Samstag, 14. November 2020

Synergie, einheitliche Verwaltung Plettenberg, Hohenzollern und Schaumburg-Lippe

Das ehemalig regierende Preussische Königshaus bat das Generalkommando des III. Armeekorps am 9 Januar 1942 um Plettenbergs Uk. Stellung: 


An das stellvertretende Generalkommando des III. Armeekorps, Berlin Grunewald, Hohenzollerndamm 141 


Der Major Frhr. v. Plettenberg, Kommandeur III/Inf. Regt. 415 hat vom 1 Januar 1942 ab ausser der Verwaltung des Fürstlich Schaumburg Lippeschen Besitzes auch die Verwaltung des Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses übernommen. Der letztere Besitz ist seit dem im Dezember 1939 erfolgten Tode des Hofkammerpräsidenten v. Garnier und infolge zahlreicher Einberufungen zur Wehrmacht ohne richtige Leitung. Das wirkt sich bereits nachteilig aus, während die Rücksicht auf die Volksernährung intensivste Ausnutzung der landwirtschaftlichen Betriebe gebieterisch fordert. 

Die grossen wirtschaftlichen Erfolge, die Major Frhr. v. Plettenberg in seiner bisherigen Wirtschaftsführung aufzuweisen hat, bürgen dafür, dass er aus dem grossen Besitz, den er nunmehr betreuen wird (Land- und Forstwirtschaft zusammen 215 000 und 96 000=über 300 000 Morgen) volkswirtschaftlich und ernährungswirtschaftlich das denkbar Beste herausholen wird. 

Major Frhr. v. Plettenberg hat gegenwärtig einen längeren Wirtschaftsurlaub. 

Im Auftrage Seiner Kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen bitte ich nunmehr, seine UkStellung oder wenigstens Verlängerung seines Urlaubs auf zunächst 1/2 Jahr veranlassen zu wollen. 

Im Auftrage Unleserliche Unterschrift. (S. 8 d.A.) 

Frhr. von Plettenberg wurde zum Infanterie Ersatz Bataillon 338 in Crossen/Oder versetzt. (Blatt 19, Rückseite d.A.) 

Im Mai 1942 wurde weiterer Wirtschaftsurlaub gewährt (Blatt 19 v d.A.). Kommandeur des Ersatzbataillons 338 in Crossen an der Oder war Major Barownik (a.a.O). Frhr. v. Plettenberg wurde nach Berlin überschrieben (Schr. Plettenbergs an den Adjutanten des Wehrbezirkskommandos Hameln, Herrn Major Dierks vom 9 Juni 1942 aaO). 

Er schrieb, dass er sich fast 3/4 der Zeit dienstlich in Berlin aufhalte. Seine Wohnung befand sich in der Generalverwaltung des Königlichen Hauses, Unter den Linden 11. Mit Wirkung vom 31.5.1942 wurde er aus dem Heeresdienst entlassen (S. 20a, 20b aaO). 

Auf Blatt 28 der Akte befindet sich eine Bescheinigung folgenden Wortlauts: 

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Präsident Kurt Freiherr von Plettenberg, Berlin W 8, Unter den Linden 11, mit der Oberleitung des gesamten Besitzes des vormals regierenden Preussischen Königshauses in Grösse von rund 220.000 Morgen, bestehend aus landwirtschaftlichen Administrationen, Pachtgütern, Forstämtern und sonstigen wehrwirtschaftlichen Betrieben, betraut ist. 

Er verwaltet daneben den grossen Besitz Seiner Durchlaucht des Fürsten von Schaumburg Lippe.

Herr Präsident Freiherr von Plettenberg hat laufend in dringenden volks- und ernährungswirtschaftlichen Angelegenheiten als Leiter dieses umfangreichen Besitzes in den Provinzen Brandenburg, Schlesien, Pommern, Westpreussen, Hannover, Westfalen und in der Steiermark Dienstgeschäfte zu erledigen und ist daher gezwungen, die hierfür in Frage kommenden Eisenbahnverbindungen in Anspruch zu nehmen. Es wird gebeten im Interesse der Volkswirtschaft alle Zugverbindungen benutzen zu lassen. 

I.V. In der Akte folgt dann ein älterer Urlaubsschein vom 16. November 1941 in dem es hiess: Der Major d. R. v. Plettenberg Dienststelle 01 324 ist am 16 November 1941 bis a.W. nach Bückeburg nächster Bahnhof Bückeburg beurlaubt. 

Grund: Führung eines Wehrwirtschaftsbetriebes Im Felde, den 16 November 1941 Noack Oberst und Regimentskommandeur 


aus Kapitel 13 der Vier Prinzen 2006



https://refubium.fu-berlin.de/bitstream/handle/fub188/16146/vierprinzen_letzte_fassung_copia.pdf?sequence=1&isAllowed=y


Mittwoch, 11. November 2020

Reichsminister des Innern, Reichsführer SS und Fideikommissgesetzgebung a la carte

 Kooperation zwischen einigen Oberhäuptern des Hochadels und Naziministerien leicht erklärt:


Follow the Money








Streng vertraulich. Das erklärt das artige Auftreten in SA Uniform, die Rückdatierungsanträge zum Aufnahmedatum in die NSDAP. 

Der Weihnachtsmann beschenkt nur artige Buben.

Erbschaftssteuerfrei. Also keine Idioten.


Sonntag, 8. November 2020

Die Erklärung der Kollaboration zwischen Adel und Nazis steht in einem Paragrafen


εὑρίσκω

und zwar in Paragraf 86 der DVO zum Fideikommisserlöschensgesetz.

Nicht auf SA Uniformen oder Hakenkreuze oder Veranstaltungen in Potsdam schauen.










Das gesamte Vermögen geht an das zuverlässige Oberhaupt, gegen BGB.

Wer diese Regelung richtig einordnet weiss aus welchen Gründen der Hochadel kooperierte. Keine Teilung mit Miterben, alleiniges Verfügungsrecht.

Wenige Tage nach Erlass dieser Verordnung wurde das Palais Schaumburg in Bonn an die Wehrmacht übertragen. Man ist ja nicht undankbar. 

E = mc²

Je mehr Sonderrechte an Oberhaupt desto grösser seine Bereitschaft zur Unterstützung des Unrechtssystems, denn die Nutzniesserschaft wird perpetuiert. Bis ins 21. Jahrhundert.

Die Fragen um Vorschub Leisten sind falsch gestellt.

Liebe Historiker: Sie kommen um die Fideikommisgesetzgebungsakten im Bundesarchiv nicht herum, ebensowenig um den Kommentar von Koehler.

Ich weiss, not amusing, aber unerlässlich.

Also bitte, nochmal von vorn.

Das erste Gesetz zur Auflösung der Familienfideikommisse wurde am 26 Juni 1935 erlassen:



Die dazugehörige DVO am 24.8.1935





HTO im Januar 45 in Bückeburg, HAO schon im Herbst 1944

 


















Diese Forschungsarbeit müsste auch im Interesse des Staates sein

Eigentlich müssten die hier gewonnenen Erkenntnisse im Interesse der  Allgemeinheit und des Staates sein.

Es kann nur ein Gewinn bedeuten, zu erfahren, was geschah.

Sogar für die Abwehr von Ansprüchen von dritter Seite.....



Turin


Mittwoch, 4. November 2020

Kardinalfehler

aus

Vier Prinzen Kammler und von Behr, 2013, S. 159 ff.


Genau diese Zusammenhänge trafen auf „Fürst Wolrad“ zu. Die rückwirkende Umwandlung von freiem Vermögen zu Fideikommiss – die einherging mit der Rückdatierung des  Aufnahmeantrages in die NSDAP – ermöglichte den Übergang des Alleineigentums an denjenigen, der sich als besonders „hilfswilliger Nationalsozialist“ ausgezeichnet hatte. 

