Montag, 25. Februar 2019

Devisenstrafakten heute erhalten (in einem Rechtsstaat Schach matt !!)

Eine erste Durchsicht erfüllt die Erwartungen. Das Durcharbeiten wird vielleicht 2 Wochen in Anspruch nehmen.

Vielleicht so viel vor ab:

Valentin Stolz war Vormund von Elisabeth zu Schaumburg-Lippe.



Die massiven Ermittlungen gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck und den Fürsten Adolf nehmen mehr als 200 Seiten ein. Sie finden statt im Rahmen der Prüfung der Steyrling GmbH welche das Forstgut Adolfs bewirtschaftete. Mit grösserer Klarheit kann das Eigentum an Gesellschaft sowie Grund und Boden nicht nachgewiesen werden. Das Märchen vom vermögenslosen Fürsten ist grotesk.

Gesellschaftsvertrag
festgestellt in Hannover/Hamburg/Berlin

Urteil vom 16.2.1934 Forstgut ist Privateigentum



letzte Zeile: weil die genannten Anlagewerte auf den Grund und Boden des 

Fürsten und damit Eigentum des Letzteren waren.

Schach matt !!
und deshalb schrieb die Zollfahndnungsstelle zutreffend

des in Steyrling gelegenen Forstbesitzes der Rechtsnachfolger
des 1936 verstorbenen Fürsten Adolf
An der Gesellschaft sind die Rechtsnachfolger des Fürsten Adolf beteiligt

Die "Ermittlungen" "gegen" die "Hofkammer" (Schwertfeger) sind 12 Seiten stark.

Es ging um den gleichen Sachverhalt.

Letzte Seite: "Ich habe das Verfahren aufgrund des Straffreiheitsgesetzes vom 7.8.1934 eingestellt."

Donnersmarck verbrachte 15 Monate in Haft und verlor sein gesamtes Vermögen. Gegen ihn wurde massivst ermittelt.

"Gegen" die "Hofkammer" wurde nicht "ermittelt".

Was schliesse ich daraus ? "Hofkammer" zettelte Ermittlungen an um Adolf und Elisabeth und Graf Henckel von Donnersmarck los zu werden und über das gesamte Vermögen frei verfügen zu können.

Mehr in einigen Tagen oder Wochen.

Wer an den Deckblättern herungeschnitten hat, kann ich nicht beurteilen.

Ermittlungen gegen Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, Alfred Neumann
und Valentin Graf Henckel von Donnersmarck, penibeslt und mehr als gründlich


kann nicht als Ermittlung bezeichnet werden, 12 Seiten lang, Straffreiheitsgesetz angewendet, 

Elisabeth Fürstin zu Schaumburg Lippe, entmündigt und durch Vormund Valentin Stolz betreut wird verurteilt.
Vier Wochen später stürzt sie in Mexiko ab.




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