Freitag, 24. Juni 2011

Brief Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe an Göring



Wenige Wochen nach dem Tod seines Bruders Adolf
schrieb Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe Göring
und bat um Erhalt der Sonderrechte, weil er
Nationalsozialist war.



(Geheimes Staatsarchiv HA Rep.90 A, Nr. 257, Staatsrechtliche Stellung, Rang und Titel der Mitglieder des Fürstenhauses, ab 1936)



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das neue non fiction Buch 

Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe,
Kammler und von Behr
erscheint 2013
im Vierprinzen Verlag
in Madrid

181 Seiten
mit zahlreichen Illustrationen
25 euro plus 5 euro Versandkosten
ISBN 978-84-615-5450-8









 Keine zweite Auflage, sondern ein gänzlich neues Buch. Es enthält neue historische Erkenntnisse über Hans Kammler, Kurt von Behr, Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe und Valentin Henckel Donnersmarck. Es führt uns in die aktuellste bundesdeutsche Gegenwart.




Kontakt: 

Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
Jose Ortega y Gasset 40-7D
28006 Madrid
alexander.vomhofe@2020consultoria.com

Montag, 30. Mai 2011

Wo ist Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippes Testament ?


Gerichte, Behörden, Archive und Privatiers arbeiten in perfekter Abstimmung miteinander, um zu verhindern, dass der wahre Sachverhalt an die Öffentlichkeit gelangt. Hier einige Urkundsbeweise:

Nachlassgericht des Amtsgerichts Bückeburg vereitelte 1994 die Übergabe von Testamenten und Erbscheinen. Der Vermerk ist eindeutig. Er wurde erstellt. als Herr Joachim Friedrich von Oertzen Direktor des Amtsgerichts Bückeburg war. Dies wurde schriftlich bestätigt.




Das Staatsarchiv Bückeburg schrieb an das Amtsgericht Bückeburg am 29 Dezember 2005 auf die Bitte des Amtsgerichtes (Nachlassgericht) hin, letztwillige Verfügungen gesetzeskonform an das Gericht zu übergeben:






Für eine Justiz Europas ein unwürdiges Spektakel.

§ 2259 BGB

* Wortlaut: (1) Wer ein Testament, das nicht in besondere amtliche Verwahrung gebracht ist, im Besitz hat, ist verpflichtet, es unverzüglich, nachdem er von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern.

§ 2339 BGB

Erbunwürdig ist:

wer sich in Ansehung einer Verfügung des Erblassers von Todes wegen einer Straftat nach den §§ 267, 271 bis 274 des Strafgesetzbuchs schuldig gemacht hat

Wer diese Vorschrift begriffen hat begreift auch, dass weder der "Fürst" das Testament herausrücken kann, noch der Staat die Herausgabe forcieren darf. In beiden Fällen stehen Fürst und Staat vor einem unlösbaren Problem. Das ist die crux.

Das Land Niedersachsen verschanzt sich hinter die Rolle eines privatrechtlichen Treuhänders und hebt somit eine gesetzlich vorgeschriebene Ablieferungspflicht auf. Mittelbar hebt aber ein selbsternannter "Fürst" Gesetze und dessen Rechtsfolgen auf.

Somit wurde zugegeben, dass in Schloss Bückeburg ein (oder mehrere)  Testamente Adolfs liegen. Sie bleiben aber für Miterben unter Verschluss.

Das ist nicht verwunderlich, wenn man diese Dokumente liest:





Eigenhändig unterschrieben. Hier eine Unterschriftsprobe:




Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin tauschte Standpunkte mit der nichtexistenten "Fürstlichen Hofkammer"aus. Herr Dienemann, der das Staatsarchiv in Bükeburg bereits vor mir gewarnt hatte, weist erneut darauf hin, dass ein Einblick in Archive selbst für die Behörde überflüssig sei. Er behauptet, die mecklenburger Güter seien Fideikommiss gewesen und deshalb sei ein Einblick in die Bestände überflüsig. Aufklärung unerwünscht ?




Bittet das Amt in Schwerin das Staatsarchiv in Bückeburg um Amtshilfe, wird diese versagt:





Transparenz und Zugang zum niedersächsischen Staatsarchiv

Im Jahr 1936 starb Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe. Im Zuge von Rückübereignungsanträgen die ein Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nach dem Fall der deutsch-deutschen Grenze in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern stellte, wurden mehrere Anträge von den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern bearbeitet. Die Bearbeitung zog sich hin weil die Klärung der zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse offenbar an fehlenden Erbscheinen, Testamenten und anderen Nachlassunterlagen scheiterte. Sie wurden von dem Antragsteller weder beigebracht noch gewährte er Zugang zu den Archivalien. Zur endgültigen Klärung der Angelegenheit plante die Staatsanwaltschaft in Brandenburg nach jahrelangen Verfahren und vergeblichen Bemühungen um Beibringung der zugrunde liegenden Erbunterlagen die Durchsuchung, sowohl von Räumlichkeiten des Staatsarchivs in Bückeburg, als auch des Staatsarchivs in Hannover, das Teil der niedersächsischen Staatskanzlei ist und einiger weiterer Räumlichkeiten. Ermittelt wurde offenbar wegen des Anfangsverdachts auf Urkundenunterdrückung und Betrug. Die für Anfang 2008 geplante Durchsuchung wurde offenbar kurzfristig abgesagt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
  1. Welchen Beschränkungen unterliegt der Zugang zu Akten der Staatsarchive in Bückeburg und Hannover?
  2. Warum wurden die Nachlassunterlagen nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (Testamente und letztwillige Verfügungen), trotz Ablieferungspflicht gemäß § 2259 BGB nicht an ein Nachlassgericht abgeliefert ?
  3. Hatte die Landesregierung Kenntnis von einer geplanten Durchsuchung der o.g. Räumlichkeiten durch die Staatsanwaltschaft in Brandenburg?
Stefan Wenzel             Ursula Helmhold             Helge Limburg

Und:

"Testamentsverzeichnisse sind integraler Bestandteil des Zentralen Testamentsregisters und für dessen Betrieb unverzichtbar. Sie werden in einem gesonderten Verfahren überführt werden. Dieser Prozess erstreckt sich nach § 1 I Testamentsverzeichnisüberführungsgesetz über einen Zeitraum von höchstens sechs Jahren auf alle 5064 Standesämter mit geschätzten 15 Mio. Verwahrungsnachrichten und die Hauptkartei für Testamente", (Notarassessor Dr. Thomas Diehn, das Zentrale Testamentsregister, NJW 2011, 481 (484).

Zum Ablauf zur Erfassung der Testamente im Jahr 2011:

http://www.testamentsregister.de/Nutzer-Service/StA/

Ist § 2259 BGB verletzt kommt es auch nicht zu einer Registrierung im Zentralen Testamentsregister, weil eine Registrierung im Testamentsverzeichnis unterblieb. Das parallele Unrechtssystem in Reinkultur.

Das neue Buch:






181 Seiten, mit zahlreichen Illustratioen, 25 euro plus 5  euro Versand


BESTELLUNGEN:

Alexander vom Hofe
Rechtsanwalt
Jose Ortega y Gasset 40-7D
28006 Madrid
alexander.vomhofe@2020consultoria.com



Freitag, 27. Mai 2011

Vier Unstimmigkeiten in Sachen Palais Schaumburg in Bonn


Ralf Husemann in der Süddeutschen Zeitung vom 5. März 2007 (Rubrik Politische Bücher:

Geschäft auf Gegenseitigkeit

Schaumburg-Lippe und die Nazis

Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch. Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors („War ich nun auf der richtigen Spur?”) durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen – und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an.

Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues „Oberhaupt” der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant. (Zitatende)




Der Fisch stinkt vom Kopf (Augstein).


Lüge 1:

Fürstliche Hofkammer sei existent und handlungsfähig. Richtig ist, dass sie abgeschafft wurde.






Lüge 2:

Wolrad sei nun Fürst zu Schaumburg-Lippe. Unwahr, einen Fürstentitel hat er nie erlangt. Sein Nachname: Prinz zu Schaumburg-Lippe









Lüge 3:

Es gäbe keinen Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.




Die "Hofkammer" hat den Erbschein entgegengenommen.



Lüge 4:

Adolf starb vermögenslos. Unwahr.

Wenn das Vermögen nicht Fideikommiss- oder Hausvermögen war, was war es dann ?

Siehe Liste des RFM aus 1939 aus der sich ergibt, dass es im den Fällen Schaumburg-Lippe und Oldenburg keinen Fideikommiss gab:





Das erklärt, dass in Wahrheit der "vermögenslose" Fürst vermögend war und als Eigentúmer in Registern und Grundbüchern geführt wurde.









Bester Beweis gegen die Vermögenslosigkeit:
Grundakte Palais Schaumburg in Bonn




oder in Mecklenburg


oder in Österreich, wo der Vorsitzende Richter des OLG Wien sagt, dass
Steyrling kein Fideikommiss sei




Damit unschwer erkannt werden kann, dass der Verkauf des Palais Schaumburg in Bonn an den Reichsfiskus illegal war, weil die Miterben nicht beteiligt wurden, hier die Vertragsurkunden. Möge jeder selbst urteilen:












siehe S. 236 der Vier Prinzen



das neue non fiction Buch 

Vier Prinzen,
Kammler und von Behr
erschien 2013
im Vierprinzen Verlag
in Madrid

ISBN 978-84-615-5450-8

 Dieses Buch ist keine zweite Auflage, es ist ein gänzlich neues Buch. Es enthält neue historische Erkenntnisse über Hans Kammler, Kurt von Behr, Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe und Valentin Henckel Donnersmarck. Es führt uns in die aktuellste bundesdeutsche Gegenwart.





Vier Prinzen Bücher bestellbar bei:




Sonntag, 22. Mai 2011

Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe und Peenemünde

In meinem Buch Vier Prinzen schilderte ich in Kapitel 18, dass Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe grosses Interessse daran hatte, die Wubag Maschinenfabrik und Isolierrohrwerk AG in Bückeburg zu erwerben. Dieses Unternehmen war am 1.10.1941 Wehrwirtschaftsbetrieb geworden und belieferte Focke Wulf. Im Februar 1944 erwarb er die Aktien. Vorher löste er die bestehenden Kredite ab die die Bank der Deutschen Luftfahrt AG an die Wubag vergeben hatte und liess sich die Sicherheiten abtreten. Traurige Berühmtheit erlangte die Wubag unter dem Firmennamen Gemag. Dort wurden 300 Zwangsarbeiterinnen misshandelt.
Aus der Akte Akte R 8121 Band 384 die ich vom Bundesarchiv auf cd soeben erhalten habe ergibt sich, dass die Wubag/Gemag nicht nur Focke Wulf sondern auch Messerschmidt, Maybach und Henckel belieferte.

Was ich aber nicht wusste: Sie belieferte auch den Heimat-Artillerie Park, Karlshagen / Pommern (Heeresanstalt Peenemünde, Abteilung LC2, Hauptmann Römer). Zuständig für die Entwicklung der ferngelenkten Flugkörper war im Technischen Amt die Abt. LC 2.










Das erklärt auch das Interesse Wolrads am Erwerb des Unternehmens.

Damit wird deutlich, dass das von mir in Kapitel 18 der Vier Prinzen beschriebene System der historischen Wahrheit entspricht. Und dieses System konnte nur funktionieren, weil zuvor auf juristischer und faktischer Ebene, Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und die Anwendbarkeit des BGB ausgeschaltet worden sind.

Kontext: S. 169

http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100




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Alexander vom Hofe

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Samstag, 21. Mai 2011

Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe Opfer des Auswärtigen Amtes ?

Lesen Sie bitte die Seiten 21 ff.





 Dieses Buch ist keine zweite Auflage, es ist ein gänzlich neues

 Buch. Es enthält neue historische Erkenntnisse über Hans

Kammler, Kurt von Behr, Friedrich Christian Prinz zu 

Schaumburg- Lippe und Valentin Henckel Donnersmarck. 

Es führt uns in die

aktuellste bundesdeutsche Gegenwart.







Montag, 16. Mai 2011

Forstgut Steyerling


Grundbesitzbogen zu Forstgut Steyrling (Eigentümer Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe; nach seinem Tod retouschiert auf Fürstliches Haus)


Adolf  hatte Steyrling von seinem Vater Georg geerbt, der es als Vorausvermächtnis von  Hermine zu Schaumburg-Lippe bekommen hatte





Adolf Georg und Hermine (geborene Waldeck)

Kontext: S. 74

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146?show=full

Zitat Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe:

"Vielleicht sollte doch einmal festgehalten werden, dass Herr vom Hofe buchstäblich der Einzige ist, dem in den vergangenen Jahrzehnten die Benutzung der Bestände im Niedersächsischen Staatsarchiv Bückeburg vom Depositar verweigert wurde. Das hat mit Gründen zu tun, die Herrn vom Hofe persönlich betreffen: Denn wer Archive nur nutzt, um bestimmte vorgefasste Meinungen zu bestätigen, betreibt keine ernsthafte Forschung".

Die Machenschaften von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe erkannte das OLG Wien sofort: Leider wurde schliesslich auch in Österreich gebogen und gelogen.



siehe S. 236 der Vier Prinzen



von links nach rechts: Wolarad, Adolf, Viktoria, Moritz ?, Adolf Prinz zu Schaumburg-Lippe
in Steyerling 1911, siehe Trauerbinde wegen Tod von Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe, 1911, Forstgut Steyerling, Kirchdorf, Oberösterreich


Latest News zum neuen Buch: Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr




USB Stick wurde am 17. Mai dem Drucker Closas - Orcoyen in Paracuellos del Jarama (Madrid) übergeben.

Im Juni werden die ersten Exemplare ausgeliefert.

Wie 2007 werden wir im Oktober an der Frankfurter Buchmesse teilnehmen. 

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