Das wäre rechtlich möglich. Und nach meiner Auffassung im Hinblick auf die Plettenbergakte eine grosse Chance Geschichtsaufarbeitung und Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen.
Ich gehe aber davon aus, dass eine Auseinandersetzung mit der Geschichte nicht stattfinden wird, was geschichtlich ebenfalls relevant sein dürfte