Samstag, 26. Januar 2019

Hofrat Müller



Doppelseite des „Staats-Handbuch für den Freistaat Schaumburg-Lippe“, Jahrgang 1923, in der ein „Hofrat Hermann Müller“ als Mitglied der Hofkammer aufgeführt wird. Der Jahrgang 1923 ist der letzte, in dem die Hofkammer aufgeführt wird.



Das Staats-Handbuch betrifft den Freistaat Schaumburg-Lippe, nicht das Fürstentum, das es seit 1918 nicht mehr gab.

Es gab nach 1918 keine Hofräte, keine Hofkammerräte, keine Geheimen Räte, keine Hofkammer, denn diese waren seit 1918 Verwaltungsangestellte.

Das sind sie auch heute noch.

Und "Hofrat" Hermann Müller (Büroangestellter) ist von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe niemals zum Testamentsvollstrecker bestimmt worden. 

Denn das Hof- und Staatshandbuch für das Fürstentum Schaumburg-Lippe ist nur bis 1918 nachgewiesen.

Die Verwechselungsabsicht besteht auch heute noch.

Hofkammer wird 2019 unter Behörden und Institutionen des Landkreises gelistet




Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäss Artikel 101 Abs. 1 S 2 GG

Wenn Gerichte und Behörden die Feststellung von nicht bestehendem Nachlass von vorne herein ungeprüft zugrundelegen, verweigern sie den Anspruch auf den gesetzlichen Richter. Die Zuständigkeit für privaten Nachlass liegt beim Nachlassgericht, nicht bei einem Fideikommisssenat.

Wenn ein Amtsgericht erklärt Nachlass sei nicht vorhanden, dann macht es keinen Sinn dass es Testamentsvollstrecker ernennt.

Wenn ein Amtsgericht erklärt Nachlass sei nicht vorhanden, dann macht es keinen Sinn dass er Testamentsvollstrecker entlässt und neue ernennt.

Wenn ein Amtsgericht erklärt Nachlass sei nicht vorhanden, dann macht es keinen Sinn, dass Testamentsvollstrecker das Palais Schaumburg in Bonn, Villa Schaumburg in Höllriegelskreuth verkaufen, und dass eine Fürstl. Hofk. als Testamentsvollstrecker Gut Sewekow in Preussen an einen Miterben zuweist und das Grundbuchblatt erstellt.

Wenn ein Gericht 2019 oder eine Behörde diese Machenschaften unterstützt und gutheisst, dann verletzt es das Justizgrundrecht des Artikels 101 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz:

(1) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.




Mittwoch, 23. Januar 2019

Reisepässe Adolf und Ellen zu Schaumburg-Lippe


Beruf Fürst, durchgestrichen








Ihre Hochfürstliche Durchlaucht Fürstin, durchgestrichen

Beruf Fürstin, durchgestrichen. Sie war es niemals, weil sie nach 1918 heiratete


Das Finanzamt Stadthagen vermerkt I.H.D. Fürstin Elisabeth zu Schaumburg-Lippe







Grundbuchamt Bonn und Palais Schaumburg

Sobald die Akten der Heeresstandortverwaltung vorliegen werde ich Beschwerde einlegen.

Möge die BIMA den Vorgang des Kaufes bitte aufarbeiten.


Zur Erinnerung:


Unstimmigkeiten zum Palais Schaumuburg 

Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der
         NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden
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Das Bundesarchiv, Koblenz
Bewerbungsschluss: 28.02.2017

Die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit der zentralen deutschen
Behörden und dem Umgang dieser Behörden mit ihrer belasteten Geschichte
und ihren personellen Kontinuitäten nach 1945 stellte lange Zeit ein
Desiderat der Zeitgeschichte dar. Mit den 1990er Jahren trat dieses
Defizit zunehmend in den Blick, so dass die Studie einer
Historikerkommission zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts im Jahr
2010 eine breite öffentliche Diskussion auslöste. Seither haben etwa
zwanzig Bundesministerien und Bundesbehörden Historikerkommissionen zur
Untersuchung der NS-Vergangenheit ihrer Vorläuferinstitutionen und/oder
ihres Umgangs mit NS-Kontinuitäten und NS-Belastungen in der
Nachkriegszeit eingesetzt und einschlägige Forschungsprojekte
gefördert.

