Dienstag, 28. Dezember 2021
Samstag, 25. Dezember 2021
Malinowski Seite 403
Der Prinz sprach sich gegen jede Strategie der Zurückhaltung aus und drang auf seinen Vater ein, “dass die Krone nur mit Hitler zurückzugewinnen sei, dass man mit den Nazis paktieren und sie geschickt nehmrn müsse”.
Meine Ergänzung:
Krone ist Synonym für die Beibehaltung des Fürstenrechts vor 1919. Nur diese Rechtsordnung sichert Privilegien und Sonderrechte. Sie schafft ein paralleles Unrechtssystem,
Sonntag, 12. Dezember 2021
Under the surface (Malinowski Seiten 466-480)
Freitag, 3. Dezember 2021
Bundesverwaltungsgericht gegen Wiederaufgreifen Verfahren Schaumburg-Lippe
https://www.bverwg.de/de/100521B8B60.20.0
Ich hoffe der Leser erkennt die Komplexität der Entscheidung.
Immerhin wird der Beschluss veröffentlicht.
Nicht anonymisiert
hier:
https://www.vierprinzen.com/2021/07/bundesverwaltungsgericht-gegen.html?m=1
Samstag, 27. November 2021
Schwierige Recherche Gemälde (Was bedeutet "zugeschrieben" ?)
"zugeschrieben" bedeutet: Das Auktionshaus erachtet es als wahrscheinlich, dass es ein Originalwerk des Künstlers ist, ohne dies jedoch garantieren zu können.
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Friedrich Wilhelm III von Preußen (als Kronprinz) |
Wer malte das obige Ölportrait des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später) III von Preussen ?
Sieht dem Pastell sehr ähnlich das zur Konkursmasse von Viktoria von Preussen, Inventar des Palais Schaumburg in Bonn gehört hat.
Ist es eine Kopie des Pastells ?
Johann Heinrich Schröder, zugeschrieben
Porträt Kronprinz Friedrich Wilhelm III. von Preußen
Pastell auf Pappe. 69,5 x 55 cm.
gerahmt.
Der Maler Johann Heinrich Schröder war ein begabter Maler von Porträts in Pastellkreide. Seit 1785 war der Schüler von Johann Heinrich Tischbein überwiegend von Braunschweig aus an den norddeutschen Höfen, in den Niederlanden und in England als Porträtmaler tätig. In Berlin ist er von 1789 bis 1792 und - mit Unterbrechungen von 1796 bis 1806 nachweisbar.
Die allermeisten Werke von Schroeder sind nicht signiert, so auch dieses Bildnis des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, das ihm zugeschrieben werden kann.
Anlässlich der Verlobung des Prinzen Friedrich Wilhelm mit Luise von Mecklenburg Strelitz malte Schröder ein Bildnis des Kronprinzen, das heute mit keinem bestimmten Werk des Künstlers zu identifizieren ist.
Zwei überlieferte Bildnisse des Kronprinzen (eines in Huis Doorn, das andere verschollen, op. cit. S. 39/40, bzw. S. 16) sind um 1790/91 datiert, was anhand der Frisur des Dargestellten festgemacht werden kann.
Auf beiden trägt der Prinz noch die Haartracht des Ancien Régime, während er spätestens ab 1793 die Haare, wie auf unserem Bildnis, schlicht herabhängen ließ. Belegt wird dies durch eine in diesem Jahr entstandene Zeichnung von Johann Friedrich Tielker (op. cit. S. 40).
Andererseits ist Friedrich Wilhelm nicht als König darstellt, so dass unser Bildnis vor 1797 entstanden sein muss.
Charakteristisch für Schröder sind bei diesem Porträt die Qualität der stofflichen Wiedergabe, die spontane Wendung des Kopfes, der angedeutete Landschaftsausschnitt und die sichere Führung der Kreidestifte insbesondere bei den Gesichtszügen des Prinzen. All diese Eigenschaften kennzeichnen auch das frühere Porträt in Huis Doorn.
Von Schröder sind insgesamt fünf Porträts der Prinzessin - und späteren Königin - Luise überliefert, während vom Kronprinzen bislang nur die erwähnten frühen Bildnisse bekannt waren.