Hierzu habe ich ausführlich in VPpU bezug genommen (S. 299–302). Es galt nachstehenden juristischen Konflikt mithilfe der nationalsozialistischen „Gewaltmenschen“ zu lösen: Einerseits die Sichtweise, die 1948 Dr. Kirchhoff vertrat, andererseits die Perspektive eines in der Vergangenheit verankerten Senats des OLG Celle und eines von diesem abschreibenden Verwaltungsgerichts Greifswald. 

Herr Dr. Hans Kirchhoff, ehemaliger Beamter des Reichsjustizministeriums, der den Briten als geeignet erschien, um als Dezernent das Special Legal Advice Bureau (SLAB) zu besetzen, schrieb am 22. März 1948 ein Gutachten für den Präsidenten des Zentraljustizamtes in Hamburg: Schon bei der Kodifikation des BGB war (...) die Garantie für den Bestand der privatrechtlichen Sonderrechte des hohen Adels abgelehnt worden (S. 99). 152 Somit können die vormals regierenden Fürstenhäuser und die ihnen gleichgestellten Standesherrn weder auf die ihre Vorrechte begründenden innerstaatlichen Gesetze der Zeit bis 1918 noch auf internationale Abmachungen und Garantien aus der Zeit von 1914 zurückgreifen, um aus ihnen eine von den allgemeinen Gesetzen abweichende Behandlung ihrer Person oder ihrer Rechte, insbesondere ihres Eigentums herzuleiten. (S. 100) 

Rechtsunerheblich ist, was der Kaiser der Franzosen im Jahre 1810 getan, gedacht und garantiert haben soll; darüber ist die Geschichte und die Rechtsentwicklung längst hinweggegangen. Kein Deutscher kann sich heute noch auf (S. 101) ein „Recht“ von Gnaden Napoleons berufen. Rechtsunerheblich ist auch, ob der oder jener Standesherr auf dem Wiener Kongress vertreten war. [...] die willkürliche Verschiebung der staats- und privatrechtlichen Fragen auf das Gebiet eines falsch verstandenen Völkerrechts (Status-Quo-Garantie) ist der Kardinalfehler, der sich durch das ganze Gutachten hindurchzieht und zu dem unhaltbaren und widersinnigen Ergebnis führt. 

Wäre sein Standpunkt zutreffend, so hätte auch z.B. Grundeigentum der Standesherrn nach dem Preussischen Enteignungsgesetz von 1874 nicht enteignet werden können, ein Gedanke, auf den bis heute niemand gekommen ist (S. 102). Dr. Kirchhoff. 

Das OLG Celle schrieb dagegen in einem Urteil (7 U 159/02) auf S. 37: Eine etwaige Nichtigkeit des Hausgesetzes (von 1923) mit der Folge, daß die Aufhebung der hausrechtlichen und fideikommissarischen Bindungen sowie die angeordnete Vermögensübertragung auf das Adelshaus als eigene Rechtspersönlichkeit nicht wirksam waren, bewirkte indes nicht, daß die Besitzungen in Mecklenburg und Österreich, die Bestandteil des Hausguts waren, in den frei vererblichen Nachlass des Fürsten Adolf fielen. Denn im Falle der Nichtigkeit des Hausgesetzes vom 8 Dezember 1923 musste es bei dem Rechtszustand auf der Grundlage der dann weiter geltenden Hausgesetze von 1911 und 1913 verbleiben (bis zum reichsgesetzlichen Erlöschen des Sondervermögens per 1939). Danach war, wie oben ausgeführt, durch die Hausgesetze von 1911 und 1913, nach denen nur ein männlicher Abkömmling des Fürstenhauses nach den Regeln der Erstgeburt und der Linealfolge als Erbe in Betracht kam, eine Vererbung des Hausguts nach den Vorschriften des BGB ausgeschlossen. Das Weiterwirken der Hausgesetze sollte mit Hilfe der NS-Justiz gesichert, das Oberhaupt inthronisiert und favorisiert werden. 

Wer Zweifel hat, möge S. 58 der VPpU lesen – das Zitat aus BARCH 3001, Aktenband 153 10191, 1, S. 4: „Nach Auflösung der Familiengüter sind die derzeitigen Besitzer freie Eigentümer der Güter geworden und erkennen, Dank der ihnen wohlwollenden Gesetzgebung, keine Unterstützungspflicht gegenüber ihren weiteren Familienangehörigen mehr an.“ 

Nun könnte man die berechtigte Frage stellen: Wieso haben sich zwei weitere Brüder für den Nationalsozialismus engagiert, wenn sie doch schlecht weg kommen sollten? 

Meine Antwort lautet: Weil sich diese „weichenden“ Brüder anderweitig bedienen sollten. Als Beleg folgende Zitate: Die Kanzlei des Führers der NSDAP schrieb am 20. März 1940 an den Reichsführer SS: „da jedoch grundsätzlich keine Zweifel darüber bestehen, daß der Anspruch des (Friedrich Christian Prinz zu Schaumburg-Lippe, Adjutant von Goebbels) zu Recht besteht, so werden keine Bedenken dagegen erhoben, seinem Vorschlage, an Stelle baren Geldes Landbesitz in den neuerworbenen Ostgebieten zu erhalten“ (VPpU, S. 92). 

In einem weiteren Schreiben, diesmal des Reichsführers SS vom 23. Juni 1941, kommt zum Ausdruck, dass Friedrich Christian Ländereien des ehe maligen katholischen Stifts Kremsmünster (Oberösterreich) „beansprucht“ (S. 93 der VPpU). 

Im Mai 1944 setzte sich Josias Prinz von Waldeck dafür ein, dass sein Schwager, SS Obersturmbannführer und Inhaber des Totenkopfringes, Ste - phan Prinz zu Schaumburg-Lippe Ländereien in den „neu erworbenen“ Ostgebieten aufkaufen könnte (S. 80 ff. der VPpU). 

Im Jahr 1943 empfahl Wolrad seinem Bruder Heinrich im Rahmen von Verhandlungen zur Abfindungsfrage, sich auf dem Häusermarkt einzudecken. Dieser antwortete am 10. April 1943: Wenn Du mir schreibst ich hätte mich genau so gut wie Didi [Friedrich Chris tian] dinglich sichern können so sage ich entschieden nein. Ob die Häuserblocks die Friedrich Christian kaufte arisch waren [gemeint sind Blocks nahe der Hackeschen Höfe in Berlin]? Ich bezweifle es. Auf dieser Linie beabsichtige ich aber nicht Geld zu machen, als meines Vaters Sohn [Anspielung darauf, dass Friedrich Christian nicht Sohn Georgs war]. Somit haben die nationalsozialistisch orientierten Brüder in perfekter Arbeits - teilung gehandelt. Der sich als „Oberhaupt“ ausgebende Prinz Wolrad raffte das Vermögen seines verstorbenen Bruders Fürst Adolf zusammen und verwies seine Brüder auf „anderweitigen“ Erwerb durch Arisierung oder Plünderung in den Ostgebieten. Ein verlockendes Angebot.

 





 


Montag, 2. November 2020

Lost art database Kunst

Vergass den Vorgang völlig. 


Ich frage mich, ob es einen einzigen Berechtigten gibt, der Kunst zurückfordern kann.



Nicht klar, insbesondere angesichts der Plettenbergakte


Objekte


Schrieb nach Magdeburg an die Koordinierungsstelle:


Sehr geehrte Damen und Herren,


vergass Ihnen mitzuteilen, dass es eine Akte gibt die die Suchmeldungen Bückeburg in einem anderen Licht erscheinen lassen.


https://www.vierprinzen.com/2020/11/lost-art-database-kunst.html



Mit freundlichen Grüssen


Alexander vom Hofe

Madrid