Samstag, 25. Dezember 2021

Prinz Heinrich zu Schaumburg-Lippe am Schreibtisch


 

Malinowski Seite 403

Der Prinz sprach sich gegen jede Strategie der Zurückhaltung aus und drang auf seinen Vater ein, “dass die Krone nur  mit Hitler zurückzugewinnen sei, dass man mit den Nazis paktieren und sie geschickt nehmrn müsse”.

Meine Ergänzung:

Krone ist Synonym für die Beibehaltung des Fürstenrechts vor 1919. Nur diese Rechtsordnung sichert Privilegien und Sonderrechte. Sie schafft ein paralleles Unrechtssystem,




Mehr hier:

Sonntag, 12. Dezember 2021

Under the surface (Malinowski Seiten 466-480)


Ich verfolge die Diskussionen, Artikel, Berichte, Meinungen zur Debatte um die Kollaboration der Hohenzollern, stellvertretend für diverse andere Familien des Hochadels. Nach wie vor werde ich das Gefühl nicht los, dass das eigentliche Handeln und  Motivation weiterstgehend  nicht erkannt werden.

Ich gebe zu, dass es für Nichtjuristen schwierig ist, Unsichtbares wahrunehmen. Wer es ganz genau weiss, dass waren die Berater der damaligen hochseligen Familienoberhäupter und die der heutigen Familien.  

Die wahren Motivationen fanden und finden sich weder in Uniformen, noch in sichtbaren Hakenkreuzen als Armbinde, noch in Märschen. 

Die Motivationen sind verborgen in den Köpfen, hinter den Gesichtern. Sie werden niemals direkt angesprochen oder ausgesprochen und bleiben deshalb verborgen, auch für Historiker. 

Dr. Stephan Malinowski hat diese Aspekte in seinem spannenden Buch auf den Seiten 466-480 thematisiert. Das ist der Ansatz, der die Forschung wirklich weiter bringen kann. Solange das nicht geschieht muss es heissen: still scratching the surface. 





 

Samstag, 27. November 2021

Schwierige Recherche Gemälde (Was bedeutet "zugeschrieben" ?)


2022 restauriert 


"zugeschrieben" bedeutet:  Das Auktionshaus erachtet es als wahrscheinlich, dass es ein Originalwerk des Künstlers ist, ohne dies jedoch garantieren zu können.



Friedrich Wilhelm III  von Preußen (als Kronprinz)


Position 1215 des Kataloges von Lempertz aus dem Jahr 1929. Ein fürstlicher Herr ?

Der fürstliche Herr: Kronprinz Friedrich Wilhelm, späterer König Friedrich Wilhelm III von Preussen

Wer malte das obige Ölportrait des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später) III von Preussen ?

Sieht dem Pastell sehr ähnlich das zur Konkursmasse von Viktoria von Preussen, Inventar des Palais Schaumburg in Bonn gehört hat.

Ist es eine Kopie des Pastells ?


Das Pastell wird jetzt Schröder  zugeschrieben. Es hängt jetzt in Schloss Paretz (Ketzin, bei Potsdam)

Versteigert wurde es 2018 bei Lempertz

Kein fürstlicher Herr von einem Deutschen Meister.

"Zwei überlieferte Bildnisse des Kronprinzen (eines in Huis Doorn, das andere verschollen, op. cit. S. 39/40, bzw. S. 16) sind um 1790/91 datiert, was anhand der Frisur des Dargestellten festgemacht werden kann. Auf beiden trägt der Prinz noch die Haartracht des Ancien Régime, während er spätestens ab 1793 die Haare, wie auf unserem Bildnis, schlicht herabhängen ließ. Belegt wird dies durch eine in diesem Jahr entstandene Zeichnung von Johann Friedrich Tielker (op. cit. S. 40). Andererseits ist Friedrich Wilhelm nicht als König darstellt, so dass unser Bildnis vor 1797 entstanden sein muss.

Lempertz

Johann Heinrich Schröder, zugeschrieben

Porträt Kronprinz Friedrich Wilhelm III. von Preußen

Pastell auf Pappe. 69,5 x 55 cm.
gerahmt.

Der Maler Johann Heinrich Schröder war ein begabter Maler von Porträts in Pastellkreide. Seit 1785 war der Schüler von Johann Heinrich Tischbein überwiegend von Braunschweig aus an den norddeutschen Höfen, in den Niederlanden und in England als Porträtmaler tätig. In Berlin ist er von 1789 bis 1792 und - mit Unterbrechungen von 1796 bis 1806 nachweisbar.

Die allermeisten Werke von Schroeder sind nicht signiert, so auch dieses Bildnis des Kronprinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, das ihm zugeschrieben werden kann.

Anlässlich der Verlobung des Prinzen Friedrich Wilhelm mit Luise von Mecklenburg Strelitz malte Schröder ein Bildnis des Kronprinzen, das heute mit keinem bestimmten Werk des Künstlers zu identifizieren ist. 

Zwei überlieferte Bildnisse des Kronprinzen (eines in Huis Doorn, das andere verschollen, op. cit. S. 39/40, bzw. S. 16) sind um 1790/91 datiert, was anhand der Frisur des Dargestellten festgemacht werden kann

Auf beiden trägt der Prinz noch die Haartracht des Ancien Régime, während er spätestens ab 1793 die Haare, wie auf unserem Bildnis, schlicht herabhängen ließ. Belegt wird dies durch eine in diesem Jahr entstandene Zeichnung von Johann Friedrich Tielker (op. cit. S. 40). 

Andererseits ist Friedrich Wilhelm nicht als König darstellt, so dass unser Bildnis vor 1797 entstanden sein muss.

