Sonntag, 31. Dezember 2017

Behauptungen, Indizienkette, Beweise

Zusammenfassend werden hier in Kürze die Indizienkette, Behauptungen der Gegenseite sowie Beweise vorgestellt, die belegen, dass sich dieser blog nicht ohne Grund mit einem grossen Schwindel auseinandersetzt.

Die Puzzleteile fügen sich ineinander und ergeben ein ziemlich vulgäres Bild.  Vulgär bedeutet hier   „das Gewöhnliche“, „das dem einfachen Volk (als Gegensatz zum Adel) Entstammende“. Die hier beschriebenen Handlungsweisen können dem gemeinen Volk (vulgus profanum) zugeschrieben werden. Sie können bei innerfamiliären Streitigkeiten angetroffen werden, im mafiösen Bereich, in der Welt der Hochfinanz,  überall, also auch bei der sogenannten Elite.

Vor Auftauchen der neuen Urkunden behauptete die Gegenseite:

dass die Rechercheergebnisse Hirngespinste seien, 

dass sie auf abwegigen, haarsträubenden Konstrukten, die von fast keinem Historiker ernstgenommen werden, beruhten, 

dass sie schlicht falsch seien,

dass keine  „Beweise“ für die Rechercheergebnisse existierten, sie somit auch nicht vorenthalten werden könnten, 

dass es purer Unsinn sei, zu behaupten, dass Prinz Heinrich von seinem Bruder Wolrad um sein Erbe betrogen worden sei

dass es nie eine Einflussnahme auf Verwaltung und Justiz gegeben habe, eine derartige sei ja irgendwann herausgekommen

Die Aufzeichnungen in den Urkunde sprechen eine andere Sprache


Wer sie liest, den überkommen Zweifel daran, ob es sich bei den Rechercheergebnissen um Hirngespinste, abwegige, haarsträubende Konstrukte handelt, ob sie schlicht falsch sind, ob sie kein Historiker ernst nehmen kann, ob es keine Beweise gibt, wo sie doch auf dem Tisch liegen. Und wer sie liest, der muss sich fragen, ob es nicht doch so sei, dass Prinz Heinrich um sein Erbe betrogen wurde er muss sich sogar fragen, ob  es vielleicht doch irgendwann Einflussnahmen auf Verwaltung und Justiz gegeben hat, denn die Urkunden belegen, dass es durchaus Einflussnahmen auf Richter, auf die Verwaltung und auf Rechtsanwälte gab.  

Wie heisst es in den Unterlagen ?

"Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass ein Vergleichsschluss aus politischen Gründen m.E. höchstens mit dem Prinzen Friedrich Christian (ehemals Adjutant von Goebbels, Anm.) erwogen werden könne, weil nur dieser über bessere Parteibeziehungen verfüge, während Prinz Heinrich bei der Partei denkbar schlecht angeschrieben sei.

Spricht schon diese Erwägung gegen einen Vergleich, so kommt heute noch hinzu, dass bei den derzeitigen aussen- und innenpolitischen Verhandlungen m. E. überhaupt nicht sehr mit einem ernsthaften Interesse irgendwelcher politischen Stellen an der Auseinandersetzung zu rechnen ist. Ein solcher Grund spricht also auch nicht dafür, den Abbruch der Verhandlungen mit dem Prinzen Heinrich jetzt zu scheuen."

Nur wer bei der NSDAP gern gesehen wird erbt ALLES, wer sich bei der NSDAP unbeliebt macht, weil er nicht mitmacht, geht leer aus.

Er darf auch über die Rechtsnatur des privaten Nachlasses von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe getäuscht werden.

"Herr Geheimrat Seelmann und ich fanden uns, nachdem S. (Siebert, Anmerkung) gegangen war, beide in der Überzeugung, dass die Situation für unseren Fürsten sich eigentlich nur verbessert habe.... Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt." 


Und wenn dann hinzukommt, dass Unterlagen wie Testamente und Erbscheine verschwanden, Archivsperren verhängt werden, in nicht nachprüfbarer Weise behauptet wird, dass der letzte regierende Fürst kein Vermögen hatte, wenn im österreichischen Grundbuch handschriftlich der private Eigentümer 1936 herausgestrichen wird, wenn das OLG Wien sich erstaunt fragen muss, was für ein Verfahren 1956 angestrengt wird, denn 9500 Hektar Wald seien doch gar kein Fideikommissvermögen, sondern Nachlass, wenn die Entscheidung der Zuweisung des Alleineigentums an die Gerichtstafel gehängt wird, wenn all diese Manöver in der Gesamtschau nichts anderes darstellen als plumpe Machenschaften, dann wundert es nicht, wenn sich in öffentlichen Medien der Nutzniesser all dieser Handlungen, als Fürst feiern lässt, 100 Jahre nach Abschaffung der Monarchie. Denn der nicht existierende Fürstentitel verschafft eine Art Pseudolegalität.

Das ist kein Hirngespinst. Das ist eine von langer Hand geplante Aktion mit einem Ziel: den status quo zu erhalten, koste es was es wolle.

Dass dieser status nur einer vorbehaltlosen Unterstützung des Nationalsozialismus und Unterstützung durch den Nationalsozialismus zu verdanken ist wollen die Nutzniesser offiziell nicht zur Kenntnis nehmen. 



online nunmehr

unter


(parallele Unrechtssystem)

und


(Kammler, von Behr)

abrufbar





https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Alexander_vom_Hofe

Freitag, 22. Dezember 2017

Hoffentlich wurde das Interesse des Adelsexperten geweckt

Im März 2007 rezensierte Herr Prof. Dr. Eckart Conze in der FAZ das Buch Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem.

Ich zitiere:

Im Kern geht es dem Autor um den Nachweis, dass 1936, nach dem Tod des letzten regierenden Bückeburger Fürsten, dessen Bruder Wolrad von Schaumburg-Lippe, der neue Chef des Hauses, das ungeteilte Alleineigentum am Vermögen des Hauses für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht habe, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialistischen Regimes stellte

Und während zwei weitere Brüder, der Diplomat Stephan von Schaumburg-Lippe und der Goebbels-Adjutant Friedrich Christian von Schaumburg-Lippe, durch ihre NS-Karriere, billige Abfindungen und Aussichten auf üppige Landdotationen im Osten zufriedengestellt worden seien, habe man mögliche Ansprüche des vierten Bruders, Heinrich von Schaumburg-Lippe (des Großvaters des Verfassers). durch seine Denunziation als Regimegegner verhindern wollen.

Vielleicht findet Herr Prof. Dr. Conze Gelegenheit die Quellen die vor wenigen Wochen auftauchten und hier nachlesbar sind (siehe die letzten Beiträge hier) zu studieren.

Denn diese Unterlagen sprechen für sich:

Blockadetaktik-parteiverrat-und Täuschung

http://www.vierprinzen.com/2017/12/bislang-unbekannte-unterlagen-er-hatte.html

These: 

Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe hat das  ungeteilte Alleineigentum für sich und seine Nachkommen zu sichern versucht, indem er sich vorbehaltlos in den Dienst des nationalsozialisitischen Regimes stellte

Beweis:  

interne Aufzeichnungen des Rechtsberaters von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe

1.
Blockadetaktik bei den Gerichten

"Deshalb hat der Unterzeichnete im Auftrage ...die ganze Angelegenheit in der letzten Woche mit dem Präsidenten des Fideikommissgerichts, Herrn Remkes ...  besprochen. Diese Besprechung war sehr ertragreich. Denn Herr Präsident  Remkes hat nunmehr auf alle Anträge wegen der Agnaten verzichtet und versprochen, bei etwaigen Anträgen der Agnaten von Amtswegen das Verfahren auszusetzen, weil Euer Durchlaucht im Felde seien."

2.
Parteiverrat des "gegnerischen" Rechtsanwaltes Siebert

"In der Zwischenzeit hat eine Besprechung zwischen Herrn Rechtsanwalt Siebert und Herrn Geheimrat Seelmann-Eggebert und dem Unterzeichneten stattgefunden, in der alle Möglichkeiten eingehend durchgesprochen sind. Herr Rechtsanwalt Siebert steht innerlich durchaus auf Seiten der Verwaltung."

" Da er wirklich ganz besonders nett und offen war- er hat uns alle seine Karten aufgedeckt, von uns aber nichts Sachliches erfahren, - habe ich ihn mehrfach dringend gebeten, doch alles zu tun, um die Sache in der Hand zu behalten."

Informationssperren

3. 
Täuschung über die Rechtsnatur des Nachlasses von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

"Herr Geheimrat Seelmann und ich fanden uns, nachdem S. gegangen war, beide in der Überzeugung, dass die Situation für unseren Fürsten sich eigentlich nur verbessert habe.... Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt."

24.10.1939

4. 
Partei und politische Stellen

"Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass ein Vergleichsschluss aus politischen Gründen m.E. höchstens mit dem Prinzen Friedrich Christian (ehemals Adjutant von Goebbels, Anm.) erwogen werden könne, weil nur dieser über bessere Parteibeziehungen verfüge, während Prinz Heinrich bei der Partei denkbar schlecht angeschrieben sei.

Spricht schon diese Erwägung gegen einen Vergleich, so kommt heute noch hinzu, dass bei den derzeitigen aussen- und innenpolitischen Verhandlungen m. E. überhaupt nicht sehr mit einem ernsthaften Interesse irgendwelcher politischen Stellen an der Auseinandersetzung zu rechnen ist. Ein solcher Grund spricht also auch nicht dafür, den Abbruch der Verhandlungen mit dem Prinzen Heinrich jetzt zu scheuen."

5.
Das sind handfeste Belege für den Grund weshalb sich Teile des Hochadels im Nationalsozialismus engagierten. Sie taten es NUR aus wirtschaftlichen Erwägungen, denn nur dieses Regime machte es möglich das BGB auszuhebeln.

Dass sich mit diesem auf der Hand liegenden Sachverhalt kein Adelsexperte beschäftigt oder beschäftigen will ist sehr suspekt.



Zu Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippes Medienkampagne eine Bemerkung:

Das FDP Mitglied Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe liess sich im Programm "wissenschaftlich" von Herrn Prof. Dr. Conze begleiten. Kritische Fragen blieben aus, obwohl die "hausinterne" Thematik bestens bekannt war. Minute 47:40, auf die zutreffende Bemerkung weite Teile des Hochadels hätten grosse Hoffnungen in den Nationalsozialismus gesetzt, folgt ein missbilligender Blick des "Fürsten".

https://programm.ard.de/TV/Programm/Jetzt-im-TV/?sendung=28487392272372

Die Aussagen ab Minute 5 des Programms sind eine Meisterleistung der Demagogie. In acht Tagen ist es hundert Jahre her dass es einen Fürsten zu Schaumburg Lippe gab. Dass mit Rundfunkbeiträgen Lügenverbreitung finanziert wird ist ein starkes Stück. Planet Wissen- der Gipfel der Ironie.

http://www.ardmediathek.de/tv/Planet-Wissen/Adel-in-Deutschland-Leichtes-Leben-ode/WDR-Fernsehen/Video?bcastId=12994052&documentId=40900762



Sonntag, 3. Dezember 2017

Blockadetaktik, Parteiverrat und Täuschung (hier nachlesbar)


Momentaufnahme eines Betruges

Ein Blick hinter die Kulissen erklärt  Einsichtnahmesperren in Archive:


Bislang unbekannt gebliebene interne Unterlagen belegen unrechtmässiges Handeln

Meine These war immer und ist, auf den Punkt gebracht, wie folgt:

Als Fürst Adolf im Jahr 1936 kinderlos verstarb, hinterliess er erhebliches privates Vermögen, darunter auch die Güter in Mecklenburg. Das hat das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ebenso gesehen und einen entsprechenden Bescheid erlassen. Das VG Greifswald hob ihn auf.

Archive durften diesseits nicht eingesehen werden, obwohl eine Miterbenposition durch Erbschein nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe belegt ist.




Um so sensationeller sind die soeben ermittelten Urkunden der Gegenseite, die bislang nirgends zu sehen waren, und die in Bückeburg eigentlich niemand aus der Hand geben würde.