Dennoch:"zugeschrieben" bedeutet: Das Auktionshaus erachtet es als wahrscheinlich, dass es ein Originalwerk des Künstlers ist, ohne dies jedoch garantieren zu können.:
Bei einem Schriftwechsel mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Abteilung Schlösser und Sammlungen
wurde zu dem hier vorgestellten Ölbild ausgeführt dass es wohl eine Kopie des Pastells von Schröder sei:
Johann Heinrich Schröder (1757-1812)
Brustbild König Friedrich Wilhelms III. von Preußen. Um 1805
Pastell auf Pappe, 69,5 x 55 cm
Im originalen vergoldeten Rahmen mit ovalem Ausschnitt
Rückseitig Aufkleber des Kaiser-Friedrich-Palais Berlin (Zimmer No. 244 / Lfde. No. 89)
Erworben bei Auktion Lempertz Berlin, 21.4.2018, Los 164
Das Pastellbildnis stammt aus dem Roten Eckzimmer des Königlichen Palais Unter den Linden in Berlin, dem späteren Palais Kaiser Friedrichs III. (Kronprinzenpalais).
In den Inventaren des Palais ist das Porträt als Werk von Johann Heinrich Schröder eingetragen (Inv. 1823, Raum 78, Nr. 4; Inv. 1836, Raum 78, Nr. 5).
Unter diesem Namen ist es auch in den Berlin-Führern von Johann Friedrich Daniel Rumpf (1823, Band 1, S. 394) und Max Schasler (1856, S. 255, Nr. 261) aufgeführt.
Man erkennt es ziemlich gut auf den um 1840 entstandenen Innenraumaquarellen von Friedrich Wilhelm Klose (Exemplare u.a. SPSG und Hessische Hausstiftung). Später gehörte es Prinzessin Victoria von Preußen, verw. Prinzessin von Schaumburg-Lippe, gesch. Zoubkoff, einer Tochter Friedrichs III. und Schwester Wilhelms II.
Nach ihrem Tod 1929 wurde es durch das Auktionshaus Lempertz mit dem gesamten Inventar des Bonner Palais Schaumburg versteigert (Los 1215).
Das lebensgroße Brustbild entspricht dem überlieferten Erscheinungsbild des Königs in der Zeit kurz nach 1800. Den im Bild nur als Andeutung wahrnehmbaren friderizianischen Zopf ließ sich Friedrich Wilhelm III. im Frühjahr 1807 im Königsberger Exil abschneiden.
Schröder hat nur wenige Pastelle in so großem Format geschaffen. Einige lebensgroße Brustbilder führte er in seinen späten Jahren als Ölgemälde aus. Der aus Meiningen gebürtige und dort auch gestorbene Künstler war einer der besten deutschen Pastellmaler seiner Zeit. Schröders Wirkungskreis reichte von London bis nach Baden. Hauptorte seines Schaffens waren Hannover, Braunschweig und nicht zuletzt Berlin.
Nicht erwähnt in: Johann Heinrich Schröder (1757-1812). Preußische Porträts, hrsg. v. Verein Historisches Paretz e.V. / Stiftung Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci, Ausstellung, Paretz, 1994, Paretz 1994
Meine Bemerkungen hierzu:
Zu den Ausführungen "Unter diesem Namen ist es auch in den Berlin-Führern von Johann Friedrich Daniel Rumpf (1823, Band 1, S. 394) geführt. Die Seite aus dem zitierten Werk erwähnt kein Pastell sondern ein Bild des Königs Friedrich Wilhelm III.
In der genannten Quelle heisst es weder es sei ein Pastell noch das Bildnis des Kronprinzen.
Zu den Ausführungen "Man erkennt es
ziemlich gut auf den um 1840 entstandenen Innenraumaquarellen von Friedrich
Wilhelm Klose (Exemplare u.a. SPSG und Hessische Hausstiftung).
habe ich bislang nur dieses Aquarell gefunden auf dem ein Bildnis der Königin Luise erkennbar ist:
Aufgefallen ist mir eine Postkarte des Arbeitszimmers des Königs Friedrich Wilhelm IV (um 1922) auf der ein Bildnis des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später König Friedrich Wilhelm III) erkennbar ist. Daneben ein Bildnis Luises.
Die Rahmen sind nicht oval und entsprechen in etwa dem Rahmen des hier vorgestellten Ölbildns. Es sind auf dem Bild des Kronprinzen 7 und nicht 8 Knöpfe erkennbar wie auf dem Schröder zugeschriebenen Pastell.