Charakteristisch für Schröder sind bei diesem Porträt die Qualität der stofflichen Wiedergabe, die spontane Wendung des Kopfes, der angedeutete Landschaftsausschnitt und die sichere Führung der Kreidestifte insbesondere bei den Gesichtszügen des Prinzen. All diese Eigenschaften kennzeichnen auch das frühere Porträt in Huis Doorn.

Von Schröder sind insgesamt fünf Porträts der Prinzessin - und späteren Königin - Luise überliefert, während vom Kronprinzen bislang nur die erwähnten frühen Bildnisse bekannt waren.

Dennoch:

"zugeschrieben" bedeutet:  Das Auktionshaus erachtet es als wahrscheinlich, dass es ein Originalwerk des Künstlers ist, ohne dies jedoch garantieren zu können.

Bei einem Schriftwechsel mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg

Abteilung Schlösser und Sammlungen 


wurde zu dem hier vorgestellten Ölbild ausgeführt dass es wohl eine Kopie des Pastells von Schröder sei:


Johann Heinrich Schröder (1757-1812)

Brustbild König Friedrich Wilhelms III. von Preußen. Um 1805

Pastell auf Pappe, 69,5 x 55 cm

Im originalen vergoldeten Rahmen mit ovalem Ausschnitt

Rückseitig Aufkleber des Kaiser-Friedrich-Palais Berlin (Zimmer No. 244 / Lfde. No. 89)

 

Erworben bei Auktion Lempertz Berlin, 21.4.2018, Los 164

 

Das Pastellbildnis stammt aus dem Roten Eckzimmer des Königlichen Palais Unter den Linden in Berlin, dem späteren Palais Kaiser Friedrichs III. (Kronprinzenpalais). 


In den Inventaren des Palais ist das Porträt als Werk von Johann Heinrich Schröder eingetragen (Inv. 1823, Raum 78, Nr. 4; Inv. 1836, Raum 78, Nr. 5). 


Unter diesem Namen ist es auch in den Berlin-Führern von Johann Friedrich Daniel Rumpf (1823, Band 1, S. 394) und Max Schasler (1856, S. 255, Nr. 261) aufgeführt. 


Man erkennt es ziemlich gut auf den um 1840 entstandenen Innenraumaquarellen von Friedrich Wilhelm Klose (Exemplare u.a. SPSG und Hessische Hausstiftung). Später gehörte es Prinzessin Victoria von Preußen, verw. Prinzessin von Schaumburg-Lippe, gesch. Zoubkoff, einer Tochter Friedrichs III. und Schwester Wilhelms II. 


Nach ihrem Tod 1929 wurde es durch das Auktionshaus Lempertz mit dem gesamten Inventar des Bonner Palais Schaumburg versteigert (Los 1215).


Das lebensgroße Brustbild entspricht dem überlieferten Erscheinungsbild des Königs in der Zeit kurz nach 1800. Den im Bild nur als Andeutung wahrnehmbaren friderizianischen Zopf ließ sich Friedrich Wilhelm III. im Frühjahr 1807 im Königsberger Exil abschneiden.


Schröder hat nur wenige Pastelle in so großem Format geschaffen. Einige lebensgroße Brustbilder führte er in seinen späten Jahren als Ölgemälde aus. Der aus Meiningen gebürtige und dort auch gestorbene Künstler war einer der besten deutschen Pastellmaler seiner Zeit. Schröders Wirkungskreis reichte von London bis nach Baden. Hauptorte seines Schaffens waren Hannover, Braunschweig und nicht zuletzt Berlin.

 

Nicht erwähnt in: Johann Heinrich Schröder (1757-1812). Preußische Porträts, hrsg. v. Verein Historisches Paretz e.V. / Stiftung Schlösser und Gärten Potsdam-Sanssouci, Ausstellung, Paretz, 1994, Paretz 1994



Meine Bemerkungen hierzu:


Zu den Ausführungen  "Unter diesem Namen ist es auch in den Berlin-Führern von Johann Friedrich Daniel Rumpf (1823, Band 1, S. 394) geführt. Die Seite aus dem zitierten Werk erwähnt kein Pastell sondern ein Bild des Königs Friedrich Wilhelm III. 


In der genannten Quelle heisst es weder es sei ein Pastell noch das Bildnis des Kronprinzen.


Rumpf, Seite 394


Zu den Ausführungen "Man erkennt es ziemlich gut auf den um 1840 entstandenen Innenraumaquarellen von Friedrich Wilhelm Klose (Exemplare u.a. SPSG und Hessische Hausstiftung)."

habe ich bislang nur dieses Aquarell gefunden auf dem ein Bildnis der Königin Luise erkennbar ist:


Aufgefallen ist mir eine Postkarte des Arbeitszimmers des Königs Friedrich Wilhelm IV (um 1922) auf der ein Bildnis des Kronprinzen Friedrich Wilhelm (später König Friedrich Wilhelm III) erkennbar ist. Daneben ein Bildnis Luises.

Die Rahmen sind nicht oval und entsprechen in etwa dem Rahmen des hier vorgestellten Ölbildns. Es sind auf dem Bild des Kronprinzen 7 und nicht 8 Knöpfe erkennbar wie auf dem Schröder zugeschriebenen Pastell.

Arbeitszimmer des Königs Friedrich Wilhelm IV um 1922, Schloss Paretz
es handelt sich nicht um das Schröder zugeschriebene Pastell

Mir ist nicht klar, ob es sich bei dem hier vorgestellten Ölbild um eine Kopie des Pastells handelt. Vielleicht ist es eine erste Fassung von Schröder und das Pastell ist ein verbessertes Portrait des gleichen Motivs.  Schröder malte auch Portraits als Ölbilder.

Doch das Pastell wurde 1928 Schröder nicht einmal zugeschrieben und der Dargestellte soll ein fürstlicher Herr gewesen sein.

Am einfachsten wäre es die Datierung der Pappe des Pastellbildes zu untersuchen was ohne grossen Aufwand vorgenommen werden kann. Dann wäre festzustellen ob das Pastellbild zu Lebzeiten Schröders erstellt wurde (Todesdatum 1812). Ein ähnliches Verfahren sollte mit dem hier vorgestellten Ölbild vorgenommen werden.


Im Werksverseichnis von Maie Luise Spangenberg erscheint kein Portrait mit den Angaben:







Sonntag, 7. November 2021

Interessanter Aufkleber und Zeitfenster






Die Originale sollen seit 1945 verschollen sein.

Rückseitig ein urkundlicher Nachweis der Provenienz.

Vermögensloser Fürst Adolf.

Vermögensverhältnisse unklar, Zitat Gestapo.

Würde sagen ziemlich klar.

Lostart1

Lostart2

Ich ordne die Aufkleber in folgenden Sachverhalt ein:

Offensichtlich wurden sie 1935 erstellt, da die farbigen Ablichtungen der Originale frühestens in dem Jahr entstanden sein müssen denn es gab erstmals 1935 die Farbtechnik. Ausserdem berichten die Aufkleber von einem lebenden Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe (im Besitz von). Fürst Adolf  verstarb am 26.3.1936. Somit wurden die Reproduktionen zwischen 1935 und März 1936 erstellt und mit der Klarstellung versehen, dass die Gemälde sich in seinem Besitz befinden. Wieso diese klarstellung ? Die Klarstellung passt haargenau zu den Pfändungsvorgängen der Dresdner Bank.

Zur Erinnerung:


STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ GEMÄLDEGEALERIEN BERLIN

Zum Vorgang Vries Skulpturen gehört auch die damalige gleichzeitige Verbringung (Wegnahme) von zwei Gemälden von Ziesenis (Portraits des Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe und Ehefrau). In Schloss Bückeburg verblieben Kopien, die Originale wanderten nach Berlin. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz stellt sich bei lostart als Sucherin ein und beschreibt die Provenienz wie folgt: Objektklasse Museum

Künstler Ziesenis, Johann Georg

Geburtsdatum 1716

Geburtsort Kopenhagen

Todesdatum 04.03.1776

Todesort Hannover

Erwähnungsort Frankfurt (Main); Mannheim; Zweibrücken; Braunschweig; Den Haag

Titel Bildnis des Grafen Wilhelm Friedrich Ernst zu Schaumburg-Lippe

Objektart Malerei

Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm

Material / Technik Leinwand /

Inventarnummer 2102

Beschreibung Tafelmalerei: Bild:

Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2102; Zugangsart: Überweisug; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung

Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945

Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain

Titel Bildnis der Gräfin Maria Barbara Eleonore von Lippe-Biesterfeld vor dem Jagdschloß Baum bei Bückeburg

Objektart Malerei

Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm

Material / Technik Leinwand /

Inventarnummer 2103

Beschreibung Tafelmalerei: Bild: Jagdsitz, Jagdhütte, Jagdschloß; rendez-vous de chasse;

Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2103; Zugangsart: Überweisung; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung

Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945

Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain

Die Dresdner Bank hatte (angeblich) Vries Skulpturen und die Gemälde die im Eigentum des verfolgten und emigrierten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe standen, pfänden lassen, um sie dem späteren Goebbelsministerium zu übergeben. Warum erteilen weder die SPK noch die Dresdner Bank den Erben Adolfs und der Öffentlichkeit umfassende Auskunft und Information über den gesamten Vorgang ? Was steckte hinter der Pfändung durch die Dresdner Bank ? 

https://www.vierprinzen.com/2018/01/dresdner-bank-verweigert-auskunft-zum.html

und

https://www.vierprinzen.com/2018/01/das-hac-und-die-hochinteressanten.html




Sonntag, 31. Oktober 2021

So viel schrieben die Ns-Ministerien über Fideikommiss

Wenn die NS Bürokraten so viel schrieben über das Vermögen des ehemaligen Hochadels  dann wird klar welchen strategischen Stellenwert sie darin erkannten.





Samstag, 30. Oktober 2021

War Studies


Die hier seit 2006 vertretene These von der Bündelung  von Ressourcen zum Kriegseinsatz dank Nationalsizialistische Fideikommisgesetze würde hierhin passen

https://www.ucd.ie/warstudies/members/stephanmalinowski/




Donnerstag, 7. Oktober 2021

Kirschbaum

Seite 226 des Tagebuchs von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe


14 Mai 1945


Heute Mittag liess der Major den immer so wundervoll blühenden Kirschbaum vor dem Flügeleingang abhacken. Einer der seltensten und schönsten Bäume Bückeburgs. Eine wüste Barbarei, wohl um mehr Licht im Zimmer zu haben. Das ist nun mal ein sehr schmerzliches Pech, wäre der Major auf einem der gepflegten englischen Landsitze geboren wo man viel Sinn für Baumkultur hat, wäre dies nicht passiert. Zehntausende von Menschen auch von auswärts kennen diesen Baum und werden später nach seinem Schicksal fragen und es erfahren leider, denn so etwas hat mit Krieg nichts zu tun. Eine bedauerliche Entgleisung. Ich hätte lieber 1000 Reichsmark an das englische Rote Kreuz gezahlt als dass dieser Baum gefällt wurde. Dafür habe ich die Achtung vor Bäumen von meinem Vater [1] geerbt.

1.Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe



Sonntag, 3. Oktober 2021

Parallelwelt (M.)

Die Rede von der “Abschaffung” des Adels wird beim Blick auf die Familie Hohenzollern so fragwürdig wie im Fall aller anderen deutschen Fürsten. … Fern vom Wirkungsbereich der republikanischen Verfassung hatte sich eine Parallelwelt erhalten, in der die alten Titel, Sprachregelungen, Hausgesetze und Rituale des Hochadels weitergeführt wurden.

