Mittwoch, 26. Dezember 2018

Brioni Film

Brioni - Insel der Millionäre


Interessante Doku zum Wirken von Paul Kupelwieser sowie seines Sohnes Carlo.

Brioni war das letzte Domizil von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, zumindest bis Mitte 1935.

https://tvthek.orf.at/profile/Brioni-Insel-der-Millionaere/13889989/Brioni-Insel-der-Millionaere/13999939

Adolf Fürst zu Schaumburg - Lippe zweiter von links

Dienstag, 25. Dezember 2018

Relotius Groteskes fake news

Grotesk oder fake news oder Relotius Syndrom, man weiss es nicht.

Es soll 60 Fürstenhäuser 2018 geben

Aus einem Interview in den Schaumburger Nachrichten im Dezember 2018

Bückeburg


"Herr zu Schaumburg-Lippe, eines gleich mal vorweg: Die Privilegien des Adels wurden vor hundert Jahren abgeschafft – Sie nennen sich trotzdem Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe. Klären Sie uns auf!

Das besagt nur eines: dass ich nach der Tradition Chef unseres Hauses bin. Die Bezeichnung Fürst haben schon mein Vater und Großvater geführt. Die Behauptung, der Begriff habe etwas mit Monarchie zu tun, zeugt davon, dass sich viele Menschen nicht mit Geschichte befasst haben. Fürst ist eine Sammelbezeichnung für alle möglichen Mitglieder des höheren Adels. Im engeren Sinne ist er Chef eines fürstlichen Hauses, wovon es in Deutschland noch mehr als 60 gibt. Erst ganz zum Schluss kann er auch Monarch sein – dann heißt es Regierender Fürst. Ab 1918 war das freilich vorbei.

Was steht im Personalausweis?

Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe."

Dahinter steckt natürlich die Strategie der Desinformation:

Das Bürgerliche Gesetzbuch soll nicht gelten, sondern nicht nachprüfbares erfundenes  Sonderrecht.

Und darauf fallen viele Unkundige herein...

letzter Fürst heisst letzter Fürst

selbst er und seine Frau durften sich nicht Fürsten nennen






Es "gibt" keine Fürstenhäuser seit 1918.

update:

erhielt gestern, den 16 Januar 2019 eine mail in der behauptet wird, dass es ja auch das Fürstenhaus Thurn und Taxis "gäbe", oder das Haus "Hohenlohe".

Die Person die das schreibt ist entweder vom Wahn heimgesucht und glaubt es wirklich oder sie betreibt fake news.

Fürstenhäuser "gibt" es juristisch nicht. Es gibt Abkömmlinge von ehemaligen Mitgliedern der vor 1918 existenten Häuser, aber ein juristisches Haus Schaumburg-Lippe als Träger von Rechten und Pflichten gibt es nicht mehr, seit 100 Jahren.

Und der Mailschreiber sollte sich vielleicht outen und nicht anonym kommentieren...

Machen wir es ganz einfach, lieber anonyme Kommentator der es wissen muss:

Bitte die Steuernummer des Fürstlichen Hauses Schaumburg Lippe nennen. Meine Ustidentnummer lautet ESX0144886D. Und die Ustidentnummer des "Hauses" Mr. Anonymous ?

Vielleicht auch die der "Fürstlichen Hofkammer" angeben, ich warte (wahrscheinlich ewig, weil es diese Nummern nicht gibt, weil es diese Konstrukte nicht gibt).

Wird er sich trauen hierauf zu antworten ? Mit Klarnamen ?

Wenn das Fürstliche Haus Schaumburg Lippe Träger von Rechten und Pflichten ist (anders lässt sich ein Hirngebilde nicht definieren), wie kann es sein, dass 1945 Wolrad das Vermögen als sein persönliches Vermögen darstellt, ebenso in seiner Steuererklärung ?

Was ist das Fürstliche Haus dann ? Und im Jahr 2019 was soll es ein, wenn es weder eine Steuernummer hat noch Vermögensinhaber ist ?

Ein Hirngespinst um proklamieren zu können, man sei Oberhaupt und Fürst.












Wo ist das Steuersubjekt Haus Schaumburg Lippe ? Nirgends.

Das "Haus" ist eine Maske die der Verschleierung der wahren Rechtsverhältnisse dient.

Also "gibt" es kein Haus.



Wegen Steuergeheimnisses wird Auskunft nicht erteilt.

Artikel aus 1929 im Vorwärts

Serenissimus spukt...

zur "Hofkammer", das Verwaltungsbureau des seit dem November 1918 in den Ruhestand versetzten Fürstenhauses


Freitag, 21. Dezember 2018

Wehrgesetz und "Kauf" des Palais Schaumburg Lippe durch die Wehrmacht

Im Anschluss an die letzten drei posts:

Das Notarinstitut konnte nicht weiterhelfen mit der Prüfung des Erwerbsvorganges.

Die Prüfung des "Kaufes" des Palais Schaumburg in Bonn durch die Wehrmacht -Reichsheer - Fiskus ist komplex.

Fakten:

Eigentümer des Palais Schaumburg März 1936 war Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

Erben waren die Geschwister zu je 1/5

Das Kaufangebot wurde, ohne Vollmacht, im Namen des "Hauses" von Kurt von Plettenberg abgegeben, Preis Barzahlung 709.000 RM. 

Das Angebot wurde vor dem Stabzahlmeister Ludwig Wiese von der Wehrkreisverwaltung VI der gemäss Einführungsgesetz  zum BGB Artikel 142 in Verbindung mit dem Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899, Artikel 12 Paragrafen 2 und 4 zum Urkundsbeamten bestellt ist, abgegeben, so steht es in den Unterlagen der Grundbuchakte.

Artikel 142 EGBGB 1896:

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche in Ansehung der in dem Gebiete des Bundesstaats liegenden Grundstücke bestimmen, daß für die Beurkundung des im § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Vertrags sowie für die nach 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Bindung der Betheiligten erforderliche Beurkundung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch andere Behörden und Beamte zuständig sind.

Artikel 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Artikel 12 Paragraf 4 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Auf die Beurkundung die ein nach den Paragrafen 2, 3 zuständiger Beamter vornimmt, finden die Vorschriften des Paragraf 168 Satz 2 und der Paragrafen 169-177 des Reichsgesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechende Anwendung...... 

Letzte beiden Vorschriften wurden durch Paragraf 60 Nr, 56 a) und b) Beurkundungsgesetz 1969 aufgehoben.

Die erste Frage lautet:

Ist die Wehrmacht im Jahr 1939 dem Artikel 142 EGBGB 1896 in Verbindung mit dem Artikel 12 des Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899 unterworfen ? 

Oder anders gefragt, ist das zitierte Gesetz auf zivile Behörden die einen Vorstand haben zugeschnitten und nicht auf militärische Reichsbehörden ?

Am 16 März 1935 wurde das Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht erlassen


Gesetz für den Aufbau der Wehrmacht.
Vom 16. März 1935.

  Die Reichsregierung hat folgendes Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

§ 1

  Der Dienst in der Wehrmacht erfolgt auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht.

§ 2
  Das deutsche Friedensheer einschließlich der überführten Truppenpolizeien gliedert sich in

12 Korpskommandos

36 Divisionen.
§ 3
  Die ergänzenden Gesetze über die Regelung der allgemeinen Wehrpflicht sind durch den Reichswehrminister dem Reichsministerium alsbald vorzulegen.


  Berlin, den 16. März 1935.


Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichsminister des Auswärtigen
Freiherr von Neurath

Der Reichsminister
für Ernährung und Landwirtschaft
R. Walther Darré

Der Reichsminister des Innern
Frick

Der Reichsminister
für Volksaufklärung und Propaganda
Dr. Goebbels

Der Reichsminister der Finanzen
Graf Schwerin von Krosigk

Der Reichsminister der Luftfahrt
Göring

Der Reichswirtschaftsminister

Der Reichsminister für Wissenschaft,
Erziehung und Volksbildung
Rust
Mit der Führung der Geschäfte beauftragt:

Hjalmar Schacht
Präsident des Reichsbankdirektoriums



Der Reichsarbeitsminister
Franz Seldte

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
R. Heß

Der Reichsminister der Justiz
Dr. Gürtner

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
Kerrl

Der Reichswehrminister
von Blomberg

Der Reichsminister
ohne Geschäftsbereich
Dr. Hans Frank

Der Reichspostminister
und Reichsverkehrsminister
Frhr. v.Etz

Und am 21. Mai 1935 wurde das Wehrgesetz erlassen


Wehrgesetz.

Vom 21. Mai 1935.


  Die Reichsregierung hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

A b s c h n i t t  I
Allgemeines

§ 1

  (1) Wehrdienst ist Ehrendienst am Deutschen Volke.
  (2) Jeder deutsche Mann ist wehrpflichtig.
  (3) Im Kriege ist über die Wehrpflicht hinaus jeder deutsche Mann und jede deutsche Frau zur Dienstleistung für das Vaterland verpflichtet.

§ 2

  Die Wehrmacht ist der Waffenträger und die soldatische Erziehungsschule des Deutschen Volkes. Sie besteht aus
dem Heer,
der Kriegsmarine,
der Luftwaffe.

§ 3

  (1) Oberster Befehlshaber der Wehrmacht ist der Führer und Reichskanzler.

  (2) Unter ihm übt der Reichskriegsminister als Oberbefehlshaber der Wehrmacht Befehlsgewalt über die Wehrmacht aus.

...........

A b s c h n i t t  III
Pflichten und Rechte der Angehörigen der Wehrmacht

Begriffsbestimmungen
§ 21

  (1) Angehörige der Wehrmacht sind die Soldaten und die Wehrmachtbeamten.
  (2) Soldaten sind die im aktiven Wehrdienst stehenden Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.
  (3) Die Zugehörigkeit zur Wehrmacht dauert für
......
b) die aktiven Wehrmachtbeamten vom Tage ihrer Ernennung bis zum Ablauf des Entlassungstages,
......



......




........

Zivilangestellte in der Wehrmacht

§ 35

  Der Reichskriegsminister kann die im Bereich der Wehrmacht angestellten Zivilpersonen den für Soldaten geltenden gesetzlichen Vorschriften ganz oder teilweise unterwerfen, wenn und solange militärische Notwendigkeit es erfordert. Sie sind für die Dauer dieser Anordnung Angehörige der Wehrmacht im Sinne des § 21.

A b s c h n i t t  V
Schlußvorschriften

§ 37

  (1) Der Führer und Reichskanzler übt das militärische Verordnungsrecht aus. Er erläßt die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsbestimmungen. Die Rechtsverordnungen können Strafandrohungen enthalten.
  (2) Der Führer und Reichskanzler kann dem Reichskriegsminister und in den Fragen des Ersatzwesens und der Wehrüberwachung dem Reichsminister des Innern Befugnisse nach Abs. 1 übertragen.
  (3) Die Verordnungen können außer in den im Gesetz über Verkündung von Reichsverordnungen vom 13. Oktober 1923 (Reichsgesetzbl. I S. 959) vorgesehenen Blättern auch in den Verordnungsblättern der Wehrmacht verkündet werden.

§ 38

  (1) Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
  (2) Mit dem gleichen Tage treten das Wehrgesetz vom 23. März 1921 (Reichsgesetzbl. S. 329) sowie die Änderungsgesetze vom 18. Juni 1921 und vom 20. Juli 1933 (Reichsgesetzbl. 1921 S. 787; 1933 S. 526, 566) außer Kraft.


  Berlin, den 21. Mai 1935.

Der Führer und Reichskanzler
Adolf Hitler

Der Reichswehrminister
von Blomberg

Der Reichsminister des Innern Frick

Wehrgesetz

Die Wehrmacht war keine preussische Behörde, sondern eine Reichs(behörde?).

Es ist somit sehr fraglich ob auf den Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn die vom Stabzahlmeister zitierten Vorschriften (Paragraf 142 des Einführungsgesetzes zum BGB 1896  in Verbindung mit Artikel 12 Paragrafen 2 - 4 des  Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899) überhaupt Anwendung finden.


Ein Wehrmachtsbeamter wird nicht von Landesgesetzen zur Vornahme einer Beurkundung ermächtigt.


§. 167 des Reichsgesetzes zur freiwilligen Gerichtsbarkeit lautet:



Für die gerichtliche Beurkundung eines Rechtsgeschäfts sowie für die gerichtliche Beglaubigung eines Handzeichens sind die Amtsgerichte zuständig.

Und für die Wehrmacht erliess Adolf Hitler das Gesetz:


Nur richterliche Militärjustizbeamten durften ein Rechtsgeschäft, neben Gerichte und Notare beurkunden.

War Stabszahlmeister  Ludwig Wiese ein Militärjustizbeamter ?

Er war es nicht.

Doch unterstellt, man prüfe die Beurkundung der Abgabe des Kaufangebots von Kurt von Plettenberg am Massstab der landesgesetzlichen Vorschriften die ich hier wiederhole, so ergeben sich auch unüberwindbare Schwierigkeiten:



Artikel 142 EGBGB 1896:

Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, welche in Ansehung der in dem Gebiete des Bundesstaats liegenden Grundstücke bestimmen, daß für die Beurkundung des im § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches bezeichneten Vertrags sowie für die nach 873 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zur Bindung der Betheiligten erforderliche Beurkundung der Erklärungen außer den Gerichten und Notaren auch andere Behörden und Beamte zuständig sind.

Artikel 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 besagt:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Ich rufe in Erinnerung, dass im Kaufangebot gesagt wird, dass "Kurt von Plettenberg, durch Sachkenntnis ausgewiesen  als Generalbevollmächtigter des Fürstlichen Hauses zu(m) Schaumburg-Lippe in Bückeburg, Vollmacht nachzureichend versprechend erschien und namens des Fürstlichen Hauses dem Reichsfiskus (Heer), vertreten durch die Wehrkreisverwaltung VI zu Münster, folgendes bis zum 1. März 1939 befristete 

Kaufangebot macht"  

Fehlte dem Urkundsbeamten der Wehrmacht Sachkenntnis ? Ja, denn er war kein richterlicher Militärjustizbeamte. Er wusste gar nicht was er beurkundete. Er durfte nicht beurkunden.

Konsequenz ist die absolute Nichtigkeit wegen Formfehlers.

Inhaltlich kommt hinzu:

Paragraf 1

Das Fürstliche Haus verkauft dem Reichsfiskus (Heer) Palais Schaumburg in Bonn einschliesslich zugehörigem Grundbesitz.

Auf den erstaunlichen Umstand, dass das Fürstliche Haus nicht Eigentümer des Palais Schaumburg-Lippe war, ist oft hingewiesen worden. Eigentümer war die Erbengemeinschaft nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe. Adolf kaufte 1919 das Palais von seiner Tante Viktoria von Preussen.

Sowohl Kurt von Plettenberg als auch die Wekreisverwaltung  VI wissen es, denn die Wehrkreisverwaltung fordert den Grundbuchauszug an in dem Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe eingetragen ist.



Zweifel an der  Anwendung des Artikels 12 Paragraf 2 des Preussischen Ausführungsgesetzes vom 20.9.1899 ergeben sich auch daraus, dass kein Vertrag vorliegt, sondern ein einseitiges von einem Nichtberechtigten abgegebenes befristetes Angebot. 

Die Vorschrift besagt aber, dass es sich um einen Vertrag handeln muss durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen. Das ist nicht der Fall gewesen.

Erstens war das Fürstliche Haus (was das auch immer sein mag) nicht Eigentümer eines Grundstücks in Preussen. Der Inhalt des Vertrages war nichtig, weil auf eine unmögliche Leistung gerichtet.

Ferner ist kein anderen Theil in der Urkunde beteiligt, weil es sich nur um eine einseitig abgegebene Willenserklärung handelt. Somit bestehen ernsthafte Zweifel daran, ob Ludwig Wiese das (unwirksame und nichtige Angebot) beurkunden durfte. Denn es heisst:

Wird bei einem Vertrage durch den sich der eine Theil verpflichtet, das Eigenthum an einem in Preussen liegenden Grundstücke zu übertragen, einer der Vertragschliessenden durch eine öffentliche Behörde vertreten, so ist für die Beurkundung des Vertrages ausser den Gerichten und Notaren auch der Beamte zuständig, welcher von dem Vorstande der zur Vertretung berufenen Behörde oder von der vorgesetzten Behörde bestimmt ist.

