Freitag, 19. Oktober 2012

Vier Prinzen in der Adelsforschung angekommen

Auch wenn es einigen missfällt werden die Vier Prinzen zur Kenntnis genommen: 

Buchbesprechung von Prof. Dr. Eckart Conze  in der FAZ Nr. 74, Jahr 2007 Seite 7 unter der Rubrik "das politische Buch" Titel der Besprechung:  Blaues Blut und braune Brut

Buchbesprechung von Ralf Husemann unter der Rubrik "das politische Buch" in der Süddeutschen Zeitung vom 5.3.07, Titel der Besprechung: Geschäft auf Gegenseitigkeit

Adel und Nationalsozialismus im deutschen Südwesten
Band 11 von Stuttgarter Symposion
Autoren Rainer Achim Blasius, Stuttgart (Germany)
Herausgeber Haus der Geschichte Baden-Württemberg
Verlag Braun, 2007
Original von University of Michigan

Der 20. Juli 1944--Profile, Motive, Desiderate: XX. Königswinterer Tagung, 23.-25. Februar 2007
Band 10 von Schriftenreihe der Forschungsgemeinschaft 20. Juli, Forschungsgemeinschaft 20. Juli 1944
Autor Mathias Lutz
Herausgeber Stephen Schröder, Christoph Studt
Verlag LIT Verlag Münster, 2008

Die Herausforderung der Moderne: Adel in Südwestdeutschland im 19. Und 20. Jahrhundert viertes Symposion "Adel, Ritter, Ritterschaft vom Hochmittelalter bis zum modernen Verfassungsstaat"(17./18. Mai 2007, Schloss Weitenburg)
Band 67 von Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde
Herausgeber Sönke Lorenz, Eckart Conze
Verlag Thorbecke, Jan, 2009


Handbuch des Antisemitismus. Judenfeindschaft in Geschichte und Gegenwart, Bd. 2: Personen
von Wolfgang Benz (Herausgeber) Dezember 2009, De Gruyter, S. 727, Hannes Ludyga

Schaumburger Nationalsozialisten: Täter, Komplizen, Profiteure
Band 17 von Kulturlandschaft Schaumburg
Herausgeber Frank Werner
Verlag Verlag für Regionalgeschichte, 2010

Adel in Hessen: Herrschaft, Selbstverständnis und Lebensführung vom 15. bis ins 20. Jahrhundert
Band 70 von Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen
Autoren Eckart Conze, Alexander Jendorff, Heide Wunder
Verlag Historische Kommission für Hessen, 2010

Deutsche Nationalbibliographie und Bibliographie der im Ausland erschienenen deutschsprachigen Veröffentlichungen: Monographien und Periodika--Halbjahresverzeichnis, Band 2;Band 4

Adel verbindet - Adel verbindt. Elitenbildung und Standeskultur in Nordwestdeutschland und den Niederlanden vom 15. bis 20. Jahrhundert / Elitevorming ... en de Nederlanden van de 15e tot de 20e eeuw von Meinhard Pohl, Bernd Walter Maarten van Driel

Das Mausoleum im Schlosspark. Fürst Adolf II. zu Schaumburg-Lippe und das Mausoleum in Bückeburg, Merlin Verlag, Gifkendorf 2010, Wilhelm Gerntrup


Gerhart Hauptmann: Bürgerlichkeit und großer Traum, Peter Sprengel, Beck Verlag, 2012

Biographisches Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes, 1871-1945

https://ns-reichsministerien.de/2018/02/16/friedrich-christian-prinz-zu-schaumburg-lippe/


Reichtum in Deutschland: Akteure, Räume und Lebenswelten im 20. Jahrhundert (Hamburger Beiträge zur Sozial- und Zeitgeschichte) 2019

von Eva Maria Gajek (Herausgeber), Anne Kurr (Herausgeber), Lu Seegers (Herausgeber)


Das neue Buch

Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe, Kammler und von Behr




Besprechung von Dr. Klaus Graf  in archivalia:


An dieser Stelle sei ihm herzlich gedankt.

http://goo.gl/j3Vhd9



In der von Prof. Dr. Wolfgang Benz u.a. herausgegebenen 
ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
62. Jahrgang 2014, Heft 6
kann der 
ARTIKEL von
RAINER KARLSCH: Ein inszenierter Selbstmord
Überlebte Hitlers „letzter Hoffnungsträger“, SS-Obergruppenführer Hans Kammler, den Krieg?, S. 485–505
nachgelesen werden.

Mehrfach und gleich zu Beginn wird das Buch Vier Prinzen zu Schaumburg-Lpp, Kammler und von Behr zitiert (S. 486 Fussnote 9 und Seite 487 Fussnoten 10 und 11).




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Sonntag, 13. Mai 2012

Transparenzoffensive: Testament des Fürsten Georg zu Schaumburg-Lippe


 Das Testament von Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe, verstorben im Jahr 1911 kann hier eingesehen werden, weil mir ein Exemplar vorliegt. Ich bekam es von meiner Mutter die es von meinem Grossvater Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe erhielt.

Nur diesem Umstand ist es zu verdanken, dass es einsehbar ist. Die Verwahrer von Nachlassunterlagen verweigern die Herausgabe oder Einsichtnahme mit dem Argument, diese Unterlagen könnten von mir falsch interpretiert und ausgelegt werden.

Das nenne ich prophylaktisches, proaktives Handeln. Man kann es auch als Urkundenunterdrückung bezeichnen.

Dieses Testament zum Beispiel ist deshalb brandgefährlich, weil es darin heisst, dass Besitzungen in Ungarn und Südamerika nicht zum Fideikommiss gehören. Sie sind Georgs Privatvermögen.

Beerbt wird er von seinem Sohn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe.







Wenn Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe erhebliches nicht zum Fideikommiss gehörende Privatvermögen seines Vaters erbte, im In-und Ausland, so macht es wenig Sinn zu behaupten, er sei 1936 vermögenslos verstorben sein.

Weder in Ungarn, Österreich, Mecklenburg Vorpommern, Preussen noch in Argentinien wurde jemals Fideikommiss geschaffen.

Dies wird mit einer öffentlichen Urkunde eines Nachlassgerichtes bestätigt und diese Urkunde datiert aus dem Jahr 1919, ein Jahr NACH Abschaffung der Monarchie.

Im Bestand L121a Nr. 5156 des Amtsgerichts Abt. 2 Bückeburg Aktenzeichen 12/19 findet sich ein jahrzehnteland "verschollener" Erbschein nach Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe.

Darin heisst es:

Fürstliche Hofkammer
B. 248 II

Bückeburg, den 3 Februar 1919

An den Herrn Präsidenten des  Landgerichts 
hier

Für Hochwohlgeboren hatten uns unter dem 30.V.1911 eine bescheinigung ausgestellt, dass Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst Adolf zu Schaumburg-Lippe vom Hochseligen Fürsten Georg zum Erben seines gesamten nicht zu Fideikommissarischen Hausgute gehörigen Vermögens insbesondere auch der Besitzungen im deutschen Reiche, in Ungarn, Slavonien und Südamerika eingesettzt sei und dass zu den erstgenannten u.a. auch das Gut Grabowhöfe c.p. Louisendfeld und Sommerstorf im ritterschaftlichen Amte Nienstadt in Mecklenburg gehöre.

Wirtschaftlich zu diesem Gute gehört eine 78 qm grosse "kleines Eisenbahngrundstück" genannte Parzelle am Bahnhof Grabowhöfe, die aber ein besonderes Grundbuchblatt hat und noch auf den Namen des Fürsten Georg steht. Der amtierende Richter hat die Umschreibung dieser Parzelle in der obengenannten Bescheinigung verweigert Seiner Hochfürstlichen Durchlaucht des Fürsten Adolf verweigert, weil diese Parzelle in der obengenannten Bescheinigung nicht besonders aufgefúhrt war, und hat die Beibringung eines Erbscheins gefordert.

Euer Hochwohlgeboren bitten wir demgemäss ergebenst um Ausstellung einer Bescheinigung, dass Seine Hochfürstlichen Durchlaucht der Fürst der Erbe des gesamten Grundbesitzes im deutsche Reiche nach dem hochseeligen Fürsten Georg ist.

Das Landgericht antwortete dass es nicht zuständig sei und verwies an das Amtsgericht Bückeburg. Dieses könne nach Paragraf 2353 des BGB einen allgemeinen Erbschein erteilen. Bückeburg, den 4 Februar 1919.

Paragraf 2353 BGB lautet heute noch:

Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen (Erbschein).

Das Nachlassgericht erliess antragsgemäss den Erbschein und stellte für und gegen jedermann fest, dass Adolf den gesamten privaten nicht zum Hausgut gehörigen Besitz Georgs geerbt hatte und zwar auf der Grundlage des BGB, am 19 Februar 1919, nach der Abschaffung der Monarchie.

Adolf war somit rechtmässiger Eigentümer des ererbten Grundbesitzes Georgs.

Um das zu verstehen muss man nicht Jura studiert zu haben.

Wie soll Adolfs Besitz Fideikommiss gewesen sein ?

Eine NS Machenschft mit dem einzigen Ziel sich rechtswidrich den gesamten Besitz zuzueignen. Möglich wurde es, weil das NS System mitspielte. Ein Landgericht im Jahre 1919 hätte nicht mitgespielt. Ein Blick in die Erbscheinsakte 12/19 genügt.

Natürlich ist derjenige der sich die Mühe macht den Schwindel aufzudecken ein Verschwörungstheoretiker.




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Vier Prinzen Bücher auch erhältlich bei:


Transparenzoffensive: Marie Annas (Fürstin zu Schaumburg-Lippe) Nachlassabrechnung








Nicht befremdlich ist, dass das Palais in Bückeburg 1918 Fürst Adolf zu  Schaumburg-Lippe vermacht wurde. Da Adolf 1918 abdankte, er somit keinerlei Gesetzgebungsbefugnisse mehr hatte, ist es um so befremdlicher, dass er 1936 vermögenslos verstorben sein soll.


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Dienstag, 20. März 2012

Steinbruch Steinbergen Messingberg Laterit

ein interessanter thread zur Thematik:

Laterit (Untertageverlagerung)

findet sich hier:

explorate Forum

Meine Kommentare im genannten forum:

Laterit wird immer in Zusammenhang mit dem Unternehmen "Schaumburger Steinbrüche Steinbergen" SSS zitiert. Ende 2005 stellte ich mein Buch Vier Prinzen fertig. In jener Zeit kam es zu einem heftigen Bergrutsch. Interessant war, dass genau in jener Zeit, als ich recherchierte, die SSS umfirmierte in Norddeutsche Naturstein GmbH. Vielleicht war SSS angesichts der Recherchen kein geeigneter Name. Im April 2006 kam mein Buch heraus. Laterit wurde immer mit SSS in Verbindung gebracht. Nun bringt niemand Laterit mit der NNG in Verbindung.

Krassmann hat anscheindend 1996 grosse Hohlräume erwähnt und diese in einem Atemzug mit Laterit in Verbindung gebracht.

Bitte in meinem Buch nochmals Seite 159 ansehen. Ich habe den Eindruck, dass das Unternehmen SSS, jetzt NNG ganz genau weiss, dass im Messingberg grosse Stollenanlagen existieren. Es handelte sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Untertageverlagerungen in denen hunderte von Zwangsarbeiter ermordet wurden. Die 37 entdeckten Leichen waren nur die Spitze des Eisberges. Schmidt, der Steinbruchbetreiber sagte in seinem Verhör: "Ich wurde in meinem Betrieb von einem Flüchtling darauf angesprochen, ob ich wüsste, wie viel hundert Tote auf meinem Grundstück begraben seien". (S. 158 der Vier Prinzen). Starben diese hunderten bei der Herstellung der grossen Hohlräume (Laterit) ? Habe gelesen, dass die Decknamen einem Schema folgten: U-Verlagerungen wurden mit Decknamen bezeichnet, dafür wurde folgendes Schema verwendet:

Gruppe 1 - U-Verlagerungen im Bergbau:
Für Schachtanlagen wurden als Tarnnamen Tiernamen (Dachs, Eber, Labrador, Löwe, Maultier, Ratte...) verwendet.

Für Stollenanlagen wurden Fischnamen und Reptiliennamen (Schlammpeitzger, Forelle, Hecht, Lachs, Salamander...) als Decknamen gebraucht.

Gruppe 2 - U-Verlagerungen in Tunneln:
Eisenbahn und Strassentunnel wurden mit Vogelnamen (Rebhuhn, Falke, Meise I, Goldammer, Dompfaff, Spatz Kauz, Buchfink...) bezeichnet.

Gruppe 3 - U-Verlagerungen in Festungswerken:
Als Tarnnamen wurden Bezeichnungen aus dem Pflanzenreich (Walnuss, Schachtelhalm, Ginster...) genommen.

Gruppe 4 - U-Verlagerungen in natürliche Höhlen:
Hier wurden numismatische Bezeichnungen verwandt (Krone, Taler, Heller....)

Gruppe 5 - Für U-Verlagerungen zu erstellende Neubauten:
Für Neubauten von Stollenanlagen wurden Namen aus der Gesteinskunde (Zeolith, Eisenkies, Malachit, Laterit) verwendet.

Gruppe 6 - Sonderbaumaßnahmen von U-Verlagerungen (Führerhauptquartier, U-Bootbunker etc.):
Hier wurden Vornamen (Diana, Nanni, Richard, Rita, Valentin) vergeben

Bei Laterit ging es demnach um den Neubau einer Stollenanlage. Frage: wurde der Neubau in Angriff genommen oder blieb es bei einem unrealisierten Projekt ?

SSS schweigt. Der Eigentümer des Messingberges auch. Er heisst. Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe.

ein interessanter link hier:

Die Höhlen im Messingberg bei Bückeburg

In dem forum explorate wurde ich gefragt, woher ich die Liste der Toten bekommen hätte.

Die Liste der Toten erhielt ich voim Standesamt Rinteln. Es waren Tote des Arbeitserziehungslagers Lahde. Steinbruch Steinbergen war eine Aussenstelle des Straflagers Lahde, sozusagen das Straflager des Straflagers.

Stefan Meyer, Direktor des Museums in Rinteln verfasste 1999 eine Broschüre mit dem Titel:  Das NS-Straflager im Steinbruch Steinbergen 1943 - 1945
erschienen in Bückeburg im  Verlag Schaumburger Landschaft.

Ich habe den Text gelesen und muss im Nachhinein sagen, dass viele brisante Aspekte (zum Beispiel die Frage wer Eigentümer des Steinbruchs war) nicht erläutert werden. Eigentümer war Familie Schaumburg Lippe.

Ich schrieb damals Herrn Heiner Bartling an (ehemaliger Innenminister Niedersachsens und damals Bürgermeister des Ortsteils Steinbergen) und bat vergeblich um Informationen. Habe den Eindruck, dass in der Politik, Verwaltung, bei Lokalhistorikern, in Staatsarchiven, bei den Schaumburg Lippes gemauert wird.

Also bleibt nach wie vor die Frage:

Warum wird nicht festgestellt, ob die grossen Hohlräume von Menschen- oder von Gotteshand geschaffen wurden ? Die Frage ist doch einfach zu beantworten. Mit Ja oder nein.

Fachleute sind gefordert

Tipp:
diesen Text nach dem Stichwort Laterit durchsuchen

Vier Prinzen

Die Vier Prinzen wurden auch in der SZ besprochen:

"GESCHÄFT AUF GEGENSEITIGKEIT" (von Ralf Husemann) in Süddeutsche Zeitung vom 5.3.2007, Rubrik: Das Politische Buch

Schaumburg-Lippe und die Nazis

Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch. Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors ("War ich nun auf der richtigen Spur?") durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen - und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an.

Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues "Oberhaupt" der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich* bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant." Zitatende.

Einige Gefangene die im Steinbruch in Steinbergen (Aussenlager des Straflagers Lahde) verstarben:
Henrikus Maria Vierling, Holländer, geboren 19.5.20, gestorben 28.12.1943,Wohnort Steinbergen 144. (5)
Theodor Peters, Brite, geboren 26.5.23, gestorben 11.12.1943, Wohnort Steinbergen 144 (5)
Andrey Baran, Pole, geboren 19.3.19, gestorben 27.3.1945, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Konstantin Misiejuk, Weissrusse, geboren 15.3.1924, gestorben 11.2.1945, Wohnort Steinbergen 144 (3)
Michael Anisudkin, "Ostabeiter", geboren 12.1.1920, gestorben 31.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Grigori Kindra, "Ostabeiter", geboren 10.5.1924, gestorben 30.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Felix Blaszczyk, Pole, geboren 25.6.1923, gestorben 20.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Jaroslaw Chab, Protektoratsangehöriger, geboren 14.1.1899, gestorben 10.1.1945, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Stanislaw Koslowski, Pole, geboren 25.10.1911, gestorben 18.11.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Fedor Korow, "Ostarbeiter", geboren 27.12.1915, gestorben 8.11.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Henryk Bukowski, Pole, geboren 18.1.1921, gestorben 18.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Johann Pawloswski, Pole, geboren 21.10.1921, gestorben 14.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Josef Jama, Pole, geboren 10.6.1917, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Francisek Kaczmarek, Pole, geboren 11.9.1911, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Zdislaw Tokarski, Pole, geboren 26.11.1923, gestorben 11.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Dimitrj Stupak, "Ostarbeiter", geboren 8.9.1926, gestorben 7.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Felix Franos, Pole, geboren 24.3.1922, gestorben 6.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
David Tschichwaija, Pole, geboren 13.12.1920, gestorben 5.10.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Zivota Pavlovic, Serbe, geboren 29.5.1922, gestorben ------, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Alexander Kondratschow, "Ostarbeiter", geboren 18.8.1922, gestorben 20.9.1944, Wohnort Steinbergen 144 (4)
Jan Woitowicz, Pole, geboren 10.5.1922, gestorben 5.9.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
A. Jastremski, West Ukraine, geboren 4.3.1912, gestorben 23.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Victor Boltwinow, Pole, geboren 12.8.1926, gestorben 10.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (5)
Josef Wachowiak, Pole, geboren 7.7.1908, gestorben 9.8.1944, Wohnort Steinbergen 144 (7)
Anatoli Poleschtschuk, “Ostarbeiter”, geboren 15.11.1900, gestorben 15.7.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Casimir Przybilski, Pole, geboren 11.8.1916, gestorben 28.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Iwan Hallenja, “Ostarbeiter”, geboren 1911, gestorben 24.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (8)
Adek Rojek, Pole, geboren 8.4.1921, gestorben 9.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Wladislaw Gurski, Pole, geboren 1.5.1914, gestorben 5.5.1944, Wohnort Steinbergen 144 (6)
Wassili Gebenink, “Ostarbeiter”, geboren 12.8.1928, gestorben 1.3.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Alexander Kazura, “Ostarbeiter”, geboren 20.8.1911, gestorben 1.3.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Anton Olszewski, Pole, geboren 4.12.1915, gestorben 26.2.1944, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Czeslaw Kasprzyk, Pole, geboren 16.5.1923, gestorben 15.2.1944, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Ewgeni Puschin, “Ostarbeiter”, geboren 1.5.1923, gestorben 28.10.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Peja Stanilaw, Pole, geboren 4.1.1920, gestorben 4.9.1943, Wohnort Steinbergen 144 (2)
Stanislaus Granczyk, Pole, geboren 16.7.1905, gestorben 2.9.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)
Alexander Wereskikow, “Ostarbeiter”, geboren 6.7.1903, gestorben 13.8.1943, Wohnort Steinbergen 144 (1)

Todesursachen:
Auf der Flucht erschossen (1)
Erschossen wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt (2)
Selbstmord (3)
verstorben wegen allgemeiner Schwäche (4)
Todesursache unbekannt (5) Kurios dass dies ausgerechnet bei einem Holländer und einem Briten steht
Erschossen wegen Fluchtversuch (6)
Erschossen wegen tätlichem Angriff (7)
gestorben an Herzschwäche (8)

Hinter der Adresse Steinbergen 144 verbergen sich die Nebenräume des Schlosses Arensburg (eine "fürstliche" Unterkunft des "Fürsten" Wolrad). Der Steinbruch war und ist nach Angabe Wolrads und dessen Nachfolger Eigentum des "Oberhauptes des Hauses Schaumburg Lippe".

siehe auch:

VPpU

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Arensburg

Freitag, 16. März 2012

Das parallele Unrechtssystem (Paralleljustiz)

Rein vorsorglich nehme ich die in Artikel 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäusserung, das Recht auf freie Meinungsäusserung (vgl  Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 1 GG), und das das Recht auf freie Berichterstattung (vgl Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 2 GG) in Anspruch.

Wer es immer noch nicht begriffen hatte weiss es spätestens jetzt. Der Titel des Buches Vier Prinzen  zu Schaumburg-Lippe und das parallele Unrechtssystem entfaltet hier und jetzt seine vollkommenste Gültigkeit.

Mit wenigen Pinselstrichen lässt sich die F...... des Unrechtssystems skizzieren

Szene 1:

in den schwarzen dreissiger Jahren wird das Vermögen des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe "wegmanipuliert". Seine Urkunden und Testamente werden versteckt.

Szene 2:  Wolrad, Adolfs nationalsozialistischer Bruder, usurpiert nach dessen Tod, Adolfs Position und gibt sich als Fürst aus, eignet sich das riesige Vermögen an

Szene 3: als in den neunziger Jahren der Schwindel aufzufliegen droht, werden sämtliche staatlichen Archive blockiert.

Szene 4: Im Jahr 2012 stellt Herr MdL Stefan Wenzel eine einfache Frage an die Landesregierung. Warum gibt die Landesregierung die letztwilligen Verfügungen Adolfs Fürst zu Schaumburg Lippe nicht an das Nachlassgericht ab ?

Szene 5: Die Landesregierung erklärt dem Herrn MdL Wenzel wahrheitswidrig zwei Mal: eine gerichtliche Entscheidung gestatte die Nichtabgabe an das Nachlassgericht trotz § 2259 BGB. Doch die Wirklichkeit sieht anders aus: es gibt keine Entscheidung die die Nichtabgabe an ein Nachlassgericht gestattet. Die von Herrn Mac Allister ernannte Chefin in der Staatskanzlei, Frau Dr.Hawighorst hat Herrn MdL Wenzel und damit die deutsche Öffentlichkeit, im Namen des Ministerpräsidenten, zweimal belogen.

Szene 6: Am 2 Mai 2012 schrieb die Staatsanwaltschaft Hannover:
"Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Verhalten von Mitgliedern der Niedersächsischen Landesregierung, durch die die Anfrage der Abgeordneten Stefan Wenzel, Ursula Helmhold und Helge Limburg beantwortet wurde, habe ich weder Ihren Ausführungen noch der Antwort der Landesregierung entnehmen können.

Der Tatbestand der Urkundenunterdrückung ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil bereits aus Ihrem eigenen Vortrag nicht erkennbar ist, dass der Landesregierung ein Dokument vorliegt, welches sie einem Gericht nicht abliefert, obwohl sie hierzu verpflichtet wäre. Bei den von Ihnen benannten Unterlagen, hinsichtlich derer Sie bereits einen Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen bzw. dem Nds. Hauptstaatsarchiv geführt haben, handelt es sich ausweislich des Urteils des OVG Lünbeurg vom 17.9.02 nach Paragraf 1 Absatz 4 NArchG um privates Schriftgut. Eine-bislang nur von Ihnen behauptete- Ablieferungspflicht läge insoweit nicht beim Land Niedersachsen oder seinen Institutionen. Ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass überhaupt ein Dokument vorliegt, hinsichtlich dessen eine Ablieferungspflicht besteht, kann ich Ihren Angaben ebenfalls nicht entnehmen.

Der Tatbestand einer uneidlichen Falschaussage ist bereits deshalb nicht erfüllt, weil das Plenum des Landtags keine zuständige Stelle zur Abnahme einer eidlichen Vernehmung ist und die Landesrgierung und ihre Mitglieder dort auch nicht als Zeugen oder Sachverständige aussageb. im übrigen liegen keine falschen Angaben vor."

Auf Nachfrage erklärte die Staatsanwältin: "Die vom Land Niedersachsen verwahrten Findbücher wurden von mir nicht eingesehen".


Wikipedia definiert Lüge wie folgt: Eine Lüge ist eine Aussage, von der der Sender (Lügner) weiß oder vermutet, dass sie unwahr ist, und die mit der Absicht geäußert wird, dass der oder die Empfänger sie trotzdem glauben.








Es heisst, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist. Es heisst, dass niemand Testamente unterdrücken darf, es heisst, dass Abgeordnete nicht belogen werden dürfen. Das ist das parallele Unrechtssystem. Es existiert.

Woher nimmt sich eine Exekutive das Recht, in private erbrechtliche Aspekte einzugreifen, die den Staat rein gar nichts angehen ? § 2259 BGB ist Privatrecht. Woher nimmt sich Herr Mac Allister das Recht, zu erklären, dass Testamente NICHT an ein Gericht abzugeben sind ? Woher nimmt  sich die Staatskanzlei das Recht die Öffentlichkeit zu belügen ?

siehe auch:

https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146?show=full

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Montag, 5. März 2012

Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe Ehrenbürger der Ludwig-Maximilan Universität


aus dem Archiv der Ludwig-Maximilians-Universität München
Sen-II-48








Interessant sind die Autographen, weil Sie eine Vielfalt an Residenzen nachweisen





Eine Drucksache der LMU ging im August 1936 zurück, Adolf lebte nicht mehr. Er starb am 26 März 1936. Auf dem Umschlag zu lesen: "tödlich verunglückt"


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Freitag, 2. März 2012

Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe











(Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe 1894-1952)



Aus seinem Tagebuch,

Eintragung 8 Mai 1945:

"Aber am Schluss muss und wird die Wahrheit siegen.- Sie hat schon gesiegt!- Eben war Kaptain XXX bei mir und erzählte, dass man in Steinbergen sechsunddreissig frisch verscharrte Leichen gefunden hat. Erschossen und vorher die Fingerkuppen abgeklemmt auch ein 12 jähriges Kind und 1 Engländer darunter. Es handelt sich um Arbeiter in W`s Steinbruch an der Arensburg. Ausländer. Es fehlte nicht viel und W. wäre auch verhaftet, da niemand für dies furchtbare Verbrechen verantwortlich sein will. Seine Stellung scheint mir stark erschüttert."

Eintragung 10 Mai 1945:


“Bei Plettenberg fällt mir ein, dass ich von seinem Tode (ich glaube im März) nicht berichtet habe. Er hatte bekanntlich nicht nur die Leitung unserer Verwaltung sondern auch die preussische in Berlin. Die Gestapo hatte schon öfters in Berlin nach ihm gefragt, aber er war zufälliger Weise immer gerade in Bückeburg. Schliesslich nahmen sie ihn doch fest und er kam ins Gefängnis in der Prinz Albrecht Strasse. Man soll ihn anständig behandelt haben. Grund der Verhaftung konnte ich nicht erfahren bisher. Nach einer Vernehmung schlug er den Wärter der ihn in seine Zelle bringen sollte nieder und sprang aus dem 2. Stock aus dem Fenster. Er scheint sofort tot gewesen su sein. Ich nehme an, dass er etwas hat aussagen sollen womit er andere belastet hätte und dass er deswegen den Freitod vorzog. Seine Frau, eine geborenen von Malzahn war vorbildlich in ihrer Haltung. Die armen Kinder! Wie schwer muss dem Mann…. der Entschluss gefallen sein. Er kannte natürlich die meisten Beteiligten* vom 20 Juli dem Tag des Attentats auf Hitler, v i e l l e i c h t hängt es damit zusammen.”

*Eine Person war der am 15 August 1944 hingerichtete Polizeipräsident von Berlin Wolf-Heinrich.
Graf von Helldorf)

Eintragung 16 Mai 1945:

"Die grösste Gefahr bedeutete für mich mein jüngster Bruder, der mich alleine 2 x anzeigte, resp. die Partei vor mir warnte. Man kann sich vorstellen, wie dies meine Position erschwerte. Es war schwer die Zeit lebend zu überstehen, ausser unter Gottes gnädigem Schutz, sonst wäre es nie aus eigener Kraft gelungen. Der Segen von Lugano lag auf mir und den Meinigen—-Bo Yin Ra´s Segen. Das ist das grosse Geheimnis dieses wunderbaren Geschehens. Nach menschlichem Ermessen war mir keine Chance gegeben".

Wer sich für seine Gedanken interessiert kann unter Vier Prinzen  unter dem Stichwort "Tagebuch" suchen und diverse Eintragungen aus seinem Tagebuch nachlesen.
Eintragung 23 Mai 1945:


“Im Harrl arbeiteten Leute aus dem Lager Eilsen in der Forst. Einem zerbrach ein Axtstil. Der Wachmann schlug ihn mit dem Stil scheinbar tot und gab den Auftrag ihn zu vergraben. Da sich herausstellte dass er sich noch etwas bewegte liess man den Kopf frei. Nach 2 Tagen befreite sich der Mann aus eigener Kraft.- Eine Frau aus dem Lager durfte nicht im selben Raum mit ihrem kranken Kind schlafen. Als sie Nachts doch hinüberging, wurde sie aufs schwerste misshandelt, dabei bekam sie eine Frühgeburt und wurde 7 Stunden später wieder zur Arbeit angestellt.- Auf der Flucht erschossen! Ausgrabung ergab Schuss durch die Stirn von vorn.- Durch Hochspannung getötet! Ausgrabung ergab 7 gebrochene Rippen. Dies nur einige Fälle aus nächster Umgebung. Und hier wusste man von nichts. Man kann wirklich unter solchen Umständen verstehen, dass die Truppen die fast täglich solche Funde machen, keine Bedenken tragen Wohnungen mit Möbeln zu beschlagnahmen, so bitter dies auch für die Betroffenen sein mag. Es hat mich aufs tiefste erschüttert, dass hier geradezu eine Hochburg für derartige Bestialitäten gewesen ist, ohne dass ein Konzentrationslager hier lag. Man denke nur an die 36 verscharrten Ausländer in Steinbergen. Wie ist es nur möglich dass das deutsche Volk soviele bestialische Elemente hervorbrachte ?
Sicherlich hängt es mit der Entgottung eines Menschen zusammen. Aber auch zum Teil mit der anerzogenen Überheblichkeit die ja zwangsläufig dann auch in das gleiche Fahrwasser einmündet. Man sollte es sich eigentlich zur Lebensaufgabe setzen auch die geringste Regung in dieser Richtung auszurotten, denn erst dann kann die geistige Grundlage für einen Wiederaufstieg gegeben sein, der Anspruch auf Bestand hat.”

Eintragung 30.Mai 1945:


"Gestern war per Auto der älteste Braunschweiger hier in Bückeburg. Engländer sind ihm gegenüber (S. 255) sehr correct. Er führt ja den Titel eines Prinzen von Grossbritannien. Harling verspricht sich eine Besserung der Situation für W. wenn der Marschall erst in Eilsen ist. Das würde stimmen, wenn der Marschall nicht vorher über das was hier geschah, gewusst hätte. Aber so ? Fast ausschlaggebend für die Hofkammer,wen sie vorschicken".







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Sonntag, 26. Februar 2012

Ungereimtheiten

Rein vorsorglich nehme ich die in Artikel 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäusserung, das Recht auf freie Meinungsäusserung (vgl  Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 1 GG), und das das Recht auf freie Berichterstattung (vgl Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 2 GG) in Anspruch.

Die Antwort der niedersächsischen Staatskanzlei auf die Anfrage der Landtagsabgeordneten ist unrichtig. Nicht in den neunzigern, sondern schon 1985 wurde das Staatsarchiv kontaktiert um Unterlagen einzusehen. Philipp Ernst zu Schaumburg-Lippe schrieb meiner Mutter und "drohte" in freundlichem Ton (siehe S. 41 der https://refubium.fu-berlin.de/handle/fub188/16146?show=full)

 "Zu jener Zeit erfuhr Philipp Ernst von meinen Bemühungen, Licht in das Dunkel der
Vergangenheit zu bringen. Er rief meine Mutter sofort an und gab zu verstehen, dass ich
meine Recherchen einstellen sollte. Er beschwerte sich darüber, dass ich “schnüffele” und
warnte: Auch Friedrich Christian habe sein letztes Geld verloren. Seine Anwälte hätten ihm
enorme Honorare in Rechnung gestellt. Fredrich Christians Bemühungen seien zum
Scheitern verurteilt gewesen, genau so wie meine".




Rohrssen ging mit Friedrich Christian zu Goebbels
Wo ist das Testament ?



Bundesverwaltungsgericht erklärte  auf S. 3 zutreffend: Mit Paragraf 2259 BGB hat der Streitgegenstand  nicht das Geringste zu tun






Zutreffend hob das Bundesverwaltungsgericht hervor, dass die Frage der allgemeinen Ablieferungspflicht nach Paragraf 2259 BGB den archivrechtlichen Streitgegenstand (Einsichtnahme) verfehlt. Die Staatskanzlei kann somit diese Entscheidung nicht bemühen, um die Nichtablieferung an das Nachlassgericht zu rechtfertigen. Insoweit sind die Ausführungen in der Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten unrichtig.

Womit möchten Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe und die Staatskanzlei die Nichtablieferung begründen ? Etwa mit dem ewigen Treueschwur ?

Die Staatskanzlei war Partei in der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Die Chefin der Staatskanzlei und der Ministerpräsident sind sehr qualifizierte Volljuristen. Was soll dann diese wahrheitswidrige Behauptung Landtagsabgeordneten gegenüber im Rahmen einer verfassungsrechtlich garantierten Anfrage eines Verfassungsorgans ?







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Freitag, 24. Februar 2012

Antwort der Landesregierung in Hannover an die Abgeordneten Helmhold, Wenzel und Limburg

Rein vorsorglich nehme ich die in Artikel 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäusserung, das Recht auf freie Meinungsäusserung (vgl  Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 1 GG), und das das Recht auf freie Berichterstattung (vgl Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 2 GG) in Anspruch.

Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage d. Abg. Wenzel, Helmhold und Limburg (Bündnis 90/Grüne);



Die Anfrage steht im Zusammenhang mit zivilrechtlichen Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie SchaumburgLippe. Dabei geht es nach hiesiger Kenntnis insbesondere um die Frage, in welchem Umfang das Vermögen der bis 1918 regierenden Fürsten zu Schaumburg-Lippe fideikommissrechtlich (Fideikommiss: unveräußerliches und unteilbares Vermögen einer Familie) gebunden oder privates Eigentum einzelner Familienmitglieder im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) war. Im ersteren Fall gelten die besonderen Regeln des Fideikommissauflösungsrechtes, in letzterem Fall die gewöhnlichen erbrechtlichen Vorschriften des BGB. Über die durchgeführten Erb- bzw. Fideikommiss-auflösungsverfahren nach dem Tod von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe im Jahre 1936 bestehen offenbar unterschiedliche Auffassungen zwischen einzelnen Familienmitgliedern. Nach der Herstellung der Einheit Deutschlands wurden nach hiesiger Kenntnis von einem Teil der Erben von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe mehrere Anträge auf Rückübereignung bei den zuständigen Behörden in Brandenburg und Mecklenburg - Vorpommern über dortige früher der Familie gehörende Güter eingeleitet.  Ein anderer Teil der Familie hat - vertreten durch einen in Madrid als Rechtsanwalt tätigen Enkel von Heinrich Prinz zu Schaumburg-Lippe, dem jüngeren Bruder von Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe - diese Ansprüche auf Rückübereignung angezweifelt: Er vertritt die Auffassung, dass mindestens insoweit die üblichen BGB- rechtlichen Erbregelungen und nicht die fideikommissrechtlichen Bestimmungen gelten. Um seine Rechtsauffassung zu belegen, hat er seit Ende der 1990er Jahre diverse Bestände des Niedersächsischen Landesarchivs (NLA) in den Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg eingesehen, insbesondere die Akten des seinerzeitigen Fideikommissauflösungsverfahrens beim Oberlandesgericht Celle sowie Nachlass, Register- und sonstige Akten des Landgerichts Bückeburg und der Amtsgerichte Bückeburg und Stadthagen. Der Zugang zu diesem staatlichen Archivgut des Landes Niedersachsen unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 des Niedersächsischen Archivgesetzes (NArchG) grundsätzlich keinerlei Beschränkungen; allenfalls Schutzrechte könnten den Zugang ggf. hinausschieben. Da derartige Einschränkungen in diesem konkreten Fall nicht mehr gegeben waren, wurden die gewünschten Einsichten in dieses staatliche Archivgut in vollem Umfang gewährt. Neben dem staatlichen Archivgut verwahrt das NLA auch Archivbestände privater Herkunft, die als sog. Deposita zwar grundsätzlich der öffentlichen Benutzung zur Verfügung stehen, aber weiterhin privates Eigentum des jeweiligen Deponenten bleiben. Die Rechte und Pflichten zwischen dem NLA und dem jeweiligen Eigentümer der Deposita sind, insbesondere im Hinblick auf die Modalitäten der Benutzung, in einem sog. Depositalvertrag geregelt. Nach § 3 Abs. 7 NArchG darf insoweit ausdrücklich von den für staatliches Archivgut geltenden Regelungen der §§ 5 und 6 NArchG für die Benutzung abgewichen werden. Es ist damals auch abgewichen worden: Seit 1971 besteht ein solches Depositum über das Haus- und Kammerarchiv der Fürsten zu Schaumburg-Lippe. Dieses Depositum wird im NLA in der Abteilung Staatsarchiv Bückeburg verwahrt und betreut. Nach dem Depositalvertrag hat der Eigentümer sich für bestimmte Benutzungsfälle die Genehmigung über den Zugang zu diesen Archivalien vorbehalten. Die Anträge des Rechtsanwaltes auf Einsicht in bestimmte Archivalien des Haus- und Kammerarchivs wurden unter Anwendung dieser Regelung vom Eigentümer verweigert. An diese Entscheidung war das NLA gebunden und hat demzufolge den Antrag auf Einsicht abgelehnt. In dem daraufhin angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die ablehnende Entscheidung des NLA hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg letztinstanzlich mit Urteil vom 17.09.2002 entschieden, dass das NLA ordnungsgemäß gehandelt hat, weil in diesem konkreten Fall die Bestimmungen des § 3 Abs. 7 NArchG Vorrang haben gegenüber den für staatliches Archivgut geltenden Benutzungsregelungen der §§ 5 und 6 NArchG. Auch eine dagegen erhobene Restitutionsklage ist mit Beschluss des Oberverwaltungsgericht Lüneburg vom 25.11.2005 verworfen und diese Entscheidung mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.03.2006 bestätigt worden. In diesem Beschluss ist u. a. festgestellt worden, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern. Die betreffenden Unterlagen sind auch nicht Teil des staatlichen Archivguts (Bestand Amtsgericht Bückeburg), sondern Teil des Depositums „Schaumburg - Lippisches Haus- und Kammerarchiv“.

In den Jahren 2007/2008 war dann offenbar bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder ein Strafverfahren anhängig, in dem es vermutlich um Unterschlagung von Beweismitteln und Ähnlichem ging. Im November 2007 wurde hierzu eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Amtsgerichts Frankfurt/Oder erlassen, die sich u. a. gegen die Abteilungen Hauptstaatsarchiv Hannover und Staatsarchiv Bückeburg des NLA gerichtet haben soll. Diese Anordnung wurde dann von den zuständigen Stellen des Landes Brandenburg wohl im Frühjahr 2008 wieder aufgehoben, jedenfalls niemals vollzogen. Zum damaligen Zeitpunkt waren weder dem NLA noch der Staatsanwaltschaft Bückeburg oder der Niedersächsischen Staatskanzlei - als zuständiger Aufsichtsbehörde - irgendwelche Informationen hierüber bekannt. Erst mit einer E-Mail vom 03.07.2009 hat der o. g. Rechtsanwalt den Präsidenten des NLA davon - beiläufig - unterrichtet.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Siehe Vorbemerkungen

Staatssekretärin des Ministerpräsidenten

Anmerkung von mir:

Die Abgeordneten werden nach meiner Auffassung in die Irre geleitet. Das Staatsarchiv ist nicht von der Ablieferungspflicht von Testamenten gerichtlich entbunden worden. Es gibt nicht eine gerichtliche Entscheidung die das Staatsarchiv (Staatskanzlei) entbunden hat. Weder das OLG Celle, noch sonst ein Gericht.

Das Amtsgericht Bückeburg, als Nachlassgericht, hatte im Dezember 2005 und im Januar 2006 zur Ablieferung gemäss Paragraf 2259 BGB sowohl das Staatsarchiv als auch Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe aufgefordert.

Diese Aufforderung unterlag nicht einer verwaltungsgerichtlichen Überprüfung. Die von einem Zivilgericht durch hoheitlichen Akt angeordnete Ablieferung an das Nachlassgericht unterlag nicht der Entscheidung der Verwaltungsgerichtsbarkeit die über ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis zu entscheiden hatte (Einsichtnahme durch Nutzer). Fordert ein Zivilgericht zur Ablieferung auf, so unterliegt diese Pflicht der zivilen Gerichtsbarkeit. Die Ablieferungspflicht des § 2259 BGB (und um die geht es in der Anfrage der Abgeordneten) war noch nie Gegenstand einer zivilgerichtlichen Entscheidung. Sie ist keine Frage des öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnisses aufgrund des Archivgesetzes. Die im BGB geregelte Ablieferungspflicht ist nicht dispositiv. Staatliche Behörden sind zur Ablieferung verpflichtet, vor allem wenn sie Besitzer sind. Möge die Landesregierung eine gerichtliche Entscheidung vorlegen, die die Aufforderung des Amtsgerichts Bückeburg, Testamente an das Gericht abzuliefern, aufgehoben hat. Eine derartige Entscheidung hat es noch nie gegeben, weil sie rechtswidrig wäre. Kein Gericht hat dem NLA untersagt, letztwillige Verfügungen an das Nachlassgericht abzuliefern.


Wenn die Landesregierung behauptet, dass in einem Beschluss des OVG Lüneburg festgestellt wurde, dass das beklagte Land nicht verpflichtet ist, Nachlassunterlagen, die nicht Teil des staatlichen Archivgutes sind, gemäß § 2259 BGB an das zuständige Nachlassgericht abzuliefern, dann liegt hierin eine bewusste Täuschung der rechtlich möglicherweise nicht bewanderten Abgeordneten vor. Es wird der Anschein erweckt, als ob das Land Niedersachsen von der Ablieferung absehen dürfe. Richtig ist, dass die Ablieferungspflicht aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften ausnahmslos besteht, unabhängig davon, was das OVG Lüneburg in einem Beschluss ausgeführt haben mag. Streitgegenstand des Verfahrens vor dem OVG Lüneburg war das Einsichtnahmerecht aufgrund Archivgesetz. Dieser Streitgegenstand ist zu unterscheiden von der allgemeinen Ablieferungspflicht an das Nachlassgericht gemäss § 2259 BGB. Sind die letztwilligen Verfügungen beim Nachlassgericht, dann kommt es zur Testamentseröffnung und die Frage, ob Erben oder Vermächtnisnehmer ein Einsichtnahmerecht haben, entscheidet dann der zuständige Richter (des Nachlassgerichtes), kein Verwaltungsgericht. Ich werte die Ausführungen der Staatskanzlei als Täuschung. 

Wie wäre es wenn nun endlich die Unterlagen an das Gericht übergeben werden ?  Die Ablieferungspflicht besteht auch heute noch.

Weitere Informationen hier: 

http://www.vierprinzen.com/2012/02/sachdienliche-hinweise-zur-kleinen.html



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Samstag, 18. Februar 2012

Sachdienliche Hinweise zur Kleinen Anfrage von Bündnis 90/die Grünen

Rein vorsorglich nehme ich die in Artikel 10 EMRK garantierte Freiheit der Meinungsäusserung, das Recht auf freie Meinungsäusserung (vgl  Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 I der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 1 GG), und das das Recht auf freie Berichterstattung (vgl Art. 6 EUV i.V. mit Art. 11 II der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; Art. 5 I 2 GG) in Anspruch.

Es geht mir um drei fundamentale Sachkomplexe:

1. die Vorenthaltung letztwilliger Verfügungen des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe

2. um die Frage, wer durch dieses Vorgehen begünstigt wird.

3. um die Frage, in welcher Betragshöhe die Begünstigung quantifiziert werden kann.

Das Staatsarchiv Bückeburg wurde im Dezember 2005 vom Gericht zur Ablieferung letztwilliger Verfügungen aufgefordert. Das Staatsarchiv kam der gerichtlichen Aufforderung nicht nach.  





Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe erhielt auch eine gerichtliche Aufforderung (Januar 2006) Testamente und letztwillige Verfügungen  an das Gericht abzuliefern.



Wenn das Staatsarchiv Bückeburg erklärt warum es einer Ablieferungspflicht nicht nachkommen kann, so gibt es damit zu, dass es über Unterlagen verfügt, die unter die Ablieferungspflicht fallen.


Mit anwaltlichem Schriftsatz liess mir Alexander drohen. Er drohte mir einer Schadensersatzklage in Höhe von mehr als 5 Millionen euro an. Klar wird WER durch die Vorenthaltung von Informationen begünstigt wird. 




Ich habe das als Einschüchterungsversuch verstanden. Es sollte nicht der letzte sein.

Im Rahmen der Restitutionsvorgänge war das BmF Aufsichtsbehörde. 

Hatte der 1945 Enteignete dem NS System in erheblichem Masse Vorschub geleistet, so ist er von den Leistungen des EALG ausgeschlossen, ebenso bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Das BmF schrieb, dass bei jedem eine Würdigkeitsprüfung stattfinden würde.

In einer internen Anweisung hatte das BmF angeordnet, dass Würdigkeitsprüfungen durchzuführen seien. 







Viel früher hatte das BmF angewiesen, dass umfassende Archivrecherchen durchzuführen seien.
I





Es kam jedoch anders.

Erbrechtliche Unterlagen wurden vorenthalten
Staatsarchive verweigerten die Ablieferung von Urkunden ans Gericht; sie seien Treuhänder des "Fürsten"
Würdigkeitsprüfungen wurden fallengelassen;
Akteneinsicht wurde verweigert;
Die Beiladung der Miterben wurde abgelehnt;
Amtshilfepflichten unter Behörden wurden ausser Kraft gesetzt;
Durchsuchungsanordnungen wurden ausser Kraft gesetzt;

Interessant die Vorgehensweise des BmF:

1. 1996 Anweisung zur unbedingten Amtshilfe und Recherche
2. Februar 2005 Würdigkeitsprüfung sollen selbstverständlich durchgeführt werden
3. Juli 2006 Bitte um vollstänige Archivrecherche
4. Juli 2008 Selbst betrügerisch erlangte Lastenausgleichszahlungen oder an Rechtsnachfolger von NS Belasteten gewährte Zallungen sollen nach 10 Jahren (vorher 30 Jahren) nicht mehr zurückgefordert werden können (Änderung des Paragrafen 350 a LastenausglG). Da die meisten Zahlungen in den 70igern erfolgten kam die Verkürzung einer Aufhebung der Rückforderbarkeit gleich.
5. 2011: noch stärkere Verkürzung, nun auf vier Jahre 

Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)

§ 350a Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen

Lastenausgleichsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 (BGBl. I S. 845; 1995 I S. 248), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Mai 2011 (BGBl. I S. 920) geändert worden ist

(1)
Empfänger von Ausgleichsleistungen, deren Erben oder weitere Erben sind verpflichtet, zuviel erhaltene Beträge zurückzuerstatten, soweit nach diesem Gesetz oder nach allgemeinem Verwaltungsrecht ein Rückforderungsanspruch besteht. Der Rückforderungsanspruch kann außer in den Fällen des § 342 Abs. 2 und des § 349 sowie vorbehaltlich des Absatzes 2 nur innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Überzahlung erfolgte, geltend gemacht werden; die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Empfänger von Ausgleichsleistungen die Überzahlung zu vertreten oder mitzuvertreten haben.
(2)
Rückforderungsansprüche können mit allen Ausgleichsleistungen, ausgenommen laufende Zahlungen von Kriegsschadenrente (§§ 261 ff.) sowie Sterbegeld (§ 292b), und mit allen fälligen Geldleistungen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz verrechnet werden. Dies gilt auch, soweit ein Rückforderungsanspruch wegen Fristablaufs nach Absatz 1 Satz 2 nicht mehr geltend gemacht werden kann. Soweit ein zuviel erhaltener Betrag durch einen Anspruch auf Hauptentschädigung gedeckt ist, ist mit diesem zu verrechnen; bezieht der Berechtigte Entschädigungsrente oder Unterhaltshilfe auf Zeit, ist der nach § 266 Abs. 2 ermittelte Grundbetrag entsprechend zu kürzen. § 290 bleibt unberührt.
(3)
Für das Verfahren gilt § 343 Abs. 1 und 2 entsprechend.






Kein Normalbürger wäre um die Durchsuchungen herumgekommen. Bei jedem Normalbürger wären die Anträge auf Ausgleichsleistungen oder Vorkaufsrechte gewährt worden, wenn er die Einsichtnahme in Urkunden verweigert hätte, wenn er letztwillige Verfügungen vorenthalten hätte. Bei jedem Normalbürger wäre es zur akribischen Prüfung der Würdigkeit gekommen (Schlagwort Steinbruch Steinbergen).

Ich bedauere sehr, dass Herr Ralf Husemann nicht mehr bei der Süddeutschen Zeitung tätig ist. Fünf Jahre nach Erscheinen seiner Rezension möchte ich mich, vielleicht liest er doch mit, nochmals bei ihm bedanken. Seine Rezension  hat keine Aktualität verloren. Vielleicht drückt der SZ Verlag ein Auge zu und mahnt mich nicht ab wegen des Abdrucks. 

Geschäft auf Gegenseitigkeit. Schaumburg-Lippe und die Nazis

Dies ist kein Buch, sondern ein Steinbruch.
Wer sich aber durch das Geröll der endlos langen Dokumente, Briefe, Listen und Fragen des Autors („War ich nun auf der richtigen Spur?”) durchgearbeitet hat, der kann sogar einigen Erkenntniswert gewinnen. Alexander vom Hofe, ein Großneffe von Adolf von Schaumburg-Lippe, des letzten fürstlichen Herrschers dieses noch bis 1946 bestehenden norddeutschen Mini-Staates, hat sich seine Familie vorgenommen – und die hat es wahrlich in sich. Der Großonkel kam 1936 unter bis heute ungeklärten Umständen mit seiner Frau in Mexiko bei einem Flugzeugabsturz ums Leben. Drei Brüder des Fürsten arrangierten sich mit den Nazis (Friedrich Christian brachte es gar zum Adjutanten von Goebbels). Doch der vierte (Heinrich), der Großvater des Autors, hatte nicht nur mit den Nazis nichts am Hut, er gehörte auch noch einer (alsbald verbotenen) Freimaurer-Loge an. Im Zentrum dieses Buches steht Prinz Wolrad, der nach dem mysteriösen Tod seines Bruders alles tat, um als neues „Oberhaupt” der Fürstenfamilie dessen Gesamtbesitz an sich zu reißen. Der Autor versucht nun nachzuweisen, dass die anderen Brüder (und damit auch sein Großvater Heinrich) um ihr Erbe betrogen wurden. Dem Rechtsanwalt Alexander von Hofe geht es aber um Grundsätzlicheres. Er sieht die Kumpanei der Familie mit den Nazis als Geschäft auf Gegenseitigkeit. Das Haus Schaumburg-Lippe behielt im Wesentlichen seine riesigen Besitztümer, auf denen dafür zum Teil kriegswichtige Produktionsstätten und Zwangsarbeiterlager eingerichtet wurden. 37 in einem Steinbruch ermordete Zwangsarbeiter sind namentlich bekannt, die tatsächliche Anzahl der Getöteten liegt vermutlich noch weit darüber. Eher niedere Chargen mussten sich später dafür rechtfertigen, gegen den blaublütigen Besitzer wurde aber nichts unternommen. Ein interessanter Nebenaspekt ist die Frage, ob der Verkauf des Bonner Palais Schaumburg, des späteren Dienstsitzes des Bundeskanzlers an die Wehrmacht rechtlich einwandfrei war. Ein anderes Thema sind die staatlichen Archive, die den Autor bei seinen Recherchen immer wieder abzuwimmeln versuchten. Das Thema ist offensichtlich noch brisant.

Ralf Husemann, Süddeutsche Zeitung print-Ausgabe vom 5 März 2007 


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