Malinowski S. 40

So auch heute


Tot aber präsent

Interdisziplinärer Austausch ist keine Einbahnstrasse


Wenn Historiker wie Dr. Malinowski die rechtlichen (richtig: Unrechtsinstrumente der Nazis) in seine Untersuchungen einbezieht, siehe vorhergehender Beitrag, dann wäre zu erwarten, dass Gerichtsjuristen die historischen Umstände in ihren Verfahren zur Kenntnis nehmen und in ihre Erwägungen einarbeiten. Anders lässt sich ja nicht erklären dass Historikergutachten  in Auftrag gegeben wurden etwa vom Land Brandenburg.

Wenn nun einer der Gutachter Teile meiner Ausführungen gutheisst, dann sollte ich diesen Umstand das OLG Kön, das Verwaltungsgericht Potsdam und das Bundesvergassungsgericht wissen lassen. Denn niemand aus der Jurisprudenz sollte in einem Rechtsstaat blind auf einem Auge sein und das Interdisziplinäre verschmähen.




Donnerstag, 30. September 2021

Unterwerfung und Besitzsicherung

Fantastisch die Seiten 466 bis 480 von Malinowski ‘ s Buch. Er hat es glänzend beschrieben.

Es ist grossartig zu sehen wie sich Juristen und Historiker ergänzen können. Wer die Seiten und ihre Fussnoten liest wird verstehen wovon WIR sprechen. Interdisziplinäre Konvergenz wurde erreicht. Historiker bereichern das Wissen von Juristen und umgekehrt. 

Dort finden sich meine Thesen wieder die namhafte Historiker vor 15 Jahren nicht begriffen hatten oder begreifen wollten. Dr. Malinowski setzt Maßstäbe.




Kernsätze:

S. 466: Die längst eingeschliffene opportunistische Haltung erneut zu festigen, hatte S. 467 zu diesem Zeitpunkt nicht nur politische, sondern auch handfeste materielle Gründe. Versuche ehemals regierender "Häuser" , durch neue rechtliche Formen der Besitzbindung Regelungen zu finden, mit denen sich Grundbesitz und Hausvermögen erhalten liessen, brachen sich an der Rechtsordnung zur Auflösung der Fideikommisse, über die im Adel traditionell Besiztbindungen organisiert worden waren. Die durch republikanische Gesetze verfügte Auflösung der Fideikommisse hatte im gesamten Adel zu einer nervösen Suche nach neuen Lösungen geführt. Erst das NS-Regime setzte die Auflösung Anfang 1939 durch.

....

"Hausvermögen" konnte so steuerbegünstigt an eine einzige Person übertragen werden....Aus einem Besitzer zu treuen Händen war in diesem Fall ein Volleigentümer ohne vergleichbare Bindungen geworden....

S. 468...da sich opportunistische Vermögenszuweisungen, etwa im Fall von Fideikommissen oder bei der Errichtung von Grosserbhöfen über politische Entscheidungen durchsetzen liessen, die mit oder auch ohne jeden Schein einer Rechtsnorm wirksam werden konnten....

In der Republik blühte dem Hochadel die konsequente Anwendung des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wirtschaftlich war der gesetzgeberiche Vorgang der Fideikommissauflösung für den Hochadel eines der wichtigsten Themen in den Jahren zwischen 1933 und 1939.

Es lässt sich begründet vermuten, dass Teile der mit Fragen der Agrarproduktion befassten Machtzentren des NS-Staats und der SS daran interessiert gewesen sein dürften, bei Kriegsbeginn die grossen landwirtschaftlichen Vermögenskörper in einer Hand zu wissen. Autarkiebestrebungen, Kriegsplanung und die Vorstellung von relativ leicht lenkbaren grossen Vermögenskörpern, die sich in der Hand möglichst loyaler und nunmehr freier Alleineigentümer befanden, gehörten zusammen...

...zur "reibungslosen Durchführung des Vierjahresplanes" sollten durch die Auflösung der Fideikommisse klare Eigentumsverhältnisse mit S. 469 der starken Position regimekonformer  "Oberhäupter" geschaffen werden (Fussnote 121 Hofe Vier Prinzen und das parallele Unrechtssystem 2006, S. 55 ff)

S. 475: Für die Familie Schaumburg - Lippe etwa, deren riesige Güter in Gestalt von Kurt Freiherr von Plettenberg seit 1941 vom selben landwirtschaftlichen Topmanager geleitet wurden wie die Latifundien der Hohenzollern- beide Familien wurden zudem partiell auch von denselben Anwälten und Notaren beraten-, ist die Praxis belegt, Agnaten mit Gütern im Osten oder "arisierten" Immobilien in deutschen Städten zu versorgen (Fussnote 141: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr, 154).

S. 721 

Schreiben der Reichskanzlei an Himmler, 20.3.1940, in: Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 92-93.

Bescheid des Landesamts zur Regelung offener Vermögensfragen (Berlin), 15.1.2004, in: https://www.vierprinzen.com/2019/12/praktikum-in-ausschliessungsgrunde-teil.html?m=1Alexander vom Hofe, Vier Prinzen, 80-82.

Nun muss ich das Verwaltungsgericht Potsdam bitten, ein offenes Ohr für die Stimme eines anerkannten Historikers zu haben....

Montag, 27. September 2021

Freue mich über das Buch von Dr. Stephan Malinowski

https://www.youtube.com/watch?v=kxdY16LhBPI

Es freut mich, dass Dr. Stephan Malinowski erneut ein hervorragendes Buch gelungen ist. Ich beziehe mich auf " Die Hohenzollern und die Nazis: Geschichte einer Kollaboration"

Nicht verschweigen möchte ich auch, dass es für mich eine grosse Ehre ist von ihm zitiert zu werden. Er hat sich Zeit genommen mit mir zu korrespondieren und Gedanken auszutauschen. Für mich war dies in jedem Fall ein sehr bereicherndes Erlebnis für das ich ihm danke.