Es gibt bei dem Kaufangebot keinen Vertragschliessenden der durch eine öffentliche Behörde vertreten ist, somit gibt es bei dem Vorgang keinen Vertrag, und somit ist Ludwig Wiese nicht zuständig. Und er ist auch nicht befugt, das Grundstücksangebit zu beurkunden.







Zur Annahme  des Angebotes wäre das Gleiche zu sage, denn 

das Kaufangebot wird mit der Massgabe angenommen, dass der Preis in Höhe von 709.000 RM bar bezahlt wurde. 


Karl Niesert, geb. am 24. 10. 1907.
Intendantrurrat später 
Oberfeldintendant der Wehrmacht.
1952 Oberverwaltungsgerichtsrat in Münster, 1959 zum
Bundesverwaltungsgericht übergetreten.


Ludwig Wiese Stabszahlmeister, nicht befugt Grundstücksgeschäfte zu 
beurkunden* (siehe Rang unten in rot: K Mitarbeiter). 
Kein richterlicher Militärjustizbeamter

Hier finden wir Ludwig Wiese (unten in rot)


Armee-Oberkommando 18 (AOK18)



Offizierstellenbesetzung 25.4.1940

a) Oberbefehlshaber u. Chef d. Gen. Stabes
A Oberbefehlshaber General d. Artillerie Georg von Küchler
D Chef d. Gen.Stabes Generalmajor Erich Marcks
K Ord.Offz.z.b.V. (O8) Oberleutnant Johann-Christoph Hecker
K Ord.Offz.z.b.V. (O9) Hauptmann Richard Körnchen

b) Führungsabteilung
1.) Ia:
R 1.Gen.St.Offz. (Ia) Oberst i.G. Arthur Schmidt
B 4.Gen.St.Offz. (Id) Hauptmann i.G. Eberhard Graf von Nostitz
K 1.Ord.Offz. (O1) Hauptmann Hans-Georg Eismann 
- - - - - - - - - - - - - Hauptmann Friedrich Drescher
K 4.Ord.Offz. (O4) Leutnant Vicke von Behr Negendanck
K Offz.Ing.Verm.(Ia Meβ) Hauptmann (Ing.) Heinrich Junker
K 1. Hilfsoffizier Oberleutnant Johann-Christoph Hecker
K 2. Hilfsoffizier Leutnant Eberhard Wagemann
K 3. Hilfsoffizier Leutnant Bener


Verb.Offz.Marine Kapitän z.See von der Forst
Armee-Kartenstelle Oberleutnant Gottfried von der Ohe
Armee-Kartenlager Hauptmann Hetzler
(Verm.Zug 20 402)

2.) Ic:
B 3.Gen.St.Offz. (Ia) Major i.G. Theodor Heinrich
K 3.Ord.Offz. (O3) Hauptmann Dr. Max von Stockhausen
Z 6.Ord.Offz. (O6) Hauptmann(E) Alfons Franiel
K Dolmetscher Hauptmann Emil Meβmer
K Dolmetscher Rittmeister Julius Géza von Zsarnay
K Dolmetscher Sonderführer Dr. Friedrich Köster
K Dolmetscher Sonderführer Eduard Schröter


Verb.Beamter Ausw.Amt Legationsrat Buscher
Prop.Komp.621 Hauptmann d.R. Hans Fischer

3.) Ic/A.O.K Abwehroffizier Major (E) Adolf Steiger
K Sachbearbeiter Hauptmann Louis Worch
K Zensur-Offizier Hauptmann Dr. Wilhelm Ehmer 
K Zensur-Offizier Hauptmann Leopold von Renvers
K Zensur-Offizier Oberleutnant Dr. Wilhelm Ritter von Schramm
Z 7.Ord.Offz. (O7) Oberleutnant Richard von Negenborn


G.F.P.Gru.520 G.F.P.Kommissar Hartl

c.) Waffenoffizieren
1.) Stoart.:R Stabsoffz. d. Art. Oberstleutnant Helmut Loch
K Adjutant Hauptmann Arthur Koch

2.) A.Pi.F.:J Armeepionierführer Oberst Fritz Schönfelder
R Offz. d. Pioniere Major Leopold Schirrmeister
B Sachbearbeiter Hauptmann Hugo Endlein
K Adjutant Hauptmann (E) Hans Schneider

Wasserbau-Sachverst. Hauptmann (Ing.) Dr. Zwissler kdrt.von Pi.Schule 1 zum A.Pi.F.in Stelle Gruppe Landesbef. Oberinspektor Karl Seeau

3,) A.Nachr.Füh.:J Armee-Nachrichtenführer Oberst Friedrich Walter Otto Bernhard
K Adjutant Oberleutnant Heinz Weiβ
B Sachbearbeiter (Fu) Hauptmann Martin Höpfner
B Sachbearbeiter (Fe) Hauptmann Dr. Louis Reuter
K Schlüssel-Offz. Hauptmann Dr. Hermann Metzger
K Schlüssel-Offz. Leutnant Eugen Stecher
B Berater, Beamter d.höh.D.(Post T) Sonderführer Hans-Joachim Woite
K Mitarbeiter, Beamter d.geh.techn.D.(N) Techn.Verw.Amtmann (N) Karl Lepa

4.) Stabsoffz.Gasabwehr:
B Gasabwehr-Offz. Major Adalbert Leis

d.) Oberquartiermeisterabteilung1.)Oberquartiermeister(O.Qu.)
J Oberquartiermeister Generalmajor Fritz Schlieper
B 2.Gen.St.Offz. (Qu.1) Major i.G. Heinz Schleusener
B 5.Gen.St.Offz. (Qu.2) Hauptmann i.G. Ludwig Hahne
K 2.Ord.Offz. (O2) Major Harald Kaiser
K 5.Ord.Offz. (O5) Hauptmann Johann-Daniel Delius
B Fachbearb.f.Mun (W) Major (W) (E) Georg Hammel
B Fachbearb.f.Inf.u.Art.Ger.(W) Major (W) (E) Jakob Hoffmann
B Sachbearb.f.Pi-Gerät char. Major z.V. Ernst Hoffmann
B Sachbearb.f.allg.Heergerät Major(E) Georg Henschel
K Ord.Offz. f.O.Qu.zugl.Bearb.f.Einsatz rückw.N-Einh. Hauptmann Robert Berners
Z Büro-Offizier Oberleutnant Kurt Dylewski
K Sachbearb.f.Gasschtz.u.Nebel-ger. Stabsschirrmeister Werner Heinemeyer
Beamt.d.geh.techn.D.(Ch)gepr.techn.Beamt.Anw.

2.) H mot Offz.:
R Sachbearb.f.Kraftfahrwesen Oberst Freiherr Raitz von Frentz
B Mitarb., Offz.Ing.(K)
K Mitarbeiter Hauptmann (E) Robert Kleinkopf 
K Mitarbeiter Hauptmann (E) Henry Rose 
K Mitarb.Beamter d.geh.techn.Dienstes (K) Oberamtmann Hermann Krenzer

3.) Stabsoffz.d.Feldgen.
Stabsoffz.d.Feldgend. Major d.Feldgen. Carl Sebbesse


Verb.Offz.OKW (W.Rü.Amt)
Major (E) Kurt Weber
Hauptmann Erich Hüstedt
Sekr. Georg Podehl
Kr.Verw.Insp. Wilhelm Schwabe

Wehrm.Gräberoffz. Leutnant Hans Krüsmann
Verb.Beamter C.d.Z. Landespräs. Dreyer
Landstr.Bevollm. Prov.Baurat Maier

4.) IVa zugl. ArmeeintendantJ Armeeintendant Generalintendant Rudolf Schreiner
B Sachbearbeiter Intendanturrat Kurt Tappen
B Sachbearbeiter Intendanturrat Dr. Otto Herold
B Sachbearbeiter Intendantass. Theodor Mejer
B Sachbearbeiter Interdantrat Siegfried Warnick
K Mitarbeiter Stabszahlmeister Walter Bartels
K Mitarbeiter Stabszahlmeister Hans Börst


K Mitarbeiter Stabszahlmeister Ludwig Wiese

K Mitarbeiter Stabszahlmeister Paul Frömming
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Wilhelm Tielke
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Ewald Eckhardt
K Mitarbeiter Oberzahlmeister Ernst Kniestedt

f.Armeefeldkasse:
K Zahlmeister Oberzahlmeister Waldemar Wenke
Z Zahlmeister Oberzahlmeister Friedrich Cleve (kdrt.zu IVz)




Das Angebot wurde vor dem Stabszahlmeister Ludwig Wiese von der Wehrkreisverwaltung VI der gemäss Einführungsgesetz  zum BGB Artikel 142 in Verbindung mit dem Preussischen Ausführungsgesetz vom 20.9.1899, Artikel 12 Paragrafen 2 und 4 zum Urkundsbeamten bestellt ist, angenommen.

