Samstag, 23. Februar 2019

Zurück nach Steyrling

Wie in den vorherigen Beiträgen mehrfach nachgewiesen war eine der "Wunderwaffen" der "Hofkammer" der massive Einsatz von "Abschriften".

Abschriften erfüllen nicht die grundbuchrechtlichen Vorgaben

Hier ist die wertvollste aller "Abschriften". Sie ist 10.000 Hektar wert.







Abschrift Grundbesitzbogen: Eigentümer Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe durchgestrichen. 27 Oktober 1939.

Steyrling lag in Österreich, 1939 im "Reich".

Hitler marschierte am 13. März 1938 ein.

Es bestand bei der "Hofkammer" und bei Wolrad ein enormes Interesse daran, dass Österreich von Hitler "geschluckt" wurde, denn dann war das gesamte Staatssystem in der Hand der Nationalsozialisten.

Und die österreichischen schaumburger Verwandten leisteten Hilfe:

Aus Seite 74 des Buches Vier Prinzen zu Schaumburg Lippe und das parallele Unrechtssystem:




Auch die Grundbuchämter.

Und wer verwaltete zu Lebzeiten Adolfs das Forstgut ? Die Steyrling GmbH. Und das war nicht gut, denn sie verwaltete das dem Fürsten Adolf gehörige Forstgut. Gesellschafter war die Alfred Neumann GmbH. Und wie hiess der andere Gesellschafter ? Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe.



Und wie wird man den Generalbevollmächtigten Lazarus Valentin Graf Henckel von Donnersmarck los ? Und die Steyrling GmbH und jede Person die den Zugriff zum Forstgut erwchweren könnte ?Man überzieht sie mit Ermittlungsverfahren.

1945 kam das Gut unter us-amerikanische Verwaltung.

12 Jahre später galt es das Gut Wolrad zuzuschanzen. Wie ?

Man holte ein "Fideikommisverfahren" vor dem OLG Wien 1956 nach, klammheimlich, ohne irgendwen zu informieren. Und da es schwierig war Unterlagen zu beschaffen

besuchte 1956 Richter Figge die Hofkammer in Bückeburg, um Akten zu
rekonstruieren.

Herr Schwertfeger: “Wir können dann in Ruhe mit Ihnen die Akten durchgehen
und feststellen, welche Abschriften Sie für die dortigen Akten benötigen
.”

Schriftwechsel zwischen Herrn
Robert Figge, Herrn Dr. Schwertfeger und dem “Fideikommissenat des OLG Wien”
(HStA Hannover : OLG Celle FS I 52,Akte 564):

OLG Celle, der Vorsitzende des Fideikommisenats, Celle, den 8 Dezember 1956
(Robert Figge).

 An die Fürstliche Hofkammer z. Hd. von Herrn Geheimrat Dr.
Schwertfeger

Sehr verehrter Herr Geheimrat ! Die Zeiten von Herrn Remkes sind leider
vorüber. Sie müssen also mit mir fürlieb nehmen. Ich habe daher auch Ihren
Brief geöffnet in der Annahme, dass er in Wirklichkeit an mich gerichtet
sein sollte. Die Anfrage des Fideikommissenats des Oberlandesgerichts in
Wien ist bereits hier vor 14 Tagen etwa eingelangt. Sie ist auch schon
längst beantwortet. Die Österreicher haben den Schutzforstbildungsbeschluss
und die Grundbesitzbögen soweit wir sie hatten, zurückerhalten.

Ich war froh, dass sich diese Unterlagen in einem Sonderheft befanden. Denn
wir können ja leider unsere Akten nicht wiederfinden.


Es wird mir daher weiter nichts übrig bleiben, als sie zu rekonstruieren. 
Wenn Sie erlauben, würde ich vielleicht im Januar nächsten Jahres einmal
nach dort kommen, um zu sehen, was wir für die neuen Akten brauchen. Das
muss ja geschehen, bevor auch ich in den Ruhestand trete (Anfang 1958); denn
nachher findet sich ja doch niemand mehr durch. Figge

Schwertfeger von der Fürstlichen Hofkammer an Figge,

Bückeburg, den 10.12.1956

Inzwischen hat das Fideikommissgericht Wien den seinerzeitigen
Schutzforstbildungsbeschluss vom 3.7.1943 insoweit anerkannt, als es auf
Grund dieses Beschlusses die notwendigen Grundbuchersuchen hinsichtlich des
Teiles Klaus hat herausgehen lassen. Nachdem wie Sie schreiben, die
Grundbesitzbögen wegen Steyerling inzwischen nach Wien abgegangen sind, wird
hoffentlich auch die Sache insoweit baldigst in Ordnung kommen. Auf Ihre
Frage wegen der Ergänzung der dortigen Akten darf ich erwidern, dass wir
selbstverständlich gern zu jeder Hilfe bereit sind. Wenn Sie sich die Mühe 
machen wollen, nach hier zu kommen, würden wir uns sehr freuenWir können
dann in Ruhe mit Ihnen die Akten durchgehen und feststellen, welche
Abschriften Sie für die dortigen Akten benötigen.






Eigentlich sollte ein Verfahren in Österreich eingeleitet werden.

Dieses schläft noch.











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