Hier einige Fundstellen:


Eine grosse Ehre ist es auch in dieser Liste erwähnt zu werden:

Volker R. Berghahn,  Sabine Bichler, Thomas Biskup, Gisela Bock, Frank Bösch, Christian Bommarius, Ewen Cameron, Bruce Campbell, Eckart Conze, Enda Delaney, Norman Domeier, Jan Eckel, Jacques Ehrenfreund, Richard J. Evans, Detlev Felken, Detlev Flachs, Birte Förster, Marcus Funck, Manfred Gailus, Robert Gerwarth, Constantin Goschler,Beatrice de Graaf Erhard Grundl, Matthias Grünzig, Chris Harding, Fabian Hilfrich, Hans Gunter Hockerts, Alexander vom Hofe, Phillipp Hofmann, Larry E. Jones, Otmar Jung, Helmut Kappelhoff, Linda von Keyserlingk-Rehbein, Georg H. Kleine, Martin Kohlrausch, Stefan J. Link, Sabine Mangold-Will, Stefanie Middendorf, David Milne, Reiner Möckelmann, David Motadel, Frank Lorenz Müller, Armin Nolzen, Frederik Orlowski, Jacco Pekelder, Kim Priemel, Till van Rahden, Cornelia Rauh, Heinz Reif, James Retallack, Julius Ruiz Martin, Martin Sabrow, Eva Schlotheuber, Christoph Schönberger, Arne Semsrott, Daniel Siemens, Peter Steinbach, Alexa Stiller, Winfried Süss, Rüdiger von Treskow, Johannes Tuchel, Tereza Valny, Peer Oliver Volkmann, Daniel Wesener, Thomas Wernicke, Andreas Zielcke


Donnerstag, 16. September 2021

Rückblick Pressestimmen

 

Generalanzeiger Bonn zum Palais Schaumburg in Bonn

https://ga.de/ga-english/news/inheritance-dispute-over-palais-schaumburg-in-bonn-continues_aid-62425429

http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/stadt-bonn/Geh%C3%B6rt-das-Palais-Schaumburg-gar-nicht-dem-Staat-article4078986.html

HAZ beiläufig nicht sehr nett

.............

Vom Hofe stellt außerdem die Frage, ob beim Verkauf des Palais Schaumburg in Bonn – der spätere Dienstsitz des Bundeskanzlers war 1894 von der Familie erworben und 1939 für 700000 Reichsmark ans Deutsche Reich und die Wehrmacht veräußert worden – alles mit rechten Dingen zuging. .........



Göttinger Tagblatt zur Vorstellung des Tagebuchs

http://www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Kultur/Regional/Tagebuch-von-Heinrich-Prinz-zu-Schaumburg-Lippe

Schaumburger Nachrichten zur Vorstellung des Tagebuchs

http://www.sn-online.de/Schaumburg/Bueckeburg/Bueckeburg-Stadt/Vielleicht-das-einzige-Dokument

Mallorca Magazin zum zweiten Buch

Alexander Sepasgosarian im Mallorca Magazin

Prof. Dr. Eckart Conze für die FAZ zum ersten Buch

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/politik/blaues-blut-und-braune-brut-1413124.html

Liste Rezensionen Tagebuch

https://www.vierprinzen.com/2016/06/rezensionen-tagebuch-wiedergutmachung.html

Ralf Husemann zum ersten Buch in Süddeutsche vom 5.3.2007: Geschäft auf Gegenseitigkeit




HAZ zum Tagebuch

Simon Benne in HAZ vom 19.5.2016: Aristokrat und Nazi-Gegner

Braunschweiger Zeitung zum Tagebuch

https://www.braunschweiger-zeitung.de/kultur/article208372173/Der-Schaumburger-Adel-die-Nazis-und-die-Nachkriegszeit.html

kleine TV Dokumentation zu Boldebuck

https://www.vierprinzen.com/2014/04/tv-schwerin-berichtet-uber-gut-boldebuck.htm

Landeszeitung 1. Juli 2006





in der Druckerei März 2006 (Paracuellos bei Orcoyen), Fotografien des ersten Buches liegen aus





2002




Samstag, 11. September 2021

Beitrag aus 2010

https://archivalia.hypotheses.org/15563 

Recherchetechnisch auch heute noch sehr spannend.

Man sieht wie der Nachweis der Gestapozugehörigkeit von Kurt von Behr zerhackt wurde. Ebenso erkennbar dass auf der Wikipedia Seite zum Palais Schaumburg in Bonn der Erbschein nach Adolf nicht mehr einsehbar ist, Einzelnachweis 5. Habe heute versucht diesen link zu edieren. Deshalb bin ich froh dass die DNB dieses blog digital archiviert.

Hier beide Urkunden noch ein Mal.

Wer hatte Interesse am Untergang der web Seite politikkritik info ? Ich nicht.

Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe












Freitag, 10. September 2021

Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes (Stand)

Vorbemerkung des Verfassers dieses Beitrags:


       Organisatorisch ist das IfZ eine öffentliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Es wird vom Bund und den Ländern finanziert. Das "Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam" wird ebenfalls von Bund und Ländern finanziert. Zweifelsohne grossartige Forschungseinrichtungen, doch ein gewisses Unbehagen kommt auf, wenn das Bundeskanzleramt die Forschungsprojekte  finanziert die die Forschung der Geschichte der ersten Bundesregierungen der Bundesrepublik zum Gegenstand haben. In diesen konkreten Fällen wären unabhängige Einrichtungen eventuell geeigneter. Es kommt mir ein bisschen vor, als wenn sich Einrichtungen und Institutionen selbst prüfen würden. 

Es darf stark bezweifelt werden ob sich diese Forschungsprojekte auch mit  dem Erwerb des Palais Schaumburg durch die Reichswehr und dessen Hintergründe im Jahr 1939 befassen  werden. Dies wäre eine Gelegenheir denn   der  Erwerbsvorgang gehört zweifelsohne in den Kontext.


taz.de/NS-Kontinuitaeten-im-Bundeskanzleramt


Hans Globke
Bundesarchiv, B 145 Bild-F015051-0008 / Patzek, Renate / CC-BY-SA 3.0



Zitat der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Frajtion Die Linke





Antwort

der Bundesregierung

auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.

Drucksache 19/24297

Forschungsprojekte zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit des   Bundeskanzleramtes

V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r

Im November 2016 wurde seitens der Bundesregierung ein Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Programms werden auch zwei Forschungsprojekte des Instituts für Zeitgeschichte München (IfZ) und des Zentrums für Zeithistorische Forschungen Potsdam (ZZF) mit vier Teilprojekten gefördert, die sich mit der Aufarbeitung der Nachkriegsgeschichte des Bundeskanzleramtes und den NS-Bezügen des Amtes befassen (vgl. https://zzf-potsdam.de/de/forschung/linien/das-kanzler-amtbundesdeutsche-demokratie-ns-vergangenheit).

Weiter wird im Rahmen des Forschungsprogramms an der Universität Siegen ein Projekt unter dem Titel „Ingenieure der Verlautbarung. Kommunikations- praktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungsphase der deutschen Mediendemokratie in den 1950er Jahren“ umgesetzt (vgl. https://www.siwiarchiv.de/uni-siegen-ingenieure-der-verlautbarung/).

Alle Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt sind bis November 2020 terminiert, sodass eine unmittelbar bevorstehende Veröffentlichung der Ergebnisse anzunehmen ist. Insbesondere bei der Frage nach den NS-Bezügen im Bundeskanzleramt wird es um eine angemessene Außendarstellung der Forschungsergebnisse gehen. Denn das Bundeskanzleramt war die politische Schaltzentrale der Bundesrepublik Deutschland und wirkte maßgeblich steuernd, planend und koordinierend auf alle Bereiche des Regierungshandelns, also insbesondere auch auf den Umgang mit der NS-Vergangenheit in der frü- hen Bundesrepublik Deutschland, ein.

 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Me­ dien vom 27. November 2020 übermittelt.

Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.


 1. Werden die Forschungsprojekte von IfZ, ZZF und der Universität Siegen pünktlich abgeschlossen, und wenn ja, wann ist mit einer Publikation der Ergebnisse zu rechnen?

Wenn nein, wurden oder werden einzelne oder auch alle Forschungspro- jekte entsprechend verlängert (bitte entsprechend nach Forschungspro- jekt, Abschluss- und Veröffentlichungstermin aufführen)?

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben den vorgesehenen Ablauf der Forschungen im Rahmen des genannten Forschungsprojekts der Universität Siegen und des gemeinsamen Forschungsprojekts des Instituts für Zeitgeschichte (IfZ) und des Leibniz-Zentrums für Zeithistorische Forschung (ZZF) zur NS-Vergangenheit des Bundeskanzleramtes erheblich beeinträchtigt. Durch die pandemiebedingten Verzögerungen konnten die Projekte nicht zum ursprünglich anvisierten Zeitpunkt abgeschlossen werden. Nach aktuellem Planungsstand ist angestrebt, die Forschungsprojekte im nächsten Jahr jeweils zum Monatsende im März (Forschungsprojekt des IfZ), August (Forschungsprojekt des ZZF) bzw. September (Forschungsprojekt der Universität Siegen) abzu schließen. Eine Veröffentlichung der Forschungsergebnisse erfolgt nach Ab schluss der Forschungsprojekte.

  2. Gab es Zwischenberichte der Forschungsprojekte, wie viele Zwischenberichte gab es, und wurden diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?

Wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

 

Zwischenergebnisse des Forschungsprojektes der Universität Siegen wurden bei einem Workshop des Instituts für donauschwäbische Geschichte und Lan- deskunde in Tübingen (29./30. November 2019) vorgestellt. Zudem wurden drei Aufsätze in geschichts- und kommunikationswissenschaftlichen Zeitschriften veröffentlicht.

Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZZF hat bisher folgende öffentliche und fachöffentliche Zwischenberichte abgegeben:

      Projektvorstellung in einer Fachzeitschrift: Hürter, Johannes/Kiss, Eszter/ Mentel, Christian/Raithel, Thomas/Sabrow, Martin/Schaarschmidt, Thomas/ Take, Gunnar/Vowinckel, Annette: Das Kanzleramt – Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit. Ein Forschungsprojekt des IfZ und des    ZZF, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 67 (2019), S. 307-319.

      Fachöffentliche Vorstellungen und Diskussionen: 26. Juni 2018 – Workshop mit dem Organisationssoziologen Stefan Kühl am ZZF Potsdam; 11. September 2018 – Forum Archivrecht der Archivschule Marburg; 10. Oktober 2018 Workshop mit externen Fachvertreter/innen am ZZF Potsdam;

25.  Oktober 2018 Institutskolloquium des ZZF; 12. Dezember 2018 Zeitgeschichtliches Kolloquium Jena; 27. bis 29. März 2019 – Konferenz an der Universität Trier; 15. Mai 2019 Forschungskolloquium der Albert- Ludwigs-Universität Freiburg; 5. November 2019 – Präsentation in der Forschungsstelle für regionale Zeitgeschichte und Public History in Schleswig; 7./8. November 2019 – Präsentation an der Universität Kassel; 29./30. November 2019 Präsentation am Institut für donauschwäbische Geschichte und Landeskunde in Tübingen.

      Öffentliche Vorstellung und Diskussion am 4. Dezember 2019 in Berlin, Fo- rum Willy Brandt.


  3. Werden die Abschlussergebnisse der Forschungsprojekte der Öffentlichkeit bzw. einer Fachöffentlichkeit, z. B. in Form von Tagungen und Kolloquien, vorgestellt?

Wenn ja, wann ist damit jeweils zu rechnen?

 

 4. Welche Planungen hat die Bundesregierung, die Ergebnisse der For- schungsprojekte einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen?

Ist z. B. eine Veröffentlichung über die Bundeszentrale für politische Bildung geplant?

 

Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

Die Ergebnisse der Forschungsprojekte werden nach deren Abschluss durch Publikationen der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Es ist vor- gesehen, die Ergebnisse des Forschungsprojekts der Universität Siegen in der Schriftenreihe des Bundesarchivs zu veröffentlichen. Die Ergebnisse des ge- meinsamen Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden in einem Buch veröf- fentlicht, dessen Publikation für 2022 geplant ist. Zentrale Ergebnisse des ge- meinsamen Forschungsprojekts von IfZ und ZZF werden vorab auf einer Ab- schlussveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt, die voraussichtlich im Oktober 2021 im Zusammenhang mit dem Deutschen Historikertag in München stattfinden wird.

  5. Welche Planungen für die Nutzung der Forschungsergebnisse gibt es auf Seiten der Bundesregierung?

Ist z. B., ähnlich wie nach der Veröffentlichung der Studie zum Auswärtigen Amt im Nationalsozialismus, eine Nutzung der Ergebnisse für die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Bundeskanzleramtes geplant?

 

Da die Forschungsprojekte noch nicht abgeschlossen sind, gibt es dazu noch keine Planungen im Bundeskanzleramt.

 6. Haben die Forschungsprojekte zur Geschichte des Bundeskanzleramtes die jeweils bewilligten Finanzmittel ausgeschöpft, hat sich Bedarf für ei-ne Aufstockung der finanziellen Mittel ergeben, oder wurden Finanzmittel eingespart (bitte jeweils entsprechend nach Forschungsprojekt und bewilligten sowie abgerufenen Finanzmitteln aufführen)?

 

Wie aus der beigefügten Tabelle zum Mittelabfluss ersichtlich, konnten die For- schungsprojekte in den Jahren 2017 bis 2019 überwiegend planmäßig umge- setzt werden. Die Durchführung der Projekte hat sich allerdings aufgrund der Beschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie verzögert. Entsprechend wurden Verlängerungen der Projektlaufzeiten über das Jahr 2020 hinaus not- wendig, die bei den Forschungsprojekten auch zu finanziellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 führten. Um einen erfolgreichen Abschluss der Forschungs- projekte auch unter den veränderten Rahmenbedingungen ermöglichen zu kön- nen, wurden daher zusätzliche Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu

600.00     Euro im Jahr 2021 für alle zehn Projekte des Forschungsprogramms zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der Bundesministerien und zentraler deutscher Behörden bereitgestellt. Das Verfahren zur Bewilligung der jeweils von den Forschungsprojekten beantragten zusätzlichen Fördermittel dauert noch an.


 

 

Projekt

2017

Soll

in Euro

2017

IST

in Euro

2018

Soll

in Euro

2018

IST

in Euro

2019

Soll

in Euro

2019

IST

in Euro

Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit

(Teilprojekte IfZ)

 

 

 

43.570

 

 

 

22.110

 

 

 

130.238

 

 

 

130.238

 

 

 

156.286

 

 

 

140.743

Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit

(Teilprojekte ZZF)

 

 

 

43.544

 

 

 

43.544

 

 

 

130.158

 

 

 

130.158

 

 

 

156.189

 

 

 

156.189

Ingenieure der Ver- lautbarung. Kommu- nikationspraktiken und Netzwerke des Bundeskanzleramtes in der Entstehungs- phase der deutschen Mediendemokratie in

den 1950er Jahren; Universität Siegen

 

 

 

 

 

 

 

21.811

 

 

 

 

 

 

 

21.811

 

 

 

 

 

 

 

65.197

 

 

 

 

 

 

 

65.197

 

 

 

 

 

 

 

78.236

 

 

 

 

 

 

 

78.236

 

108.925

87.465

325.593

325.593

390.711

375.168

 

 

 7. Welche weiteren Forschungsprojekte zur „Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zentraler Behörden“, bei dem auch die Geschichte des Bundeskanzleramtes eine Rolle spielt, existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche davon wurden und werden mit Mitteln des Bundes gefördert?

Wie verteilen sich die Fördermittel auf die anderen Projekte (bitte entsprechend jeweils nach Projekt, Universität bzw. Institution, Thema, Projektlaufzeit, Haushaltstitel und Fördervolumen auflisten)?

 

Als weiteres Forschungsprojekt ist das „Projekt der Unabhängigen Historiker- kommission zur Erforschung der Geschichte des BND, seiner Vorläuferorganisation sowie seines Personal- und Wirkungsprofils von 1945 bis 1968 und des Umgangs mit dieser Vergangenheit“ zu nennen. Dieses wurde mit ca. 2,4 Mio. Euro aus den Haushaltsmitteln des BND gefördert. Darüber hinaus sind keine weiteren Forschungsprojekte im Sinne der Anfrage bekannt.

 

 8. Wie hat sich der Aktenzugang durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Forschungsprojekte zum Bundeskanzleramt gestaltet?

a)     In welchem Maße wurde auf Akten des Bundeskanzleramtes zugegriffen, und wurden alle Aktenanforderungen an das Bundeskanzleramt positiv beschieden, oder gab es Verschlusssachen-Rückhalte,

z. B. mit Verweis auf das Staatswohl?

Wenn es diese Rückhalte gab, wie viele Aktenanforderungen zu welchen Themen waren davon betroffen (bitte entsprechend auflisten)?

b)    Wurden Aktenbestände oder andere relevante Unterlagen aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre durch die Forschungsprojekte angefordert, und konnten diese zur Verfügung gestellt werden?


c)     Wurden die Aktenbestände der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer Haus, Rhöndorf, des Archivs für christlich-demokratische Politik der Konrad-Adenauer-Stiftung, Sankt Augustin (ACDP), des Archivs der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn, der dortigen Willy-Brandt-Stiftung und der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt- Stiftung, Hamburg zur Verfügung gestellt?

 

Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.

Das Bundesarchiv als zentraler Ansprechpartner für die Forschungsprojekte hat diese – im Rahmen der gesetzlichen Regelungen – umfassend bei der Recherche nach geeigneten Aktenbeständen und der Bereitstellung der gewünschten Unterlagen unterstützt und tut dies weiterhin. Die weitreichende Akteneinsicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Projekte umfasst Akten des Bundes- kanzleramtes (Bestand B 136), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Be- stand B 443), des Bundesnachrichtendienstes (Bestand B 206) sowie diverse Nachlässe (u. a. Bestände N 1216 Heinrich Lübke sowie N 1371 Rainer Barzel). Hinzu kam die Nutzung von als VS eingestuften Akten, darunter auch von ausländischen Nachrichtendiensten, auf Grundlage vorliegender Berechtigun gen zur Einsichtnahme (Sicherheitsüberprüfungen). Auswahl und Auswertung der jeweils herangezogenen Quellen liegen in der Verantwortung und Freiheit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler selbst.

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forschungsprojekte wurde zu allen Akten, die einschlägig sind und sich noch im Zugriffsbereich/Besitz des Bun- deskanzleramtes befanden, Zugriff gewährt. Dies gilt auch für Verschlusssachen. Sofern bei einzelnen Dokumenten Herabstufungsverfahren notwendig sind, laufen diese noch.

Das Forschungsprojekt der Universität Siegen nutzt für die Bearbeitung die Aktenbestände, die im Bundesarchiv vorliegen. Das gemeinsame Projekt von  IfZ und ZZF greift ebenfalls auf bereits endarchivierte Akten des Bundeskanzleramts im Bundesarchiv (Bestand B 136) zu sowie auch auf solche Akten, die sich noch im Bundeskanzleramt befinden oder in einem Zwischenarchiv des Bundesarchivs gelagert werden. Eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü3) für die Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeiter war Voraussetzung für die Einsichtnahmen. Die angeforderten Akten konnten bislang alle eingesehen werden bzw. stehen zur Benutzung zur Verfügung.

Die in Frage 8b genannten Unterlagen werden größtenteils in den Parteiarchiven überliefert. Akten aus Nachlässen ehemaliger Bundeskanzler, Staatsminister oder Staatssekretäre konnten in den in der Anfrage erwähnten Parteiarchiven und Stiftungen sowie im Bundesarchiv und im Politischen Archiv des Auswärtigen Amtes eingesehen werden. Alle angeforderten Akten wurden den Projektmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen der archivrechtlichen Be- stimmungen zur Verfügung gestellt.


 9. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte Aktenbestände und Archive der ehemaligen und aktuellen deutschen Geheimdienste (BND, BfV sowie die 16 LfV, MAD und MfS) genutzt?

a)     Wenn ja, bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Nachrichtendienst bzw. Archiv und Aktenbeständen in laufenden Metern angeben, wenn nein, hat es überhaupt entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht gegeben?

b)    Wurden entsprechende Anfragen auf Akteneinsicht seitens der Nachrichtendienste abgelehnt, und wenn dies der Fall war, welche Akten- bestände betrafen die Ablehnungen (abgelehnte Anfragen auf Akten- einsicht bitte jeweils nach Forschungsprojekt, Geheimdienst und Verschlusssachen aufführen)?

 

Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.

Auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.

Das Forschungsprojekt von IfZ und ZZF nutzt Aktenbestände des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS), des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundesnachrichtendienstes (BND). Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) stellte auf Anfrage Akten zur Einsichtnahme bereit. Bis No- vember 2020 wurden bis zu vier laufende Meter Akten eingesehen. Das For- schungsprojekt der Universität Siegen stellte eine Rechercheanfrage beim BStU.

Es wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine Anträge im Sinne der An- frage abgelehnt.

 10.     Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Forschungs- projekte ausländische Stellen und Geheimdienste um Akteneinsicht an- gefragt und insbesondere Aktenbestände der Nachrichtendienste der Sie- germächte, aber auch deren nationalen Archive, ausgewertet und in die Forschungsarbeit einbezogen?

Anfragen im Sinne der Fragestellung wurden durch die Forschungsprojekte nicht gestellt. Das gemeinsame Forschungsprojekt von IfZ und ZFF hat Akten, die im Electronic Reading-Room der CIA zugänglich sind, ausgewertet.

11.     Welche Erkenntnisse liefern die Forschungsprojekte zum Thema der personellen Kontinuitäten im Bundeskanzleramt zur NS-Zeit bzw. zum Umgang des Bundeskanzleramtes mit der Kritik an solchen Kontinuitäten?

 

Eine substanzielle Aussage zu den durch die Forschungsprojekte gewonnenen Erkenntnissen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der For- schungsprojekte, nicht möglich.

12.     Was sind aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Ergebnisse der  vier Teilprojekte, die vom IfZ und dem ZZF umgesetzt wurden, und      wann und in welchem Rahmen wurden die Ergebnisse der Bundesregierung präsentiert, bzw. für welchen Zeitpunkt ist dies geplant?

 

Auf die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 11 wird verwiesen.