Weder die Abgabe des Kaufangebots noch die Annahme des Angebots waren wirksam geworden, sie waren beide nichtig.


Auflassung

Überraschenderweise erfolgt die Auflassungserklärung beim Amtsgericht in Minden vor dem Gerichtsassessor Josef Menne (verstorben 1944 bei einem Luftangriff).


Amtsgerichtsrat Josef Menne, verstorben 1944 bei Fliegerangriff




Da offensichtlich ist, dass Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe eingetragen ist, kein Haus eine Rolle spielt, werden nun Testamentsvollstrecker bemüht. 

Kurt von Plettenberg erscheint nicht, sondern ein Hofrat Müller und Wolrad Schwertfeger.

Hofrat Müller war von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt worden. 

Er war en Angestellter.



siehe 



Wenn jemand ernannt wurde, dann war es der inhaftierte Henckel Graf von Donnersmarck, der als Testamentsvollstrecker entlassen wurde.

Das Testament Adolfs ist bis heute "verschwunden", der Erbschein wurde nie vorgelegt.

Das Amtsgericht Minden hätte die Auflassung nicht beurkunden dürfen.

und 


das Amtsgricht Bonn hätte die Eigentumsumschreibung bei Kenntnis und Prüfung dieser Urkunden nicht vornehmen dürfen. 

Es hätte nachfragen müssen wie es zur Inkongruenz zwischen dem "Vertrag" (Verkäufer ist nicht Eigentümer, Rechtsfigur des Fürstlichen Hauses ist nicht definiert, Erbschein wurde unterschlagen, Vollmacht Plettenbergs liegt nicht vor, Testamentsvollstrecker ist inhaftiert, Hermann Müller wurde von Adolf mit Sicherheit nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt, das Testament ist "verschwunden") und der Auflassungserklärung durch Testamentsvollstrecker kommen soll. Sowohl das Amtsgericht in Bonn wie in Minden wussten dass das Palais Schaumburg aus dem Nachlass Adolfs kam.




§ 20  der Grundbuchordnung in der Fassung vom 7 August 1935 lautet

Im Falle der Auflassung eines Grundstücks sowie im Falle der Bestellung, Änderung des Inhalts oder Übertragung eines Erbbaurechts darf die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt ist.

Eine Einigung der Berechtigten liegt nicht vor.


§ 29  der Grundbuchordnung in der Fassung vom 7 August 1935 lautet

Eine Eintragung soll nur vorgenommen werden , wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen  vor dem Grundbuchamt zur Niederschrift des Grundbuchrichters abgegeben oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubugte Urkunden nachgewiesen werden.

Es ist offensichtlich, dass die Beteiligten: Fürstliches Haus, Testamentsvollstrecker, Heeresstndortverwaltung, Wehrkreisverwaltung, Reichsheer, Reichsfiskus, Wehrmacht in Münster, in Minden und in Bonn agierten um durch die Spaltungen und verschiedenen beteiligten Personen die Spur zu verwischen, nämlich die Tatsache zu verheimlichen, dass das Palais Schaumburg Nachlass Adolfs war, das die Geschwister zu gleichen Teilen geerbt hatten.

Die einzig in Frage kommenden Berechtigten, nämlich die Prinzen, tauchen nirgends auf.

Und wieso fand die Beurkundung der "Auflassungserklärung" in Minden und nicht in Bonn oder Münster statt ? Das Gericht in Minden war nicht zuständig dafür.

Antwort:


Weil die Herrschaften Schwertfeger und Müller 709.000 RM in bar transportierten.

Entfernung Minden -  Bückeburg ? 10 Kilometer


Wer möchte schon eine derartige Summe quer durch das Deutsche Reich transportieren ?

Bückeburg-Bonn sind 500 km.


Freitag, 14. Dezember 2018

Kriegsvorbereitungen

Das Palais Schaumburg in Bonn soll den Stab der XII Infanterie Division beherbergen zur Vorbereitung des Frankreichfeldzugs.

Steyerling circa 9.800 Hektar gross produzierte Holz, viel Holz. Wie ich schon 2006 vertreten habe: Holz war ein wichtiger Rohstoff um Flugzeugteile herzustellen.

Zitat: 1942:Vermerk von Herrn von Plettenberg: Seite 177 Luftwaffe lobt Schnittarbeiten, beste Qualität. Sägewerke im Forstgut Steyrling sind 1 a Qualität, die besten. Wieso lobt die Luftwaffe die Schnittarbeiten ? Weil z. Bsp. Kampfflugzeuge wie Focke Wulf TA 154 aus Holz hergestellt wurden. Holz wurde verwendet für den Bau der Rippen und Spanten. Die Bohlen wurden zurecht geschnitten. Es wurden Tragflächen gebaut. Der Rumpfbau wurde auch aus Holz hergestellt. Deshalb war das Sägewerk im Forstgut von Steyrling kriegswichtig.

Was finde ich in der Plettenberg Akte ?

Herr von Plettenberg notiert, dass er nicht kommen kann. Wichtig ist: Göring lädt ihn ein,
wissend, dass von Plettenberg  grosse Forstwirtschaften verwaltet,
 in Österreich und Schaumburg-Lippe, er weiss auch von Bad Eilsen,
das 1941 an Focke Wulff vermietet  werden wird 




Wenn Richter Reineke in Bückeburg macht was die Lokalchefs sagen,
dann liquidiert man die Gesellschaft Adolfs
mit oder ohne Erben

Wikipedia: Gemäß einer Forderung des RLM nach einem Trainingsflugzeug für Fortgeschrittene wurde die Maschine von Focke-Wulf-Chefingenieur Kurt Tank als Konkurrenzmuster zur Arado Ar 76  und der Heinkel He 74 entworfen. 

Bei der Konstruktion wurde eine eventuelle Verwendbarkeit als „Heimatverteidigungsjäger“ berücksichtigt. Im November 1933 flog die Fw 56a erstmals, die zweite Maschine ging nach einigen Veränderungen am Fahrwerk und dem Austausch der Holztragfläche gegen eine aus Metall in die Flugerprobung. Der dritte Prototyp flog im Februar 1934 wieder mit einer hölzernen Tragfläche und stellte die Konstrukteure endlich zufrieden. Beim Vergleichsfliegen, das 1935 stattfand, konnte sich die Fw 56 gegen ihre beiden Mitbewerber durchsetzen, woraufhin die Luftwaffe die Serienfertigung anordnete.

Vorheriges Schriftstück: Buchenpressholzwerke wie bei Wubag (zu Wubag siehe Seite 171 in Vier Prinzen zu SL u pU)
1.10.1941 Wubag in Bückeburg, später Gemag wird Wehrwirtschaftsbetrieb (Lieferant für Focke Wulf).



Verkauf Palais Schaumburg


Höllriegelskreuth, Adolfs Domizil soll auch für militärische Zwecke verkauft werden

Verkauf Palais Schaumburg in Bonn

Was schrieb Wolrad an Reichstatthalter Myer aus Lemberg am 17 Oktober 1941 ?

