Antwort:
Die Fragen kann die Landesregierung nicht beantworten, da ihr und der ihr nachgeordneten Verwaltung die Antworten nicht bekannt sind.
Landtag-niedersachsen Kleine Anfrage Stefan Wenzel Oktober 2018 Oldenburg
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung
Anfrage des
Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE)
Antwort des
Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung
100 Jahre
Matrosenaufstand in Wilhelmshaven und Kiel und die Ausrufung der Republik hier:
Vermögen der ehemaligen Großherzoge von Oldenburg und des Hauses Oldenburg
Anfrage des
Abgeordneten Stefan Wenzel (GRÜNE), eingegangen am 01.10.2018 - Drs. 18/1744 an
die Staatskanzlei übersandt am 04.10.2018
Antwort des
Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 24.10.2018
Vorbemerkung des Abgeordneten
Bei der Beratung
des Berichts des Finanzausschusses am 12.02.1920 über das Gesetz für den
Freistaat Oldenburg, betreffend die mit dem Thronverzicht des Großherzogs
zusammenhängenden Rechtsverhältnisse, erklärte Ministerpräsident Tantzen im
Oldenburger Landtag seinerzeit u. a.: „Der Großherzog verzichtet ja geradezu
auf alles.“ Mit dem Gesetz übernahm der neue Freistaat im Wesentlichen das
Krongut und die Renten, Pensionen und Unterstützungen für 101 Bedienstete. Der
ehemalige Landesherr verzichtete auf den „Genuss des Kronguts und eine
Zivilliste“, ihm verblieb demnach quasi als „Notunterkunft“ das Schloss Eutin
mit Nebengebäuden.
Fast 100 Jahre
nach dem Ereignis bestehen ernste Zweifel, ob der Satz des damaligen
Ministerpräsidenten den Realitäten entsprach. Das Gesetz enthielt nämlich keine
Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen,
Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und
Familienfideikommissen und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in
Kolonien, Gebäuden, Bergrechten, anderen Rechten, Regalien, Aktien und
Unternehmensanteilen, die der Herzog, Familienangehörige oder das Haus
Oldenburg für sich privat oder unmittelbar beanspruchten.
Der Abgeordnete
August Jordan, ehemaliger Bürgermeister von Delmenhorst (SPD), verwies in der
Beratung auf eine Regelung von 1848/1849, die sich im Gesetzesblatt von 1849 im
Abschnitt X wiederfindet und die Aufteilung des sogenannten Dominialvermögens
in Staats- und Kronbesitz zum Gegenstand hat. Auch hier finden sich keine
Aussagen zu Schatullgut, Schatullkassen, verschiedensten Nachlässen,
Allodialgut, Erbrechten, Schuldverschreibungen, Haus- und Familienfideikommissen
und damit verbundenen Grundstücken im Ausland und in Kolonien, Gebäuden,
Bergrechten, anderen Rechten mit Ausnahme des Jagdrechts, Regalien, Aktien und
Unternehmensanteilen. Erwähnt wurden vom Abgeordneten Jordan in der Debatte Teile,
die als sogenannte Gottorpscher Familienbesitz deklariert wurden. In der
Regelung von 1848/49 wird darauf verwiesen, dass für sogenannte Privatvermögen
die freie Verfügung bestehe (Artikel 215); genannt werden aber lediglich
sämtliche „im Lande belegenen“ Grundstücke.
Fideikommisse
wurden später weitgehend aufgelöst. Mit der Auflösung sind die Fideikommisse
freies Eigentum in der Hand des jeweils letzten Inhabers geworden. Die Rechte,
welche durch die aufgehobenen Vorschriften der Fideikommisse oder auf ihrer
Grundlage begründet worden sind, sind durch die Aufhebung nicht berührt worden.
Das betraf auch eingetragene Hypotheken, Geld, Wertpapiere oder in ihrer
Gesamtheit durch Treuhänder verwaltete Vermögen (Drs. 11/2575).
Vorbemerkung der Landesregierung
Die Fragen kann
die Landesregierung nicht beantworten, da ihr und der ihr nachgeordneten
Verwaltung die Antworten nicht bekannt sind.
Im
Finanzministerium, dem grundsätzlich die Verwaltung des niedersächsischen
Fiskalvermögens - auch in Abgrenzung zum Privatvermögen der die
Vorgängerstaaten Niedersachsens regierenden Fürstenhäuser - obliegt, sind die
entsprechenden Akten und Informationen nicht vorhanden.
Nach Auskunft des
Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) liegen die Antworten auf diese Fragen
nicht in aufbereiteter Form vor, sondern müssten im Rahmen eines historischen
Forschungsprojekts ermittelt werden. Dazu müsste insbesondere das im
Privatbesitz befindliche Archiv des Hauses Holstein-Gottorf ausgewertet werden.
Die für die Beantwortung der Frage ausschlaggebenden Akten sind nicht Teil des
im Standort Oldenburg des NLA deponierten holstein-gottorfischen Hausarchivs,
sondern befinden sich bei der Familie in Schleswig-Holstein und sind momentan
nicht benutzbar. Ohnehin wäre eine Sichtung und Auswertung der Akten des
Hausarchivs nur mit Zustimmung des Eigentümers möglich.
Die
Landesverwaltung hat also - unabhängig davon, dass ein historisches
Forschungsprojekt dieses Umfangs nicht vom Fragerecht des Artikels 24 NV
gedeckt sein dürfte - keinen hinreichenden unbeschränkten Zugriff auf die für
die Beantwortung der Fragen notwendigen historischen Quellen.
1. Welche Haus- und Familienfideikommisse
bestanden am Ende des Ersten Weltkrieges im Großherzogtum Oldenburg?
2. Über welche Haus- und Familienfideikommisse
verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und deren Verwandtschaft am Ende
des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte
über Treuhänder?
3. Welche Vermögensbestandteile und Rechte
gehörten zum Schatullgut bzw. zu den Schatullkassen des Hauses und der Familie
Oldenburg und ihrer Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt,
indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
4. Über welche Nachlässe verfügten das Haus und
die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges
direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
5. Über welches Allodialgut verfügten das Haus und
die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges
direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
6. Über welche Erbrechte in Bezug auf Titel,
Rechte, Immobilien, Land und sonstiges Vermögen verfügten das Haus und die
Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges
direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
7. Über welche Bergrechte verfügten das Haus und
die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges
direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
8. Über welche Schuldverschreibungen, Hypotheken,
Erbbaurechte, Niesbrauchrechte und vergleichbare Rechte verfügten das Haus und
die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges
direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
9. Über welche Aktien, Unternehmensanteile,
ausgereichte Kredite, Anleihen, Rentenbriefe, Staatsanleihen und sonstige
Einlagen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft
am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich
Berechtigte über Treuhänder?
10. Über welches von Treuhändern verwaltete
Vermögen verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft
als wirtschaftlich Berechtigte am Ende des Ersten Weltkrieges?
11. Über welche Grundstücke außerhalb der drei
Teile des Großherzogtums Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg
und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder
als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
12. Über welche Anteile an der Landessparkasse zu
Oldenburg, der Oldenburgischen Landesbank und der Staatlichen Kreditanstalt
Oldenburg verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft
am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich
Berechtigte über Treuhänder?
13. Über welche Anteile an der Oldenburger
Versicherungsgesellschaft und andere Versicherungsgesellschaften verfügten das
Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten
Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über
Treuhänder?
14. Über welche Anteile an der Oldenburgischen
Erdölgesellschaft und anderen Gesellschaften, die mit Ölprodukten handelten
oder Ölprodukte förderten, verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und
ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als
wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
15. Über welche Anteile am North European Oil
Royalty Trust oder seinen Rechtsvorgängern verfügten das Haus und die Familie
Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende des Ersten Weltkrieges direkt,
indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte über Treuhänder?
16. Über welche Anteile an Reedereien und Werften
verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende
des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte
über Treuhänder?
17. Über welche Anteile an Eisenbahngesellschaften
verfügten das Haus und die Familie Oldenburg und ihre Verwandtschaft am Ende
des Ersten Weltkrieges direkt, indirekt oder als wirtschaftlich Berechtigte
über Treuhänder?
18. Welche der o. g. Vermögensbestandteile, Rechte
und Titel gehörten am Ende des Ersten Weltkrieges zum sogenannten Gottorpschen
Familienbesitz?
Zu den Fragen 1 bis 18: Siehe Vorbemerkung
Ich gewinne den Eindruck, dass ich in diesem blog mehr Informationen liefere als die Landesregierung und für mehr Transparenz sorge...
Ich stelle Fragen und arbeite Antworten aus
Buch 1
Buch 2
mit Hinweisen zu Oldenburg
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