Nachzulesen sind Tricksereien des Juristen Dr. Schwertfeger:




1.
Blockadetaktik bei den Gerichten

"Deshalb hat der Unterzeichnete im Auftrage ...die ganze Angelegenheit in der letzten Woche mit dem Präsidenten des Fideikommissgerichts, Herrn Remkes ...  besprochen. Diese Besprechung war sehr ertragreich. Denn Herr Präsident  Remkes hat nunmehr auf alle Anträge wegen der Agnaten verzichtet und versprochen, bei etwaigen Anträgen der Agnaten von Amtswegen das Verfahren auszusetzen, weil Euer Durchlaucht im Felde seien."

2.
Parteiverrat des "gegnerischen" Rechtsanwaltes Siebert

"In der Zwischenzeit hat eine Besprechung zwischen Herrn Rechtsanwalt Siebert und Herrn Geheimrat Seelmann-Eggebert und dem Unterzeichneten stattgefunden, in der alle Möglichkeiten eingehend durchgesprochen sind. Herr Rechtsanwalt Siebert steht innerlich durchaus auf Seiten der Verwaltung."

https://de.wikipedia.org/wiki/Rolf_Seelmann-Eggebert

Die Welt ist klein. Der Adelsexperte ist wie mir scheint der Sohn des Rechtsanwaltes Seelmann Eggebert.

" Da er wirklich ganz besonders nett und offen war- er hat uns alle seine Karten aufgedeckt, von uns aber nichts Sachliches erfahren, - habe ich ihn mehrfach dringend gebeten, doch alles zu tun, um die Sache in der Hand zu behalten."

24.10.1939



3. 
Täuschung über die Rechtsnatur des Nachlasses von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe

"Herr Geheimrat Seelmann und ich fanden uns, nachdem S. gegangen war, beide in der Überzeugung, dass die Situation für unseren Fürsten sich eigentlich nur verbessert habe.... Die wirklich unangenehmen Punkte, die sich im Rahmen des Gesetzes ergeben könnten (Antrag auf Erhöhung der Apanage und Auseinandersetzung über den Lehnbesitz) hat die Gegenseite noch gar nicht gemerkt."







Vor diesem Hintergrund frage ich mich, ob das Verwaltungsgericht Greifswald und das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Mecklenburg Vorpommern (heute Finanzministerium) sich nachträglich fragen müssten, ob sie sich (unwissentlich) haben reinlegen lassen, als sie Alexander Schaumburg-Lippe die Berechtigung zusprachen.

Wurden sie hereingelegt ? Diese Unterlagen sprechen eigentlich dafür.

Deshalb habe ich das Wiederaufgreifen des Verfahrens beantragt:


 Erklärt dies die Versagung von Akteneinsicht auf breiter Ebene ?



Sittenwidrigkeit:

Ein Rechtsgeschäft ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den guten Sitten nicht zu vereinbaren ist (BGHZ 146, 298, 301; 107, 92, 97; 86, 82, 88). Hierbei ist weder das Bewußtsein der Sittenwidrigkeit noch eine Schädigungsabsicht erforderlich, es genügt vielmehr, wenn der Handelnde die Tatsachen kennt, aus denen die Sittenwidrigkeit folgt; dem steht es gleich, wenn sich jemand bewußt oder grob fahrlässig der Kenntnis erheblicher Tatsachen verschließt (BGHZ 146, 298, 301; BGH, Urteil vom 10. Oktober 1997 - V ZR 74/96, WM 1998, 513 = NJW-RR 1998, 590, unter II, m.w.Nachw.). Zu berücksichtigen ist nicht nur der objektive Gehalt des Geschäftes, sondern es sind auch die Umstände, die zu seiner Vornahme geführt haben, sowie die Absicht und die Motive der Parteien in die Würdigung einzubeziehen (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1997, aaO). Liegt dem Vertragsschluß eine arglistige Täuschung zugrunde, müssen zudem besondere Umstände zu der durch arglistige Täuschung bewirkten Willensbeeinflussung hinzukommen, die das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter als sittenwidrig erscheinen lassen, damit § 138 Abs. 1 BGB neben § 123 BGB anwendbar ist (BGH, Urteil vom 26. September 1995 - XI ZR 159/94, WM 1995, 1950 = NJW 1995, 3315, unter II 1 b; Urteil vom 23. Februar 1995 - IX ZR 29/94, NJW 1995, 1425 = WM 1995, 1064, unter II 2 d bb; vgl. auch Urteil vom 4. Juli 2002 - IX ZR 153/01, NJW 2002, 2774 = WM 2003, 89, unter I 2, zur widerrechtlichen Drohung).

