Sonntag, 18. August 2019

Aus Vier Prinzen 2006, S. 290

Appell an Wirtschafts- und Adelshistoriker die die Kollaboration zwischen Ex Hochadel und NS System erforschen:

Eine Forschungsarbeit sollte sich auch vertieft mit der von der SS entworfenen Fideikommisauflösungsgesetzgebung auseinandersetzen. Diese Gesetzgebung ist der Dreh- und Angelpunkt der Motivation.

Aus meinem Buch 

"Fideikommiss war das Beschlagnahmewort. Nicht etwa, dass Wolrads Vermögen beschlagnahmt wurde.Wolrad war Sozius des Kriegsapparates. Er brachte fremdes Vermögen in das Projekt “Aufrüstung” ein. Dafür bekam er formal eine “Alleineigentümerstellung”, die in Wahrheit auch 1945 keine war, denn er wurde, wenn man die Unterlagen und Grundbucheintragungen genau prüft nur Nutzniesser oder Besitzer genannt. Wieder ein Hinweis darauf, dass der NS Staat für den Fall des Endsieges wahrscheinlich ganz andere Pläne hatte (siehe Schlussbetrachtungen).

Politisch unzuverlässige Rechtsinhaber mussten juristisch ausgeschaltet werden. Dafür sorgte Herr Dr. Robert Figge, 




der genau wusste um was es ging. Eine Abstimmung mit Personen wie Paul H. Figge und Kammler, letztlich in enger Tuchfühlung mit Adolf Hitler ist nicht wegzudenken. Es wäre undenkbar gewesen, dass zum Beispiel Heinrich, ein gefährlicher Gegner für Staat und Partei, ein Freimaurer, eine zivilrechtliche Auseinandersetzungsklage hinsichtlich Palais Schaumburg in Bonn,





der Besitzungen in Oberösterreich (Gmunden, Kirchdorf, Windischgarsten und Linz) oder des Steinbruchs 



und der Arensburg oder des Kurbades in Bad Eilsen oder landwirtschaftlicher Betriebe, um nur einige Positionen zu nennen, eingereicht hätte, zu einer Zeit wo der Krieg vorbereitet wurde oder Kammler, Focke Wulf, Steyr Daimler Puch und die Organisation Todt agierten. 

Kein Raum für unabhängige Rechtsprechung und vor allen Dingen kein Raum für Zivilgerichte. Schon zu Lebzeiten Adolfs sollte die Fideikommissneuerfindung, die Zugangssperre in militärische Objekte garantieren, Objekte die der höchsten Geheimstufe unterworfen waren. Und die stetige Vermögensentziehung der Adolf zum Opfer fiel, verfolgte den gleichen Zweck: geheime Aufrüstung und Kriegsvorbereitung. Bezeichnend ist, dass die Besitzungen stets in die brutalsten Ausbeutungsakte gegen wehrlose Menschen eingebunden wurden: KZ Häftlinge und Gefangene: im Generalgouvernement, in Schaumburg-Lippe und in Oberösterreich. Und diese Einbindung war geplant und gewollt schon Anfang der dreissiger Jahre. Es handelte sich nicht um eine rechtliche Auseinandersetzung, sondern um Fragen der Logistik und um Kriegsvorbereitungen und geheime Aufrüstung. Welchen Sinn hatten die Truppenübungsplätze, zum Beispiel der von Bergen ? Da die Aufrüstungspläne streng geheim waren, sollte Adolf nichts von den Machenschaften wissen. Wusste Adolf, dass die Steyrling GmbH “beseitigt” wurde, dass die Besitzungen in Österreich in ein “Haus” eingebracht werden sollten ? Hätte er es gewusst, hätte er sich nicht wehren können. Die “Einbringung” in ein inexistentes “Haus” war schon 1923 von der Landesregierung des Freistaates Schaumburg-Lippe forciert worden. Adolf wurde gar nicht gefragt. Er war das erste Opfer."

2019:

Ich nenne die Fideikommissgesetzgebung das  System der Militarisierung von Vermögen.

Der Vorgang beim Landgericht Bonn (Palais Schaumburg) ist ein exzellentes Forschungsobjekt. 

Das Paradebeispiel,

twitter @hofealexander

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