerte wurden sie 1945 von der britischen Besatzungsmacht in Bückeburg aufgefunden. Weitere Buchungsunterlagen der HTO sollen damals von den Engländern vernichtet worden sein.

Dass die Ausweichstelle der Vermögensverwaltung der HTO in Bückeburg im Februar 1945 residierte ist belegt. In der Entnazifizierungsakte Bruno Pfennig, Chefjustitiar der HTO (Nds. 171 Hann. Nr. 15039) heisst es:

Bruno Pfennig Bückeburg, den 20 Februar 1947

An den Entnazifizierungsausschus Justiz Hannover
Justizpalast

Betr. meine Entnazifizierung

... die Liquidation der Haupttreuhandstelle Ost ist unter Aufsicht der Militärregierung ordnungsgemäss durchgeführt und die Restaufgaben sind auf das Centralamt für Vermögensverwaltung (Britische Zone) in Stadthagen, Seilerstrasse 28 übertragen. Die für die Ausweichstelle Bückeburg tätig gewesenen Angestellten aus Gründen der Sicherung der Arbeitsabwicklung erlassen gewesene Residenzbeschränkung ist aufgehoben....

Der ehemalige Leiter der Behörde Dr.Winkler ist inzwischen aus der Internierung in Ehren entlassen und es ist ihm die Anerkennung für die einwandfreie Führung der Vermögensverwaltung durch die Haupttreuhandstelle Ost ausgesprochen worden.

Damit ist, falls es dessen noch bedurft hätte, einwandfrei klargestellt, dass die Haupttreuhandstelle Ost orndungsgemäss gearbeitet hat.”

Aus Sicht des NS Staates arbeitete die HTO ordnungsgemäss. Bruno Pfennig hatte als Leiter der Rechtsabteilung der HTO, am 14 Oktober 1940 in Posen einen Vortrag gehalten zur kurz vor der Verabschiedung stehenden Polenvermögensverordnung, (das Manuskript findet sich im Staatsarchiv Poznan), APP 759-12, Bl. 216 ff; ich verdanke den Hinweis Herrn Dr. Bernd Rosenkötter, siehe Treuhandpolitik, aaO S. 131). Zitat aus dem Manuskript:

Das grundsätzliche Ziel, das mit der Polenvermögensverordnung verfolgt wird, ist eine “allgemeine Regulierung der Deutschmachung auf wirtschaftlichem Gebiet”.

Interessant wäre sicherlich auch die weitere Frage, ob nicht schon 1943 die HTO Tätigkeiten in Bückeburg und Bad Eilsen ausgeführt hat und wo sich deren Geschäftsräume befanden.

Am 12.7.2004 teilte mir das Bundesarchiv in Berlin mit, dass der Bestand R 144 ca. 700 Akten umfasste, wobei mehrere dieser Akten sehr umfangreich waren. Wenn ein weiterer Teil der Akten von den Briten vernichtet wurde, wieviele Akten waren es dann insgesamt ?

Mir wollte nicht einleuchten, dass die Akten der HTO in einer Konditorei in Bückeburg gelagert haben sollen. Papier und Fett vertragen sich nicht.

Ferner hörte ich vom Bundesarchiv im Juli 2004, dass Yad Vashem den geasamten Bestand R 144 abholen liess, um ihn verfilmen zu lassen, vermutlich um in Zukunft die Restitutionsanträge der JCC präzisieren zu können. Ich erfuhr im Juli 2004 aber auch vom BAROV, dass der gesamte Bestand des Vermögensamtes fur innere Restitutionen, VIR Hannover, im Januar 2003 zur Oberfinanzdirektion Berlin in die Fasanenstrasse verschickt worden war. Darunter befanden sich HTO Akten und die Akten des Referates Patzer (Reichsfinanzminister) und Geschädigtenakten (die in einem Aussenlager des Bundes in Berlin Spandau lagern sollen). Im Juli 2004 wurde mir mitgeteilt, dass diese Bestände (ca. 20.000 Akten) verschimmelt und unausgepackt beim BAROV, Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen liegen. Die Findmittel (Mikrofilme) seien in desolatem Zustand. Direkter Zugang zu den Akten sei nicht möglich, es sei kein Archiv. Das Barov würde auf Antrag recherchieren, wenn der Name des Geschädigten genannt wird. In dieser Sache war ich wieder Sonderling. Ich suchte nicht das Opfer, sondern den Täter.

Interessant ist die Geschichte des VIR. Es gibt eine Selbstdarstellung des VIR in Stadthagen vom 12 August 1959,Verfasser Dr. Ohrtmann. Diese Darstellung erhielt ich am 16.7.2004 vom Verwaltungsamt für innere Restitution in Hannover. Sie lautet auszugsweise:

“Das Verwaltungsamt für innere Restitutionen (früher Zentralamt für Vermögensverwaltung, hervorgegangen aus der Behörde des ehemaligen Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens) war die erste und längere Zeit auch einzige deutsche Behörde, die sich auf Veranlassung und unter Aufsicht der damaligen Besatzungsmacht mit Rückerstattungsangelegenheiten befasste. Auf Anordnung der Besatzungsmacht wurden schon 1945 durch Sichtung der an die Besatzungsmacht gerichteten Anträge von Geschädigten und durch Erstattung zahlreicher Berichte aus den Akten des Reichskommissars die späteren Rückerstattungen vorbereitet (...) In Zusammenhang mit der (...) Anweisung an die Ministerpräsidenten der britischen Besatzungszone wurde die Behörde mit der Bearbeitung sämtlicher Sperrungen und Entsperrungen bei allen irgendwie für eine Rückerstattung in Betracht kommenden Vermögen der brit. Besatzungszone beauftragt(t...)” In Stadthagen erfolgt die Registrierung nach dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens des Geschädigten”(...).Die Feststellungen erfordern hier in Stadthagen auf Grund des mehr umfangreichen Aktenmaterials wesentlich mehr Zeit als bei der Aussenstelle München(...). Bis zum 31.3.1959 waren bei der Dienststelle in Stadthagen 50.744 (...) Neuanträge (...) eingegangen(...) Weiter hat das Verwaltungsamt Stadthagen aus den bei ihm aufbewahrten Akten des ehem. Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens, den Akten der ehemaligen Haupttreuhandstelle Ost und den die Einziehung von Wertpapieren betreffenden Akten des ehem. Reichsfinanzministeriums laufend und in erheblichen Umfang Auskünfte-besonders an die Berliner Rückerstattungsbehörden- zu erteilen(...) Zuletzt sei noch die Bearbeitung (insbes. Auskunftserteilung) aus den hier aufbewahrten Nachlässen und Wertsachen ehemaliger Häftlinge der Konzentrationslager Neuengamme, Belsen, Dachau, der Gestapo Hamburg und der Internierten britischer Internierungslager erwähnt.”

Bemerkenswert war für mich, dass die ehemaligen Verantwortlichen der HTO 1945 von den Briten für die Bearbeitung der eingehenden Restitutionsanträge eingesetzt worden waren.

Ferner, dass das umfangreiche Aktenmaterial in Stadthagen verwahrt wurde. Ehemalige Täter beschieden über die Anträge der Opfer.

Aus dem Bestand R 144 des Bundesarchivs interessierten mich zwei Akten auf die mich Herr Dr. Rosenkötter freundlicherweise hingewiesen hatte. Es handelte sich um Unterlagen zu ehemaligen Beschäftigten der HTO in Berlin. Diese “Ehemaligen” schrieben am 16.5.1945 an das Arbeitsamt Bückeburg:

“Ich bitte Sie, davon Kenntnis zu nehmen, dass meine Dienststelle (gemeint ist die HTO) Anfang Februar 1945 von Berlin nach Bückeburg verlagert wurde und sich bis zum 5 Mai in den Räumen Bahnhofstrasse 9 (Konditorei Eschmann, d. Verf.) befunden hat. Am 5. Mai d. Js. mussten die Diensträume auf Befehl des hiesigen Kommandanten Captain Blight auf Veranlassung der Property Control Section Detmold in das Gerichtsgebäude gegenüber dem Rathaus verlegt werden. Ich bin verpflichtet, mir von der Militärverwaltung vorgeschriebene Aufgaben zu erfüllen. (...).”

Captain Blight war mir schon einmal aufgefallen. Er war einer der Befragten im Rahmen der Ermittlungen anlässlich der abhanden gekommenen Wertgegenstände in Schloss Bückeburg (dazu gehörten insbesondere die Silberkisten). Captain Blight erscheint in der PRO Akte FO 936/138. Er gab im August 1947 ein statement ab:

”I left Bückeburg on 5th September 1945. I have no knowledge of the silver...”

Er muss aber von der HTO gewusst haben und davon, dass oben genannte “ehemalige Beschäftigte der HTO” in die Räume des damaligen Gerichtsgebäudes gegenüber vom Rathaus in Bückeburg, heute der Stadtverwaltung (Marktplatz 3), umgezogen waren.

Das Musterschreiben an das Arbeitsamt unterschrieben:

“RA Bruno Pfennig, RA Braune, Ernst Büchelin, Erich Thomas, Arthur Heller, Bruno Rietzke, RA Dr. Dietrich Wendlandt, Hans Günther, Max Pohland, Frau Maria Richtsteig, Alma Klockow, Johanna Schmidt, Erika Blumers, Annemarie und Claire Meyer “

Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe agierte im Generalgouvernement zwischen 1939 und 1944 nicht ohne Grund. Die Errichtung von Gefangenenlager, die Beutefahrten, die Wirtschaftsfahrten unterstanden dem höheren Ziel der rechtswidrigen Zueignung fremden Vermögens. Eine brutalisierte Form der Arisierung. Es handelte sich nicht um einen Frontkampf. In seinem Wehrstammbuch steht, dass er sich als Kommandeur beim Nachschubstab zbV bewährt hat.

Bewährung bei der Wehrmacht könnte dazu führen, dass er als Kriegsteilnehmer, im Rahmen der Überführung von Kriegsteilnehmerbetrieben hätte bevorzugt werden konnen.

Nicht ohne Grund hatte Wolrad im September 1936 die Rückdatierung seines Aufnahmeantrages in die NSDAP betrieben. Nicht nur, dass er einen Beleg für seinen frühe Beteiligung an der “Bewegung” vorlegen wollte, durch rückwirkende Fiktion (wie bei Paragraf 86 DVO), um rückwirkend ehrbar und besitzfähig im Sinne der Blut und Boden Ideologie zu sein. Gründe für diesen Rückdatierungsantrag waren keineswegs ideologischer Natur, sondern entsprachen einem wirtschaftlichem Kalkül. Er sammelte “Punkte” bei der Naziführung, um seinen Statuts als ehrbares und würdiges Oberhaupt zu festigen. Er profilierte sich auch, um in die Rangordnung einzutreten die bei der Verwertung des durch die HTO beschlagnahmten Vermögens massgeblich war (Runderlass des Reichsführers SS, Reichskommissars für die Festigung deutschen Volkstums über die Einhaltung der Rangordnung bei der besitzlichen Einweisung in Gewerbe- und Wirtschaftsbetriebe jeder Art in den eingegliederten Ostegebieten vom 22.4.40 (abgedruckt im Mitteilungsblatt der HTO Nr. 2/40 S.31).

Diese Rangordnung wurde vom Reichsführer SS i.V. gez. Greifelt, SS Brigadeführer und vom Leiter der HTO gez. Dr.Winkler ergänzt.

SS Brigadeführer Greifelt erschien in Kapitel 10 als Bearbeiter in der SS zum Antrag Stephans auf Landerwerb auf Vermittlung von Josias Prinz von Waldeck und Pyrmont.

Folgende Rangordnung galt innerhalb der Bewerberstämme, die sich um besitzliche Einweisung in Betriebe und Wohngrundstücke bewerben konnten:

Gruppe I:Volks- und Reichsdeutsche die am 31.12.1938 ihren Sitz in den eingegliederten Ostgebieten haben oder noch haben.

Gruppe II: Umsiedler..

Gruppe III: Rückwanderer...

Gruppe IV: sonstige Reichsdeutsche...

Innerhalb der Gruppen I - IV galt folgende Untergliederung:

Stufe A: Kriegsteilnehmer...Anträge dieser Gruppe sind Eilanträge

Stufe B: Bewährte Angehörige der NSDAP...Personen die sippen- oder leistungsmässig mit den neuen Ostgebieten verbunden sind.
Stufe C: Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern,...von bewährten Angehörigen der NSDAP ...(BARCH R 144-317)

Feststeht, dass Wolrad sich als Nazi der ersten Stunde ausweisen wollte. Er wollte ausgezeichnet werden, damit er fremdes Eigentum erlangen konnte.

In dem sehr lesenswerten Buch von Bernhard Rosenkötter mit dem Titel Treuhandpolitik (Die Haupttreuhandstelle Ost und der Raub polnischer Vermögen 1939 - 1945, Klartext Verlag) findet sich auf S. 296 ein Organigramm der HTO - Zentrale Berlin die Hermann Görings Vierjahrsplan untergliedert war. Dort findet sich die Abteilung IV genannt Öffentl. Vermögen wieder. Daneben steht der Name Höpker Aschoff.

Die Abteilung R (Rechtsabteilung) unterstand Herrn RA Bruno Pfennig. Herr Pfennig war nicht nur der Justitiar der HTO. Herr Bruno Pfennig war auch Stellvertreter von Max Winkler, Leiter der HTO Berlin. Er war aber auch, und das ist viel wichtiger: Generalreferent für die Treuhandverwaltung im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete.

Herr Dr. Rosenkötter schickte mir den Geschäftsverteilungsplan der HTO in Berlin Stand Oktober 1942.

Aufgrund dieses Plans konnte ich das Organigramm erahnen:

Sonderabteilung Altreich:
Gruppe Recht

Leiter RA Brohl (RA Dr.Wendlandt)
Allgemeine Registratur, Danzig, polnische Landarbeiter, Slawische Bank Akten 10.789 bis...
und 24.000 - 24.999:
(...)
Frl.Ass Meyer (RA Neumann)
12.000 - 12.999;
18.000 - 18.999;
23.000 - 23.999;
28.000 - 28.999.
RA Neumann (Frl. Ass. Meyer)
Akten 16.000-16.999
25.000-25.999

26.000-26.999
RA Seliger (RA Dr.Wendlandt) Akten 14.000 - 14.999;
17.000 - 17.999;
20.000 - 20.999;
RA Dr.Wendlandt (RA Seliger) Akten 11.000-11-999 11.000-11.999
29.000-29.999
G r u n d s t ü c k s r e v i s i o n : To r g l e r

Diese Informationen, insbesondere der Hinweis auf die Vorgangsnummern ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan der HTO vom 6.10.1942 (Akte BAL R 144-317).

Aus dem Findbuch des Bundesarchivs zum Bestand R 144 konnte ich entnehmen, welche Unterlagen zur Treuhandstelle Danzig-Westpreussen im Bundesarchiv in Koblenz lagen. Ich fand im Findbuch unter der laufenden Nummer 702 folgende Bände:

Bd.1:Treuhandkarten Nr. 12.001 - 12 177
Bd.2:Treuhandkarten Nr. 12178 - 12 344 usw.
Gruppe Verwaltung: Grundstücksrevision: Torgler; RA Bruno Pfennig, RA Braune, Ernst Büchelin (Referat 4 der Gruppe B: Geldverkehr der komm. Verwalteten Betriebe im Bezirk der TO Gotenhafen und Zichenau),
Abteilung IV: Leiter Dr. Höpker Aschoff
Verwaltung öffentlichenVermögens
Referat 1:Vermögen des polnischen Staates, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Referat 2: Kirchen, Kongregationen, kirchliche Vereine und Stiftungen
Referat 3: Öffentliche Anleihen.

Herr RA Pfennig schrieb auf Blatt 6 seiner Entlastungsschrift in seinem Entnazifizierungsverfahren (Nds. 171 Hann. Nr. 15039):

“So kamen der frühere Preussische Staats- und Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff, lange Zeit Finanzbeirat der Provinz Westfalen, Ministerpräsident Kopf, Graf York von Wartenburg, Graf Matuschka, Ministerialdirigent Dr. Brebeck, um nur einige bekannter gewordene Namen zu nennen, zur H.T.O. So wurde Torgler, der frühere Vorsitzende der Fraktion der K.P.D. im Detschen Reichstag verpflichtet.”

S. 7: “Als im Februar 1945 feststand, dass Hitler unter Aufgabe seines ursprünglichen Vorhabens nach Berchtesgaden zu gehen, seine blutige Laufbahn unter den Trümmern Berlins beschliessen wollte, verlagerte ich die wichtigsten Akten der Haupttreuhandstelle Ost, damit über deren Tätigkeit internationale Rechenschaft abgelegt werden könne, nach Bückeburg. Ich hatte bis dahin die Absicht, das gleiche Ziel in Berlin zu erreichen. Da Hitler wider Erwarten blieb, hätte ich den Befehl, solche Akten zu vernichten, in Berlin nicht sabotieren und auch sonst keinen einigermassen sicheren Ort für derenVerwahrungg finden können...”

S.: 13: “Die Haupttreuhandstelle Ost war eine Unterabteilung des Vierjahresplanes und eingesetzt, beschlagnahmtes polnisches Vermögen zu verwalten und zu verwerten, und zwar in den damaligen Reichsgrenzen, also insbesondere in den in das Reich eingegliederten westlichen Gebieten Polens....

Etwa im März oder April 1940 ernannte er zwei Stellvertreter, einen stellvertretenden Leiter (Dr. h.c. Krahmer - Moellenberg), welcher die Gesamtverwaltung des Vermögens zu überwachen hatte und einen weiteren als Justiziar, mich...Als mein Kollege Ende 1942 durch einen Flugzeugunfall ums Leben kam, übernahm ich noch die Überwachung der Vermögensverwaltung... Während dieser Tätigkeit habe ich dafür gesorgt, dass die Verwaltung sauber geführt wurde und dass alle vermögensrechtlich erheblichen Massnahmen genau aufgezeichnet und gebucht wurde, sodass -ein einigermassen ordnungsmässigen Ablauf der Verwaltung vorausgesetzt,- bei Kriegsende über jedesVermögensstück würde Rechnung abgelegt werden können. Wegen der internationalen Bedeutung dieser Verwaltung habe ich dann auch unter den schwierigsten Umständen den entscheidenden Teil der Unterlagen, die Vermögensverwaltung, S. 14: ohne Rücksicht auf meine persönlichen Interessen nach Bückeburg verlagert und dort den Britischen Behörden übergeben. Bis zu meiner Internierung führte ich die Abwicklungsarbeiten als custodian der Militärregierung durch.

(Herr Pfennig wurde von der Britischen Sicherheitspolizei vom 10 Dezember 1945 interniert und am 10.8.1946 entlassen).

Herr RA Bruno Pfennig wurde Verteidiger Wolrads im Entnazifizierungsverfahren. Seine Kanzleianschrift: Bahnhofstrasse 6 in Bückeburg und im Februar 1945 war die HTO Zentrale nach Bückeburg in die Konditorei Eschmann (Bahnhofstrasse 9) umgezogen. Der Verteidiger Wolrads vor dem Entnazifizierungsausschuss war ausgerechnet der ehemalige Generalreferent für die Treuhandverwaltung im Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete.

Herr RA Pfennig, später mit Kanzlei in der Königstrasse 5 in Hannover, vertrat Wolrad in der Auseinandersetzung mit Herrn Philipp Beetz (ehemaliger Aktionär der GEMAG), vor dem Wiedergutmachungsamt bei dem Landgericht Bückeburg im Jahr 1950 in der Rückerstattungssache wegen der “feindlichen” Übernahme der Wubag (später Gemag) durch Wolrad (Aktenzeichen WgA 15/49).

Mir fällt folgender Vergleich aus dem Tierreich ein: die Spinne und ihr Netz. Funktionen des Spinnenetzes: Sicherheit, Alarmanlage, Fangmittel, Halt. Wer war hier die Spinne ? Berührte ich die Spinnenfäden oder die Haare der Spinne selbst?

In seinem Tagebuch berichtete mein Grossvater auf S.224 (Eintragung 13.5.45):

“Heute nachmittag mit Kondratowitsch bei Frau Plettenberg zum Thee. Er erzählte, dass, mir scheint unter Görings Oberhoheit, ein “Verein” zur Verwaltung beschlagnahmten jüdischen Vermogens gegründet gewesen ist. Der Syndikus ist hier mit den Akten nach Bückeburg geflohen und hat sie dem englischen Kommandanten übergeben. Die Einnahmen dieser Gesellschaft soweit sie nicht weggebucht sind, betragen 8 Milliarden, kein Schreibfehler. Wenn man bedenkt wie unendlich vieler jüdischer Besitz darunter nicht fällt, verkaufte Geschäfte, Möbel etc, so kann man einerseits nicht umhin zu sagen, welche überragende Rolle die Juden hatten, andererseits wo soll die Widergutmachung herkommen, die alle Rassen und Länder anmelden ? Lässt sich das überhaupt erarbeiten, sagen wir mal in 15 Jahren ?— Wiedergutmachung muss sein, das stimmt. Wie aber wird sich die praktische Durchführung gestalten ? Zerstören geht schneller als aufbauen.”

Friedrich von Kondratowicz aus Bückeburg, Marienstrasse 3 versicherte eidesstattlich am 16 Oktober 1946 vor dem Amtsgericht Bückeburg unter II 85/46:

In dem gesetzlichen Denazifizierungsverfahren über Bruno Pfennig, geb. 31.8.01, jetzt in Bückeburg, Bahnhofstrasse 6 wohnhaft erkläre ich:

Ich kenne Herrn Pfennig aus gemeinsamer Tätigkeit im Film in Berlin seit etwa 1931....

Wegen seiner Unterstützung von Juden, insbesondere der der Frau E.S., war Herr Pfennig den heftigsten Anfeindungen ausgesetzt...Es bestand eine völlige Übereinstimmung der Auffassungen über den verbrecherischen Charakter der Hitler`schen Kriegsführung...

(Nds. 171 Hann. Nr. 15039).

Die Hauptbeschäftigung Herrn Pfennigs hatte er inzwischen wohl vergessen.

Mein Grossvater meinte in seinem Tagebuch Herrn RA Bruno Pfennig, als er vom Chefjustitiar sprach. Die Auskünfte zu den Einnhamen der HTO kamen von Herrn von Kondratowitsch.

Jedenfalls profitierten die HTO Verantwortlichen vom kalten Krieg, denn sie hatten viel Information über den Osten. Diese Information war wertvoll für die Briten und Amerikaner. Dr. Bernd Rosenkötter schreibt auf S. 273:

In den Räumen der ehemaligen Konditorei (genau: Hofkonditorei Friedrich Wilhelm Adolf Eschmann, der Verf.) fanden sich im Laufe der folgenden Wochen unter der Leitung von Bruno Pfennig 15 Mitarbeiter der HTO Zentrale ein. Noch im Mai 1945 wurden die in Bückeburg befindlichen Mitarbeiter der HTO Zentrale vom örtlichen Militärkommandanten der in Detmold errichteten “Property Control Section” unterstellt, die mit Hilfe dieser ehemaligen Mitarbeiter nun Licht in das Dunkel der von der HTO ausgeübten Aktivitâten zu bringen suchte.

Hermann Höpker-Aschoff (1883-1954) war 1945 Gründungsmitglied der FDP, 1951 - 54 erster Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Und er war Leiter der Industriekontor GmbH (siehe Kapitel 18).

In den turbulenten Zeiten unmittelbar nach der Kapitulation erhielten die Briten wertvolle Dokumente über begangenes Unrecht gegen jüdisches und polnisches Eigentum. Die Überbringer der umfassenden Dokumentation waren ehemals in Berlin und in den besetzten Ostgebieten tätige Hauptverantwortliche der HTO Görings. Mehrere 10tausende Akten bearbeiteten sie. Und diese Personen suchten Zuflucht in Bückeburg im Februar 1945. Mir fällt wieder der Tod von Kurt Freiherr von Plettenberg im März 1945 ein. Warum musste er im März 1945 sterben ? War Bückeburg für alle Flüchtlinge aus Berlin gross genug ? Hätte es Raum und Arbeit für Herrn von Plettenberg und die Flüchtlinge aus Berlin und Polen in Bückeburg gegeben ? Wer hatte etwas gegen Plettenberg im März 1945 ?

Nach der Kapitulation gab es nicht nur Kontakte zwischen den Militärs in der britischen Zone und den Lokalgrössen, wie Wolrad und dessen Berater, wie Herr Schwertfeger. Zur Entscheidung stand an, wer die Ämter in der Landesregierung bekleiden sollte. Ausgerechnet jemand aus der Schar ehemaliger Mitarbeiter der HTO, deren Unterlagen nach Bückeburg transportiert wurden, jemand der die wirtschaftlichen Strukturen in den Ostgebieten und im Generalgouvernement genauestens kannte, wird das höchste Amt in der ersten zivilen niedersächsischen Landesregierung bekleiden. Ist dies verständlich ? Solche Personen verfügen über eine fachliche durch Erfahrung belegte Qualifikation die andere Personen. die dem NS Regime feindlich gegenüber eingestellt waren, nicht aufzuweisen hatten. Schliesslich verfügten diese Personen über allerbeste Kenntnisse in wirtschaftlichen Angelegenheiten und sie hatten in der Praxis bewiesen, dass sie “gute”Verwalter waren.

Für die britischen Geheimdienste brachten solche Personen die nötigen Kompetenzen mit. Die Alliierten haben zwischen Entnazifizierung und Kampf gegen den Ostblock abgewogen und festgestellt, dass solche Personen fachlich hochqualifiziert und vermutlich Antikommunisten (bei Ernst Torgler ist eine eindeutige Antwort nicht möglich) waren.

Sie haben sich gegen eine gründliche Denazifierung entschieden und haben die personellen Kontinuitäten vor und nach 1945 genutzt, weil sie von grossem Vorteil waren.


Über diese Zusammenhänge mussten Wolrad und Herr Schwertfeger bestens informiert gewesen sein und sie nutzten den Windschatten. Geschaffen waren damit die besten Voraussetzungen für ein perfektes Arrangement zwischen allen Beteiligten: Landesregierung, britische Militärregierung, Wolrad und seine Berater. Die Landesregierung Schaumburg- Lippes hatte schon 1923 dazu beigetragen, dass das Vermögen des ehemaligen Fürstentums Schaumburg-Lippe in “ordnungsgemässe” Bahnen gelenkt wurde. Die Landesregierung war stets Wegbegleiter.Vieles spricht dafür, dass sie es auch heute ist.

Die Kundgabe dieser Zusammenhänge und Motivationen ist unerwünscht. Deshalb habe ich derartige Schwierigkeiten mit der Informationsbeschaffung.

Übrigens: Herr Dr. Wendlandt und Frau Claire (auch Cläre geschrieben) Meyer (siehe Geschäftsverteilungsplan HTO) waren bis 1963 Rechtsanwälte und Notare Wolrads. Meine Mutter sollte ihnen auf Anregung Philipp Ernsts im Jahre 1972 Vollmachten in Restitutionssachen geben.