Arbeitszimmer des Königs Friedrich Wilhelm IV um 1922, Schloss Paretz es handelt sich nicht um das Schröder zugeschriebene Pastell |
Mir ist nicht klar, ob es sich bei dem hier vorgestellten Ölbild um eine Kopie des Pastells handelt. Vielleicht ist es eine erste Fassung von Schröder und das Pastell ist ein verbessertes Portrait des gleichen Motivs. Schröder malte auch Portraits als Ölbilder.
Sonntag, 7. November 2021
Interessanter Aufkleber und Zeitfenster
Die Originale sollen seit 1945 verschollen sein.
Rückseitig ein urkundlicher Nachweis der Provenienz.
Vermögensloser Fürst Adolf.
Vermögensverhältnisse unklar, Zitat Gestapo.
Würde sagen ziemlich klar.
Ich ordne die Aufkleber in folgenden Sachverhalt ein:
Offensichtlich wurden sie 1935 erstellt, da die farbigen Ablichtungen der Originale frühestens in dem Jahr entstanden sein müssen denn es gab erstmals 1935 die Farbtechnik. Ausserdem berichten die Aufkleber von einem lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (im Besitz von). Fürst Adolf verstarb am 26.3.1936. Somit wurden die Reproduktionen zwischen 1935 und März 1936 erstellt und mit der Klarstellung versehen, dass die Gemälde sich in seinem Besitz befinden. Wieso diese klarstellung ? Die Klarstellung passt haargenau zu den Pfändungsvorgängen der Dresdner Bank.
Zur Erinnerung:
STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ
GEMÄLDEGEALERIEN BERLIN
Zum Vorgang Vries Skulpturen gehört auch
die damalige gleichzeitige Verbringung (Wegnahme) von zwei Gemälden von
Ziesenis (Portraits des Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe und Ehefrau). In
Schloss Bückeburg verblieben Kopien, die Originale wanderten nach Berlin. Die
Stiftung Preussischer Kulturbesitz stellt sich bei lostart als Sucherin ein und
beschreibt die Provenienz wie folgt: Objektklasse Museum
Künstler Ziesenis, Johann Georg
Geburtsdatum 1716
Geburtsort Kopenhagen
Todesdatum 04.03.1776
Todesort Hannover
Erwähnungsort Frankfurt (Main); Mannheim;
Zweibrücken; Braunschweig; Den Haag
Titel Bildnis des Grafen Wilhelm Friedrich
Ernst zu Schaumburg-Lippe
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00
cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2102
Beschreibung Tafelmalerei: Bild:
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin;
(öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2102;
Zugangsart: Überweisug; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin;
Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart:
Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner
Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der
Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm
Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers;
Friedrichshain
Titel Bildnis der Gräfin Maria Barbara
Eleonore von Lippe-Biesterfeld vor dem Jagdschloß Baum bei Bückeburg
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00
cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2103
Beschreibung Tafelmalerei: Bild: Jagdsitz,
Jagdhütte, Jagdschloß; rendez-vous de chasse;
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin;
(öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2103;
Zugangsart: Überweisung; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin;
Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart:
Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner
Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der
Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und
Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm
Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers;
Friedrichshain
Die Dresdner Bank hatte (angeblich) Vries Skulpturen und die Gemälde die im Eigentum des verfolgten und emigrierten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe standen, pfänden lassen, um sie dem späteren Goebbelsministerium zu übergeben. Warum erteilen weder die SPK noch die Dresdner Bank den Erben Adolfs und der Öffentlichkeit umfassende Auskunft und Information über den gesamten Vorgang ? Was steckte hinter der Pfändung durch die Dresdner Bank ?
https://www.vierprinzen.com/2018/01/dresdner-bank-verweigert-auskunft-zum.html
und
https://www.vierprinzen.com/2018/01/das-hac-und-die-hochinteressanten.html
Dienstag, 2. November 2021
Mehr zu Kurt von Behr Tageszeitung 4.7.1936
Deutsche Digitale Bibliothek Zeitungen
Für den Hinweis danke ich Herrn Dr. Christian Buckard.
Siehe auch: https://ns-reichsministerien.de/2021/02/04/kurt-von-behr/
Sonntag, 31. Oktober 2021
So viel schrieben die Ns-Ministerien über Fideikommiss
Wenn die NS Bürokraten so viel schrieben über das Vermögen des ehemaligen Hochadels dann wird klar welchen strategischen Stellenwert sie darin erkannten.
Samstag, 30. Oktober 2021
War Studies
Die hier seit 2006 vertretene These von der Bündelung von Ressourcen zum Kriegseinsatz dank Nationalsizialistische Fideikommisgesetze würde hierhin passen
https://www.ucd.ie/warstudies/members/stephanmalinowski/
Sonntag, 24. Oktober 2021
Donnerstag, 7. Oktober 2021
Kirschbaum
Seite 226 des Tagebuchs von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe
14 Mai 1945
Heute Mittag liess der Major den immer so wundervoll blühenden Kirschbaum vor dem Flügeleingang abhacken. Einer der seltensten und schönsten Bäume Bückeburgs. Eine wüste Barbarei, wohl um mehr Licht im Zimmer zu haben. Das ist nun mal ein sehr schmerzliches Pech, wäre der Major auf einem der gepflegten englischen Landsitze geboren wo man viel Sinn für Baumkultur hat, wäre dies nicht passiert. Zehntausende von Menschen auch von auswärts kennen diesen Baum und werden später nach seinem Schicksal fragen und es erfahren leider, denn so etwas hat mit Krieg nichts zu tun. Eine bedauerliche Entgleisung. Ich hätte lieber 1000 Reichsmark an das englische Rote Kreuz gezahlt als dass dieser Baum gefällt wurde. Dafür habe ich die Achtung vor Bäumen von meinem Vater [1] geerbt.
1.Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe
Dienstag, 5. Oktober 2021
Historiker forschen und wollen Erkenntnisse weitergeben
und
die Justiz macht es einem nicht leicht.
https://openjur.de/u/313957.html
Akteneinischt NEIN Bundesverwaltungsgricht 2006
und so weiter
Sonntag, 3. Oktober 2021
Parallelwelt (M.)
Die Rede von der “Abschaffung” des Adels wird beim Blick auf die Familie Hohenzollern so fragwürdig wie im Fall aller anderen deutschen Fürsten. … Fern vom Wirkungsbereich der republikanischen Verfassung hatte sich eine Parallelwelt erhalten, in der die alten Titel, Sprachregelungen, Hausgesetze und Rituale des Hochadels weitergeführt wurden.
Malinowski S. 40
So auch heute
Tot aber präsent
Interdisziplinärer Austausch ist keine Einbahnstrasse
Wenn Historiker wie Dr. Malinowski die rechtlichen (richtig: Unrechtsinstrumente der Nazis) in seine Untersuchungen einbezieht, siehe vorhergehender Beitrag, dann wäre zu erwarten, dass Gerichtsjuristen die historischen Umstände in ihren Verfahren zur Kenntnis nehmen und in ihre Erwägungen einarbeiten. Anders lässt sich ja nicht erklären dass Historikergutachten in Auftrag gegeben wurden etwa vom Land Brandenburg.
Wenn nun einer der Gutachter Teile meiner Ausführungen gutheisst, dann sollte ich diesen Umstand das OLG Kön, das Verwaltungsgericht Potsdam und das Bundesvergassungsgericht wissen lassen. Denn niemand aus der Jurisprudenz sollte in einem Rechtsstaat blind auf einem Auge sein und das Interdisziplinäre verschmähen.
Donnerstag, 30. September 2021
Unterwerfung und Besitzsicherung
Fantastisch die Seiten 466 bis 480 von Malinowski ‘ s Buch. Er hat es glänzend beschrieben.
Es ist grossartig zu sehen wie sich Juristen und Historiker ergänzen können. Wer die Seiten und ihre Fussnoten liest wird verstehen wovon WIR sprechen. Interdisziplinäre Konvergenz wurde erreicht. Historiker bereichern das Wissen von Juristen und umgekehrt.
Dort finden sich meine Thesen wieder die namhafte Historiker vor 15 Jahren nicht begriffen hatten oder begreifen wollten. Dr. Malinowski setzt Maßstäbe.
Kernsätze:
S. 466: Die längst eingeschliffene opportunistische Haltung erneut zu festigen, hatte S. 467 zu diesem Zeitpunkt nicht nur politische, sondern auch handfeste materielle Gründe. Versuche ehemals regierender "Häuser" , durch neue rechtliche Formen der Besitzbindung Regelungen zu finden, mit denen sich Grundbesitz und Hausvermögen erhalten liessen, brachen sich an der Rechtsordnung zur Auflösung der Fideikommisse, über die im Adel traditionell Besiztbindungen organisiert worden waren. Die durch republikanische Gesetze verfügte Auflösung der Fideikommisse hatte im gesamten Adel zu einer nervösen Suche nach neuen Lösungen geführt. Erst das NS-Regime setzte die Auflösung Anfang 1939 durch.
....
"Hausvermögen" konnte so steuerbegünstigt an eine einzige Person übertragen werden....Aus einem Besitzer zu treuen Händen war in diesem Fall ein Volleigentümer ohne vergleichbare Bindungen geworden....
S. 468...da sich opportunistische Vermögenszuweisungen, etwa im Fall von Fideikommissen oder bei der Errichtung von Grosserbhöfen über politische Entscheidungen durchsetzen liessen, die mit oder auch ohne jeden Schein einer Rechtsnorm wirksam werden konnten....
In der Republik blühte dem Hochadel die konsequente Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Wirtschaftlich war der gesetzgeberiche Vorgang der Fideikommissauflösung für den Hochadel eines der wichtigsten Themen in den Jahren zwischen 1933 und 1939.
Es lässt sich begründet vermuten, dass Teile der mit Fragen der Agrarproduktion befassten Machtzentren des NS-Staats und der SS daran interessiert gewesen sein dürften, bei Kriegsbeginn die grossen landwirtschaftlichen Vermögenskörper in einer Hand zu wissen. Autarkiebestrebungen, Kriegsplanung und die Vorstellung von relativ leicht lenkbaren grossen Vermögenskörpern, die sich in der Hand möglichst loyaler und nunmehr freier Alleineigentümer befanden, gehörten zusammen...
...zur "reibungslosen Durchführung des Vierjahresplanes" sollten durch die Auflösung der Fideikommisse klare Eigentumsverhältnisse mit S. 469 der starken Position regimekonformer "Oberhäupter" geschaffen werden (Fussnote 121 Hofe Vier Prinzen und das parallele Unrechtssystem 2006, S. 55 ff)
S. 475: Für die Familie Schaumburg - Lippe etwa, deren riesige Güter in Gestalt von Kurt Freiherr von Plettenberg seit 1941 vom selben landwirtschaftlichen Topmanager geleitet wurden wie die Latifundien der Hohenzollern- beide Familien wurden zudem partiell auch von denselben Anwälten und Notaren beraten-, ist die Praxis belegt, Agnaten mit Gütern im Osten oder "arisierten" Immobilien in deutschen Städten zu versorgen (Fussnote 141: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, 154).
S. 721
Schreiben der Reichskanzlei an Himmler, 20.3.1940, in: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 92-93.
Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (Berlin), 15.1.2004, in: https://www.vierprinzen.com/2019/12/praktikum-in-ausschliessungsgrunde-teil.html?m=1; Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 80-82.
Nun muss ich das Verwaltungsgericht Potsdam bitten, ein offenes Ohr für die Stimme eines anerkannten Historikers zu haben....
Montag, 27. September 2021
Freue mich über das Buch von Dr. Stephan Malinowski
https://www.youtube.com/watch?v=kxdY16LhBPI
Es freut mich, dass Dr. Stephan Malinowski erneut ein hervorragendes Buch gelungen ist. Ich beziehe mich auf " Die Hohenzollern und die Nazis: Geschichte einer Kollaboration"
Nicht verschweigen möchte ich auch, dass es für mich eine grosse Ehre ist von ihm zitiert zu werden. Er hat sich Zeit genommen mit mir zu korrespondieren und Gedanken auszutauschen. Für mich war dies in jedem Fall ein sehr bereicherndes Erlebnis für das ich ihm danke.