“Feldpost Nummer 26847*, den 19 Oktober 1941 

(*nach dem Verzeichnis für Feldpostnummern von Kannapin handelt es sich um Lemberg) 

Sehr verehrter Herr Reichstatthalter ! In der Abfindungsangelegenheit meiner Brüder darf ich die Ausführungen, die ich in der mir freundlicherweise gewährten Unterredung vom 17. d. Mts. Ihnen vorgetragen habe, wie folgt wiederholen: “Um diese Einigung allen etwaigen späteren Anfechtungen zu entziehen, wurde besprochen, dass sie nicht in einer Vergleichsurkunde niedergelegt werden, sondern dass eine Entscheidung des Fideikommissgerichts Celle auf Grund des Auflösungsgesetzes mit dem sachlichen Inhalt dieser Einigung erbeten werden sollte”. ......... 

Vor kuzem haben die vier zuständigen Reichsministerien entschieden, dass ich Eigentümer des alten Hausvermögens sei…….. …bitte ich aber Ihre Aufmerksamkeit darauf lenken zu dürfen, dass durch die ständigen mit grosser Heftigkeit und Verantwortungslosigkeit geführten Angriffe meiner Brüder Heinrich und Friedrich Christian die sachliche Arbeit meiner Verwaltung auf´s schwerste gestört und die Entwicklung der grossen Wirtschaftskörper stark beeinträchtigt wird… 

Ich wäre Ihnen, sehr verehrter Herr Reichstatthalter, deshalb besonders dankbar, wenn Sie von sich aus daraufhin wirken würden, dass diese dauernden erneuten Angriffe meiner Brüder endgültig unterbunden werden, damit meine Verwaltung und das Fideikommissgericht ohne solche dauernden Störungen und Beunruhigungen ihre in der heutigen Zeit besonders schwierigen Aufgaben erfüllen können. 

Für den Fall, dass Sie noch irgendwelche weitere Aufklärung wünschen, habe ich Herrn von Plettenberg, dessen Uk- Stellung beantragt und ihm von seinem Divisionskommandeur zugesagt ist, beauftragt, sich sogleich nach seiner Rückkehr mit Ihnen in Verbindung zu setzen. 

Ich benutze die Gelegenheit gern, um Ihnen meinen richtigen Dank für das sehr freundliche Interesse zu sagen das Sie mir und meiner Verwaltung entgegenbringen, und verbleibe mit Heil Hitler, Ihr stets ergebener” 

Staatsarchiv Bückeburg L 4 Schaumburg Lippische Landesregierung Archivsignatur L 4 Nr.4952, S. 161 ff.

https://twitter.com/HofeAlexander

Donnerstag, 13. Dezember 2018

Übersendung Akte Plettenberg an das Grundbuchamt in Bonn

Im Anschluss an den vorherigen post (Gründliche Recherche)

Kann sich der Staat auf das BGB berufen um auf  unlautere Weise  Eigentum zu erlangen ?

Vor 10 Jahren erging beiliegender Beschluss in Sachen Berichtigung des Grundbuches zum Palais Schaumburg in Bonn.




Welche Nachlassverfügung ist gemeint ? Eine solche gibt es nicht.

Ich denke, dass das Grundbuchamt eine Kopie der Plettenberg Akte erhalten sollte, allein schon aus historischem Interesse. Vielleicht überdenkt es dann den Beschluss, gegen den eine Beschwerde möglich ist.

Ich würde dem Grundbuchamt zum Beispiel sagen:

Gemäss Paragraf 83 der Grundbuchordnung 1935 (RGBl 1935 Nr. 80 Seite 1081) soll das Nachlassgericht, das einen Erbschein erteilt oder sonst die Erben ermittelt hat, wenn ihm bekannt ist, dass zu dem Nachlass ein Grundstück gehört, dem zuständigen Grundbuchamt von dem Erbschein und den Erben Mitteilung machen.

Hat das Nachlassgericht Bückeburg dem Grundbuchamt in Bonn mitgeteilt, dass dieser Erbschein erteilt wurde ?



Ich würde als Grundbuchamt dann das Nachlassgericht fragen, wie es auf die Idee kommt, dass Vermögen nicht vorhanden ist, weil hier der Name Fürst Adolf unter 2 recht gross geschrieben erscheint.


Dann würde ich mich fragen, wie Herr Plettenberg auf die Idee kommt dem Reichsheer ohne Vollmacht im Namen eines Hauses ein Kaufangebot zu unterbreiten

Ich denke ein Grundbuchamt wie es sich gehört hätte einige Fragen gestellt, wahrscheinlich die selben die ich jetzt stelle.

und dann würde ich fragen, wo Adolfs Testament ist. Und ich würde mir das Testamentsvollstreckerzeugnis im Original ansehen.

und ich würde Kapitel 7 des Buches Vier Prinzen Kammler und Behr lesen.

Wie kann Valentin von Donnersmarck, der Testamentsvollstrecker am Verkauf des Palais Schaumburg interviniert haben ?

Hier der vollständige Text aus dem Buch, ab Seite 87:

ZITATANFANG: Nach langen Monaten der Recherche erfuhr ich einen Grund, aus dem die Gestapa gegen Adolf ermittelt hatte. Es war sicherlich nicht der wahre Grund. Es ging nicht um Ermittlungen, sondern um die Vorbereitung einer Liquidierung.

Zwischen 1934 und 1936 ermittelte nicht nur das Gestapa gegen Adolf, sondern auch das Landesfinanzamt in Hannover wegen Devisenvergehen und die Zollfahndungsstelle wegen Verstoßes gegen das „Volksverratsgesetz“ (wegen der angeblichen Nichtanzeige von im Ausland befindlichem Vermögen). 

Im Jahre 1936, Adolf war schon tot, liefen diverse Verfahren gegen den Testamentsvollstrecker Valentin Graf Henckel von Donnersmarck wegen Beihilfe zu Delikten des Fürsten Adolf. 1936 wurden von der Dresdner Bank Kunstobjekte gepfändet, die dann nach Berlin kamen. Darunter VriesSkulpturen (siehe S. 148 VPpU), die heute im Bode-Museum zu sehen sind. 

Der Rechtsanwalt von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck, Dr. Walter Schulz, Georgstrasse 20, Haus Continental, schrieb an das Landgericht Hannover am 8. März 1937: 

Mein Mandant [Valentin Henckel Donnersmarck] ist Mitte November 1936 wegen angeblicher Steuerhinterziehung verhaftet worden. Es handelt sich nicht, um die dritte, sondern um die zweite Verhaftung. Mein Mandant ist der Überzeugung, daß die verschiedenen Strafverfahren, nämlich wegen angeblichen Devisenvergehens, wegen Steuerhinterziehung und wegen Untreue, gegen ihn durch Mitglieder des Fürstlichen Huses oder in deren Auftrage verlanlasst worden sind, um die mit ihm geschlossenen Verträge zur Auflösung bringen zu können. Der Haftbefehl wegen angeblicher Beteiligung an einem Devisenvergehen des Fürsten Adolf war unhaltbar und wurde vom Landgericht Bückeburg aufgehoben. Aus diesem Verfahren heraus hat dann die Zollfahndungsstelle in Hannover in Verbindung mit dem Finanzamt weiter ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet und zwar hat der bearbeitende Referent in 87 Bückeburg erklärt, dieses Verfahren sei eingeleitet worden, weil man bei der Durchsuchung der Briefschaften und Geschäftspapiere des Klägers Spendenscheine festgestellt hätte. Daraus habe man geschlossen, daß demnach die Steuererklärungen nicht in Ordnung sein könnten. Mit dieser und mit keiner anderen Begründung wurde das Verfahren gegen Valentin Henckel von Donnersmarck fortgeführt. Seine Verhaftung erfolgte dann wegen angeblicher Verdunkelungsgefahr. Er ist dann von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe fristlos mit der Begründung entlassen worden, daß die wiederholten Verhaftungen wegen Volksverrat pp. ihn zu dieser Massnahmen zwingen [...]. 

Fürst Adolf war Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank. 

Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war auf Empfehlung von Herrn Henry Nathan von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe 1921 eingestellt worden. 

Henry Nathan war Gründer der Dresdner Bank AG gewesen. Die Dresdner Bank wurde 1872 aus dem jüdischen Privatbankhaus Michael Kaske in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Sie galt schon im Kaiserreich als eine „jüdisch“ geprägte Bank, da nicht nur ihr Gründer und sein Nachfolger Henry Nathan, sondern auch ein großer Teil des Aufsichtsrates jüdischer Her kunft war. Eugen Gutmann schied Ende des Jahres aus dem Vorstand aus und wurde 1921 Ehrenvorsitzender des Aufsichtsrates. Henry Nathan trat an seine Stelle als primus inter pares. 

In einem Schriftsatz des Anwaltes von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck im Jahr 1937 kann nachgelesen werden: 

Es ist leicht verständlich, daß der Fürst der Empfehlung der Dresdner Bank folgte und den Kläger (Valentin Henckel von Donnersmarck) als Generalbevollmächtigten einstellte. Daß er mit dem Direktor Nathan der Dresdner Bank bekannt war, wird Es gehört aber in das Gebiet der Fantasie, wenn die Hofkammer (Wollrad, d. Verf.) jetzt behauptet, eine Anstellung sei unter Druck der Dresdner Bank erfolgt.

Auch Graf Henckel von Donnersmarck war bis zum Jahr 1931 Mitglied des Aufsichtsrates der Dresdner Bank gewesen. Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe erstattete ihm jährlich die eingegangenen Tantiemenfür den aufgegebenen Posten.  

Es ist von enormer Bedeutung für das Verständnis dieser Vorgänge, dass Valentin Graf Henckel von Donnersmarck eben nicht Mitglied der „Hofkammer“ war, sondern persönlicher Generalbevollmachtigter Adolfs. Er konnte die „Hofkammer“ anweisen. Valentin hob diesen Aspekt mit der Bemerkung heraus, dass er nicht ein verbeamteter Träger von goldenen Knöpfen sei, der sich auf die Ableistung von Unterschriften beschränkte, sondern weit darüber stand. Er war, wenn man einen modernen Begriff verwenden darf, „President“ und nicht „back-office“ („Hofkammer“). Er war CEO und eben nicht Finanzchef. 

Diese Erkenntnis ist deshalb so wichtig, weil sie die simultanen Verfahren gegen Adolf und Valentin als Verfahren gegen den „Kopf“ enttarnen. Deshalb wurde Valentin Beihilfe zu Delikten Adolfs vorgeworfen. Somit haben die Nazis das „Oberhaupt“ mit einem gezielten Schlag „enthauptet“ und Wolrad sofort als {neues?} neues „Oberhaupt“ ein gesetzt. Wäre Valentin nur „back office“ gewesen, wäre er nicht in U-Haft gekommen.

Zu Weihnachten 2010 schenkte ich mir selbst die Jahrgänge 1930 bis 1934 des Adelsblattes. Ein Beitrag in Heft 25 des Jahrgangs 1934 auf S. 25 beschäftigte sich mit der Frage, ob die Familie Henckel von Donnersmarck „jüdischen Ursprungs“ sei. 

Richtigstellung – Die Henckel von Donnersmarcks 

Das Gerede, daß die Familie der Grafen Henckel von Donnersmarck und der aus ihr hervorgegangenen Fürsten von Donnersmarck jüdischen Ursprungs sei, wie es leider auch gerade in Adelskreisen noch immer häufig genung zu hören ist und wie es namentlich der Semigotha durch längere Artikel zu beweisen versucht, git bei Wissenschaftlern, unter denen es eigentlich nie Fuß gefasst hatte, längst als widerlegt. 

Ich schrieb den Leiter des Historischen Archivs der Dresdner Bank an und bat um Akteneinsicht. Das Historische Archiv der Dresdner Bank teilte mir erst schriftlich mit, dass Miterben Adolfs selbstverständlich die Bestände zu dieser vermeintlich vermögenslosen Persönlichkeit einsehen dürfen. Plötzlich kam die Drehung. Nun wurde mitgeteilt, dass dies wegen „Bankgeheimnisses“ nicht möglich sei. Offensichtlich soll kein Licht in diese dunkle Geschichte eindringen. 

Ich bin gespannt, ob über kurz oder lang Licht eindringen wird. 

Ich habe die Türe einen Spalt weit aufgebrochen. Lokalhistoriker und das Staatsarchiv Bückeburg bezeichneten meine Recherchen als närrischen Randbereich und bezichtigten mich eines verschwö - rungstheoretischen Ansatzes. Herr Frank Werner von der Landeszeitung publizierte ein Buch über Schaumburger Nationalsozialisten. Obwohl ihm die „Memoiren Karl Dreiers“ vorlagen, referierte er nicht über Aussagen, die Wolrad belasten könnten. Diese „Memoiren“ mit einem großen Titelbild von Adolf Hitler wurden vom Staatsarchiv Bückeburg angekauft, auf Vermittlung von Herrn Frank Werner. 

Frau Dr. Lu Seegers hat in ihrem Beitrag zum Steinbruch in Steinbergen absolut nichts zur Familie Schaumburg-Lippe referiert. 

Mich wundert es nicht, weil es immer Menschen geben wird, die sich auf die Seite der „Starken“ stellen. 

Es ist alles eine Frage der Machtverhältnisse. 

Wie spielt eine Bank ihre Macht aus? 

Mit Leichtigkeit. Die Commerzbank AG versagte Information. Dass ich Erbeserbe eines ehemaligen Mitgliedes des Aufsichtsrates war und es mir um dessen persönlichen Belange ging, war der Bank gleichgültig. Dabei hatte es zu Beginn erfreulich ausgesehen. 

Am 17. Dezember 2009 erklärte das Historische Archiv der Dresdner Bank (Commerzbank): Unterlagen zu der von mir ge nannten Thematik (Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Aufsichtsratsmitglied, Konten, Kunstpfändungen usw.) lägen in Frankfurt im Archiv vor. Gern könne ich diese Unterlagen im Archiv einsehen. Ich müsste nur die Berechtigung zur Einsichtnahme nachweisen, eine Kopie des Erbscheins nach Adolf Fürst zu SchaumburgLippe, sowie meinem amtlichen Lichtbildausweis vorlegen. Dieser Bitte kam ich nach. 

Am 22. Dezember 2009 antwortete das Historische Archiv sinngemäß: Frühestens Ende Februar 2010 könnte eine Akteneinsicht stattfinden. Begründung: Umbauten und Verschmelzung der Dresdner Bank mit Commerzbank. 

Am 8. Januar 2010 teilte das Historische Archiv der Dresdner Bank mit: Die Unterlagen werden unter der Bedingung ausgehändigt, so die Rechtsabteilung, dass sämtliche Miterben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ebenfalls Kopien der Unterlagen bekämen. Ich sollte nur die Anschriften der Miterben benennen. Das tat ich am 11. Januar 2010. 

Am 26. März 2010 (Adolfs Todestag) fragte ich erneut nach und erhielt die Auskunft, dass der Vorgang sich noch immer in der Rechtsabteilung befände. Zum wiederholten Male wies ich darauf hin, dass ich die Unterlagen dringend benötige, um sie dem Verwaltungsgericht Greifswald vorzulegen. Telefonisch erfuhr ich dann, dass die Rechtsabteilung das Bankgeheimnis ins Feld ziehen würde. Sie erklärte, es ginge bei den Unterlagen um einen ganz „anderen Stamm“. Dreimal durfte ich raten, wer den Alleinanspruch geltend gemacht hat. 

Telefonisch schob das Historische Archiv nach, ich dürfe auch deshalb keine Unterlagen sehen, weil sich aus den Unterlagen ergäbe, dass ein damaliger Bankdirektor unterschlagen habe (...) Ich frage mich, wie etwas von einer vermögenslosen Person unterschlagen werden konnte. Seltsames Argument, um Miterben Unterlagen vorzuenthalten. 

Ich musste anderswo recherchieren. Weitere Details zu Valentin Graf Henckel von Donnersmarck konnte ich ausfindig machen. Er und seine Sekretärin wurden bei der Staatsanwaltschaft angezeigt (so steht es in Dreiers Memoiren, S. 41, Archivsignatur: NLA – Staatsarchiv Bückeburg E 77 Nr. 3).

Von 1936 bis 1938 wurden gegen sie Verfahren wegen Vergehens gegen das so genannte Volksverratsgesetz geführt (Horst R. Sassin, Liberale im Widerstand, die Robinsohn Strassmann Gruppe). 

Dass die Angelegenheit absurd sein musste, ergibt sich bereits aus dem Ge - setzestext. Gemäß § 4 Absatz 1 Ziffer 2, siehe Reichsgesetzblatt I, S. 360 ff., waren sie anzeigepflichtig, d.h. sie mussten im Ausland befindliche Vermögensstücke (Grundstücke, Landwirtschaft, Beteiligungen usw.) mitteilen. Wie soll sich der Testamentsvollstrecker strafbar gemacht haben, wenn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe vermögenslos war? Welche Vermögensstücke im Ausland soll er nicht angezeigt haben? 

Für Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war das Sondergericht für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle beim Landgericht in Hannover zuständig. Es umfasste die Landgerichtsbezirke Aurich, Bückeburg, Detmold, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Osnabrück, Stade und Verden. Wer ermittelte? Die Staatsanwaltschaft Bückeburg! 

Die strafrechtliche Aktion führte zum erwünschten Erfolg. Valentin Graf Henckel von Donnersmarck war in Sachen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe handlungsunfähig. Darum ging es. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Volksverrat gegen den Testamentsvollstrecker von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe einschließlich U-Haft ab November 1936 sollten seine Entlassung als Testamentsvollstrecker gemäß § 2227 BGB ermöglichen. § 8 des Verratsgesetzes sah bei Nichterfüllung der Anzeigepflicht als Strafe Zuchthaus nicht unter drei Jahren, ebenso Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte vor. 

Die Verfahren gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck beschäftigten sogar mehrfach den Reichsjustizminister Dr. Gürtner und den Reichs - finanzminister Graf Schwerin von Krosigk. Im Diensttagebuch des RJM finden sich vier Eintragungen zum Vorgang (7. Mai 1937, 28. Mai 1937, 27. Dezember 1937 und 18. März 1938). 

Hier die Eintragung vom 7. Mai 1937: 

R 3001/20721 BArch 

7. Mai 1937: Reichsfinanzminister (gez. Krosigk, an den Herrn Minister persönlich, 30.4.) überreicht ein Aktenheft seines Ministeriums über das Strafverfahren gegen den Grafen Henckel von Donnersmarck, Generalbevollmächtigter des Hauses Schaumburg-Lippe, wegen Steuer- und Devisenzuwiderhandlungen. Er bittet um Prüfung der Frage der Haftentlassung. Der Rechtsanwalt des 68-jährigen Beschuldigten habe darauf hingewiesen, daß Graf H. infolge einer Lähmung an beiden Beinen ständig gesundheitlich gefährdet sei. Die Ermittlungen würden von der StA Bückeburg geführt. Graf H, sei seit 16.11.36 in Haft, zunächst im Gefängnislazarett, jetzt im Städtischen Krankenhaus Hannover. Sein Vetter, Fürst von Donnersmarck, verwende sich für ihn. 




Ich erhielt auch eine Ablichtung aus Der Stürmer, Heft 13, 1935, Nr. 26:

Im Jahre 1907 hatten wir ganz hohen Besuch. Der Kolonialsekretär Dr. Bernhard Dernburg (getaufter Jude!) erschien mit einem Gefolge von etwa 6 oder 7 Her ren, darunter Graf Henckel von Donnersmarck (Jude) und Rathenau (Jude) [...] 

An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass Walther Rathenau im Juli 1908 nach Südwestafrika gereist war. Er vermerkte in seinem Tagebuch, dass Valentin Graf Henckel von Donnersmarck einer seiner Reisebegleiter war (Wolfgang Brenner, Walther Rathenau. Deutscher und Jude, S. 201). 

Der Beschuldigte werde sich nach Haftentlassung voraussichtlich in Rottach-Egern aufhalten und nur mit seinen Anwälten in Verbindung treten. Keine Verdunkelungsgefahr. 

28.5.1937 OStA. Hannover (20.5.) [...] 

Die weitere Beschwerde gegen die Zurückweisung der Haftbeschwerde ist zurückgewiesen. Auf wiederholte Vorstellungen habe das Fin.Amt eine Darstellung der bisherigen Ermittlungen gegeben, wonach noch wichtige Feststellungen ausstünden und der Verdacht des Volksverrats bereits wesentlich bestärkt sei. Der OFinPräs. habe am 20.4. dringend gebeten, die Haft aufrechtzuerhalten, da die Ermittlungen von dem Beschuldigten voraussichtlich durchkreuzt würden, wenn er davon erführe, daß die Finanzbehörden von den Kapitalabhebungen Kenntnis hätten [...] 

R 3001/20734 BArch 

27.12.1937 

OStA. Hannover (20.12) überreicht die von ihm erhobene Anklage (20.12.) gegen Valentin Graf Henckel von Donnersmarck (Vergehen und Verbrechen gegen die VO. v. 1.8.1931 und die VO. v. 23.5.1932 sowie gegen §§ 2 u. 8 des Volksverratsgesetzes) [...] 

R 3001/20946 BArch 

OStA. Hannover (19.2.) 

überreicht das Urteil des Sond.Ger. Hannover, durch das Valentin Graf Henckel von Donnersmarck am 20.1.1938 des Verbrechens gegen das Volksverratsgesetz freigesprochen worden ist. (Untersuchungshaft seit 9.10.37). In den Gründen wird ausgeführt, dem Angeklagten sei nicht zu widerlegen, daß sein Sohn, der 1935 nach Schutzhaft nach Holland ausgewandert ist und den er angeblich 1934 zum letzten Mal gesehen hat, die Transaktionen auf Grund einer Gen. Vollmacht ausgeführt und er selbst davon nichts gewusst habe. 

In Gestalten rings um Hindenburg, führende Köpfe der Republik und die Berliner Gesellschaft von heute, dritte Auflage 1930, anonym, kann auf S. 188 folgendes gelesen werden: 

[...] dagegen macht der jüngste der drei Brüder, Herr Erich von GoldschmidtRothschild, ein großes Haus. Dabei hilft ihm seine reizende junge Gattin, geborene Gräfin Henckel [...] sie ist die Tochter des Grafen Valentin Henckel-Donnersmarck und seiner Gattin geborenen Gräfin Kanitz. Graf Henckel, der früher einmal kurze Zeit Hofmarschall des Kaisers war, steht seit einigen Jahren als Generalbevollmächtigter an der Spitze der großen Vermögensverwaltung des Fürsten [Adolf, von mir ergänzt] Schaumburg-Lippe. 

Valentin Graf Henckel von Donnersmarck starb am 22. Mai 1940 in Berlin Halensee. 

Mich wunderte seit Jahren, dass die Unterschrift des Testamentsvollstreckers Graf Henckel von Donnersmarck immer als Faksimile zu sehen war, nie im Original. Jetzt weiß ich, warum: Im Mai 1936 agierte er als Testamentsvollstrecker, doch kurz danach wurde er in Untersuchungshaft genommen. Vermögensrechtliche Vorgänge mussten zeitgleich mit einer Rückdatierung der NSDAP-Mitgliedschaft Wolrads rückdatiert werden; interessant ist übrigens, wie bei Wikipedia zu „Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe“ an der Rückdatierung am 28. November 2009 „herumgefeilt“ wurde.

Die lange Liste mit Vermögenspositionen des verstorbenen Adolf wird mit dem Hinweis versehen, dass sie zwar Adolf zu gehören scheinen, aber doch nicht gehören, darunter Gut Steyerling, Vietgest, Nienhagen, Boldebuck, Gülzow, Wilhelminenhof, Reinshagen, Krümmel und das Palais Schaumburg in Bonn und Beteiligungen an vielen Gesellschaften. Die „Unterschrift“ dessen, der bescheinigt, fehlt, hingegen findet sich ein Stempel mit einer nachgemachten Unterschrift von Henckel von Donnersmarck, Testamentsvollstrecker, 20. Mai 1936. 

Im Zeitraffer ergibt sich folgende Bildfolge: 

Adolf und Ehefrau starben, 
das Testament verschwand, 
das Flugzeug wurde verbrannt, 
Unterlagen verschwanden, 
als die Staatsanwaltschaft Bückeburg ermittelte. 

Wozu dienten die Ermittlungen gegen Valentin Graf Henckel von Donnermarck auch? Um ihn als Testamentsvollstrecker zu entlassen. Denn gemäß § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf An - trag eines der Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung. 