Die Bundesregierung strebt in Fortsetzung dieser Initiativen eine
umfassende historische Aufarbeitung der NS-Belastung der
Bundesministerien und zentraler Bundesbehörden sowie der zentralen
Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen DDR an. Ziel des
Forschungsprogramms ist eine Erweiterung der bislang vorwiegend auf
Einzelinstitutionen gerichteten Forschung um übergreifende,
querschnitthafte und vergleichende Fragestellungen.

Aufgrund seiner übergreifenden Bedeutung wird im Rahmen dieses
Forschungsprogramms die Untersuchung des Bundeskanzleramts explizit
ausgeschrieben.

Zum angestrebten Zweck der Aufarbeitung hat die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) ein Förderprogramm in Höhe
von 4 Mio. EUR für den Zeitraum 2017 bis 2020 aufgelegt. Von dieser
Summe sind 3 Mio. EUR für den Teil der über Einzelinstitutionen
hinausgehenden übergreifenden, vergleichenden oder querschnitthaften
Studien (Programmteil A) und 1 Mio. EUR für die Untersuchung des
Bundeskanzleramts (Programmteil B) vorgesehen.

Anforderungen

Antragsberechtigt sind Forscher bzw. Forschergruppen an Universitäten
und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Einzelforscher,
deren Vorhaben an solche Einrichtungen angebunden sind.

Das Programm soll dazu dienen, institutionelle Forschungslücken zu
schließen und im freien wissenschaftlichen Wettbewerb unter politik-,
sozial- und kulturgeschichtlichen Fragestellungen Forschungsprojekte zur
NS-Belastung und NS-Kontinuität von Bundesministerien und Bundesbehörden
sowie Ministerien, Behörden und staatlichen Einrichtungen der ehemaligen
DDR bzw. der Geschichte ihrer Vorläuferinstitutionen in der NS-Zeit zu
entwickeln.

Im Programmteil A sollen behördenübergreifende Vorhaben angeregt werden,
die beispielsweise

- ressortübergreifende Querschnittstudien zu mehreren Behörden derselben
Hierarchieebene oder vertikale Längsschnittstudien nachgeordneter
Behörden desselben Geschäftsbereichs beantragen;
- nicht- oder halbstaatliche Akteure wie Interessenverbände
einbeziehen;
- Untersuchungszeiträume wählen, die die klassischen Zäsuren wie
diejenigen von 1933, 1945 oder 1949 überspannen;
- das Potential des historischen Vergleichs - vor allem des
deutsch-deutschen Vergleichs unter Einbeziehung von DDR-Behörden bzw.
Funktionsäquivalenten zu bundesdeutschen Stellen - nutzen.

Gefördert werden Anträge bis maximal 400.000 EUR.

Im Programmteil B sollen insbesondere Vorhaben angeregt werden, die
beispielsweise

- die Frühgeschichte des Bundeskanzleramts (BKAmt) in seiner personellen
Kontinuität und Diskontinuität zur Zeit vor 1945 und zu seinen
Vorgängerinstitutionen seit 1918 erschließen;
- die Rekrutierung des Personals im Kanzleramt sowie die Interaktion und
Netzwerkbildung zwischen dem BKAmt, den Bundesministerien und
Landesbehörden thematisieren;
- Forschungsfragen der Mentalitäts- und politischen Kulturgeschichte
berücksichtigen, um Kontinuität und Wandel in dem vom BKAmt geprägten
Politikstil zu erschließen.

In diesem Programmteil ist auch ein Antrag vorstellbar, mit dem der
komplette Förderansatz in Höhe von max. 1 Mio. EUR ausgeschöpft wird.

Anträge im Umfang von maximal 10 Seiten (Schriftgröße 12, 1,5-zeilig)
sowie ein detaillierter Kostenplan werden erbeten bis zum 28. Februar
2017. Die Anträge sind zu richten an den Präsidenten des Bundesarchivs,
Herrn Dr. Michael Hollmann, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz.