Hier einige Fundstellen:
Volker R. Berghahn, Sabine Bichler, Thomas Biskup, Gisela Bock, Frank
Bösch, Christian Bommarius, Ewen Cameron, Bruce Campbell, Eckart Conze, Enda
Delaney, Norman Domeier, Jan Eckel, Jacques Ehrenfreund, Richard J. Evans, Detlev
Felken, Detlev Flachs, Birte Förster, Marcus Funck, Manfred Gailus, Robert
Gerwarth, Constantin Goschler,Beatrice de Graaf Erhard Grundl, Matthias Grünzig,
Chris Harding, Fabian Hilfrich, Hans Gunter Hockerts, Alexander vom Hofe, Phillipp
Hofmann, Larry E. Jones, Otmar Jung, Helmut Kappelhoff, Linda von
Keyserlingk-Rehbein, Georg H. Kleine, Martin Kohlrausch, Stefan J. Link, Sabine
Mangold-Will, Stefanie Middendorf, David Milne, Reiner Möckelmann, David
Motadel, Frank Lorenz Müller, Armin Nolzen, Frederik Orlowski, Jacco Pekelder, Kim
Priemel, Till van Rahden, Cornelia Rauh, Heinz Reif, James Retallack, Julius
Ruiz Martin, Martin Sabrow, Eva Schlotheuber, Christoph Schönberger, Arne
Semsrott, Daniel Siemens, Peter Steinbach, Alexa Stiller, Winfried Süss, Rüdiger
von Treskow, Johannes Tuchel, Tereza Valny, Peer Oliver Volkmann, Daniel
Wesener, Thomas Wernicke, Andreas Zielcke
Donnerstag, 16. September 2021
Rückblick Pressestimmen
Generalanzeiger Bonn zum Palais Schaumburg in Bonn
HAZ beiläufig nicht sehr nett:
.............
Vom Hofe stellt außerdem die Frage, ob beim Verkauf des Palais Schaumburg in Bonn – der spätere Dienstsitz des Bundeskanzlers war 1894 von der Familie erworben und 1939 für 700000 Reichsmark ans Deutsche Reich und die Wehrmacht veräußert worden – alles mit rechten Dingen zuging. .........
Göttinger Tagblatt zur Vorstellung des Tagebuchs
Schaumburger Nachrichten zur Vorstellung des Tagebuchs
http://www.sn-online.de/Schaumburg/Bueckeburg/Bueckeburg-Stadt/Vielleicht-das-einzige-Dokument
Mallorca Magazin zum zweiten Buch
Alexander Sepasgosarian im Mallorca Magazinhttps://www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik/blaues-blut-und-braune-brut-1413124.html
Liste Rezensionen Tagebuch
https://www.vierprinzen.com/2016/06/rezensionen-tagebuch-wiedergutmachung.html
Ralf Husemann zum ersten Buch in Süddeutsche vom 5.3.2007: Geschäft auf Gegenseitigkeit
HAZ zum Tagebuch
Simon Benne in HAZ vom 19.5.2016: Aristokrat und Nazi-Gegner
Braunschweiger Zeitung zum Tagebuch
kleine TV Dokumentation zu Boldebuck
https://www.vierprinzen.com/2014/04/tv-schwerin-berichtet-uber-gut-boldebuck.htm
Landeszeitung 1. Juli 2006
in der Druckerei März 2006 (Paracuellos bei Orcoyen), Fotografien des ersten Buches liegen aus
2002
Samstag, 11. September 2021
Beitrag aus 2010
https://archivalia.hypotheses.org/15563
Recherchetechnisch auch heute noch sehr spannend.
Man sieht wie der Nachweis der Gestapozugehörigkeit von Kurt von Behr zerhackt wurde. Ebenso erkennbar dass auf der Wikipedia Seite zum Palais Schaumburg in Bonn der Erbschein nach Adolf nicht mehr einsehbar ist, Einzelnachweis 5. Habe heute versucht diesen link zu edieren. Deshalb bin ich froh dass die DNB dieses blog digital archiviert.
Hier beide Urkunden noch ein Mal.
Wer hatte Interesse am Untergang der web Seite politikkritik info ? Ich nicht.
Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe
Freitag, 10. September 2021
Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes (Stand)
Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:
Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden.
Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn der Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.
taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt
Hans GlobkeBundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA 3.0
Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer
Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24297 –
Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien
und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms
werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums
für Zeithistorische Forschungen Potsdam
(ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des
Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen
(vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).
Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure
der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt
(vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).
Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende
Veröffentlichung der Ergebnisse
anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte
maßgeblich steuernd, planend
und koordinierend auf alle Bereiche
des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang
mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen
Bundesrepublik Deutschland, ein.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me dien vom 27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer
Schrifttype – den Fragetext.
1. Werden
die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann
ist mit einer Publikation der Ergebnisse
zu rechnen?
Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte
entsprechend nach Forschungspro- jekt,
Abschluss- und Veröffentlichungstermin
aufführen)?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben
den vorgesehenen Ablauf
der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der
Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts
für Zeitgeschichte
(IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur
NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte
nicht zum ursprünglich
anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die
Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August
(Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September
(Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt
nach Ab schluss der Forschungsprojekte.
