Montag, 18. Februar 2019

harmonische Rekonstruktion unter 4 Augen

In dem Buch Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem 2006 findet sich ein interessanter und sehr harmonischer Schriftwechsel zwischen Herrn Richter Figge

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146

Kapitel 23, Seiten 229 ff. (insbesondere 233).


und Herrn Wolrad Schwertfeger von der Hofkammer


Von einer derartigen Kooperation zwischen einem Gericht und einer Partei kann ich nur träumen.


"1956 besuchte Richter Figge die Hofkammer in Bückeburg, um Akten zu
rekonstruieren.

Herr Schwertfeger: “Wir können dann in Ruhe mit Ihnen die Akten durchgehen
und feststellen, welche Abschriften Sie für die dortigen Akten benötigen
.”

Schriftwechsel zwischen Herrn
Robert Figge, Herrn Dr. Schwertfeger und dem “Fideikommissenat des OLG Wien”
(HStA Hannover : OLG Celle FS I 52,Akte 564):

OLG Celle, der Vorsitzende des Fideikommisenats, Celle, den 8 Dezember 1956
(Robert Figge).

 An die Fürstliche Hofkammer z. Hd. von Herrn Geheimrat Dr.
Schwertfeger

Sehr verehrter Herr Geheimrat ! Die Zeiten von Herrn Remkes sind leider
vorüber. Sie müssen also mit mir fürlieb nehmen. Ich habe daher auch Ihren
Brief geöffnet in der Annahme, dass er in Wirklichkeit an mich gerichtet
sein sollte. Die Anfrage des Fideikommissenats des Oberlandesgerichts in
Wien ist bereits hier vor 14 Tagen etwa eingelangt. Sie ist auch schon
längst beantwortet. Die Österreicher haben den Schutzforstbildungsbeschluss
und die Grundbesitzbögen soweit wir sie hatten, zurückerhalten.

Ich war froh, dass sich diese Unterlagen in einem Sonderheft befanden. Denn
wir können ja leider unsere Akten nicht wiederfinden.


Es wird mir daher weiter nichts übrig bleiben, als sie zu rekonstruieren.
Wenn Sie erlauben, würde ich vielleicht im Januar nächsten Jahres einmal
nach dort kommen, um zu sehen, was wir für die neuen Akten brauchen. Das
muss ja geschehen, bevor auch ich in den Ruhestand trete (Anfang 1958); denn
nachher findet sich ja doch niemand mehr durch. Figge

Schwertfeger von der Fürstlichen Hofkammer an Figge,

Bückeburg, den 10.12.1956

Inzwischen hat das Fideikommissgericht Wien den seinerzeitigen
Schutzforstbildungsbeschluss vom 3.7.1943 insoweit anerkannt, als es auf
Grund dieses Beschlusses die notwendigen Grundbuchersuchen hinsichtlich des
Teiles Klaus hat herausgehen lassen. Nachdem wie Sie schreiben, die
Grundbesitzbögen wegen Steyerling inzwischen nach Wien abgegangen sind, wird
hoffentlich auch die Sache insoweit baldigst in Ordnung kommen. Auf Ihre
Frage wegen der Ergänzung der dortigen Akten darf ich erwidern, dass wir
selbstverständlich gern zu jeder Hilfe bereit sind. Wenn Sie sich die Mühe
machen wollen, nach hier zu kommen, würden wir uns sehr freuen. Wir können
dann in Ruhe mit Ihnen die Akten durchgehen und feststellen, welche
Abschriften Sie für die dortigen Akten benötigen.


Mit den Abschriften und Informationen habe ich Schwierigkeiten, denn die Herrschaften (OLG Wien, Richter Figge und Herr Schwertfeger) haben dann klammheimlich in Wien ein Verfahren durchgezogen, ohne Miterben und Anspruchsberechtigten zu beteiligen. 10.000 Hektar wurden Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe zugewiesen. 

Ich wünsche mir dass sich Gerichte die Mühe machen Rechercheergebnisse zur Kenntnis zu nehmen.  Das ist weniger Arbeit als Rekonstruktionen durchzuführen.

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