bislang unbekannte Unterlagen: Er hatte keine Chance

Ein Blick hinter die Kulissen erklärt  Einsichtnahmesperren in Archive:



Unterlagen der Gegenseite belegen, dass Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe keine Chance hatte, seine Rechte durchzusetzen, obwohl Freiherr Kurt von Plettenberg für ihn Verständnis hatte.

In einem Schreiben vom 8.9.1943 an Geheimrat Dr. Seelmann-Eggebert in Berlin schrieb Plettenberg:



"das heute bei mir eingelaufene Schreiben des Herrn Dr. Schwertfeger übersende ich zu den dortigen Akten. Ich kann dem Schreiben in vielen Punkten nicht beipflichten. Dr. Schwertfeger hat von Anfang jede Einigung mit dem Prinzen Heinrich bekämpft und bringt nun in die Verhandlung eine durchaus unnötig scharfe Note. Schliesslich ist es für den Fürsten im Zuge dieser Einigung keine Katastrophe, wenn das nach Ableben der dritten Generation abgelaufene Heimfallrecht nicht zum Zuge kommt. Wer weiss, wen das in etwa 60 Jahren interessiert".




Dr. Schwertfeger  analysierte im genannten Schreiben  die Situation von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe auf drei Ebenen: auf der juristischen, der politischen und der menschlichen Ebene.





"Juristisch gesehen besteht für den Fürsten nach meinem Dafürhalten keine etwa zu befürchtende Gefahr"

"Ich habe schon früher darauf hingewiesen, dass ein Vergleichsschluss aus politischen Gründen m.E. höchstens mit dem Prinzen Friedrich Christian (ehemals Adjutant von Goebbels, Anm.) erwogen werden könne, weil nur dieser über bessere Parteibeziehungen verfüge, während Prinz Heinrich bei der Partei denkbar schlecht angeschrieben sei.

Spricht schon diese Erwägung gegen einen Vergleich, so kommt heute noch hinzu, dass bei den derzeitigen aussen- und innenpolitischen Verhandlungen m. E. überhaupt nicht sehr mit einem ernsthaften Interesse irgendwelcher politischen Stellen an der Auseinandersetzung zu rechnen ist. Ein solcher Grund spricht also auch nicht dafür, den Abbruch der Verhandlungen mit dem Prinzen Heinrich jetzt zu scheuen."



"Der Prinz hat sich m.E. im Laufe der neuen Verhandlungen von einer sehr unerfreulichen Seite gezeigt. Er hat zunächst das Herz des Fürsten und Ihr (Plettenbergs) zu erregen versucht, indem er auf die ihm angeblich drohenden Gefahren hinwies und um eine Sicherung für sich und seine Familie bat."


"Ich meine deshalb, dass SHD der Fürst nunmehr wahrhaftig keine Veranlassung hat, den Abbruch der Verhandlungen zu scheuen, sondern dass jeder anständige und erst recht jeder den Prinzen Heinrich kennende Mensch einen Abbruch verstehen und billigen würde.+ )



Nach dem tragischen Tod von Freiherr Kurt von Plettenberg hatte Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe keinen Fürsprecher mehr.

update 20 Februar 2018.

Der einzige Weg, zu erreichen, dass sich die zuständigen Behörden mit der Materie beschäftigen ist dieser


Samstag, 2. Dezember 2017

Wer verwaltete einen nichtexistenten Nachlass des Fürsten Adolf - Organigramm Hofkammer


Ein Blick hinter die Kulissen erklärt  Einsichtnahmesperren in Archive:



Mit der Zeit wird das Bild perspektivenreicher, ein Dreh um 180 Grad