2. Gab es
Zwischenberichte der Forschungsprojekte, wie viele Zwischenberichte gab es, und wurden diese der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw.
einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?
Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen
wurden bei einem Workshop des
Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen
(29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und
kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.
Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher
folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:
–
Projektvorstellung in einer
Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt,
Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel,
Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.
–
Fachöffentliche Vorstellungen und
Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit
dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der
Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 – Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;
25. Oktober 2018 – Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 – Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27.
bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 – Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November
2019 – Präsentation in der Forschungsstelle
für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der
Universität Kassel; 29./30. November 2019 – Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in
Tübingen.
–
Öffentliche Vorstellung und
Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo-
rum Willy Brandt.
3. Werden
die Abschlussergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B.
in Form von Tagungen und Kolloquien,
vorgestellt?
Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?
4. Welche Planungen
hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische
Bildung geplant?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des
engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des
Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die
Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022
geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober
2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.
5. Welche
Planungen für die Nutzung der Forschungsergebnisse gibt es auf Seiten der Bundesregierung?
Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine
Nutzung der Ergebnisse für die Aus-
und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?
Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind,
gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.
6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel
ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne
Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten
sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?
Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss
ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren
2017 bis 2019 überwiegend planmäßig
umge- setzt werden. Die
Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der
Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das
Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten
Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt
bis zu
600.00
Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler
deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils
von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert
noch an.
Projekt
2017
Soll
in Euro
2017
IST
in Euro
2018
Soll
in Euro
2018
IST
in Euro
2019
Soll
in Euro
2019
IST
in Euro
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit
(Teilprojekte IfZ)
43.570
22.110
130.238
130.238
156.286
140.743
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit
(Teilprojekte ZZF)
43.544
43.544
130.158
130.158
156.189
156.189
Ingenieure
der Ver- lautbarung. Kommu-
nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in
den 1950er Jahren; Universität Siegen
21.811
21.811
65.197
65.197
78.236
78.236
108.925
87.465
325.593
325.593
390.711
375.168
7. Welche
weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch
die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt,
existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung, und welche davon wurden und
werden mit Mitteln des Bundes gefördert?
Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt,
Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit,
Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der
Unabhängigen Historiker- kommission
zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und
Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs
mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND
gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.
8. Wie hat sich der Aktenzugang durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?
a)
In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes
zugegriffen, und wurden alle
Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,
z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?
Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen
(bitte entsprechend auflisten)?
b)
Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen
aus Nachlässen ehemaliger
Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten
diese zur Verfügung
gestellt werden?
c)
Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für
christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung,
Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen
Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung,
Hamburg zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die
Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der
gewünschten Unterlagen unterstützt
und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten
des Bundes- kanzleramtes (Bestand B
136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206)
sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände
N 1216 Heinrich Lübke sowie
N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS
eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur
Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Forschungsprojekte wurde zu allen Akten,
die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt.
Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen
Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig
sind, laufen diese noch.
Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits
endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts
im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden
oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert
werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen.
Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.
Die in Frage 8b genannten
Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und
Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle
angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen
zur Verfügung gestellt.
9. Wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der
ehemaligen und aktuellen deutschen
Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?
a)
Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern
angeben, wenn nein, hat es
überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?
b)
Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens
der Nachrichtendienste abgelehnt,
und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände
betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und
Verschlusssachen aufführen)?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam
beantwortet.
Auf die Ausführungen in der Antwort
zu Frage 8 wird verwiesen.
Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände
des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (BStU)
stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende
Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.
Es wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An-
frage abgelehnt.
10.
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der
Forschungs- projekte ausländische
Stellen und Geheimdienste um Akteneinsicht an-
gefragt und insbesondere Aktenbestände der Nachrichtendienste der Sie- germächte, aber auch deren nationalen
Archive, ausgewertet und in die Forschungsarbeit
einbezogen?
Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame
Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten,
die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich
sind, ausgewertet.
11.
Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum
Thema der personellen Kontinuitäten
im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?
Eine substanzielle Aussage zu den durch die
Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen
ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.
12.
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt
wurden, und wann und in welchem Rahmen wurden die
Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen
Zeitpunkt ist dies geplant?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.
Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:
Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden.
Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn der Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.
taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt
Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/24297 –
Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien
und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms
werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums
für Zeithistorische Forschungen Potsdam
(ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des
Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen
(vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).
Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure
der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt
(vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).
Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende
Veröffentlichung der Ergebnisse
anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte
maßgeblich steuernd, planend
und koordinierend auf alle Bereiche
des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang
mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen
Bundesrepublik Deutschland, ein.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer
Schrifttype – den Fragetext.
1. Werden
die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann
ist mit einer Publikation der Ergebnisse
zu rechnen?
Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte
entsprechend nach Forschungspro- jekt,
Abschluss- und Veröffentlichungstermin
aufführen)?
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben
den vorgesehenen Ablauf
der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der
Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts
für Zeitgeschichte
(IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur
NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte
nicht zum ursprünglich
anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die
Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August
(Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September
(Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt
nach Ab schluss der Forschungsprojekte.
Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen
wurden bei einem Workshop des
Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen
(29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und
kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.
Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher
folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:
–
Projektvorstellung in einer
Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt,
Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel,
Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.
–
Fachöffentliche Vorstellungen und
Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit
dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der
Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 – Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;
25. Oktober 2018 – Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 – Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27.
bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 – Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November
2019 – Präsentation in der Forschungsstelle
für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der
Universität Kassel; 29./30. November 2019 – Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in
Tübingen.
–
Öffentliche Vorstellung und
Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo-
rum Willy Brandt.
Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?
4. Welche Planungen
hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten
Öffentlichkeit zugänglich zu machen?
Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische
Bildung geplant?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des
engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen
der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des
Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die
Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022
geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen
Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit
vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober
2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.
Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine
Nutzung der Ergebnisse für die Aus-
und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?
Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.
6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel
ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne
Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten
sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?
Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren 2017 bis 2019 überwiegend planmäßig umge- setzt werden. Die Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu
600.00
Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der
NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler
deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils
von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert
noch an.
Projekt |
2017 Soll in Euro |
2017 IST in Euro |
2018 Soll in Euro |
2018 IST in Euro |
2019 Soll in Euro |
2019 IST in Euro |
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit (Teilprojekte IfZ) |
43.570 |
22.110 |
130.238 |
130.238 |
156.286 |
140.743 |
Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit (Teilprojekte ZZF) |
43.544 |
43.544 |
130.158 |
130.158 |
156.189 |
156.189 |
Ingenieure
der Ver- lautbarung. Kommu-
nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren; Universität Siegen |
21.811 |
21.811 |
65.197 |
65.197 |
78.236 |
78.236 |
|
108.925 |
87.465 |
325.593 |
325.593 |
390.711 |
375.168 |
7. Welche
weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch
die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt,
existieren nach Kenntnis
der Bundesregierung, und welche davon wurden und
werden mit Mitteln des Bundes gefördert?
Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt,
Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit,
Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?
Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der
Unabhängigen Historiker- kommission
zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und
Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs
mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND
gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.
8. Wie hat sich der Aktenzugang durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?
a)
In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes
zugegriffen, und wurden alle
Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,
z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?
Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen
(bitte entsprechend auflisten)?
b) Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten diese zur Verfügung gestellt werden?
c)
Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für
christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung,
Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen
Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung,
Hamburg zur Verfügung gestellt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die
Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen
der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der
gewünschten Unterlagen unterstützt
und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten
des Bundes- kanzleramtes (Bestand B
136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206)
sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände
N 1216 Heinrich Lübke sowie
N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS
eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur
Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Forschungsprojekte wurde zu allen Akten,
die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt.
Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen
Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig
sind, laufen diese noch.
Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits
endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts
im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden
oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert
werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und
-mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen.
Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.
Die in Frage 8b genannten Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen zur Verfügung gestellt.
9. Wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der
ehemaligen und aktuellen deutschen
Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?
a)
Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern
angeben, wenn nein, hat es
überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?
b)
Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens
der Nachrichtendienste abgelehnt,
und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände
betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und
Verschlusssachen aufführen)?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam
beantwortet.
Auf die Ausführungen in der Antwort
zu Frage 8 wird verwiesen.
Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände
des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen
Demokratischen Republik (BStU)
stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende
Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.
Es wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An-
frage abgelehnt.
Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten, die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich sind, ausgewertet.
11.
Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum
Thema der personellen Kontinuitäten
im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?
Eine substanzielle Aussage zu den durch die Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.
12.
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt
wurden, und wann und in welchem Rahmen wurden die
Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen
Zeitpunkt ist dies geplant?
Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.