Um eine wissenschaftlich fundierte Auswahl der Projekte sicherzustellen,
wird die BKM eine unabhängige Fachjury berufen. Auf der Grundlage dieser
Beratung trifft das Bundesarchiv die Förderentscheidung.

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Dr. Michael Hollmann

Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz

Frage: Wird ein Forscher sich der Frage widmen, wie es zum Erwerb des Palais Schaumburg in Bonn im Jahr 1938 kam ?

Siehe:

Preussen und die "Hofkammer" im Selbstbedienungsladen

Wie im Falle des Palais Schaumburg in Bonn (Preussen) taten es sich die Verwaltungsangestellten  von Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe sehr schwer. In Preussen befand sich weder Fideikommiss noch Hausgut, vielmehr Nachlass des verstorbenen Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.

Wie in den Beiträgen zu Valentin Henckel Graf von Donnersmarck und Palais Schaumburg mehrfach nachgewiesen, wurde der allein in Frage kommende Testamentsvollstrecker von Donnersmarck entlassen und inhaftiert. Seinen Platz nahmen dann Angestellte von Wolrad ein.

Diese Unterlagen aus 1944 gehen einen Schritt weiter. Es werden nicht mehr die vermeintlichen Testamentsvollstrecker (die keine waren) bemüht. Die Fürstliche Hofkammer (F.Hofk.) selbst (Tarnname) erteilte Befehle und versuchte zu veranlassen, dass Wolrad Alleineigentümer wurde. Das heisst: nicht Gerichte oder Ämter weisen Eigentum zu, sondern Angestellte Wolrads weisen in plumpester Form Eigentum ihrem Brotgeber zu. NS-Zeit gemäss.


Verstoss gegen Paragraf 2211 BGB, Miterbe verfügt zu seinen Gunsten über einen
der Testamentsvollstrekcung unterliegenden Nachlassgegenstand



Testamentsvollstreckung beendet ?????
Eine wirre Mischung aus Hausgesetzen, Oberhäuptern, Testamenten, Testamentsvollstreckern, Rechtsnachfolgern
nur kein Erbschein 

Übrigens wurden mir diese Unterlagen vorenthalten. Ich bekam Sie über einen "Blitzbesuch bei Gericht" im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht (Eilantrag). Sie sind paginiert.


Ich gehe noch einen Schritt weiter:

Die Echtheit des angeblichen Blattes mit dem die Umschreibung mitgeteilt wird (es handelt sich nicht um das Grundbuchblatt) ist zu prüfen..

Merkwürdiges Schriftbild



Querformat: Wer fertigte diese Abschrift an ? Die "Hofkammer" ?

Querformat: Wer fertigte diese Abschrift an ? Die "Hofkammer" ?



Denn diese Unterlagen stammen nicht vom Grundbuch. Sie wurden von der "Fürstl. Hofk." zur Verfügung gestellt.





Und wie kann es sein, dass Wolrad Prinz zu Schaumburg-Lippe ein Einheitswertbescheid am 23 Februar 1944 zugestellt wird, wo er angeblich am 13 März 1944 ins Grundbuch eingetragen wurde. Und wie kann ein Schreiben vom 23 Februar 1944 am 18 Januar 1945 bei der Fürstl. Hofkammer eingegangen sein und wie kann es sein, dass der Eingangsstempel korrigiert wurde ?

Es ist auch seltsam dass es an Herrn Wolrad Prinz zu Shaumburg-Lippe adressiert ist.

Und noch seltsamer ist es dass die angebliche Eintragung Wolrads aufgrund einer Bescheinigung des OLG Celle von 1940 erfolgt sein soll und danach die "Testamentsvollstrecker" eine Eintragung beantragen.



Stempel welchen Finanzamtes ?


Montag, 21. Januar 2019

Domanialteilungsvertrag

Domanialteilungsvertrag

























Diese Vermögenspositionen waren weder Domanium noch Fideikommiss. Das war der Nachlass von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.




Adolfs Vermögen schrumpft auf null


Wer ist Nutzniesser der Entwicklung ?