Anfang 1937 „bescheinigte“ das Nachlassgericht Bückeburg, dass Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe vermögenslos verstarb. 

§ 2339 BGB erklärt, dass erbunwürdig ist, wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat. 

Es gab Hinweise auf ein abhanden gekommenes Testament in einer „Nachlassabrechnung“ des „vermögenslosen“ Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, von der „Hofkammer“ erstellt: 

6. August 1936 

Beglaubigung Testamentsvollstreckerzeugnis 0,25 RM 

19. März 1937 
Gerichtskasse Bückeburg für Testamentseröffnung und Erteilung 
Testamentsvollstreckerzeugnis 184,00 RM 

28. April 1938 

Gerichtskasse Bückeburg für Testamentsvollstreckerzeugnis 40,08 RM 

Das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 14. April 1938 (Kostenabrechnung vom 28. April 1938) wies als Testamentsvollstrecker nun „Hofrat Müller“ aus. 

Damit war die „Testamentsvollstreckung“ aus einem nicht auffindbaren Testament vollends in die Hand der „Hofkammer“, also Wolrads gelangt. 

Auch dieser Passus aus einem Schriftsatz des Rechtsanwaltes von Valentin Graf Henckel von Donnersmarck lässt keinen Zweifel an der Existenz eines Testaments zu: 

Niemals hat der Fürst die Verträge mit dem Kläger (Valentin Henckel von Donnersmarck) als sittlich und unter Zwang abgeschlossen angesehen. Wie sollte er auch wohl sonst dazu gekommen sein, im Jahre 1925, also nach vierjähriger Tätigkeit, die Verträge zu verlängern? Wie sollte er weiter dazu gekommen sein, ihn im Testament mit einer Anerkennung zu bedenken, für die ihm treu geleisteten Dienste? Zum Beweis hierfür wird auf die Testamentsakten beim Amtsgericht in Bückeburg Bezug genommen. 

Wo ist das Testament? Wo sind die Testamentsakten? Staatsgeheimnis ZITATENDE

Es ist immer sehr interessant den Sachverhalt aus der Perspektive der Täter zu beleuchten. Und wenn die Täter darüber schreiben ist das gefährlich für sie. Noch gefährlicher ist es wenn das Schriftstück plötzlich auftauchte und von jedermann eingesehen werden kann.





Als Erbeseerbe von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe gehe ich so weit zu behaupten, dass  die Akte Plettenberg auch mir gehört, denn von Plettenberg stand in den Diensten des Familienverbandes. Wenn jemand in Bückeburg sich besonders schlau vorkommt und die Publikation unterbinden möchte, dann sollte er scharf nachdenken, der Fürst aus der Retorte.

Von Plettenberg schrieb am 21 Januar 1938 vertraulich seinem Onkel,dem Freiherrn von Maltzahn in Berlin dass die Information zur Entlassung des Testamentsvollstreckers, die am 21 Januar 1938 bereits erfolgt war, zurückgehalten worden ist. Nebenbei 15 Monate Haft und vermögenslos, weggewischt einfach so. Der Testamentsvollstrecker von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe ausgelöscht. Adolf und Ellen auch.

Von Plettenberg hat am 15 Januar 1938 (siehe nächsten Beitrag) Verkaufsverhandlungen zu Höllriegelskreuth und Palais Schaumburg-Lippe gestartet. Klar, dass er niemandem mitteilen wollte, dass es ein Testament Adols gab, dass es einen inhaftierten Testamentsvollstrecker gab, der aus der TV entlassen wurde.

Ach ja, wie sagt das Grundbuchamt ? Es reicht wenn mit einem Testamentsvollstreckerzeugnis verfügt wird. Den Testamentsvollstrecker gibt es auch nicht mehr im Januar 1939, das Testament auch nicht, das Haus in dessen Namen von Plettenberg ohne Vollmacht ein Kaufangebot unterbreitet ist nicht Eigetümer des in Preusssen belegenen Palais Schaumburg. Egal, alles egal

Und der Erbschein den das Nachlassgericht gemäss 83 GBO an das Grundbuchamt hätte senden müssen und unterschlug ? Auch egal

Und diese Rechtsfragen könnten auch das Juridicum in Bonn interessieren. Interessanter Fall für eine Hausarbeit im Zivilrecht, oder für eine Examensklausur ......

Aus der Plettenberg Akte:




"Deshalb hat der Unterzeichnete im Auftrage ...die ganze Angelegenheit in der letzten Woche mit dem Präsidenten des Fideikommissgerichts, Herrn Remkes ... besprochen. Diese Besprechung war sehr ertragreich. Denn Herr Präsident  Remkes hat nunmehr auf alle Anträge wegen der Agnaten verzichtet und versprochen, bei etwaigen Anträgen der Agnaten von Amtswegen das Verfahren auszusetzen, weil Euer Durchlaucht im Felde seien."

"In der Zwischenzeit hat eine Besprechung zwischen Herrn Rechtsanwalt Siebert und Herrn Geheimrat Seelmann-Eggebert und dem Unterzeichneten stattgefunden, in der alle Möglichkeiten eingehend durchgesprochen sind. Herr Rechtsanwalt Siebert steht innerlich durchaus auf Seiten der Verwaltung."

" Da er wirklich ganz besonders nett und offen war- er hat uns alle seine Karten aufgedeckt, von uns aber nichts Sachliches erfahren, - habe ich ihn mehrfach dringend gebeten, doch alles zu tun, um die Sache in der Hand zu behalten."

"Herr Geheimrat Seelmann und ich fanden uns, nachdem S. gegangen war, beide in der Überzeugung, dass die Situation für unseren Fürsten sich eigentlich nur verbessert habe.... Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt."


 "Juristisch gesehen besteht für den Fürsten nach meinem Dafürhalten keine etwa zu befürchtende Gefahr"

"Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass ein Vergleichsschluss aus politischen Gründen m.E. höchstens mit dem Prinzen Friedrich Christian (ehemals Adjutant von Goebbels, Anm.) erwogen werden könne, weil nur dieser über bessere Parteibeziehungen verfüge, während Prinz Heinrich bei der Partei denkbar schlecht angeschrieben sei.

Spricht schon diese Erwägung gegen einen Vergleich, so kommt heute noch hinzu, dass bei den derzeitigen aussen- und innenpolitischen Verhandlungen m. E. überhaupt nicht sehr mit einem ernsthaften Interesse irgendwelcher politischen Stellen an der Auseinandersetzung zu rechnen ist. Ein solcher Grund spricht also auch nicht dafür, den Abbruch der Verhandlungen mit dem Prinzen Heinrich jetzt zu scheuen."


"Der Prinz hat sich m.E. im Laufe der neuen Verhandlungen von einer sehr unerfreulichen Seite gezeigt. Er hat zunächst das Herz des Fürsten und Ihr (Plettenbergs) zu erregen versucht, indem er auf die ihm angeblich drohenden Gefahren hinwies und um eine Sicherung für sich und seine Familie bat."


"Ich meine deshalb, dass SHD der Fürst nunmehr wahrhaftig keine Veranlassung hat, den Abbruch der Verhandlungen zu scheuen, sondern dass jeder anständige und erst recht jeder den Prinzen Heinrich kennende Mensch einen Abbruch verstehen und billigen würde."


P.S.:

Wie kreativ und pfiffig der Jurist Schwertfeger war kann hier nachgelesen werden


Strohmanneinsatz

Wie die Kontakte gepflegt wurden zu Görings rechte Hand, 

Dr. Gritzbach (SS Oberführer)

oder zum Teilnehmer an der Wannsee Konferenz Alfred Meyer

oder zu Harald Turner Zitat: „Schon vor Monaten habe ich alles an Juden im hiesigen Lande greifbare erschiessen und sämtliche Judenfrauen und -Kinder in einem Lager konzentrieren lassen und zugleich mit Hilfe des SD einen ›Entlausungswagen‹ (Anmerkung: das ist ein Tarnausdruck für einen Gaswagen) angeschafft“.

Um mit diesen Herrschaften jagen zu gehen muss man schon recht mutig sein....

Nettes Schreiben: