Sonntag, 24. Februar 2019

Strategie: Übernahme der Kontrolle

Die Strategie ist klar. Gemäss Paragraf 2211 BGB darf der Erbe über Nachlass der der Testamentsvollstreckung unterliegt nicht verfügen. Deshalb mussten sowohl der Nachlass als auch der Testamentsvollstrecker entfernt werden. von Donnersmarck wurde mit vielen Strafverfahren überzogen und inhaftiert, was die Entlassung aus der Testamentsvollstreckerschaft begründen sollte. Vollzug durch Amtsgericht Bückeburg. Danach Einsatz von willfährigen Srohmännern wie Hofrat Müller, Angestellter von Wolrad zur Umgehung des Verbotes von Paragraf 2211 BGB. 


Der Staatsanwalt Dr. Jauch beim Sondergericht in Hamburg ist bereit, neben dem Volksverrats- und Devisenverbrechen
auch die gesamten steuerlichen Verfehlungen der Steyrling GmbH, sowie der Mitgesellschafter Fürst Adolf bzw. Henckel von Donnersmarck und der Inhaber der Alfred Neumann in Hamburg unter folgender Voraussetzung zu übernehmen

Bodo von Harling Oberforstmeister unterstand Lazarus Valentin Graf Henckel von Donnersmarck (siehe nächstes Bild unten links), Angestellter von Wolrad, Mission: Entfernung von Donnersmarck aus dem Amt des Testamentsvollstreckers,
Liquidation der Steyrling GmbH, Hindernis für die Aneignung und Bewirtschaftung des Forstgutes Steyerling
Ermittlungen gegen Alfred Neumann GmbH führen zum Erwerb der Anteile, wichtigstes Ziel: Einsatz eines neuen Testamentsvollstreckers der gehorcht ("Hofrat" Müller)


Plettenberg kommentiert: Henckel gestern nach langer Verhaftung in seinen
Devisenstrafverfahren zwar nicht wegen
Unschuld, aber wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Zu Deiner Information
darf ich Dir vertraulich den Beschluss des Amtsgerichts Bückeburg in der Beschwerdesache Henckel betreffend
die Entalssung Henckels von der Testamentsvollstreckerschaft des Fürsten Adolf übersenden


Plettenberg kommentiert weiter: Verlust seines gesamten Vermögens


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