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Dienstag, 7. Januar 2014

Fürstenfrage


Das war der letzte regierende Fürst zu Schaumburg-Lippe, Adolf. Er dankte 1918 ab. Seitdem gab es und gibt es keinen Fürsten zu Schaumburg-Lippe mehr.

Versuche den Fürstentitel wieder aufleben zu lassen, scheiterten.





Wieso versuchen seit 1936 die selbsternannten "Oberhäupter" eines nicht mehr existierenden "Hauses" einen Fürstentitel zu ergattern, den ihnen kein Staat, keine Hoheitsgewalt verleihen kann, weil Adel und Monarchie abgeschafft wurden ?

Weil der Fürstentitel Privilegien und rechtliche Vorteile verschaffen würde. Das BGB gälte für den Fürsten nicht mehr.

Das NS-engagment der "Fürsten" war deshalb bemerkenswert, weil die SS das Fideikommissauflösungsgesetz entwarf und dem zuverlässigsten "Oberhaupt" Alleinegentum am Besitz versprach. Das war ein Ansporn.

Es ging ihnen nicht um eine Frage der courtoisie die man nicht erzwingen kann. Es ging ihnen um die Durchsetzung eines Anspruchs.

Was steckt heute dahinter ? Wahrscheinlich der Kauf von Gut Boldebuck.

Sonntag, 5. Januar 2014

Österreichische Strafjustiz ahndet Falschangaben im Restitutionsverfahren



FAZ  Der geschilderte österreichische Fall gleicht einem anderen bundesdeutschen Fall in frappierender Weise.
Österreichische Strafjustiz verurteilt bürgerlichen Antragsteller, der beim Antrag auf Restitution unvollständige (unrichtige) Angaben machte wegen schweren Betruges. Geschädigt wurde der Staat. So das Strafgericht. Urteil noch nicht rechtskräftig.

Der deutsche Fall an den ich unweigerlich denken muss, wird auf diesem blog gründlich dokumentiert  und kann auch auf dem Dokumentenserver der FU Berlin nachgelesen werden.
Das dort vor drei Wochen abgelegte Buch mit dem Titel "Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr" beschreibt auf den S. 107 ff detailliert, wie es im ähnlich gelagerten Fall zur plötzlichen Einstellung des Ermittlungsverfahrens kam.

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/14026

Übel genommen wurde in Österreich, dass eine Tante (Miterbin) nicht erwähnt wurde.

In Deutschland wurde ebenfalls eine Verwandte (Cousine) übergangen, ein Testament unterschlagen, ein Erbschein verschwiegen, Grundakten wurden nicht hinzugezogen, Miterben nicht einbezogen. Findbücher die im Staatsarchiv Bückeburg sind, nicht beigezogen. Sie sollten beschlagnahmt werden.

Liegt der feine Unterschied vielleicht an den Akteuren ? Sieht ganz danach aus.

Jedenfalls hat es mit Kafka nichts zu tun.





rechtskräftig verurteilt wurde der Österreicher

Kontakt: 
Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
Jose Ortega y Gasset 40-7D
28006 Madrid
alexander.vomhofe@2020consultoria.com