Donnerstag, 7. Februar 2019

Bescheid des Finanzministeriums Brandenburg vom 29 Januar 2019

Hundert Jahre nach Abschaffung der Monarchie schreibt das für die Bearbeitung des Verfahrens nach dem Vermögensgesetz zuständige Ministerium, dass die zivilrechtlichen, grundbuchrechtlichen und erbrechtlichen Nachweise irrelevant seien.

Gleichzeitig stützt es sich, um Erbrecht, Grundbuchrecht und Beweislastrecht aus den Angeln heben zu können auf Zivilrecht.

Es stützt sich im öffentlichrechtlichen Verwaltungsverfahren auf ein Urteil des OLG Celle das Preussen nicht betraf und den Erkenntnisstand 2003 aufweist. Im Verwaltunsgrecht gilt der Untersuchungsgrundsatz, im Zivilrecht nicht.

Gegen den Bescheid ist Klage erhoben worden beim VG Potsdam.

















Urteile jeder Leser selbst:


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen